Protokoll der Sitzung vom 28.10.2009

Artikel 2. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt

zu? - Wer lehnt ab? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Meine Damen und Herren, dann ist so beschlossen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen zur Aufhebung des Staatsvertrages über die Ausdehnung der Gerichtsbezirke in der Sozialgerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung einschließlich der Unfallversicherung für den Bergbau auf das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen und zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1690 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/1707 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1721

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf unveränderte Annahme.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen waren übereingekommen, nicht zu reden. Aber Herr Minister Busemann hat sich zu Wort gemeldet. Bitte!

(Heiner Bartling [SPD]: Muss das denn sein?)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das kann man ganz kurz machen. Sie haben es an dem Titel schon vernommen: Es hört sich sehr kompliziert an. Deshalb nur zwei oder drei Hinweise, worum es geht.

Was Knappschaft ist, weiß jeder. Was die Unfallversicherung für den Bergbau ist, weiß auch jeder. Bremen und Niedersachsen haben vor Jahren gemeinsam gesagt: Wir schaffen einen Staatsvertrag, und alle Streitigkeiten, die sich um Knappschaftsfragen und Bergbauunfallversicherungsfragen drehen, konzentrieren wir im Wege einer Sonderzuständigkeit beim Sozialgericht Hannover.

Das hat lange Zeit gut funktioniert. 2005 ist es dann aber dazu gekommen, dass sich auch Menschen außerhalb des Bergbaus in der Knappschaft versichern können. Seit 2008 sind See-Krankenangelegenheiten, Pflegekassenangelegenheiten, Bergbauangelegenheiten in die Deutsche Rentenversicherung integriert worden. Seit diesem Moment ist es sehr schwierig, in den jeweiligen Verfahren zu identifizieren, ob das wegen des Staatsvertrages zum Sozialgericht Hannover gehört oder nicht. Das können wir vor Ort mit unseren Fachkammern eigentlich viel besser machen. Es geht um etwa 300 bis 400 Verfahren pro Jahr. Ich denke, das kann man auch einsehen. Die Praxis sagt: Gebt uns wieder die örtlichen Zuständigkeiten und hebt die Sonderzuständigkeit auf! - Das kann man verstehen und mitmachen. Deswegen muss der Staatsvertrag aufgehoben werden und das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz entsprechend geändert werden.

Ich darf Ihnen versichern: Die Praxis ist einverstanden, es verursacht keine Mehrkosten, das Sozialgericht Hannover freut sich über ein paar Akten weniger, und das Land Bremen ist einverstanden. Sie können ruhigen Gewissens zustimmen!

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Der Minister war so überzeugend, da stimmen auch wir zu!)

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Beratung: Entlassung der Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann - Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1754

Zur Einbringung hat sich Frau Heiligenstadt von der SPD-Fraktion gemeldet. Bitte schön!

(Christian Meyer [GRÜNE]: Wo ist denn Herr Wulff? - Gegenruf von Hei- ner Bartling [SPD]: Der fertigt gerade die Entlassungsurkunde aus!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn der Debatte zu diesem Entlassungsantrag - der ja nicht der erste in diesem Hause bezüglich der Ministerin Frau Heister-Neumann ist - kurz feststellen: Ausgangspunkt dieser Debatte ist ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Brandt, das es nie hätte geben dürfen.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Das Verfahren ist eingestellt worden. Herrn Brandt sind keinerlei disziplinarrechtliche Verfehlungen vorzuwerfen.

Wie war die Diskussion in diesem Fall? - Ich erinnere an die quälende Debatte um die Aktenherausgabe. Ich erinnere an das unrühmliche Spiel der Landesregierung und die ständigen Debatten um die notwendige Vertraulichkeit der Akten zum Schutze des Betroffenen.

Heute wissen wir, was der größtmögliche Schutz des Betroffenen gewesen wäre, meine Damen und Herren, nämlich alles auf den Tisch zu legen, um die Vorwürfe gegen den Gewerkschaftsvorsitzenden zu entkräften.

(Beifall bei der SPD)

Stattdessen heuchelte die Kultusministerin mit Deckung der gesamten Landesregierung, dass es dem Schutz des Betroffenen diene, wenn alles vertraulich bleibe. Heute wissen wir aber: Es diente einzig und allein ihrem eigenen Schutz. Das ist ungeheuerlich!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Gott sei Dank, meine Damen und Herren, wurde der öffentliche Druck immer größer. Die Aktenherausgabe fand statt. Nicht zuletzt die Bekennerrede des Ministerpräsidenten aus dem August-Plenum - in der Szene auch als „Wutrede“ bekannt - verdeutlichte uns allen, auf wessen Geheiß hin alles so perfekt inszeniert werden sollte.

