Elisabeth Heister-Neumann

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Opposition zeichnet ein Bild vom Bildungsland Niedersachsen, das mit der Realität nichts, aber auch rein gar nichts zu tun hat.
Sie fantasieren, Sie fabulieren vom „Downgraden im Bildungsbereich“. Ich aber präsentiere Ihnen die Fakten, unsere Erfolge. Ich darf mit der Steigerung der Ausgaben im Bildungsbereich beginnen. Zunächst einmal zum Einzelplan 07, meine Damen und Herren. Dieser Einzelplan betrifft mein Ressort, nämlich die Kindertagesstätten und die Schulen. Im Jahr 2003 haben wir hierfür 3,93 Milliarden Euro verausgabt. Im Jahr 2010 sind es 4,73 Milliarden Euro.
Ich komme jetzt zum Einzelplan 06. Fakten: Im Einzelplan 06 haben wir im Jahr 2003 2,2 Milliarden Euro veranschlagt. Im Jahr 2010 sind es 2,59 Milliarden Euro. Für die Einzelpläne 06 und 07 bedeutet dies einen Aufwachs von insgesamt 1,19 Milliarden Euro für den Bildungsbereich.
Das ist Qualität, die in die Kindertagesstätten, die Schulen und die Hochschulen hineinfließt!
Was bedeutet das im Einzelnen? - Im Einzelnen darf ich Ihnen jetzt einmal darstellen, wie sich die Anzahl der Lehrkräfte in Niedersachsen im allgemeinbildenden und im berufsbildenden Bereich entwickelt hat. Meine Damen und Herren, ich zeige Ihnen hier eine Grafik zu den Lehrkräften.
Im Jahr 2002 waren es 82 200 Lehrkräfte.
Im Jahr 2010 haben wir in Niedersachsen mit mehr als 86 000 Lehrkräften so viele Lehrkräfte wie nie zuvor. Wir haben mithin 4 000 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen, meine Damen und Herren.
Wir kümmern uns aber auch um den Nachwuchs. So haben wir die Zahl der Plätze im Vorbereitungsdienst für Referendarinnen und Referendare erhöht. Im Jahr 2009 gab es 5 900 Plätze im Vorbereitungsdienst.
Das ist rund ein Drittel mehr als zu Zeiten der SPD.
Nein, ich möchte gern zu Ende führen, Frau Staudte. - Meine Damen und Herren, es geht jetzt weiter mit den Fakten.
Ich erkläre das bereits.
Ja, Fakten. - Sie bekommen die Grafiken nachher von mir.
Vielen Dank. - Ferner helfen wir den Schulen dann, wenn Lehrkräfte etwa aus Krankheitsgründen ausfallen, mit Vertretungslehrkräften. Hierfür haben wir allein im letzten Jahr mehr als 28,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das ist mehr als das Doppelte dessen, was die SPD in ihrem besten Jahr mit 14 Millionen Euro aufgebracht hat.
Ich glaube, wir alle wissen - auch dieses Beispiel möchte ich Ihnen nicht vorenthalten -, dass für uns die Entwicklung der Ganztagsschulen in unserem Land von größter Bedeutung ist. Schauen Sie sich doch einmal die Entwicklung der Zahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen an. Als wir die Regierung im Jahr 2003 übernommen haben, gab es in Niedersachsen 155 Ganztagsschulen.
Vielen Dank, Herr Präsident! - Inzwischen haben wir in Niedersachsen 880 Ganztagsschulen. Im kommenden Schuljahr werden es mehr als 1 100 Ganztagsschulen sein. Dies ist eine vorbildliche Entwicklung, die durch uns auf den Weg gebracht worden ist. Meine Damen und Herren, wir sind stolz darauf.
Ich könnte das Ganze noch ausführlich fortführen. Ich habe aber nur eine begrenzte Redezeit. Von daher möchte ich jetzt nur noch darauf hinweisen, dass wir mit mehr als 470 Millionen Euro für den frühkindlichen Bereich bis zum Jahr 2013 den größten Anteil der Vereinbarung finanziell tragen, die zwischen dem Bund, dem Land und den Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungs- und Betreuungsangebots für die unter Dreijährigen auf den Weg gebracht worden ist. Die Menschen in unserem Land werden fragen: Es wird so viel Geld in die Bildung gesteckt, aber was kommt letztendlich dabei heraus? Diese Frage ist berechtigt. Ich möchte darauf hinweisen, dass für uns extrem wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler höhere Abschlüsse erzielen.
Lassen Sie mich noch zwei Beispiele nennen, bei denen es wirklich um klare Ergebnisse geht. Es geht zum einen um die Steigerung der Quote der Abiturientinnen und Abiturienten.
Meine Damen und Herren, wir haben die Abiturquote in Niedersachsen gesteigert. Das ist eines der Ergebnisse, die wir durch mehr und durch qualifizierten Unterricht erreichen konnten.
Im Schuljahr 2000/2001 betrug die Abiturquote noch 24,3 %. Mittlerweile beträgt sie 29,2 %. Das ist ein starker Anstieg.
Nein.
Meine Damen und Herren, für mich noch viel wichtiger - das ist für die jungen Menschen in unserem Land von entscheidender Bedeutung, wenn sie nach dem Schulabschluss ihr Leben selbstständig und selbstbestimmt gestalten wollen - ist der Rückgang der Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss. Diese Zahl hat sich in Niedersachsen wie folgt entwickelt:
- Jawohl.
Ich habe gerade davon gesprochen, dass wir die Quote der Schulabgänger ohne Schulabschluss reduziert haben. Wir sind bei 10,5 % gestartet und liegen mittlerweile bei 7,4 %. Noch in dieser Legislaturperiode werden wir unser Ziel erreichen, dass nicht mehr als 5 % der Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Schulabschluss verlassen. Dabei muss man berücksichtigen, dass 4 % dieser Schüler aus dem Förderschulbereich kommen.
Meine Damen und Herren, das sind Ergebnisse, die den jungen Menschen in unserem Land zugute kommen.
Zum Abschluss noch einmal ein Leistungsdiagramm im Vergleich der Zahlen der jetzigen Landesregierung mit denen der Vorgängerregierung der SPD.
- Das könnte ich. Die Schulstatistiken enthalten viele Daten; das können Sie nachprüfen. Während Ihrer Regierungszeit sind die Schülerzahlen um rund 8 % angestiegen. Das entspricht 70 000
Schülern. In dieser Zeit haben Sie 1 700 Lehrer eingestellt.
Während unserer Regierungszeit sind die Schülerzahlen um rund 5 % zurückgegangen. Wir haben während dieser Zeit 3 700 Lehrkräfte eingestellt.
Diese Zahlen muss man vergleichen. Sie haben bei stark wachsenden Schülerzahlen weniger Lehrkräfte eingestellt als wir bei zurückgehenden Schülerzahlen eingestellt haben.
Meine Damen und Herren, das sind nachprüfbare Fakten. Wir sehen uns in der Verantwortung für die jungen Menschen in diesem Land. Die Zukunft der jungen Menschen in unserem Land ist bei uns in guten Händen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich es wirklich nicht erträglich finde, was Sie hier immer wieder vortragen, nämlich den Vorwurf der Manipulation. Sehr geehrter Herr Jüttner, liebe Frau Heiligenstadt, liebe Frau Helmhold, ich glaube, Ihre Aufregung rührt schlicht und ergreifend daher, dass Sie mit den dargestellten Fakten nicht klarkommen.
Die dargestellten Fakten - ich habe das auch zu der Grafik in Bezug auf die Entwicklung der Leh
rerzahlen erläutert - besagen Folgendes: Wir haben mittlerweile mit über 86 000 Lehrkräften so viele Lehrkräfte wie noch nie in Niedersachsen. Wir haben rund 4 000 Lehrkräfte zusätzlich eingestellt. Wir haben das bei zurückgehenden Schülerzahlen gemacht. Ich habe auch gesagt, von welcher Ausgangssituation wir 2003 bzw. 2002 ausgegangen sind. Diese beiden Dinge habe ich gegenübergestellt.
