Noch einmal zwei Anmerkungen: Verehrte Frau Abgeordnete Bertholdes-Sandrock, wir haben eine öffentliche Vorlage, die jedermann zugänglich ist. In ihr sind die Namen genannt. Insofern gibt es hier keinen Anlass zur Kritik.
Herr Borngräber, auch Sie müssen sich an die Spielregeln halten. Sie haben überhaupt keinen Grund, hier als Parlamentarier Begrüßungsworte zu sprechen.
(David McAllister [CDU]: Von Danwitz! - Karl-Heinz Klare [CDU]: Dr. von Danwitz! Er hat promoviert und ist „von“!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur IGS-Gründung in Visselhövede hat im Landkreis Rotenburg eine Elternbefragung stattgefunden. Dabei kam eindeutig heraus, dass nicht genügend Schüler da sind. Nur 80 Eltern haben angekreuzt, dass sie ihre Kinder zur IGS schicken würden. Damit würde die Mindestzügigkeit überhaupt nicht erreicht.
Selbst wenn Schüler aus Nachbarlandkreisen, die man angesprochen hat, diese Schule besuchen würden, wären nicht genügend Schüler da. Deswegen ist das nicht genehmigungsfähig.
Herr Borngräber, die Mindestzügigkeit muss bleiben, weil eine ausreichende Differenzierung auf verschiedenen Anforderungsniveaus sonst nicht möglich ist. Außerdem haben wir in den sechs Jahren unserer Regierungszeit mehr Neugründungen von Gesamtschulen zugelassen als die Vorgängerregierung in ihrer gesamten Zeit. Darauf muss man einfach einmal hinweisen.
Wir stehen für qualifizierten Unterricht an qualifizierten Schulen. Wir plädieren dafür, die Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Bei der nächsten Eingabe handelt es sich um eine Beschwerde über das Personalauswahlverfahren beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön, Herr Hagenah!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Ross-Luttmann, nehmen wir einmal an, eine Ingenieurin hat sich bei einem mittelständischen Unternehmen in Niedersachsen auf eine Abteilungsleitung beworben und wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen, sie wird danach auf den zweiten Platz der Bewerberliste gesetzt und soll, nachdem der Erstplatzierte einen anderen Job annimmt, plötzlich doch nicht genommen werden,
dies aber, weil sie schwanger war und nach der Geburt häufiger bei ihrem zunächst kränkelnden Kind geblieben ist - dies allerdings vor allen Dingen deshalb, weil ihr Ehemann weit entfernt von zu Hause schon in dem Unternehmen arbeitet, bei dem sie sich gerade erst beworben hat, und deswegen unter der Woche nicht zu Hause ist. Nachdem das auf entsprechende Kritik von der Personalvertretung trifft, erklärt der Firmenchef, dass ihm jetzt zusätzlich aufgefallen ist, dass die Bewerberin
Ich glaube, Herr McAllister, Herr Dürr, wenn wir diese Geschichte hier so vorgelegt bekämen, würden wir doch alle empört von dem Unternehmen Korrekturen fordern
nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz. Das ist doch klar.
Weil ich aber nicht über irgendein Unternehmen, sondern über das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie gesprochen habe, bei dem es um die Besetzung einer Stelle im höheren Dienst geht, haben CDU und FDP diesen eindeutigen Fall von Frauendiskriminierung zunächst als Sach- und Rechtslage hinnehmen wollen. Nach Kritik im Ausschuss haben sie den Fall etwas kritisiert, aber nicht korrigieren wollen.
Die Beweisaufnahme durch die Eingabe sei unvollständig, so Ihr Argument. Deshalb könne man den Vorgang nicht einfach der Landesregierung zur Berücksichtigung überweisen. Dabei hätte Ihre Berichterstatterin alle Möglichkeiten gehabt, für den Ausschuss vorher umfassend zu recherchieren. Das habe ich inzwischen gemacht. Und es stellt sich heraus: Alle Ausflüchte treffen nicht zu. - Herr Hoppenbrock, passen Sie auf!
Es hieß nämlich noch im Ausschuss, die Krankheitsgeschichte der fürsorglichen Mutter sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Anhand der schriftlichen Stellungnahme des Präsidenten gegenüber der Personalvertretung vom Juni dieses Jahres, in der er vorrangig die Krankengeschichte als Ablehnungsgrund nennt und sie sogar noch bezüglich der Vorjahre ergänzt, in denen die Dame
Es hieß zweitens vom Ministerium, die Nichteinstellung sei ausschließlich aufgrund der zu spät erkannten Geringqualifizierung der Bewerberin erfolgt.
Der Präsident erwähnt das in seinem Schreiben vom Juni hingegen nur als Zusatz, nach der ausführlich beschriebenen Krankengeschichte - und das vor dem Hintergrund, dass er vor den Bewerbungsgesprächen gegenüber der Personalvertretung nachweislich gesagt hat, die Qualifikation einer solchen Bewerberin - sie ist Markscheiderin - sei ausreichend und für diese Bewerbung genau sinnvoll. Das hat er gesagt; das ist belegbar.
Als letztes Argument hieß es dann im Ausschuss, die Platzierung auf Platz 2 besage gar nichts, weil es nur wenige Bewerber gegeben habe. - Auch das ist nicht richtig. Acht Bewerbungen waren allein für diese Stelle eingegangen und 13 für eine parallele. Die beiden Stellen wurden gemeinsam vergeben. Da gab es keinen Besetzungsnotstand.
Meine Damen und Herren, Sie sollten heute dringend das korrigieren, was Sie im Ausschuss beschlossen haben. Es ist belegt, dass die Eignung einer fachlich qualifizierten Bewerberin allein aufgrund frauenspezifischer Belastungen durch die Geburt eines Kindes in Abrede gestellt wurde - in einem Amt des Landes Niedersachsen!
damit die Umsetzung der Gesetze, die wir von anderen verlangen, auch im Landesdienst korrekt geschieht.