Sie haben nichts geschafft. Sie haben bei diesem Thema nichts geschafft. Sie haben es lediglich geschafft, dass Ihr Kollege sich hier verdrehen musste wie ein Korkenzieher. Das ist das Einzige, was Sie geschafft haben.
Als wir hier damals zusammengesessen haben, lag ein Vorschlag vor, der genau das zum Gegenstand hatte, was Herr Scholz vorgeschlagen hatte. Genau das stellen Sie jetzt als Erfolg dar. Es bestand vor der Bundestagswahl die Möglichkeit, genau das, was wir beschlossen hatten, umzusetzen. Das aber ist an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert. Das müssen Sie einräumen; da können Sie sich auch nicht herausreden.
- Warum? Weil wir die gemeinsame Trägerschaft nicht umsetzen können. Das war der Wille dieses Hauses. Das ist nicht umsetzbar. Das führt dazu, dass vor Ort weitere Belastungen entstehen. Der Kommunalminister, der hier heute Morgen eigentlich versprochen hat, den Kommunen zu helfen, ist weder da noch kümmert er sich darum. Sie lassen die kommunale Seite im Stich, und Sie lassen andere im Stich. Sie lassen die Mitarbeiter im Stich, deren Zukunft völlig unsicher ist. Sie lassen die Betroffenen im Stich; denn die Betroffenen müssen sich nicht nur mit zwei verschiedenen
Ämtern auseinandersetzen, sondern auch mit zwei verschiedenen Gerichtsbarkeiten. Sie fördern Bürokratie in höchstem Maße und erzählen der Bevölkerung etwas anderes.
Herr Kollege, vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen frage ich Sie: Wie beurteilen Sie die öffentliche Bekundung des Landrates des Landkreises Leer, Herrn Bernhard Bramlage, SPD, der sich ausdrücklich positiv über die im Koalitionsvertrag gefundene Regelung geäußert hat und sich dafür bedankt hat, dass es heute Rechtssicherheit gibt und er seinen Mitarbeitern im Zentrum für Arbeit im Landkreis Leer sagen kann, dass ihre Arbeitsplätze dauerhaft gesichert sind?
Sehen Sie, Herr Kollege, das ist wieder etwas, was entsteht, wenn man etwas ausblendet. Der Kompromiss, den wir hier geschlossen haben, war: Wir erkennen an, dass Optionieren eine Sache ist, die man absichern muss. Das war die schwierige Aufgabe, die ich weiterzutragen hatte. Sie haben akzeptiert, dass die anderen Wege, die gegangen worden sind, auch mitgetragen worden sind. Die aber lassen Sie im Stich; das sind auch eine ganze Menge Leute. Das sind diejenigen, die auf die gemeinsamen Jobcenter gesetzt haben. Diese stehen jetzt im Leeren. Das ist unfair.
Wer Solidarität so begreift, dass er andere in den Regen stellt - Betroffene, Landkreise -, der ist auf dem falschen Weg. Ich habe hier gestanden und mich mit Leuten auseinandergesetzt, die die gesamte Gesetzgebung für falsch gehalten haben. Da haben Sie hier geklatscht und gejohlt. Jetzt muss ich erleben, wie Sie etwas zerlegen, was eine gute Reform war, wie Sie wirklich die Axt an ein Reformwerk anlegen, das gut war, wie Sie sich
aus der Verantwortung herausdrehen, wie Sie es schönreden, aber im Prinzip die Betroffenen im Stich lassen. Das ist Ihre Politik.
- Nein. Ich weiß sehr wohl, dass ich recht habe. Die Rede von Herrn Matthiesen war sehr deutlich. Wenn Sie heute nicht in der Lage sind, das, was wir im Mai beschlossen haben, zu bekräftigen, dann erklären Sie damit, dass Sie aus dem gesamten Reformwerk ausgestiegen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist die Situation, in der sich die Betroffenen wiederfinden - eine Situation, in der sie sich mit zwei Gerichtsbarkeiten auseinandersetzen müssen und in der sie in die Lage geraten, nicht mehr die Umstände vorzufinden, die wir haben wollten. Wir wollten, dass ihnen von einer Stelle geholfen wird. Wir wollten, dass die Kommunen entlastet werden. Wir haben jetzt die Situation, dass die Kommunen nicht mehr wissen, was sie mit den Mitarbeitern machen sollen, und dass wir nicht wissen, wie wir das vor Ort organisieren sollen. Wir stehen an einem Punkt, an dem wir wissen, dass in 2010 eine Situation eingetreten sein wird, für die heute - zumindest da, wo die Argen sind -, niemand eine Antwort hat. Deshalb treten wir für sofortige Abstimmung ein. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir zu der gemeinsamen Verantwortung zu stehen haben.
