Das ganze Handlungsfeld gehen wir ja aus dem Grunde an, weil es sich zunächst einmal um eine Maßnahme der Verkehrssicherheit handelt, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern und natürlich auch Leben zu schützen. Es ist nicht richtig, was die Linken und auch die Grünen hier gesagt haben, dass die Landesregierung nicht gehandelt habe. Bereits im Juni hat Minister Rösler mit dem Bund verabredet, bis Ende 2010 500 neue LkwParkplätze in Niedersachsen zu errichten. 400 sind bereits geschaffen worden, weitere 400 sind für das nächste Jahr geplant. Von daher haben wir das Soll sogar übererfüllt.
Meine Damen und Herren, völlig unstrittig ist, dass das nicht reichen wird, weil wir ein Fehl von ungefähr 3 200 Plätzen haben. Das ist von den Vorrednern richtig dargestellt worden. Deshalb will ich nur auf zwei Dinge hinweisen und sie ergänzen.
Wir müssen die Genehmigungsprozesse, die langwierig sind, beschleunigen. Dafür brauchen wir die Unterstützung der kommunalen Seite. Wir müssen, was ich hiermit auch tue, an die Kommunen appellieren, Planungen konstruktiv zu begleiten und zur Entspannung beizutragen, indem man bei Gewerbegebieten entsprechende Stellplätze gleich mit berücksichtigt. So kann man auch auf kommunaler Seite das Engagement des Landes unterstützen.
Wir hoffen ebenfalls, dass durch den Regierungswechsel in Berlin möglich sein wird, was in der Vergangenheit von der Großen Koalition nicht geschafft und von Rot-Grün immer abgelehnt wurde, nämlich privates Engagement zur Errichtung von Raststätten oder auch ÖPP-Projekte nach vorne zu bringen und damit die Lösung dieses Problems zu beschleunigen.
Meine Damen und Herren, der Antrag ist eine gute Grundlage. Die Landesregierung wird beim Bund entsprechend initiativ werden. Wenn alle gemeinsam anpacken - die kommunale Seite, die Landesseite, der Bund und privates Engagement - werden wir das Problem in Niedersachsen lösen können.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/1204 in geänderter Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen so beschlossen.
Einzige (abschließende) Beratung: Sicherheitsauflagen für die Kutter der Küstenfischer pragmatisch gestalten - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1552 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/1749 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP - Drs. 16/1794
Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP zielt auf eine Annahme des Antrags in geänderter Fassung.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Beratung. Für die antragstellende Fraktion hat sich zunächst Herr Biallas von der CDU-Fraktion gemeldet. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag, die Sicherheitsauflagen für die Kutter der Küstenfischer pragmatisch zu gestalten, hat seine Ursache in einer Veranstaltung der niedersächsischen Küstenfischer im August dieses Jahres in Neuharlingersiel. Dort waren Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen eingeladen. Auch die allermeisten Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in denen es Kutterhäfen gibt, waren anwesend. Anlass für diesen Antrag ist das, was die Fischer uns vorgetragen haben. Sie haben darüber geklagt, dass neue Auflagen der EU bezüglich der Sicherheit auf See ihnen insofern Probleme machen, als daraus ein erheblicher Finanz- und Investitionsbedarf entstehen würde, was wiederum dazu führen könnte, dass einzelne Betriebe - es handelt sich in aller Regel um Familienbetriebe - nicht durchhalten würden.
Dabei geht es zum einen darum, dass es natürlich notwendig ist - das will ich vorweg sehr deutlich sagen -, ständig zu überprüfen, ob die Sicherheit der Kutter auf See gewährleistet ist, nicht zuletzt deshalb, weil es gerade im letzten Jahr ein tragisches Unglück gegeben hat, bei dem vier Besatzungsmitglieder auf See geblieben sind. In der Tat kann es sein, dass sich daraus Erkenntnisse ergeben, die dann in Einzelfällen, bei manchen Kuttern, auch zwingend umzusetzen sind. Aber wie unsere EU, die wir ja sonst sehr schätzen, gelegentlich ist, neigt sie dazu, Dinge, die im Einzelfall notwendig sind, schnell auszudehnen und für alle verpflichtend zu machen. Dann besteht natürlich die Gefahr, dass ein größerer Flurschaden entsteht. Diesen Flurschaden zu verhindern ist das Ziel dieses Antrages.
Meine Damen und Herren, es geht zum einen darum, dass die Verlängerung von Schiffsrümpfen bei einzelnen Kuttern erforderlich ist, keinesfalls aber bei allen. Deshalb muss man sehr genau hingucken, wo es nötig ist und wo nicht.
Zum anderen geht es der EU darum, die Anschaffung eines Brandschutzanzuges an Bord vorzuschreiben. Wer weiß, was ein Brandschutzanzug ist und wie man ihn anlegt, der weiß, dass dafür an Bord mindestens drei Personen notwendig wären, nämlich eine, die eingekleidet wird, und zwei, die ihr helfen, da hineinzukommen.
Eine weitere Gefahr ist: Wenn man dann einen solchen Anzug anhat und über Bord fällt, erreicht man das Gegenteil dessen, was man eigentlich erreichen will. Dann ist die Gefahr für denjenigen im Brandschutzanzug auf See größer als vorher.