Meine Damen und Herren, wir bleiben bei der Feststellung: Die Spitze des Kultusministeriums hat in unzulässiger Weise Einfluss auf das Verfahren genommen mit dem Ziel, ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Brandt aus politischen Gründen durchzusetzen.

Dass vonseiten der CDU und der FDP bis heute noch immer versucht wird, Herrn Brandt schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen, betrachten wir, meine Damen und Herren, als skandalösen Versuch, von den Verstrickungen der Ministerin abzulenken.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Was ist die Wahrheit? - Das Kultusministerium hat ein Disziplinarverfahren gegen Brandt verlangt, und das bereits am 6. März 2009. Die Landesschulbehörde Braunschweig hat davon abgeraten. Dem Urteil schloss sich zunächst die Personaldezernentin in Lüneburg an. Auf Druck ihres Vorgesetzten, der wiederum vom Kultusministerium unter Druck gesetzt wurde, verfasst sie einen gegenteiligen Bericht. Teile des Berichtes landen zu einem Zeitpunkt in der Presse, als das Disziplinarverfahren noch gar nicht eingeleitet ist. Bis heute bleibt die Frage: Wer hat diese Absicht bekannt gegeben? - Bis zu diesem Zeitpunkt haben selbst die Landesschulbehörde und ihr Präsident noch gezögert, ein Verfahren einzuleiten. Es gibt nur wenige, meine Damen und Herren, die zu diesem Zeitpunkt ein Disziplinarverfahren wollten. Dazu gehören die Ministerin und ihr Staatssekretär.

Getrieben von den Pressemeldungen wird die Einleitung des Disziplinarverfahrens vom Kultusministerium einen Tag später durchgedrückt. Am selben Tag verfasst die Ministerin einen Text, der als Begründung für dieses Vorgehen scheinheilig das Legalitätsprinzip heranzieht: Brandt müsse behandelt werden wie jeder andere Beamte auch.

(Björn Thümler [CDU]: Ist das falsch?)

Meine Damen und Herren, ich sage ausdrücklich: Wäre man dem Legalitätsprinzip gefolgt, Herr Thümler, hätte es gar keinen Disziplinarfall „Brandt“ gegeben.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN - Karl-Heinz Klare [CDU]: Hat er alles richtig ge- macht, als er keinen Unterricht erteilt hat?)

Deshalb, meine Damen und Herren, beantragen wir erneut die Entlassung der Kultusministerin. Sie trägt die Verantwortung dafür, dass erstens mit dem Disziplinarrecht Schindluder getrieben wurde, dass zweitens Mitarbeiter der Landesschulbehörde unter Druck gesetzt wurden, gegen ihre Überzeugung zu handeln,

(Johanne Modder [SPD]: Unglaub- lich!)

und dass drittens vertrauliche Inhalte aus Personalakten an die Presse gespielt wurden.

Aber kommen wir einmal zu der politischen Verantwortung - das sind die Fakten -: Ich frage den Ministerpräsidenten: Was braucht es noch, damit Frau Heister-Neumann ihren Stuhl räumt, eine Ministerin, die die Unwahrheit gesagt hat und die immer nur scheibchenweise mit einzelnen Zugeständnissen herausgerückt ist?

Erst war der Pressesprecher mit dem Fall gar nicht befasst, anschließend hat er bereits Ende März mit der Landesschulbehörde telefoniert. Erst war die Landesschulbehörde allein für das Disziplinarverfahren zuständig, dann wollte das MK ständig Bericht haben. Erst war nur Braunschweig gegen die Einleitung des Verfahrens, anschließend waren auch Teile der Lüneburger Spitze gegen das Verfahren. - Das sind die Fakten, meine Damen und Herren.

Und die politische Verantwortung? - Der Ministerpräsident schaut sich das Ganze von außen an. Er will ja das Heft des Handelns in der Hand behalten. Er will den Zeitpunkt der Absetzung von Frau Heister-Neumann selbst bestimmen. Offenbar will er die Ministerin um jeden Preis halten. Man fragt sich nur: Warum will er das? - Mir fallen dazu spontan zwei Gründe ein: