Protokoll der Sitzung vom 24.11.2009

Ich habe sämtliche Vorschläge, die hier im Parlament und auch von Verbänden geäußert worden sind, mit den Mitgliedern der Kommission erörtert, und wir haben uns nach der Sommerpause einmütig auf Änderungen der Härtefallverordnung verständigt. Alle Mitglieder der Kommission stehen hinter diesen Veränderungsvorschlägen.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das ist richtig, weil Sie die anderen nicht zugelassen haben!)

- Das ist nicht wahr. Wir haben einvernehmlich darüber diskutiert, was sinnvoll und was nicht sinnvoll ist, und es gab ein einmütiges Votum der Kommissionsmitglieder, so zu verfahren, wie ich es vorgeschlagen habe. Wir haben lange darüber diskutiert, ob es sinnvoll ist, in dieser Situation noch ein zusätzliches Mitglied in die Kommission zu berufen. Auch in diesem Punkt haben wir Einvernehmen erzielt, dass man in dem jetzt herrschenden hervorragenden Klima weiterarbeiten und keine Veränderungen vornehmen sollte.

Worum geht es denn im Kern? - Es geht vor allen Dingen um eine Sonderregelung für Härtefälle, aber wir müssen auch die Voraussetzungen erkennen und akzeptieren, die der Gesetzgeber über den § 23 a gesetzt hat. Aus dieser gesetzlichen

Regelung heraus sind sogar Nichtannahmegründe eindeutig definiert, über die sich das Land nicht hinwegsetzen kann. Natürlich kann die Kommission theoretisch auch diese Punkte prüfen, aber anschließend ist der Innenminister zuständig, der sich nicht aus der Verantwortung stehlen kann und keine andere Chance hat, als sich nach dem Gesetz zu richten. Deshalb macht eine solche Prüfung überhaupt keinen Sinn.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Polat?

Sehr gerne sogar.

Herr Minister, können Sie dem Parlament heute schon sagen, wer der neue oder die neue Vorsitzende der Härtefallkommission wird?

Ich glaube, es ist guter Stil, dass ich das zunächst intern der Kommission und erst anschließend der Öffentlichkeit mitteile.

(Beifall bei der CDU)

Das ist vernünftig, und das hat die Kommission verdient. Deshalb werde ich so vorgehen.

Meine Damen und Herren, ich kann gut verstehen, dass Sie versucht haben, aus den Irritationen zu Beginn des Jahres politisch Kapital zu schlagen. Das ist aus meiner Sicht vor dem Hintergrund der Einzelschicksale aber ziemlich verwerflich. Das ist auch in der Kommission deutlich gesagt worden,

(Detlef Tanke [SPD]: Es geht um Ihre Abschiebepolitik!)

- Entschuldigung -, dass man sich nicht für politische Auseinandersetzungen vor den Karren spannen lassen will. Es ist wichtig, diese politische Auseinandersetzung aus einer solchen Kommission herauszuhalten, damit sie ihre Entscheidungen aus rein sachlichen Erwägungen treffen kann.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin sehr froh, dass darüber Einmütigkeit herrscht.

Es wurde gesagt, Niedersachsen habe die wenigsten Fälle. Das ist schlicht nicht wahr. Allein in die

sem Jahr sind 119 Eingaben eingegangen, von denen insgesamt 90 angenommen worden sind. 11 Eingaben wurden nicht zur Beratung angenommen, 18 haben sich anderweitig erledigt. Ein Großteil - das will ich zu geben - hat sich durch die Bleiberechtsregelung erledigt. Insofern haben wir 28 entschiedene Fälle, davon 24 Härtefallersuchen. In 4 Fällen ist kein Ersuchen gestellt worden. Diese Zahlen sind durchaus mit denen anderer Bundesländer zu vergleichen. Sie zeigen, dass sich durch die Bleiberechtsregelung viele Fälle erledigt haben.

Herr Kollege Oetjen, im Rahmen der Innenministerkonferenz werden wir jetzt über eine IMKLösung zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung diskutieren. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass man noch eine zweite oder sogar dritte Chance gibt. Allerdings darf am Ende nicht eine Zuwanderung in Sozialsysteme stehen, sondern man muss den Antragstellern auch in dieser Zeit die Möglichkeit geben, selbst ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das ist meines Erachtens ein ganz wichtiger Gesichtspunkt, den wir beachten müssen.

Ich habe die Vorschläge auch deshalb gemacht, weil uns ein Punkt immer besonders berührt. Dabei geht es um die Schicksale von Kindern, die seit vielen Jahren hier leben, die hier zur Schule gehen und hier eine Perspektive hätten, aber aufgrund von Fehlleistungen der Eltern kaum eine Chance haben, hier zu bleiben. Das ist für die Ausländerbehörden immer eine ganz schwierige Situation, und ich glaube, in solchen Fällen ist eine Rückführung nicht richtig.

Mein Vorschlag ist breit diskutiert worden, und ich hoffe, dass wir zu einer Einigung kommen werden, damit man Jugendlichen, die 14 oder 15 Jahre alt sind und schon eine positive Integrationsleistung nachgewiesen haben, unabhängig von den Eltern die Möglichkeit gibt, hier zu bleiben. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass die Eltern bis zum 18. Lebensjahr der Kinder hier bleiben können und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Gelingt das allerdings nicht, dann muss man natürlich auch über eine Rückführung nachdenken. Wichtig ist aber, den Jugendlichen unabhängig von den Eltern eine Perspektive zu geben.

Das ist meiner Ansicht nach für die Zukunft sehr viel sinnvoller als eine reine umfassende Bleiberechtsregelung, bei der wir in zwei oder drei Jahren wieder die gleiche Situation haben werden. Das macht meiner Ansicht nach keinen Sinn. Wir müs

sen strukturell etwas verändern und dabei insbesondere die Jugendlichen, die zu uns gekommen sind, im Auge haben. Daran müssen wir arbeiten. Wir müssen den Jugendlichen aus humanitären Gründen hier eine Perspektive schaffen, aber wir müssen auch unter dem Gesichtspunkt der demografischen Entwicklung eine sinnvolle Lösung anstreben. Ich bin optimistisch, dass dieser Weg in Berlin eine Mehrheit findet, und würde mich deshalb freuen, wenn auch dieses Parlament diesen Weg mit unterstützt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/964 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Empfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind für den heutigen Tag am Ende der Tagesordnung. Wir setzen morgen um 9 Uhr die Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 12 - Dringliche Anfragen - fort.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

Ich schließe die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 18.20 Uhr.