Da beißt die Maus keinen Faden ab: Wir haben in die Bildung investiert, wir haben in die Lehrkräfte investiert, und wir haben dafür gesorgt, dass die Unterrichtsversorgung steht, meine Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 8. Mai steht für die Beendigung des Zweiten Weltkriegs. Der 8. Mai steht auch für das Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft und Verfolgung sowie menschenverachtenden Irrglaubens. Millionen von Menschen hatten bereits bis zu diesem Tag durch Krieg und Verfolgung ihr Leben verloren. Für viele Menschen endete an diesem Tag unvorstellbares Leiden. Zur Geschichte gehört jedoch auch, dass sich nach dem 8. Mai für viele das Leiden fortsetzte. Ich denke dabei an die zerstörten Städte, an die Entbehrungen der Bevölkerung, an die Leistungen der Trümmerfrauen, an die vielen traumatisierten Menschen, an die Vertriebenen, die ihre Heimat verloren haben. Zur Geschichte gehört auch, dass mit der Aufteilung Deutschlands unter den Siegermächten und der Abschottung der sowjetischen Besatzungszone für einen Teil Deutschlands ein
neuer, diesmal sozialistischer Irrweg begann, der durch Mauern und Stacheldraht geschützt werden musste. An sein Ende haben wir am 9. November 2009 gern zurückgedacht. Auch dies gehört zur historischen Wahrheit.
Meine Damen und Herren, der Geschichtsunterricht in unseren Schulen erfolgt kontinuierlich und nicht aus Anlass eines einzigen geschichtsträchtigen Tages. Er wird von qualifizierten Lehrkräften erteilt, die auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Ausbildung und unserer schulgesetzlichen Regelungen unterrichten. Bei der Behandlung der Geschichte des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit bis hin zur Wiedervereinigung sind unsere Schulen sehr gut aufgestellt.
Unsere Kerncurricula sehen die Behandlung sowohl der NS- als auch der SED-Diktatur vor. Natürlich wird dabei auch das Kriegsende behandelt und gewürdigt, und zwar auch unter Einbeziehung von Zeitzeugen. Wir vermitteln unseren Schülerinnen und Schülern dabei eine grundlegende Orientierung in den historischen Bedingungsfeldern Zeit und Raum, indem sie erfahren, was Menschen getan, was sie erlebt und was sie erlitten haben. So sollen sie zu einem reflektierten Geschichtsbewusstsein gelangen. Dieses Verständnis von Geschichtsunterricht verbietet Maßnahmen und Vorgaben des Landes, wie Geschichte zu interpretieren und zu bewerten sei. Dieses Vorgehen mag in Diktaturen Maxime sein.
Mit mir gibt es das in Niedersachsen nicht.
Meine Damen und Herren, Sie verbinden mit der Würdigung des 8. Mai 1945 die Einrichtung einer Landeszentrale für politische Bildung, obwohl auch Sie die Entscheidung dieses Hauses zu diesem Thema kennen.
Ich würde gerne zu Ende führen. - Ich finde, Sie sollten den 8. Mai 1945 nicht instrumentalisieren. Es hätte Ihrem Antrag gut zu Gesicht gestanden,
sich auf das Erinnern und Gedenken der Ereignisse zu beschränken, für die dieses Datum steht und für das Sie meine volle Unterstützung haben. Sie haben es nicht getan, und Sie haben nach meiner festen Überzeugung damit eine Riesenchance vertan.
Herr Adler, Sie wollten mich missverstehen; denn das habe ich definitiv nicht gesagt. Darum kann es auch gar nicht gehen. Es geht - ich habe es dargestellt - um das Gedenken im Unterricht, in einem komplexen Zusammenhang. Es geht selbstverständlich auch um die Würdigung dieses Tages. Das hat damit nichts zu tun. Es geht darum, dass wir als Land - ich hoffe, dass andere demokratische Länder das genauso machen; sie machen es auch - nicht vorgeben, wie Geschichte im Unterricht zu interpretieren ist.
- Ich habe dazu Ausführungen gemacht, und ich bitte Sie, sie zur Kenntnis zu nehmen. Das ist das
Entscheidende: Würdigung ja, aber keine Vorgabe, wie damit im Unterricht umzugehen ist.
Das machen unsere Lehrkräfte aufgrund der Curricula.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind für Schulen und für Einzelpersonen ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Beratungs- und Unterstützungsangebots in Niedersachsen. Dabei wird die schulpsychologische Arbeit noch stärker als bisher präventiv wirken. Dies lässt sich u. a. dadurch erreichen, dass nutzbare Erfahrungen aus der Einzelfallbearbeitung regelmäßig in die Arbeit mit Schulen und in die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte eingebracht werden. Das geschieht z. B. umfassend bei der insgesamt zwei Jahre dauernden Weiterbildung von Lehrkräften zu Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern.
Schulpsychologie hat auch bereits den landesweiten Aufbau notfallpsychologischer Kompetenz vorangetrieben, deren Bedarf an vielen im schulischen Alltag vorkommenden kleinen Krisen festzumachen ist.
Der Aufgabenbereich der Schulpsychologie umfasst ferner die Koordination und die Unterstützung von Maßnahmen zur schulischen Gewaltprävention. Prävention ist das Entscheidende in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren. Wir haben gestern den „Tag der Zivilcourage“ in Niedersachsen begangen. In allen Schulen landesweit wurden Projekte vorgestellt, in denen gezeigt wird, wie man wirklich präventiv gegen Gewalt vorgehen und Zivilcourage zeigen kann. Ich war in den Schulen und kann Ihnen nur eines sagen: Es hat mich unglaublich beeindruckt, mit welchem Engagement unsere Schulen, unsere Schulpsychologen, aber auch die Beratungslehrer und die Beratungslehrerinnen mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam genau diese Maßnahmen angegangen sind mit den Buddy-Projekten, mit dem Ziel „Hinschauen, nicht wegschauen“, sich um den anderen zu kümmern. Wenn man das umfassend betrachtet, machen wir in Niedersachsen wirklich sehr viel, und das läuft ausgesprochen positiv.
Die Rahmenbedingungen für die Schulpsychologie werden sich mit der Neuorganisation der Landesschulbehörde deutlich verbessern. Aber fest steht, dass die schulpsychologische Beratung keine Aufsichtsfunktion im Sinne einer Kontrolle ausübt. Sie ist vielmehr Bestandteil des Beratungs- und Unterstützungssystems für Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen. Für Arbeitsmediziner gilt dies ebenso. Auch für die Suchtberater sind besondere fachspezifische Grundsätze zu beachten. Das alles gehört in einen großen Zusammenhang.
Die Aufgaben von Schulpsychologie, Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement werden wir daher künftig in einem eigenen Fachdezernat zusammenfassen. Von dort aus wird auch die Steuerung der Fachkräfte erfolgen. Die Schulpsychologie soll an allen Standorten vertreten sein, an denen ein Dezernent für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen arbeitet. Für mich ist ganz wichtig - der Kollege Försterling hat bereits darauf hingewiesen -, dass an den einzelnen Standorten nicht nur jeweils ein Schulpsychologe tätig ist, sondern mehrere Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zur Verfügung stehen, damit sie sich vertreten können und auch in einen fachlichen Austausch miteinander kommen.
Ich glaube, dass wir mit der neuen Organisationsform die Rahmenbedingungen für die Schulpsychologie in Niedersachsen spürbar und nachhaltig verbessern werden. Wir haben für das Haushaltsjahr 2011 zunächst 51 Vollzeiteinheiten zur Verfügung. Aber ich kann Ihnen sagen: Es ist Wunsch und Wille dieser Landesregierung, diese Zahl entsprechend der inhaltlichen Anforderung und auch nach Maßgabe des Landeshaushalts schrittweise zu erhöhen.
