Protokoll der Sitzung vom 28.10.2009

einem Strang zögen und gemeinsame Interessen verfechten würden und nicht versuchen, ihr eigenes Süppchen zu kochen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zur allgemeinen Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die allgemeine Aussprache beendet.

Wir kommen zur Einzelberatung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung unter Tagesordnungspunkt 8. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Es liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Änderungsempfehlung ist gefolgt worden.

Artikel 2. - Ihnen liegt die Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Änderungsempfehlung ist gefolgt worden.

Artikel 3. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Änderungsempfehlung ist gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung folgen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer dagegen ist, den bitte ich, sich nun zu erheben. - Wer enthält sich? - Keine Enthaltung. Das Erste war die Mehrheit. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung wurde gefolgt.

Wir kommen nunmehr zur Ausschussüberweisung zu Punkt 9, nämlich zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so befinden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Das ist so beschlossen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrGÄndG) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1498 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/1725

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Wir kommen zur allgemeinen Aussprache. Zunächst spricht Frau Schröder-Ehlers von der SPDFraktion.

(Björn Thümler [CDU]: Nein, Herr Will! Berichterstattung!)

- Ich bitte um Nachsicht. Zuvor hat Herr Will die mündliche Berichterstattung vorzunehmen. - Herr Will, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfiehlt Ihnen in der Drs. 16/1725, den Gesetzentwurf sachlich unverändert anzunehmen. Dem haben die Ausschussmitglieder der CDUFraktion und der FDP-Fraktion zugestimmt, während die übrigen Ausschussmitglieder diese Empfehlung abgelehnt haben. Im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen ist mit demselben Ergebnis abgestimmt worden.

Der Wirtschaftsausschuss hat den Ausschuss für Inneres, Sport und Integration wegen der Änderung des § 38 Abs. 5 des Straßengesetzes beteiligt, bei der es in der Sache um eine Frage der kommunalen Zusammenarbeit geht. Der Innenausschuss hat hierzu mehrheitlich zum Ausdruck gebracht, dass er die Empfehlung des federführenden Ausschusses mitträgt.

Ein Ausschussmitglied der CDU-Fraktion hat im Wirtschaftsausschuss zur Begründung des Fraktionsentwurfs erläutert, dass für die Durchführung grenzüberschreitender Straßenbaumaßnahmen an Kreisstraßen eine rechtssichere Rechtsgrundlage im Straßengesetz geschaffen werden solle. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg zu einem grenzüberschreitenden Brückenbauvorhaben zeige, dass es insoweit einer Klarstellung bedürfe.

(Vizepräsident Dieter Möhrmann über- nimmt den Vorsitz)

Ein Vertreter des Innenministeriums hat ausgeführt, dass die Landesregierung weiterhin Zweifel habe, ob die Übertragung derartiger Zuständigkeiten für einzelne Verwaltungsverfahren auf das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit gestützt werden könne. Der erwähnten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg sei zu entnehmen, dass § 38 Abs. 5 des Straßengesetzes dort als abschließende Regelung angesehen werde. Daher dürfe an dieser Stelle keinerlei rechtliches Risiko eingegangen werden. Die Neuregelung solle eine freiwillige Zweckvereinbarung ermöglichen.

Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben demgegenüber Zweifel geäußert, ob die wünschenswerte Rechtssicherheit in dieser Frage mit dem Fraktionsentwurf tatsächlich erreicht werde.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat ausgeführt, es fehle eine überzeugende rechtliche Begründung für die Annahme, dass § 38 Abs. 5 des Straßengesetzes auch gegenüber dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit eine abschließende Regelung darstelle. Die dortigen Zuständigkeitsvorschriften und der dortige Absatz 5 Satz 2 enthielten keine Aussagen darüber, ob diese Zuständigkeiten durch Aufgabenübertragung geändert werden könnten. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg sei dafür unergiebig, weil sich das Gericht mit einem Fall kommunaler Zusammenarbeit nicht beschäftigt habe. Im Übrigen bleibe die Vorschrift hinter den vergleichbaren Bestimmungen über die kommunale Zusammenarbeit zurück; sie könne so verstanden werden, dass sie den Rückgriff auf die ergänzenden Vorschriften jenes Gesetzes ausschließe.

Die Vertreterin des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat sich der Einschätzung des Innenministeriums angeschlossen. Dem ist auch die Ausschussmehrheit gefolgt.

Der Ausschuss hat noch erwogen, durch Einfügung des Wortes „entsprechend“ vor „Kreis- und Gemeindestraßen“ deutlich zu machen, dass auch an die Übertragung der Zuständigkeit für einzelne Verfahren gedacht sei, diese Ergänzung aber letztlich im Einklang mit dem Fachministerium nicht für erforderlich gehalten.

Zum neuen § 38 Abs. 5 Satz 3 des Straßengesetzes hat der Beratungsdienst ausgeführt, für diese

Vorschrift gebe es praktisch keinen Anwendungsfall, weil der vorangehende Satz 2 keine Zweifelsfälle offen lasse. Wenn aber eine Zuständigkeitsbestimmung nach dem neuen Satz 3 erfolge, bestehe die Gefahr, dass die gerichtliche Überprüfung die Annahme eines Zweifelsfalls widerlege. Auch mögliche Änderungen im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens begründeten keinen Zweifelsfall, weil es dafür in § 3 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes eine besondere Vorschrift über den Wechsel der örtlichen Zuständigkeit gebe. Die Vertreterin des Fachministeriums hat dazu erklärt, dass es in der Praxis bereits Zweifelsfälle gegeben habe.