Des Weiteren geht es um Wartungsintervalle. Es sagen die Hersteller, dass die Gerätschaften alle zwei bis drei Jahre gewartet werden müssten. In der EU ist aber jemand auf die Idee gekommen: Zwei oder drei Jahre reichen nicht. Das müssen wir jedes Jahr machen.
und gucken, ob man das, was notwendig ist, durchsetzt, aber nur so weit, wie es sinnvoll ist und nicht nach dem Motto „Was für einen notwendig ist, müssen auch alle anderen machen“.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zu einem Punkt, der auf Anregung der SPD-Fraktion in die Diskussion eingeflossen und Gegenstand des Änderungsantrages ist. Dieser Punkt ist uns durchgegangen; dies gebe ich gerne zu.
- Freue dich doch, dass es einmal Konsens gibt. Ich freue mich darüber, dass ich endlich einmal zu einem Antrag reden darf, bei dem ihr voller Freude zuhört und nicht dauernd dazwischenruft. Das ist für mich eine völlig neue Erfahrung.
Es geht - dies hat die SPD-Fraktion vorgeschlagen, und wir haben das aufgenommen - um die Anwendung der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Wir alle wissen, die Natur ist so gestrickt, dass man Fischschwärme nicht steuern kann. Wenn man die Arbeitszeit sozusagen statisch festsetzt, bedürfte es eigentlich - ich übertreibe jetzt einmal ein bisschen - einer EU-Richtlinie zur Steuerung der Fischschwärme in der Nordsee.
Wenn man wüsste, wann sie wo sind, dann könnte man die Arbeitszeitverordnung entsprechend umsetzen. Da man aber bei den Fischen nie weiß, wo sie sind - das ist ja das Elend der Fischer -, was das alles so spannend macht, muss das passen. Insofern ist auch dieser Punkt von uns aufgenommen worden.
Ich möchte noch eines hinzufügen: Es gibt unterschiedliche Zuständigkeiten der Bundesministerien. In der vergangenen Woche hat in Luxemburg eine Sitzung des Fischereirates zur Fischereikontrollverordnung stattgefunden. Dabei hat die Ausrüstung aller Schiffe mit sogenannten GMDSSGeräten eine Rolle gespielt. Das sind für die Sicherheit der Schiffe unter Umständen notwendige Gerätschaften, die installiert werden müssen.
Ich bin froh darüber, dass ich gestern aus dem Bundesministerium erfahren konnte, dass es da insofern zu einem Fortschritt gekommen ist, als alle Schiffe, die über 15 m lang sind, diese Geräte ohnehin schon seit Längerem brauchen und dass dort, wo die Geräte neu erforderlich sind, die EU bereit ist, die Investition bis zu 95 % im Hinblick auf den Anschaffungspreis zu fördern. Man kann zwar darüber streiten, ob das alles sinnvoll ist. Aber jedenfalls ist die Gefährdung der Betriebe dadurch, dass hier eine Forderung finanzieller Art erhoben wird, die sie gar nicht tragen können, damit ausgeräumt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr dankbar dafür, dass wir uns im Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ auf die Beschlussempfehlung und den gemeinsamen Änderungsantrag haben einigen können. Im Hinblick auf die Fischer und ihre Familien ist es ein gutes Signal, dass der Landtag mit großer Geschlossenheit deutlich macht, dass wir zu unserer Küstenfischerei stehen und dass wir alles unternehmen, damit diese Betriebe zukunftsfähig bleiben. Vielleicht stimmen auch die anderen Fraktionen noch zu. Das weiß ich jetzt aber nicht, weil sie bei der entsprechenden Sitzung nicht vertreten gewesen sind. Aber wenn wir es sogar einstimmig hinbekommen würden, dann wäre das für die Zukunft geradezu ermutigend, wenn es um ganz wichtige Fragen und Probleme geht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sorgen der Küstenfischer sind - Herr Biallas, Sie haben es gesagt - wahrlich groß. Es ist höchste Zeit, dass sich die Landesregierung befleißigt, sich dieser Sorgen ernsthaft anzunehmen.
Wir Sozialdemokraten unterstützen deshalb diesen gemeinsamen Antrag, wie Sie es schon dargestellt haben, weil er im Kern die wichtigsten Forderungen der Fischer beinhaltet, aber nicht nur der Fischer. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Forderungen auch aus sämtlichen Städten und Gemeinden der Fischereihäfen - die Sielhäfen sozu
sagen - unterstützt werden; denn die Fischerei ist untrennbar - dies muss man immer wieder betonen - mit dem Tourismus gekoppelt. Meine Damen und Herren, der Tourismus ist gerade an der Küste extrem wichtig. Deshalb sagen wir als SPD: Wir müssen das voll und ganz unterstützen.
Die Vermarktung von Muscheln, Krabben oder Frischfisch gehört ebenso zum Hafenbild wie das tägliche Ein- und Auslaufen der Kutter. Das ist ein Teil unserer Landeskultur. Auch deshalb gilt es, dies zu stärken. Auch für die Wirtschaft an der Küste sind die Arbeitsplätze und insbesondere die Wertschöpfung unverzichtbar.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung steht deshalb in der Pflicht, wirklich alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die älteren Kutter auch zukünftig durch Bestandsschutzmaßnahmen eingesetzt werden können.