Das wollen wir angehen, und wir sind auf einem guten Weg.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schulischer Unterricht hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Leistungsvoraussetzungen und ihrem Leistungsvermögen zu fördern, mit ihnen Lernfortschritte zu erzielen und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken. Deshalb gibt es regelmäßig Bewertungen dieser Lernentwicklungen. Deshalb erfolgen zu den Schulhalbjahren und zum Schuljahresende regelmäßig Bewertungen in Zeugnissen. Zeugnisse über das Leistungsvermögen und die Lernfortschritte dienen in erster Linie der Information unserer Schülerinnen und Schüler, aber natürlich auch der Information der jeweiligen Erziehungsberechtigten. Sie bilden die wesentliche Grundlage für eine pädagogische Entscheidung, wenn ein Schuljahrgang wiederholt werden soll, weil das Klassenziel nicht erreicht werden konnte. Ziel dieser Wiederholung ist, der Schülerin oder dem Schüler die Gelegenheit zu geben, Defizite nachzuholen, und einer Demotivation wegen einer dauerhaften Überforderung entgegenzuwirken. Dieses Ziel wird häufig erreicht, auch wenn sich selbstverständlich die Experten darüber streiten, in welchem Umfang.
Ihre schlichte Behauptung, meine Damen und Herren von der Opposition, die Studie von Professor Klemm belege das Gegenteil, lässt sich weder aus der Studie selbst entnehmen, noch kann sie von den vielfältigen pädagogischen Erfahrungen, die in den Schulen vorliegen, bestätigt werden.
Die Wiederholung eines Schuljahrgangs ist eine pädagogische Maßnahme, die immer sorgfältig überlegt und sensibel angewendet werden muss. Darüber sind sich unsere Lehrerinnen und Lehrer sehr wohl im Klaren. Selbstverständlich liegt das Fördern im Vordergrund. Diese Entscheidung ist die letzte Maßnahme, wenn es denn nicht mehr anders geht.
Dass diese Entscheidungen in der Praxis sehr sensibel getroffen werden, zeigt die Wiederholerquote, wie sie sich in unserem Land tatsächlich darstellt.
- Vielleicht könnten Sie noch einen Moment aufmerksam sein!
- Genau so ist es.
- Danke schön. - Im Primarbereich liegt sie bei 1,4 %, im Sekundarbereich I bei 3,2 % und im Sekundarbereich II bei 3,3 %. Bei der Gesamtproblematik geht es nicht um das Verfahren des Sitzenbleibens, wie in dem Entschließungsantrag behauptet wird. Es geht wirklich um die pädagogische Frage, wie eine Schülerin oder ein Schüler vor dem Hintergrund der eigenen Lernentwicklung und der fachlichen Anforderungen der Klassenstufe am besten beraten werden kann.
Da Sie die Integrierten Gesamtschulen angesprochen haben, meine Damen und Herren, darf ich auf Folgendes hinweisen: Dort gibt es tatsächlich nicht das Sitzenbleiben, aber es gibt das sogenannte Aufrücken. Die Klassenkonferenz trifft eine Entscheidung, ob dieses Aufrücken angesagt ist oder nicht, weil das Maßgebliche tatsächlich das Anforderungsprofil für den jeweiligen Klassenjahrgang ist. Deshalb ist die Unterscheidung bei Weitem nicht so groß, wie Sie versuchen, es hier darzustellen.
Die Klassenkonferenz hat einen Ermessensspielraum, wenn in Zweifelsfällen zu beurteilen ist, ob die erfolgreiche Mitarbeit im nächsten Schuljahrgang erwartet werden kann. In der Beurteilung sind die unter pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten wesentlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen und, wie gesagt,
die Fördermaßnahmen mit einzubeziehen, die möglich sind.
Frau Ernst hat netterweise auf etwas hingewiesen. Ich finde es richtig, dass Sie das angesprochen haben, Frau Ernst. Ich frage mich wirklich, was unseren Lehrkräften hier eigentlich zugetraut wird, die tagtäglich mit den Schülerinnen und Schülerin zu tun haben, die die Lernentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler genau einschätzen können und die dann im Rahmen einer pädagogischen Entscheidung in einer Klassenkonferenz entscheiden, was für das Kind am besten ist. Wenn sie dann zu der Entscheidung kommen, dass wiederholt werden soll, dann können Sie davon ausgehen, dass das eine gute und sachgerechte Entscheidung ist.
Meine Damen und Herren, Sie argumentieren mit den hohen Kosten, die dem Land durch Wiederholungen entstünden, und verkennen dabei, dass die von Ihnen behaupteten Kosten von mehr als 50 Millionen Euro jährlich in Niedersachsen, die durch die Klassenwiederholungen entstehen, eine reine Fiktion sind. Die Studie selbst führt nämlich aus, dass in Ländern wie Niedersachsen - deshalb kann das bundesweit gar nicht so verglichen werden -, in denen die gebildeten Klassen Maßstab für die Lehrerzuweisung sind, die Wiederholer in der Regel bestehende Klassen auffüllen und somit nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Ausgaben führen.
Der vorgelegte Entschließungsantrag, Frau Korter, verkennt die pädagogische Bedeutung und das Ziel der Klassenwiederholung. Er geht von falschen Prämissen aus - dies habe ich eben dargelegt -, führt deshalb in die Irre und ist bildungspolitisch nicht zielführend.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Kindern eine lebenswerte Zukunft zu gestalten und vorzubereiten, bedeutet vor allem, sich diesen Kindern zuzuwenden, ihnen Zeit und auch Gehör zu schenken. Das gilt für den Familienkreis, das gilt für die Kommunen, und das gilt auch für den Schulbereich; denn ihre Hinweise
sind wichtig und sinnvoll, auch weil Kinder und Jugendliche gegenüber den Erwachsenen eine ganz andere Perspektive einnehmen.
Kinder und Jugendliche in Niedersachsen haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, selbstbestimmt zu handeln, sich einzubringen und damit auch demokratische Spielregeln einzuüben. Ich denke dabei an die Jugendverbände und auch die kommunalen Jugendparlamente. Auch die Schule als staatliche Institution übernimmt die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern das Verständnis von Demokratie näherzubringen. Mit dem Wissen darum, dass der Schule als prägendem Lern- und Lebensort von Kindern und Jugendlichen eine besonders wichtige Rolle für die Entwicklung einer demokratischen und engagierten Haltung zukommt, hat sich die Kultusministerkonferenz im letzten Jahr noch einmal für eine Stärkung der Demokratieerziehung ausgesprochen. In den Schulen selbst haben wir z. B. mit der Einführung der Schulvorstände in den Eigenverantwortlichen Schulen die Rolle der Schülervertreterinnen und -vertreter deutlich gestärkt und ihnen die Möglichkeit gegeben, sich aktiv an der Entwicklung des Schulprofils zu beteiligen und wichtige Entscheidungen in der Schule mitzugestalten; mit den Eltern, mit den Lehrkräften und mit der Schulleitung gemeinsam.
Die Schule muss ein Handlungsfeld gelebter Demokratie sein - darin sind wir uns sicherlich einig -, Toleranz gegenüber anderen Menschen und Meinungen üben, die Würde des jeweils anderen großschreiben, für Zivilcourage eintreten, Regeln einhalten und Konflikte gewaltfrei lösen. Das sind zentrale Aufgaben.
Meine Damen und Herren, die Zielrichtung des Antrags der Partei Bündnis 90/Die Grünen kann ich dem Grunde nach nachvollziehen. Die Vorschläge im Einzelnen halte ich allerdings für überzogen. Das gilt insbesondere für den geforderten Einsatz der Kinderbeauftragten in jeder Verwaltung. Das halte ich nicht für zielführend, vor allem dann nicht, wenn dies zwangsweise geschehen soll. § 22 e der Niedersächsischen Gemeindeordnung schreibt den Kommunen bereits vor, Kinder und Jugendliche in angemessener Form zu beteiligen. Ich bin davon überzeugt - die Stadt Salzgitter ist dafür in der Tat ein gutes Beispiel -, dass die Kommunen dies in angemessener Form tun.
Sie sehen, das ist eine Falscheinschätzung. Das freut mich ganz besonders.
Wir vertrauen unseren Kommunen und sind sicher, dass sie diese Aufgabe im Interesse der Kinder und Jugendlichen hervorragend meistern und lösen.
Danke.
Ich habe bereits in den Eingangsbemerkungen dargestellt, warum wir an der Fünfzügigkeit für neu zu errichtende Gesamtschulen festhalten. Das hat etwas mit der Verlässlichkeit und der Stabilität der Schule für eine gewisse Dauer zu tun, vor allen Dingen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Das ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler.
