(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sie werfen hier Nebelkerzen, Herr Minister!)
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu einem Punkt sagen, der hier immer angesprochen wird. Ich habe tatsächlich gesagt, dass wir uns bei dieser Bleiberechtsregelung keine weitere Verlängerung vorstellen können. Stellen Sie sich das doch einmal vor: Es ist einmal um zwei Jahre verlängert haben. Dann waren sie schon acht Jahre da. Als sie dann zehn Jahre da waren, haben wir noch einmal um zwei Jahre verlängert, sodass sie jetzt schon zwölf Jahre da sind.
Es kann nicht sinnvoll sein, wenn wir die Regelung jedes Mal um zwei Jahre verlängern. Daher ist es doch sinnvoll, dass wir strukturell etwas verändern, indem wir denjenigen, die sich hier als Jugendliche besonders engagiert haben, die sich in der Schulausbildung befinden und die 15 Jahre alt und älter sind, unabhängig von den Eltern ein Aufenthaltsrecht erteilen, und zwar auch dann, wenn die Eltern die Herkunft verschleiert haben. Das darf den Kindern nicht zur Last gelegt werden.
Deshalb habe ich eine Gesetzesinitiative in Berlin gestartet. Ich bin froh, dass die CDU/CSU-, aber auch die FDP-Bundestagsfraktion diese Initiative nicht nur prüft, sondern auch positiv begleitet.
Wenn wir so vorgehen, brauchen wir für diesen Personenkreis keine Bleiberechtsregelung mehr; denn dann haben wir eine klare gesetzliche Regelung. Ich bin sicher, dass Herr Dr. de Mazière als neuer Bundesinnenminister und die Regierungsfraktionen diese Initiative aufnehmen. Dann brauchen wir nicht immer diese sogenannten Kettenduldungen, die eigentlich gar keine Duldungen sind. Das ist der richtige Weg.
Wir haben jetzt noch eine Bleiberechtsregelung für zwei Jahre. Danach müssen wir für unsere Jugendlichen strukturell etwas tun. Das ist der richtige und humanitäre Weg. Und grundsätzlich keine Zuwanderung in Sozialsysteme - das halte ich für richtig.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Schünemann, ich möchte Ihnen noch eine Frage stellen bezüglich der Anordnung zu dem IMK-Beschluss, die heute aus Ihrem Haus gekommen ist. Ist Ihnen klar, dass die Regelung nicht in Gänze diejenigen Personen betrifft, die sich um Arbeit bemüht haben, sondern nur diejenigen Personen, die bereits einen Aufenthaltstitel haben?
Der Gesetzgeber hat gesagt, dass es eine Bleiberechtsregelung und ein Aufenthaltsrecht auf Probe gibt. Davon sind in Niedersachsen, wie ich Ihnen dargestellt habe, etwa 5 200 Menschen betroffen. Etwa 2 000 Menschen haben es bisher noch nicht geschafft. Diese Menschen bekommen jetzt wieder ein Aufenthaltsrecht auf Probe, allerdings nur, wenn sie nachweisen können, dass sie sich um einen Arbeitsplatz bemüht haben. Das ist exakt die Regelung, die wir in der IMK beschlossen haben. Insofern verstehe ich Ihre Frage gar nicht.
Sie haben vorhin von 15 000 Menschen gesprochen. Das sind natürlich diejenigen, die überhaupt nicht unter diese Bleiberechtsregelung fallen, weil sie erst drei oder vier Jahre hier sind. Diese Menschen müssen bekanntlich, wenn sie alleinstehend sind, sechs Jahre hier sein, und wenn sie Kinder, also Familie haben, müssen sie acht Jahre hier sein. Das heißt, dass diejenigen von dieser Bleiberechtsregelung gar nicht betroffen sind.
Weil ich eine Bleiberechtsregelung nicht immer wieder verlängern will, meine ich, dass wir insbesondere für die Familien mit Kindern strukturell etwas verändern müssen. Deshalb habe ich diese
Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Besprechung zu Punkt 1 a ab.
Wir kommen, wie vereinbart, zu den Tagesordnungspunkten 1 b und 1 e, die gemeinsam beraten werden sollen:
Alle Jahre wieder: Die FDP will den freien Elternwillen einschränken - Wer stoppt die „Freiheitlichen“? - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1959
Bildungsqualität hat Vorrang! Für ein Schulsystem, bei dem unsere Kinder im Mittelpunkt stehen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 16/2006
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer seiner ersten Reden hat der seinerzeitige Vorsitzende der FDP-Fraktion, Herr Dr. Rösler, hier im Landtag gesagt: „Wir sind angetreten, den Menschen in Niedersachsen die Freiheit wieder zurückzugeben.“
(Oh je! bei der SPD und bei der LIN- KEN - Christian Dürr [FDP]: Bei der Freiheit, die Sie den Menschen über viele Jahre genommen haben, hatten sie das auch dringend notwendig!)
Heute, meine sehr verehrten Damen und Herren und Herr Dürr, sechs Jahre später, müssen wir uns die Frage stellen, welche Menschen Herr Dr. Rösler von der FDP mit dieser Aussage meinte.
Frau Kollegin, ich darf Sie kurz unterbrechen. - Wir haben auf jeden Fall die Freiheit, hier zuzuhören. Diese Freiheit sollten wir jetzt auch ganz konsequent nutzen. - Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meinte er alle Menschen in Niedersachsen? - Ich meine, die Eltern unserer 900 000 Schulkinder kann Herr Dr. Rösler mit seiner Freiheitsrede nicht gemeint haben.
Anders kann man den Beschluss der FDP, den schulgesetzlich garantierten freien Elternwillen abzuschaffen, nicht verstehen;
angeblich - das ist das Perfide - zum Wohle des Kindes. Meine Damen und Herren, Ihre Argumentation, das passiere zum Wohle des Kindes, ist an Heuchelei eigentlich kaum noch zu überbieten.
Sie haben nur ein Wohl im Auge, nämlich das Wohl Ihrer ideologisch aufgebauten Idee von einem gegliederten Schulsystem.
Meine Damen und Herren, es ist festzuhalten, dass die Zahlen beim Übergang auf die weiterführenden Schulen eine andere Sprache sprechen als die, die Sie sich wünschen. Die Zahlen belegen eindeutig: Die Eltern wollen den besten Schulabschluss für ihr Kind. Die Eltern wollen eben nicht, dass sofort nach der 4. Klasse entschieden werden muss, auf welche weiterführende Schule ihr Kind gehen muss. Das Märchen von der angeblichen Durchlässigkeit glauben Ihnen die Eltern doch schon lange nicht mehr, meine Damen und Herren. Das ist auch gut so.
Die Konsequenz aus diesem Elternverhalten muss doch im Interesse der Kinder lauten, meine Damen und Herren: Wir müssen nicht das Kind dem System anpassen, sondern das System den Kindern!
Lassen Sie es doch zu, dass ohne Zwang zur Auswahl alle, die ihr Kind z. B. zu einer Gesamtschule schicken wollen, dies auch tun können.
Verstehen Sie doch die Eltern als Partner im Prozess Schule! Beratung, Dialog und individuelle Förderung sind die Zauberworte einer modernen und guten Bildungspolitik, nicht aber Zwang, Hürden und Abschulung.
Aber es gibt auch noch eine eher machtpolitische Dimension des Vorstoßes der Freiheitlichen in Niedersachsen.
Wie reagiert denn die CDU? - Beim Thema Elternwille kann man exemplarisch sehen, wie es zwischen den Regierungsfraktionen, der Staatskanzlei und den Häusern knirscht.