Im Ergebnis empfiehlt Ihnen der Ausschuss daher keine Abweichungen vom Koalitionsentwurf, auch wenn in den Ausschussberatungen letzte Zweifel nicht ausgeräumt werden konnten, ob mit den Änderungen tatsächlich eine rechtssichere Zuständigkeitsregelung erreicht wird.

Deshalb bitte ich Sie namens des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, dem Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Vielen Dank, Herr Will. - Es liegen dazu Wortmeldungen vor. Ich rufe zunächst Frau SchröderEhlers für die SPD-Fraktion auf. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir lehnen die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes ab. Das Gesetz ist handwerklich schlecht gemacht und löst die Probleme nicht.

(Zuruf von der CDU: Sie waren doch gar nicht im Ausschuss!)

Das Gesetz schafft nicht die erforderliche Klarheit und Rechtssicherheit, die wir brauchen. Das Gesetz schiebt das Risiko des Scheiterns wieder auf die Kommunen ab. Statt aus dem jahrelangen Streit um die Brücke bei Neu Darchau wirklich zu lernen und nach tragfähigen Lösungen mit einem ganzheitlichen Ansatz zu suchen, schaffen Sie wieder Flickwerk und neue Probleme. Das machen wir nicht mit.

(Beifall bei der SPD)

Die Juristen der Landtagsverwaltung haben sehr klare Worte gefunden: Dem Gesetz fehlt eine überzeugende rechtliche Begründung. Das Verhältnis der verschiedenen Rechtsnormen ist nicht

geklärt. - Wir alle wissen, was das bedeutet: Gründen die Kommunen auf diesen Normen ihre Vereinbarung, dann stehen die nächsten Prozesse vor der Tür, die verloren werden. Das trifft dann aber nicht Sie, meine Damen und Herren, sondern das trifft wieder die Landräte und Bürgermeister. Das können wir nicht verantworten.

Nach der Abschaffung der Bezirksregierungen ist es immer noch nicht gelungen, gerade in diesem Bereich klare Verfahrensregelungen zu schaffen. Dazu gehört, klare Regelungen dafür zu kreieren, wer im Land organisatorisch und finanziell wofür verantwortlich ist. Das fehlt uns bis heute.

Das Verfahren um die Elbbrücke hat es gezeigt: Die Kreise werden in sehr kostenintensive Planungen gejagt, die ureigenste Aufgabe des Landes sind. Dann müssen sie feststellen, dass sie vor Gericht verlieren und auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil die Zuständigkeiten von Ihnen, meine Damen und Herren, nicht richtig geregelt worden waren. Von der Dreistigkeit, dann auch noch die Baukosten für eine Landesbrücke trickreich auf die ohnehin schon stark verschuldeten Kommunen abzuwälzen, will ich heute gar nicht sprechen.

Diese Gesetzesänderung jedenfalls bringt nicht die erforderliche Heilung der Fehler. In dieser Debatte wird sehr deutlich: Das eigentliche Problem wird nicht gelöst. Für das große Projekt der Elbbrücke und für alle noch anstehenden großen Projekte, z. B. die Stromanlandung im Offshorebereich, fehlt eine klare Planungsbehörde. Ich bitte Sie sehr, bei diesem Thema noch einmal in sich zu gehen, Verwaltungsfragen systematisch zu lösen und bei der Überprüfung der Regierungsvertretungen - auch dieses Projekt steht jetzt an - nicht wieder die falschen Schlüsse zu ziehen, sondern für ordentliche Strukturen auf Landesebene zu sorgen, damit große Projekte ordentlich abgewickelt werden können.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der nächste Redner ist Herr Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben anderthalb Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorlage las sich zunächst ganz harmlos. Aber im Beratungsverfahren wurde deutlich,

dass CDU und FDP ein Gesetz ändern wollen, damit sich das Innenministerium aus dem strittigen Verfahren zur Planung der Brücke in Neu Darchau heraushalten kann. Die Landesregierung schiebt der Region den Schwarzen Peter zu, um bei den absehbaren weiteren Verzögerungen des symbolträchtigen Prestigeprojekts von Ministerpräsident Wulff nicht in die Mithaftung zu geraten. Der rechtlich stets gut sortierte Gesetzgebungs- und Beratungsdienst unseres Landtages hat uns alle - auch CDU und FDP - eindringlich darauf hingewiesen, dass das falsche Gesetz geändert wird.

(Professor Dr. Dr. Roland Zielke [FDP]: Das hat der GBD nie gesagt!)

- Das hat er gesagt. Lesen Sie es nach!

(Professor Dr. Dr. Roland Zielke [FDP]: Ich war doch dabei!)

- Ich habe es noch einmal nachgelesen. Es steht im Protokoll: Es wird das falsche Gesetz geändert. Mit dem vorliegenden Entwurf würde keine zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen, sondern, im Gegenteil, unnötige Verwirrung gestiftet. Denn die Vorgaben in dem bisher klaren Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit würden dadurch unklarer. Warum aber wenden Sie die vorhandenen und für diesen Fall nach der Ansicht des GBD anwendbaren Regelungen im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit nicht an? Er hat es Ihnen eindringlich ans Herz gelegt. Ich finde darauf nur eine Antwort: Die Planungen und die Finanzierung des Projekts Neu Darchau des Ministerpräsidenten stehen auf so tönernen Füßen, dass jetzt künstlich neue Argumentationszusammenhänge konstruiert werden, damit auf jeden Fall andere schuld sind, wenn es nicht weiter vorangeht.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der nächste Redner ist Herr Hillmer für die CDU-Fraktion.