Wir haben im Blick, dass wir auch in der Integrierten Gesamtschule eine bestimmte Anzahl von Schülerinnen und Schülern brauchen, um durchgehend bis zu einer gymnasialen Oberstufe ein hinreichend differenziertes Angebot für alle Schülerinnen und Schüler vorhalten zu können, da alle diese Schulen auch eine gymnasiale Oberstufe entwickeln wollen.
Deshalb gehen wir davon aus - dies ist unser pädagogisches Konzept -, dass es sinnvoll ist, ein ausreichend differenziertes Angebot vorzuhalten.
Uns liegt kein Antrag der evangelischen Kirche zur Einrichtung einer solchen Schule vor, und es werden auch keine Verhandlungen darüber geführt. Der Antrag des Landkreises Osterholz-Scharmbeck bezieht sich tatsächlich auf drei Standorte. Wie ich in meinen Eingangsbemerkungen bereits gesagt habe, sind wir der Auffassung, dass mit genau dieser inhaltlichen Konzeption die Funktionstauglichkeit der Schule nicht gewährleistet ist, und deshalb lehnen wir das ab.
Wir müssen ein Schulangebot wohnortnah vorhalten, die privaten Schulträger müssen das nicht. Die privaten Träger sind auch nicht verpflichtet, ein Schulgeld zu erheben, sie sind lediglich berechtigt, ein Schulgeld zu erheben. Ich möchte allerdings auf ein Sonderungsverbot des Grundgesetzes hinweisen, wonach dieses Schulgeld nicht über eine gewisse Größenordnung hinausgehen darf. Aber diese Situation haben wir in Niedersachsen nicht. Die Verlässlichkeit von privaten Schulen - man muss sich natürlich auch einmal anschauen, wie beispielsweise die Situation in Hannover ist - werden die Eltern bei ihrer Wahl sicherlich auch berücksichtigen.
Wir verfügen in Niedersachsen über rund 3 100 öffentlich-rechtliche Schulen. Wir haben insgesamt rund 150 private allgemeinbildende Schulen. Ich bin davon überzeugt, dass unser Schulangebot sehr wohl konkurrenzfähig ist. Wir sind gut aufgestellt.
Ist genehmigt!
Mindestens zweizügig.
Erstens liegt kein Antrag vor. Zweitens werden auch keine Verhandlungen geführt. Drittens ist die Religionsfreiheit auch an konfessionell gebundenen Schulen gegeben. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die Eltern, die ihre Kinder an einer evangelischen oder katholischen Schule anmel
den, den religiösen Hintergrund mit berücksichtigen.
Noch einmal: Es liegt kein Antrag vor. Es werden keine Verhandlungen geführt. Im Übrigen gibt es bestimmte Regeln, nach denen Schulen in kirchlicher Trägerschaft genehmigt werden. Es gibt bestimmte Vereinbarungen mit der evangelischen Kirche, z. B. gibt es eine besondere Vereinbarung zum Adreaneum in Hildesheim. Der kommunale Schulträger muss aber auch zustimmen.
Herr Poppe, für diesen Bereich pädagogisch sinnvoll ist ganz klar eins plus zwei, sprich: ein Haupt
schulzweig bzw. zwei Realschulzüge. Ich habe eben von der Mindestzügigkeit gesprochen. Diese liegt bei zwei, um eine wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen.
Mit Verlaub, Frau Heiligenstadt: Andere würden das, was Sie eben hier gesagt haben, als glatten Unsinn bezeichnen. Das darf ich an der Stelle wirklich einmal so sagen.
Wir haben hier doch völlig unterschiedliche Schulformen.
Wir haben bei einer zusammengefassten Haupt- und Realschule eine völlig andere Ausgangssituation, als das bei einer Integrierten Gesamtschule der Fall ist. Deshalb sind hier andere Vorgaben notwendig. Insofern können Sie das definitiv nicht miteinander vergleichen. Deshalb ist unser Ansatz bezüglich der Zügigkeit bei den Haupt- und Realschulen in der zusammengefassten Form zu den Integrierten Gesamtschulen ein ganz anderer.
Wir haben eine andere Zeugnisgebung. Wir haben eine integrative Beschulung. Wir haben bei den zusammengefassten Haupt- und Realschulen eine schulformbezogene Unterrichtung. Das ist völlig unterschiedlich. Deshalb ist der Vergleich, den Sie hier anstellen, völlig daneben.
Diese Landesregierung steht für ein vielfältig gegliedertes Schulwesen, auch mit dem Angebot von Integrierten Gesamtschulen. Für eine kontinuierliche und stabile Entwicklung einer Schulform brauchen wir - dies habe ich eingangs schon dargestellt - eine bestimmte Grundlage. Es werden neue Schulen errichtet, meine Damen und Herren. Wir haben den demografischen Wandel zu berücksichtigen. Wenn man diesen demografischen Wandel berücksichtigt und weiß, dass die Schülerzahlen zurückgehen, dann ist die Stabilität für die neu errichteten Schulen auf Sicht nicht mehr gegeben. Vor diesem Hintergrund bleiben wir dabei und halten es für den richtigen Ansatz.
Frau Reichwaldt, dann haben Sie die Schulform der zusammengefassten Haupt- und Realschule nicht verstanden. Die zusammengefasste Haupt- und Realschule sagt nichts anderes, als dass es zwar unter einem Dach einen Schulvorstand, eine Schulleitung gibt. Aber auch bei der zusammengefassten Haupt- und Realschule gibt es einen nach Schulzweigen, nach Schulformen getrennten Unterricht. Insofern ist es etwas grundsätzlich anderes als bei der Integrierten Gesamtschule, wo von Anfang an unabhängig von der Schulformzuordnung gemeinsam in einer Klasse unterrichtet wird.
Frau Flauger, ich habe in Ihrer Frage nichts entdeckt, das sich in irgendeiner Weise von den Fragen unterscheidet, die vorher schon gestellt worden sind.
Also noch einmal: Wir haben bei den zusammengefassten Haupt- und Realschulen bzw. bei Haupt-
und Realschulen eine andere Beschulung, weil wir in diesen Schulformen die für diese Schulformen vorgesehenen und empfohlenen Schülerinnen und Schüler haben. Das ist bei der Integrierten Gesamtschule definitiv etwas anderes. Weil das anders ist und weil eine andere Anzahl von Kindern mit unterschiedlichen Empfehlungen an dieser Schule ist, bedarf es dort einer anderen Beschulung und auch einer anderen Zusammenstellung, damit eine halbwegs ausgewogene haupt-, real- und gymnasialempfohlene Schülerschar zusammenkommt. Das können Sie also definitiv nicht miteinander vergleichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der fünfjährige Schulversuch ProReKo war außerordentlich erfolgreich. Er hat sich bewährt. Ich glaube, hierüber besteht Einigkeit.
Ich halte es auch für müßig, darüber nachzudenken, wer Vater oder Mutter oder was auch immer dieses Versuchs gewesen ist. Ich glaube, eines steht doch fest, nämlich dass diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen die Modellschulen tatkräftig unterstützt und sie ermutigt haben, mit diesem Modellversuch weiterzumachen. Diese Schulen und die Lehrerinnen und Lehrer, die in diesen Schulen arbeiten, sind die Erfolgsgaranten gewesen; denn sie haben die Begeisterung für diesen Modellversuch auch in den anderen Berufsschulen geweckt. Ich glaube, nur deshalb konnte dieser Versuch gelingen.
Die zentralen Prinzipien und Gestaltungsgrundsätze der berufsbildenden Schulen als regionale Kompetenzzentren sind: Eigenverantwortung, Selbststeuerung, aber vor allem ihre regionale
Verankerung. Die Abstimmung der beteiligten Schulen, der Schulträger und der Wirtschaft vor Ort soll ein passgenaues Ausbildungsangebot schaffen, das auf die regionalen Gegebenheiten ausgerichtet ist. Ich möchte hier nur zwei Beispiele nennen, die ganz besonders deutlich machen, worum es hier eigentlich geht.
Das erste Beispiel ist die Stadt Salzgitter. Die Stadt Salzgitter ist, mit Wolfsburg und Emden, das industrielle Herz Niedersachsens und mit der Salzgitter AG eines der führenden Stahltechnologiezentren in Europa. Dort gibt es mit der BBS Fredenberg eine berufsbildende Schule, die wir zum Innovationszentrum weiterentwickeln und die in der Ausbildung den Schwerpunkt u. a. auf Metallberufe, industrielle, handwerkliche und installationstechnische Metallberufe, legt.
Ein zweites und sehr wichtiges Beispiel aus einer ganz anderen Ecke, aber mit genauso großer Bedeutung: Das sind die berufsbildenden Schulen im Landkreis Wesermarsch.
Sie bilden u. a. in den Berufen Bootsbauer, Schiffsmechaniker oder Fluggerätemechaniker aus. Ich glaube, alle Abgeordneten, vor allem auch die Abgeordneten aus der Region werden anerkennen, dass das angesichts der 60 km langen Wattenküste sowie von 90 km Flussufer unverkennbar von großer Bedeutung ist und dass hier wirklich ein Bedarf vorhanden ist.
Meine Damen und Herren, worauf kommt es denn letztlich an? - Es geht ja nicht um die Systeme an sich, sondern es geht darum, dass mit diesem Modell, mit diesen Möglichkeiten und mit diesem Transfer die berufsbildenden Schulen auf ihre Region abgestimmte, bedarfsgerechte Bildungsgänge anbieten. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die beruflichen Chancen unserer Jugendlichen, und damit sichern sie zugleich die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen und sonstigen Einrichtungen in Niedersachsen. Darum geht es. Deshalb ist dieser Versuch, ist dieses Modell so erfolgreich und sicherlich auch für andere Bereiche zukunftsweisend.
Ich freue mich, dass ein fast gemeinsamer politischer Wille in diesem Haus darüber besteht, dass die Voraussetzungen zur Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen zu modernen Dienstleis
tungszentren in ihrer Region vorhanden sind. Darüber hinaus halten alle wichtigen, mit der Berufsbildung befassten Akteure in unserem Bundesland die Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen zu ProReKo-Zentren für richtig.
Meine Damen und Herren, wir müssen an dieser Stelle wirklich noch einmal ganz herzlich Dank sagen an all diejenigen, die in der nicht ganz leichten Situation sehr engagiert vorangeschritten sind und diesem Modell zum Erfolg verholfen haben.
ProReKo ist ein Erfolgsmodell. Außerdem - ich meine, darauf können wir gemeinsam sehr wohl stolz sein - hat sich ProReKo mittlerweile zu einem Markenzeichen für Modernität der beruflichen Bildung und der berufsbildenden Schulen in unserem Land, aber auch darüber hinaus entwickelt. Niedersachsen hat mit diesem Modell in der gesamten Bundesrepublik eine bundesweit beachtete Vorreiterfunktion für die Reform der berufsbildenden Schulen übernommen. Mit der Entschließung werden die Weichen für eine moderne und innovative Berufsbildung an den berufsbildenden Schulen auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels richtig und rechtzeitig gestellt und erprobt; solide und - das Markenzeichen dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen - verlässlich, meine Damen und Herren.
Unsere öffentlich-rechtlichen Schulen bleiben attraktiv für unsere jungen Menschen. Sie bieten ihnen gute Chancen für ihr berufliches Weiterkommen, und sie sichern die Innovationsfähigkeit unseres Landes.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Poppe, erlauben Sie mir zunächst einmal, eine Ihrer Unterstellungen ganz stark zurückzuweisen. Sie haben gesagt, „Keiner darf verloren gehen“ sei für diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen mittlerweile eine Floskel. Das möchte ich an dieser Stelle ganz stark zurückweisen.
Denn, meine Damen und Herren, es geht uns um jeden Einzelnen, um jede einzelne Schülerin und um jeden einzelnen Schüler. Das können Sie schon daraus ersehen, dass alle Maßnahmen, die wir auf den Weg gebracht haben, dazu geführt haben, dass seit dem Beginn unserer Regierungszeit, seit 2003, die Schulabbrecherquote von 10,5 % auf 7,4 % gesunken ist. Wir haben gesagt:
Bis zum Ende dieser Legislaturperiode wollen wir sie auf 5 % senken. Und wenn Sie die Förderschüler abziehen, dann liegt die Quote nur noch bei 1 %. Das bringen wir auf den Weg, das ist unsere verantwortliche Arbeit.
Zu Ihrem Antrag: Wir haben bereits am 14. Juli 2009 in Beantwortung der Großen Anfrage sehr genau und detailliert erläutert, warum eine umfassende Aufstellung sämtlicher Kosten des Schulbesuchs einer Schülerin oder eines Schülers wenig sinnvoll erscheint. Das ist hier auch schon sehr deutlich dargelegt worden, wofür ich mich ausdrücklich bedanke. Es gibt ganz viele individuelle Gegebenheiten beim Schulbesuch: Alter, Klasse, Wohnort, Schulform, Wiederholer, Teilnahme an Mittagsverpflegung. Dabei gibt es sehr große Unterschiede. Es sind auch außerschulische Anbieter mit im Boot. Deshalb ist eine Aufstellung schlicht und ergreifend extrem schwierig.
Meine Damen und Herren, Erziehung und Bildung der Kinder sind und bleiben in erster Linie Aufgabe, Recht und Pflicht der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Für uns als Land ist es allerdings ein Gebot der Chancengerechtigkeit, die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen an Bildung und Ausbildung zu ermöglichen. Deshalb muss an dieser Stelle einmal gesagt werden, dass diese Landesregierung unglaublich viel in Bildung investiert: Wir haben unsere Ausgaben im Bildungsetat mittlerweile um fast 1 Milliarde Euro gesteigert. Das sollte einmal zur Kenntnis genommen werden.
Nein, Frau Flauger. Wir können uns sehr gerne nachher unterhalten.
Wir haben in die frühkindliche Bildung investiert. Wir haben das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt. Wir unterstützen die Mittagsverpflegung. Wir entwickeln die Ganztagsschulen; das gilt insbesondere - das ist sehr wirksam und gut - für die
Kinder, die aus bildungsfernen oder finanzschwachen Familien kommen.
Meine Damen und Herren, es gibt bereits viele staatliche Maßnahmen, mit denen Bund, Land und Kommunen einen Beitrag zur Wahrung von Bildungschancen von Kindern aus finanzschwachen Familien leisten. Ich darf an dieser Stelle nur auf das Schulbedarfspaket, die Einführung einer dritten Altersstufe bei der Regelleistung nach SGB II und SGB XII für 6- bis 13-Jährige, die Landesstiftung „Familie in Not“ und verschiedene andere Maßnahmen hinweisen.
Ich möchte mit Blick auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IVRegelsätzen noch darauf hinweisen, dass - das ist Ihnen bekannt - massiv über eine neue Bedarfsberechnung diskutiert wird. Die Bundesregierung wird intensiv an einer Verbesserung arbeiten. Wir als Land setzen auf eine enge Abstimmung zwischen Bund und Land, bei der wir uns darum bemühen werden, die besonderen Bedarfe der Kinder im Bereich der Bildung bei der Neubemessung mit in den Blick zu nehmen.
Bildungschancen und die Erziehungsverantwortung der Eltern in Einklang zu bringen, ohne dabei eine den finanziellen Möglichkeiten entsprechende Unterstützung außer Acht zu lassen, ist unsere zentrale Aufgabe und Anstrengung. Der werden wir auch gerecht.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer Musik verstehen will, der sollte sie zuerst einmal selbst machen; das hat Leonard Bernstein gesagt. Ich glaube, das unterstreicht auch die Bedeutung der musikalischen Bildung, besonders in einem kindlichen, in einem sehr frühen Alter.
Ich möchte mich an dieser Stelle wirklich sehr kurz fassen,
weil ich einfach Dank sagen möchte. Ich freue mich, dass die Empfehlung des Kultusausschusses ohne Gegenstimmen hier ins Plenum eingebracht worden ist. Wir alle sehen gemeinsam die Bedeutung der musikalischen Bildung für die Kindertagesstätten, für die Schulen, aber natürlich auch zur Gewinnung des Nachwuchses in Bezug auf Lehrkräfte; denn Sie wissen: Musik ist leider Gottes noch Mangelfach.