Bei dem Antrag der Linken müsste man über das eine oder andere, bei dem ich inhaltlich nicht bei Ihnen bin, noch reden; das wissen Sie. Da aber, wo Sie dafür eintreten, dass das aus einer Hand geschieht, werden wir beieinander sein.
Ich habe erleben dürfen, dass wir das Thema wieder im Ausschuss behandeln müssen. Ich glaube nicht, dass das zu neuen Erkenntnissen führen wird. Wir stehen auf jeden Fall zu unserer gemeinsamen Verantwortung. Ich kann Sie nur auffordern: Werden Sie Ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht! Die SPD-Bundestagsfraktion wird das, was auf dem Tisch gelegen hat und dem auch Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und andere zugestimmt haben,
im Dezember wieder als Gesetzentwurf einbringen. Jetzt haben Sie die Gelegenheit, Ihr verantwortungsloses Handeln zu korrigieren. Dazu kann man Sie nur auffordern. Sie haben mich damals aufgefordert zu handeln. Ich habe mich bemüht, die Entschließung etwas abzumildern und zu einem Kompromiss zu gelangen. Das war aus meiner Sicht ein Erfolg. Das, was Sie hier darstellen, ist der größte Misserfolg für dieses gesamte Projekt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen hält daran fest, dass sich die Zusammenarbeit und die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe grundsätzlich bewährt haben. Zur Umsetzung der Zusammenführung waren die Kompetenzen und Stärken der Bundesagentur und der Kommunen bei der Bekämpfung von Armut und Langzeitarbeitslosigkeit zusammenzuführen. Niedersachsen hat sich schon sehr früh für die Optionskommunen ausgesprochen. Allein die Tatsache, dass bundesweit 69 Optionskommunen, davon 13 in Niedersachsen, diese Aufgabe bewältigen, war ein Erfolg.
Meine Damen und Herren, in Niedersachsen haben alle Kommunen, die damals optieren wollten, diese Chance auch erhalten.
Unsere 13 Optionskommunen, aber auch die 30 Arbeitsgemeinschaften haben das Ziel der Leistungserbringung aus einer Hand zugunsten der im SGB II genannten Hilfeempfänger erfolgreich umgesetzt. Das gilt aber auch für die vier getrennten Trägerschaften.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2007 hat die Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften als unzulässige Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und dem Bundesgesetzge
Meine Damen und Herren, Niedersachsen hat sich in der Folge auch hier im Landtag immer engagiert für eine Verfassungsänderung ausgesprochen, um so weiter die Lösung aus einer Hand zu gewährleisten.
Für die Umsetzung einer Verfassungsänderung - auch das ist bekannt - brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Trotz zweijähriger Verhandlungen und vieler Gespräche ist die Verfassungsänderung während der letzten Legislaturperiode des Bundes leider nicht gelungen.
Ich begrüße, dass die neue Bundesregierung mit dem Anspruch antritt, zügig eine Lösung zu erreichen, die dazu beiträgt, dass Langzeitarbeitslosigkeit überwunden und vermieden wird, und bei der die Kompetenzen und Erfahrungen der Länder und der Kommunen vor Ort genutzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nicht weiter darüber diskutieren, was nicht möglich ist und was nicht umgesetzt wird, sondern ich möchte darüber diskutieren, was geht.
(Uwe Schwarz [SPD]: Sie haben eine Beschlussgrundlage! - Filiz Polat [GRÜNE]: Sie haben einen Auftrag des Parlamentes bekommen! Ein- stimmig!)
Wenn wir darüber diskutieren, was geht, dann müssen wir in den Gesprächen mit dem Bund vorwärtsgewandt an Lösungen arbeiten, die dazu beitragen, dass erstens der hilfebedürftige Mensch seine Ansprüche verwirklichen kann und der hilfebedürftige Mensch im Zentrum aller Überlegungen steht, dass zweitens die Mitarbeiter in den Argen eine berufliche Perspektive haben und dass drittens eine verfassungsrechtliche Lösung gefunden wird, die den Bedürfnissen gerecht wird. Viertens