Protokoll der Sitzung vom 28.10.2009

Meine Damen und Herren, der nächste Redner ist Herr Hillmer für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie bitten, Frau SchröderEhlers und Herr Hagenah, in diesen Gesetzentwurf nichts hineinzuinterpretieren, was darin nicht steht und nicht dort hineingehört. Wir haben Ihnen von den Fraktionen der CDU und der FDP einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen

Straßengesetzes vorgelegt. Diese Änderung bezieht sich auf Fälle, in denen eine Planfeststellung für ein gemeindegrenzüberschreitendes Straßenbauprojekt zum Tragen kommt. In zwei Fällen kann dies passieren: zunächst einmal im übertragenen Wirkungsbereich. Für den Fall, in dem Kommunen bei Landes- und Bundesstraßen planerisch tätig werden, fügen wir eine Konkretisierung in einer an sich klaren Situation ein. Im Gesetz war und wird auch weiterhin geregelt, dass die Kommune mit dem größten Anteil die Planung, Anhörung und Planfeststellung federführend übernimmt. Da es in der Praxis offensichtlich Zweifelsfälle gegeben hat, stellen wir klar und konkretisieren, dass im Zweifel das Ministerium entscheidet.

Der zweite Fall betrifft den eigenen Wirkungsbereich der Kommunen. Wir möchten hier den Kommunen untereinander eine freiwillige Übertragung der Zuständigkeit ermöglichen. Bisher galt eine Verordnung des Ministeriums. In Zukunft - nach dieser Gesetzesänderung - besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Zusammenarbeit. Dies stärkt die kommunale Planungshoheit. Für den Fall, dass sich die Kommunen nicht einigen, kann jede ihr Anhörungs- und Planfeststellungsrecht für sich ausüben.

Meine Damen und Herren, wir beseitigen mit diesem Gesetzentwurf Unklarheiten, schaffen Rechtssicherheit, stärken das kommunale Planungsrecht, schaffen Möglichkeiten, um Doppelarbeit zu vermeiden, und leisten damit einen Beitrag zur Verfahrensvereinfachung und zum Bürokratieabbau. Ich lade Sie ein, dabei zu sein. Stimmen Sie zu!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die nächste Rednerin ist Frau Weisser-Roelle von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Lassen Sie es mich einmal so sagen: Die Gesetzesänderung ist so unnötig wie ein Kropf.

(Beifall bei der LINKEN - Björn Thüm- ler [CDU]: Na, na, na! Das ist falsch!)

Mit der Gesetzesänderung wollen Sie von der CDU und von der FDP den Kommunen die Möglichkeit einer gemeinsamen landkreisübergreifenden Planung kommunaler Straßen geben. Anlass sind

offenkundig Schwierigkeiten, die bei der Planung der Elbbrücke Neu Darchau auftraten.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages hat in den Ausschussberatungen wiederholt darauf hingewiesen, dass es für die Lösung des in Rede stehenden Problems keiner neuen gesetzlichen Regelung bedarf. Sie wollten das nicht wahrhaben und haben an Ihrem Gesetzentwurf festgehalten. Einerseits - wir haben es heute mehrfach gehört - sagen Sie, dass Sie Bürokratie abbauen wollen. Andererseits bauen Sie mit diesem Gesetzentwurf unnötige Bürokratie auf. Das verstehe, wer wolle.

Regelungsbedarf beim Niedersächsischen Straßengesetz besteht zwar schon, aber in einer anderen Richtung. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hält es schon seit einigen Jahren für notwendig, im Straßengesetz die Verantwortlichkeit des Straßenbaulastträgers für die Übernahme der Kosten für die Straßenreinigung bei Ortsdurchfahrten wiederherzustellen. Seit Langem ist die Frage des Verhältnisses von Reinigungspflicht seitens der Kommunen und Reinigungspflicht seitens des Baulastträgers umstritten. Mit der finanziellen Verpflichtung entzieht sich die Landesregierung einer dringend gebotenen gesetzlichen Klarstellung. Das ist für die Linke nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Bode, Sie haben als Verkehrsminister die Chance, mit dem Entwurf einer sinnvollen Novelle des Straßengesetzes diese Scharte Ihrer Amtsvorgänger auszuwetzen. Packen Sie das an! Die niedersächsischen Kommunen werden es Ihnen danken.

Die Linke lehnt die heute zur Abstimmung stehende Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kollege Zielke gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz etwas klarstellen: Der GBD hat in der Tat gesagt - - -

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Dazu hat Frau Weisser-Roelle gar nichts ge- sagt!)

- Moment! Sie wissen ja noch gar nicht, auf welche Äußerung des GBD ich eingehen will. Mehrere Redner vor mir haben sich auf den GBD bezogen.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Ja, ja, aber dazu dient nicht das Instrument der Kurzintervention!)