Das hat etwas damit zu tun, dass wir alle gemeinsam den Bedarf hoch einschätzen, aber leider noch nicht ausreichend Nachwuchskräfte vorhanden sind, die uns bei dieser musikalischen Bildung unterstützen.
Nun haben wir einige Initiativen auf den Weg gebracht. Dass sie alle gemeinsam so positiv betrachtet werden, ist einfach ein tolles Zeichen und ein gutes Signal in unser Land hinein, und deshalb an dieser Stelle einfach: herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich hat die Schule als staatliche Institution die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern das Verständnis für unsere Demokratie näherzubringen und sie in dieser Hinsicht zu
bilden. Es ist auch völlig unbestritten, meine Damen und Herren, dass sich dieses Ziel mithilfe externer sachkundiger Personen gut vermitteln lässt. Dazu gehören natürlich auch solche Personen, die selbst politisch aktiv sind. Selbstverständlich können diese Personen das in der Schule sehr lebendig darstellen.
Deshalb ist es auch möglich, das gesamte Jahr über in die Schulen zu gehen, mit den Schülern zu diskutieren und dort den Gedankenaustausch zu pflegen.
Aber - auch darauf ist schon hingewiesen worden - natürlich sind Schulen als staatliche Einrichtungen auch dem Neutralitätsgebot verpflichtet. Das steht in der Verfassung, und das steht auch im Schulgesetz. Politische Bildung in der Schule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler an Politik heranzuführen. Sie hat aber nicht die Aufgabe, den politischen Meinungskampf in die Schule hineinzutragen.
Meine Damen und Herren, hierzu gibt es auch entsprechende verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Aufgrund dieser Rechtsprechung des Verfassungsgerichts gilt insbesondere in der Vorwahlzeit in unseren Schulen das Gebot der Mäßigung. Dieses Gebot haben wir mit unserem Erlass entsprechend ausgefüllt. Im Übrigen - auch darauf ist schon hingewiesen worden - hat unsere Vorgängerregierung das in einer anderen Weise ausgefüllt. Sie hat den Zeitraum mit sechs Wochen sehr viel stärker in die Vorwahlzeit ausgedehnt. In den anderen Ländern bezieht sich diese Zeit auf einen noch größeren Zeitraum, als es in Niedersachsen der Fall ist.
Wir haben uns auf vier Wochen beschränkt.
Meine Damen und Herren, mir ist etwas wichtig, was in dem Zusammenhang mit bedacht werden sollte. Wir sagen, die Podiumsdiskussion soll nicht innerhalb dieser vier Wochen im Rahmen des verpflichtenden Unterrichts stattfinden. Wir haben aber nicht gesagt, dass solche Diskussionen nicht auch in der Schule außerhalb des Unterrichts stattfinden können. Das heißt, es geht darum, dass wir ein Angebot, aber keine Pflichtveranstaltung ma
chen. Das entspricht meines Erachtens genau dem Neutralitätsgebot, dem wir folgen.
Schule ist und bleibt ein geschützter Raum, in dem Schülerinnen und Schüler altersgemäß mit dem Thema Politik und der politischen Auseinandersetzung vertraut gemacht werden sollen.
Meine Damen und Herren, Wahlkampf gehört nicht in den Unterricht. Deshalb halten wir an diesem Erlass fest. Sie alle sind aufgefordert, das ganze Jahr über in die Schule zu gehen und mit den Schülern zu diskutieren. Sie können das gerne auch innerhalb des Unterrichts machen, aber bitte schön vier Wochen vor der Wahl außerhalb des verpflichtenden Unterrichts.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein deutscher Theologe hat einmal gesagt: „Geschichte ist nicht nur Geschehenes, sondern Geschichtetes - also der Boden, auf dem wir stehen und bauen.“ Zu unserer Geschichte gehört auch das DDR-Unrechtssystem.
Angesichts der furchtbaren Erfahrungen, die wir in Deutschland mit Diktaturen gemacht haben, halte ich es für besonders wichtig, dass unsere Bürgerinnen und Bürger und vor allen Dingen auch unsere Kinder und Jugendlichen gute Kenntnisse über diese geschichtlichen Zusammenhänge haben. Es ist wichtig, dass sie die menschenverachtenden Strukturen kennen und darüber Kenntnisse haben. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, dass sie Kenntnis z. B. über das sehr umfangreiche, detaillierte und schrankenlose Bespitzelungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit in der DDR haben. Es ist auch wichtig, dass sie Kenntnis darüber haben, dass es in der DDR zur Realität gehörte, dass es Ausreiseverbote und eben auch den Schießbefehl gab. Nur so - davon bin ich überzeugt - können Wiederholungen tatsächlich ausgeschlossen werden.
Liebe Frau Weddige-Degenhard, diese Landesregierung hat in den Schulen bereits viel gemacht und wird auch weiterhin in dem Sinne arbeiten, dass diese Kenntnisse vertieft werden. Wir haben bereits vor anderthalb Jahren neue Kerncurricula z. B. für das Fach Geschichte herausgegeben, in denen die Entwicklung und das Leben im geteilten Deutschland und auch der Weg zur Deutschen Einheit Themen der Abschlussklassen des Sekundarbereichs I sind.
Aber die Herausgabe von Lehrplänen ist das eine. Weitere Unterstützungsmaßnahmen sind das andere. Wir werden unseren Schulen weitere Unterstützung für den Unterricht anbieten, z. B. durch Informationen über aktuelle Materialien und Publikationen der Bundesstiftung Aufarbeitung, durch die Förderung von Schulpartnerschaften mit der Gedenkstätte Marienborn und durch die Einrichtung einer Zeitzeugenbörse, die Niedersachsen gemeinsam mit den Ländern sowie der Bundesstiftung Aufarbeitung finanziert und für die wir, meine Damen und Herren, in Niedersachsen geradezu
prädestiniert sind; denn Sie sollten sich vergegenwärtigen, dass wir in Niedersachsen ganz viele Flüchtlinge aus der ehemaligen DDR hatten, die vor den Sanktionen, vor den Schikanen dieses Staates ins Ausland, zu uns geflohen sind, meine Damen und Herren. Die Schulen werden auch Unterstützung erhalten durch themenbezogene Schulbuchanalysen des Georg-Eckert-Instituts, das den Auftrag von der Kultusministerkonferenz, und zwar auf Initiative Niedersachsens, erhalten hat, die Schulbücher vor dem Hintergrund der Erkenntnisse über die DDR-Geschichte zu überarbeiten.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung greift die Anregung der Fraktionen der CDU und der FDP gerne auf, die mit ihrem Entschließungsantrag zu Recht auf die Bedeutung des Themas in der Schule hingewiesen haben. Die Landesregierung wird ihre Bemühungen um eine angemessene und sachgerechte Behandlung der DDRGeschichte zukünftig noch weiter intensivieren.
In einem sind wir uns wohl einig. Das ist die Erkenntnis, dass wir gemeinsam in der Verantwortung stehen, dass diese Kenntnisse weitergegeben werden und dass es irgendwann eine Studie gibt, die sagen wird: Unsere Schülerinnen und Schüler wissen, was in der DDR geschehen ist, und werden dafür Sorge tragen, dass diese Gesellschaft eine andere Entwicklung nimmt als die, die es in der Vergangenheit gegeben hat.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die frühkindliche Bildung ist wohl uns allen ein gemeinsames Anliegen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil niedersächsischer Bildungspolitik, und zwar in Wort und - Frau Staudte! - Tat.
Hier ist schon vorgetragen worden - sogar Herr Brammer hat netterweise darauf hingewiesen -, dass in den vergangenen Jahren bereits viel geschehen ist: Wir haben den Orientierungsplan für Bildung und das 100-Millionen-Landesprogramm „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“ auf den Weg gebracht. Ich nenne weiterhin das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule. Das neue Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung in Osnabrück wurde von uns mit 5,5 Millionen Euro gefördert. Darüber hinaus haben wir die Fortbildung unserer Erzieherinnen und Erzieher mit insgesamt 125 000 Euro gefördert.
Gemeinden, Städte, Landkreise und die Landesregierung setzen Hand in Hand die Vereinbarungen zum Krippengipfel mit viel Engagement, mit hohem Mitteleinsatz verlässlich und solide um. Allein dafür stellt das Land über 462 Millionen Euro zur Verfügung und trägt damit in der Tat mehr als ein Drittel der Kosten der Umsetzung des Krippengipfels. Das gilt für die Investitionen und auch für die Betriebskosten.
Die Finanzhilfe steigt. Sie stieg von 20 % im Jahre 2008 auf 39 % im Jahre 2009 und steigt sodann
auf 43 % ab 1. August 2010. Das ist ein enormer finanzieller Kraftakt.
Diese Mittel bieten den Kitas bzw. den für die Kindertagesstätten nach wie vor zuständigen Kommunen auch neue Spielräume, und zwar nicht nur für die Investitionen, sondern auch für die Weiterentwicklung der inhaltlichen Qualität.
Meine Damen und Herren von der Opposition, insbesondere von der Linken, Ihre Vorschläge würden im ersten Jahr tatsächlich Mehrkosten in Höhe von 1,8 Milliarden Euro verursachen. In den Folgejahren sind es dann kontinuierlich 1,2 Milliarden Euro mehr pro Jahr. Ich muss sagen, mir fehlt dafür derzeit angesichts der gleichermaßen äußerst angespannten Haushaltssituation in den Kommunen, im Land und natürlich auch im Bund einfach die Bodenhaftung.
Diese Landesregierung hat sich für einen verlässlichen, soliden Weg entschieden. Wir werden neben dem weiteren Krippenausbau mit den Trägern abgestimmte, differenzierte Empfehlungen für die inhaltliche Arbeit mit Kindern unter drei Jahren vorlegen. Wir unterstützen auch den Ausbau von integrativen Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten für die Altersgruppe unter drei Jahren. Meine Kollegin und ich haben ja gestern gemeinsam den Startschuss für dieses Modellprojekt gegeben.
Im Übrigen haben wir - auch darauf möchte ich noch einmal hinweisen - die Forderungen, die von Ihnen zur Veränderung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und der Einrichtung von Studiengängen gestellt werden, längst eingelöst. Das gilt für die Bereiche Sprachförderung, Kleinstkindpädagogik, Integrationspädagogik und auch für die Lernfelder Musik, Bewegung und Naturwissenschaften. Natürlich benötigen wir in den nächsten Jahren viele zusätzliche Fachkräfte. Das ist richtig. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir bis 2013 genügend Ausbildungsplätze haben werden, um dem Bedarf gerecht zu werden.
Wir sind in Niedersachsen auf einem guten Weg. Wir haben noch einen langen Weg vor uns. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam wirklich solide und verlässlich gehen! Dann tun wir etwas Gutes für die Kinder in unserem Land.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, Ihnen heute den Einzelplan 07 vorstellen zu dürfen und mit Ihnen darüber zu diskutieren.
Sie können davon ausgehen, dass ich sehr stolz auf das bin, was wir in der Bildungspolitik in den vergangenen Jahren geleistet haben und in den nächsten Jahren auch noch leisten werden. Das haben wir auch den diese Landesregierung tragenden Fraktionen von CDU und FDP zu danken, und ich möchte mich sehr herzlich bei ihnen für die ausgezeichnete Zusammenarbeit an dieser Stelle bedanken.
Auch deshalb ist es sicherlich möglich, dass die Ausgaben für Schulen und die frühkindliche Bildung, für die Kindergärten und für die Krippen, erneut anwachsen und damit auch der Anteil der Bildungsausgaben am Gesamthaushalt dieses Landes.
Der vorliegende Haushaltsentwurf 2010 sieht zusammen mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen einen Ansatz von über
4,745 Milliarden Euro vor. Das ist ein Plus von 293 Millionen Euro.
Übrigens, meine Damen und Herren - das zu Frau Heiligenstadt, weil sie ja immer darauf hinweist, dass wir uns der Gelder anderer bedienen -, die Mittel aus dem Konjunkturprogramm sind definitiv nicht in diesem Plus enthalten, sondern die gehören in einen anderen Topf. Dieses Plus hat damit überhaupt nichts zu tun.
Das ist, weiß Gott, keine Selbstverständlichkeit. Es ist keine Selbstverständlichkeit in Zeiten der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, in Zeiten erhöhter Staatsschulden, in Zeiten vielfältiger Forderungen von wirklich allen Seiten an diesen Staatshaushalt, wobei wir auch versuchen wollen, die Schulden nicht auf unsere Kinder zu übertragen, sondern weiter zurückzuführen. Das ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit. Das hat auch etwas mit Gerechtigkeit, mit der Zukunft der Kinder von morgen zu tun.
Bildung kostet, aber es sind rentierliche Kosten, und es sind Investitionen in die Zukunft unserer jungen Menschen und in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Ich bin froh darüber und dankbar dafür, dass in diesem Kabinett und in diesem Hohen Haus vor allen Dingen eines vorhanden ist - das konstatiere ich einmal -: Es besteht Einigkeit in Bezug auf die hohe Bedeutung von Bildung für dieses Land Niedersachsen. Unser Einsatz hat sich im wahrsten Sinne des Wortes gelohnt; denn es entwickelt sich einfach sehr viel in unseren Bildungseinrichtungen.
Meine Damen und Herren, im Rahmen des Konjunkturpaketes II standen und stehen meinem Ressort für 2009/2010 insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung. Fast 90 % dieser Summe sind bereits gebunden und befinden sich in der Umsetzung. Die restlichen 10 % werden zu Beginn des kommenden Jahres bewilligt. Meine Damen und Herren, das ist ein großer Erfolg. Das ist ein großer Erfolg für die Schulen in unserem Land, für die Schülerinnen und Schüler.
Denn was geschieht mit dem Geld? - Es sind nicht nur einfach Millionen. Es geht darum, in den Schulen neue Fachräume einzurichten mit modernster Ausstattung, in denen entsprechend guter Unterricht geleistet werden kann. Es geht um die modernste Medienausstattung in den Schulen. Es
geht auch um die Innovationszentren an den berufsbildenden Schulen in unserem Land, die auch eine Ausstrahlungswirkung auf die regionale Wirtschaft haben. Außerdem, meine Damen und Herren, freut sich darüber auch das Handwerk. Das Handwerk hat nicht nur die Aufträge. Vergessen Sie bitte nicht, dass das Handwerk, unser Mittelstand, die Betriebe sind, die Ausbildungsplätze schaffen, an denen die jungen Menschen später ihre duale Ausbildung fortführen können. Das ist also hervorragende Zukunftspolitik!
Wir stellen im Jahr 2010 erneut 1 180 neue Stellen für Lehrkräfte sowie 240 neue Stellen für Referendarinnen und Referendare zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht auf die Geschichtsvergessenheit und sonst etwas eingehen, aber eines möchte ich an dieser Stelle einfach einmal im Hinblick auf die Anstrengungen sagen, die diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen in den letzten Monaten auf sich genommen haben - und auch in den letzten Jahren -:
Wenn Sie behaupten, die Unterrichtsversorgung sei schlecht und es sei keine Vorsorge für den Lehrernachwuchs getroffen worden, dann muss ich Ihnen doch einmal sagen, wie viele Lehrkräfte Sie von der Opposition in den Jahren von 1996 bis 2002 an den Gymnasien eingestellt haben. Von 1996 bis zum Jahr 2002 waren das in Summe 3 028 Lehrkräfte.
Jetzt darf ich Ihnen entgegenhalten: Vom Jahr 2003 bis zum Jahr 2009 sind durch diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen 7 695 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt worden.
Das sollten Sie bei all Ihrer Depression, die Sie verbreiten, einfach einmal zur Kenntnis nehmen. Wir haben dieses Thema angepackt und packen es weiter an.
Mit den zusätzlichen Referendarsstellen haben wir mittlerweile 5 900 Ausbildungsstellen.
Vielen Dank. - Mit diesen vielen Ausbildungsplätzen an den 50 Studienseminaren haben wir so viele Plätze, dass auch Vorsorge für den Lehrernachwuchs in der Zukunft getroffen worden ist.
Wir haben darüber hinaus die seit Jahrzehnten unveränderte Stellenzulage für unsere Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter im Bereich der Grund-, Haupt-, Realschulen und für Sonderpädagogik sowie erstmalig auch für die mitwirkenden Fachlehrerinnen und Fachlehrer für die Lehrämter an Gymnasien und berufsbildenden Schulen nun endlich um 150 Euro angehoben. Ich hoffe, dass wir deshalb auch noch mehr Ausbilderinnen und Ausbilder finden werden. Insbesondere hoffe ich auch durch eine Personalentwicklungskonzeption mit Perspektiven für die Mitwirkerinnen und Mitwirker in der Zukunft noch mehr Möglichkeiten und Perspektiven schaffen zu können.
Die Anforderungen an Schulleitungen haben sich durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule geändert. Deshalb ist eine Qualifikation der Schulleiterinnen und Schulleiter dringend erforderlich. Darauf ist hingewiesen worden. Wir werden die Führungsakademie nicht nur einrichten, sondern aufgrund der Anträge der Fraktionen können wir sie auch mit 500 000 Euro ausstatten. Das begrüße ich ausdrücklich. Das wird ein richtig guter Schritt für die Zukunft sein.
Dann lassen Sie mich noch einmal kurz auf die Ganztagsschulen eingehen. Meine Damen und Herren, es muss doch einfach einmal gesagt werden, dass wir mit 155 Ganztagsschulen in Niedersachsen im Jahre 2003 begonnen haben. Mit dem neuen Haushaltsjahr und der Umsetzung werden wir auf 1 000 Ganztagsschulen in diesem Land kommen. Das haben diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf den Weg gebracht. Das ist unser Verdienst, und das ist unser Erfolg im Interesse der Kinder in unserem Land!
Gerade vor dem Hintergrund der Gesundheit und der Gesundheitserziehung unserer Kinder ist auch die Einstellung von Verpflichtungsermächtigungen für die Schulen und den Landessportbund wichtig; denn so wird Sicherheit gegeben, dass das Programm „Lernen braucht Bewegung“ mit seiner wichtigsten Teilmaßnahme, dem Aktionsplan für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein, mit einem Volumen von jeweils 500 000 Euro bis 2014 fortgesetzt werden kann.
Sicherheit haben wir auch geschaffen mit den Verpflichtungsermächtigungen für das Hauptschulprofilierungsprogramm. Sie haben immer wieder erklärt - Sie konnten es nie lassen, Sie waren vor Ort, in jeder Schule - und gesagt: Diese Landesregierung verspricht, verspricht, sie hält aber nichts. - Tatsache ist, dass wir immer gesagt haben: Wir führen das fort. - Jetzt ist es durch die Verpflichtungsermächtigung auch im Haushalt verankert. Meine Damen und Herren, Sie sollten vor Ort all das zurücknehmen, was Sie dort fälschlicherweise vorgetragen haben!
Die frühkindliche Bildung und Betreuung nimmt einen weiteren großen Teil des Kultusetats ein. Er zeichnet sich durch eine deutliche Steigerung aus, nämlich von 345 Millionen auf 365 Millionen Euro.
Wenn Sie immer davon sprechen, dass wir uns im hinteren Feld der Entwicklung befinden, dann vergessen Sie bitte nicht, wo wir haben beginnen müssen, als Sie noch an der Regierung waren. Damals war Niedersachsen das absolute Schlusslicht. Wir holen kontinuierlich auf und haben mittlerweile fast 8 400 zusätzliche Plätze geschaffen. Wir werden bis zum Jahr 2013 das uns gesetzte Ziel vollkommen erreichen. Dessen bin ich mir absolut sicher, meine Damen und Herren. Wir können stolz auf diese Leistung sein.
Ich möchte aber auch dazu sagen: Wo Familien ihre Kleinen selbst betreuen können, wo sie das wollen, da ist und bleibt das gut, und da bleibt das auch nach wie vor richtig. Es geht darum, dort, wo der Krippenbedarf besteht, tätig zu werden. Dabei sind wir auf einem guten Weg.
Ich bin den Regierungsfraktionen sehr dankbar dafür, dass uns die Durchführung eines Modellversuchs bei der integrativen bzw. inklusiven Betreuung und Bildung unserer Jüngsten ermöglicht wird.
Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen im Alter von unter drei Jahren in Krippen und kleinen Kindertagesstätten ist nicht nur eine Vorgabe der EU ab dem Jahr 2013, sie ist auch ein gemeinsames, überparteiliches Anliegen - darin sollten wir uns wirklich einmal zusammenfinden - zum Wohle unserer Jüngsten. Die vorgesehenen 350 000 Euro werden helfen, die Art und den Umfang der heilpädagogischen Unterstützung für Kinder mit Behinderungen zu erproben. Wir werden heilpädagogische Fachkräfte in den Krippen und auch in den kleineren Kindertagesstätten einsetzen. Diese werden vom MK finanziert.
Ich habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, meine Damen und Herren von der Opposition, dass Sie vielfältige Anträge auf den Weg gebracht haben, hier eine Million, da eine Million, dreistellige Millionenbeträge. Einig sind Sie sich offensichtlich in der Dreistelligkeit der zusätzlich beantragten Millionenbeträge. Das ist eine graduelle Frage. Wenn ich die Summe der Opposition, in diesem Fall der SPD-Fraktion, und diese 152 Millionen Euro sehe, dann muss ich einfach hinterfragen, wie Sie das finanzieren wollen.
- Sie machen dazu ganz tolle Vorschläge. Hier eine Steuererhöhung,
da ein bisschen Erhöhung, eine Landesvermögenssteuer hier in Niedersachsen.
Ich kann Ihnen nur sagen, das ist für mich totale Voodoo-Ökonomik, damit kommen Sie in diesem Land nicht weiter.
Frau Heiligenstadt hat auch den Bildungsfinanzbericht angesprochen und gesagt, Niedersachsen liegt dort ganz schlecht. Niedersachsen liegt in diesem Bildungsfinanzbericht in der Mitte der Bundesländer. Sie haben aber eines vergessen, Frau Heiligenstadt: Dieser Bildungsbericht fußt auf Daten von 2006. Wenn Sie dann sehen, was wir im Bereich der Ganztagsangebote, der Krippen und
der Kindertagesstätten und in den anderen Bereichen auf den Weg gebracht haben, dann warten Sie einmal den nächsten Bildungsfinanzbericht ab. Dann sehen wir, wo wir dann stehen werden.
Ich werde zum Schluss kommen und kann Ihnen nur eines sagen: Die Bildungspolitik in diesem Land ist dadurch gekennzeichnet, dass wir die Bildungsqualität steigern, und zwar durch immer mehr neue, gut ausgebildete Lehrer. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Übergänge erleichtert werden, z. B. durch unser Brückenjahr. Wir werden die Abschlüsse sichern und haben die Abbrecherquote kontinuierlich gesenkt und werden sie weiter senken. Wir sind stolz auf diese Arbeit.
Herzlichen Dank vor allen Dingen an die Lehrerinnen und Lehrer, die diese Arbeit zum Wohl unserer Kinder in Niedersachsen unterstützen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die größte Unfreiheit, die ich mir im Zusammenhang mit der Diskussion um den freien Elternwillen vorstellen kann, ist die zwangsweise flächendeckende Einrichtung der Gesamtschule.
Wir stehen für die Pluralität der Förderorte, und den Eltern steht das natürliche, verfassungsrechtlich verankerte und vom Grundgesetz geschützte Recht zur Erziehung und Bildung der Kinder zu, nicht dem Staat. Es sind die Eltern, meine Damen und Herren, nicht der Staat.
Die Landesregierung hat sehr großes Vertrauen in das Verantwortungsbewusstsein aller Eltern zur Durchführung dieses Erziehungs- und Bildungsauftrages, und deshalb bleibt der freie Elternwille zur Anwahl der angebotenen Schulform in Niedersachsen auch bestehen. Er steht nicht zur Disposition.
Wir setzen in Niedersachsen auf ein starkes Miteinander von Schulen und Eltern. Wir setzen auf Information. Wir setzen auf Beratung. Wir setzen auf einen kontinuierlichen Austausch im Hinblick auf die Lern-, Leistungs- und Persönlichkeitsentwicklung eines jeden einzelnen Kindes. Deshalb haben wir in unserem Schulgesetz verankert, dass