Der GBD hat gesagt, es sei vermutlich kein neues Gesetz erforderlich, aber zur Klarstellung sei es durchaus sinnvoll und ein gangbarer Weg, wenn wir es so machen, wie wir es jetzt machen. Der GBD hat alternativ vorgeschlagen, dass wir das über das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit regeln könnten. Das sei dann möglicherweise gerichtsfest. Wir haben andererseits von den Juristen des Innenministeriums gehört, dass das aber gar nicht ginge. Deswegen haben wir diese Gesetzesänderung eingebracht, um schlicht und ergreifend in diesem Spezialfall auf Nummer sicher zu gehen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Das war ein schlichter Wortbeitrag!)

Frau Weisser-Roelle, wollen Sie antworten?

(Ursula Weisser-Roelle [LINKE]: Dar- auf brauche ich nicht zu antworten!)

Dann wäre die nächste Rednerin Frau König von der FDP. Ist das nötig? - Ja.

(Heiterkeit - Dr. Manfred Sohn [LIN- KE]: Das war korrekt nach dem, was wir eben erlebt haben!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich hätte meine Stimme schonen können, aber ich tue es trotzdem. - Wir beraten heute ein Gesetz, das schlank und unbürokratisch ist, das sogar im Hinblick auf die doppelten Genehmigungsverfahren die Bürokratie mindert. Allein das rechtfertigt schon dieses Gesetz.

In diesem Gesetz unterliegen Kreis- und Gemeindestraßen oder Baulichkeiten in Bezug auf den Straßenverlauf der Zuständigkeit der Gemeinden sowohl im Anhörungsbereich als auch im Planfeststellungsverfahren. Die durch Detailregelungen

eingeschränkte Handlungsfähigkeit der kommunalen Körperschaften wird nun erweitert werden.

Bei gemeindeübergreifenden Projekten können sich die Kommunen einigen, wer die Federführung übernimmt, sofern nicht eine von ihnen besonders betroffen ist. Nur wenn Zweifel über die Zuständigkeiten bestehen, wird das Land das Verfahren übernehmen. Mehrfachanträge von Gemeinden wird es danach kaum mehr geben, und das ist wichtig. Straßen, die über die Grenzen der Kreise oder Gemeinden gehen, werden bislang immer von zwei Seiten aus beplant. Dieser doppelte Entwurf ist teuer und verschwendet Ressourcen, die anders eingesetzt werden können. Daher ist es zu begrüßen, wenn sich die Betroffenen zusammentun und einen gemeinsamen Entwurf abgeben, der u. a. Synergieeffekte haben kann, anstatt in einem aufwendigen Verfahren eine Abstimmung zu erzielen.

In Artikel 1 Nr. 2 ist die Streichung der Regelung zur Zuständigkeitsübertragung im Wege der Verordnung vorgesehen. Das kann nun durch einen ministeriellen Erlass schneller und einfacher geregelt werden.

Somit haben wir ein schlankes, einfaches und gut anwendbares Gesetz für eine schnellere, weniger bürokratische Verfahrensweise im Straßenbau. Das wünschen wir uns in vielerlei Hinsicht. Ich glaube, auf diesem Weg kommen wir künftig weiter voran, da wir jetzt Gelb-Schwarz bzw. SchwarzGelb im Bund haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Herr Professor Zielke, ich habe der FDP-Fraktion natürlich nicht vorzuschreiben, wer redet. Insofern war das eben vielleicht eine etwas flapsige Bemerkung von mir.

Meine Damen und Herren, jetzt hat sich Herr Minister Bode zu Wort gemeldet. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche, mich an die Redezeit von anderthalb Minuten zu halten, die mir vom Plenum gegeben worden ist. Das wird allerdings schwer.

(Björn Thümler [CDU]: Die reicht!)

Ich freue mich, dass es gelungen ist, den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes zügig zu beraten. Denn nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen in § 38 sind gerade in einem Flächenland bei solch wichtigen Planungsvorhaben und bei der Planfeststellung häufig mehrere parallele Zuständigkeiten gegeben, die zu Problemen und auch zu Verzögerungen führen können. Ich möchte eindeutig sagen, dass wir eine rechtsklare Regelung in dem Fachgesetz gefunden haben, die klar und eindeutig ist und auf die sich jeder in der kommunalen Selbstverwaltung verlassen kann.

Wir haben diese Regelung nicht nur - dieser Eindruck ist hier teilweise entstanden - für das Projekt der Brücke Darchau getroffen, sondern es gibt auch andere Fälle, in denen es entsprechenden Regelungsbedarf gibt, etwa im Landkreis Göttingen. Es geht also um keinen Einzelfall, sondern um ein Problem in einem Flächenland, das wir angegangen sind.

Meine Damen und Herren, die Behauptung, die hier eben aufgestellt worden ist, dass wir dieses Gesetz beschließen, um bei dem Brückenbauprojekt Kosten vom Land auf die Kommune zu übertragen, ist absoluter Unsinn. Ich weise das entschieden zurück.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das Land trägt 85 % der Kosten. Es wird nichts auf die kommunale Ebene abgewälzt oder abgeschoben. Vor Ort gibt es daran auch keine Zweifel.

Das eigentliche Problem, das wir hier hatten, ist eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem niedersächsischen Innenministerium. Meine Damen und Herren, die Landesregierung teilt die Rechtsauffassung des Innenministeriums.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich beende die Aussprache

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Wer lehnt ab? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt