Meine Damen und Herren, Sie sprechen in Ihrem Antrag von einem hohen politisch-moralischen Anspruch, den der Landtag verkörpere. In Wirklichkeit ist er natürlich ein Spiegelbild der Gesellschaft und sollte genau das sein. Aber ich halte viel von politisch-moralischen Ansprüchen. Ich bin auch eine große Freundin von Transparenz - das wissen einige in diesem Hause -, beispielsweise wenn es darum geht, durch die Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und der Einkünfte daraus mögliche Interessenkonflikte offenzulegen. Wir machen das übrigens seit Langem.
Ich fände es allerdings bei diesem Anspruch auch richtig, wenn Sie die Vorbildfunktion, die Sie dem Parlament zusprechen, auch für die Parteien, insbesondere die Ihre, fordern würden. Noch immer
die laut dem Vorsitzenden der entsprechenden Untersuchungskommission gezielt und systematisch vor dem staatlichen Zugriff gesichert wurden. Man fand zwar ein Schwarzgeldkonto mit Millionenbeträgen in Liechtenstein, aber ein dreistelliger Millionenbetrag wird immer noch vermisst. Dieses Geld, meine Damen und Herren, ist den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes entzogen worden. Transparenz wäre hier sehr angebracht.
Ich gebe Ihnen recht: Es sind sicherlich Verbesserungen bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung erforderlich. Diese lassen sich aber wahrlich nicht durch eine Selbstverpflichtung der niedersächsischen Landtagsabgeordneten zum Kontoschnüffeln für Finanzämter im Bedarfsfall - wo sie es ohnehin können - ersetzen.
Danke schön. - Zu einer Kurzintervention auf die Kollegin Helmhold hat sich Herr Kollege Adler von der Fraktion DIE LINKE gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens. Ich wiederhole etwas, was in der Vorgängerpartei der LINKEN, der ich ebenfalls angehört habe, nämlich der PDS, über angebliche
Auslandskonten immer wieder gesagt worden ist: Wenn jemand diese Auslandskonten finden sollte - wir haben sie bisher nicht gefunden -, dann stellt die Partei das Guthaben dieser Auslandskonten ohne Wenn und Aber zu 100 % der Staatskasse zur Verfügung. Das hören Sie von mir jetzt noch einmal ausdrücklich. Wir haben keinen Anspruch auf diese Gelder.
Zweitens zum Datenschutz. Ich habe in dem Antrag geschrieben, dass die Angaben freiwillig sind. Keiner wird dazu gezwungen.
Man kann aber gleichwohl dazu aufrufen. Bei den Auskünften über Stasi-Mitarbeit ist es ja auch freiwillig.
(Björn Thümler [CDU]: Was hat das miteinander zu tun? Das hat über- haupt nichts miteinander zu tun!)
Noch ein Drittes, was Sie offenbar nicht verstanden haben: Der Antrag spricht von einer Vollmacht. Das bedeutet, dass die Finanzbehörden, ausgestattet mit dieser Vollmacht, gegebenenfalls auch auf Auslandskonten zugreifen können, wenn sie diese Vollmacht vorlegen. Das können sie bislang nicht. Deshalb hat das etwas mit Liechtenstein zu tun. Diesen Zusammenhang haben Sie offenbar nicht verstanden.
Danke schön. - Nächster Redner ist Herr Kollege Dreyer für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort!
(Victor Perli [LINKE]: Äußern Sie sich zu Ihren Schwarzgeldkonten? - Zuruf von der CDU: Das sagen genau die Richtigen!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, auf solch unqualifizierte Bemerkungen braucht man zu Beginn einer Rede nicht einzugehen.
Der Kollege Adler hat ja gesagt, wo Sie noch Ihre Schwarzgeldkonten haben, Herr Perli. Vielleicht sollten Sie erstmal suchen und finden. Dann können wir uns über so etwas noch unterhalten. Wir haben jedenfalls keine Schwarzgeldkonten mehr.
Frau Helmhold, Sie haben mir aus der Seele gesprochen, als Sie den Datenschutz erwähnten. Als ich gestern Morgen meiner Frau erzählt habe, dass die Linken einen Antrag gestellt haben, nach dem ich mich verpflichten soll, dem Finanzamt Kontenvollmacht zu geben, hat sie gesagt: Die haben doch einen Stich!
(Beifall bei der CDU - Frank Oes- terhelweg [CDU]: Die Frau hat recht! - Hans-Christian Biallas [CDU]: Eine sehr weise Frau!)
Man könnte die Diskussion an dieser Stelle auch beenden. Aber als gute Demokraten wollen wir uns auch inhaltlich mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE beschäftigen.
Sie sprechen von einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Meine Damen und Herren, was ist eine freiwillige Selbstverpflichtung eigentlich?
Wenn man sich Hilfestellung holt - viel gibt es dazu im Internet nicht -, dann heißt es da: Eine freiwillige Selbstverpflichtung ist eher eine einseitige Erklärung, mit der man sich verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten. Diese Selbstverpflichtung ist aber nicht bindend.
Nun wollen Sie mit diesem Instrument der Selbstverpflichtung eine ohnehin bestehende gesetzliche Verpflichtung ergänzen. Ich frage mich: Wozu eigentlich? Nach den gesetzlichen Verpflichtungen - Sie verweisen in Ihrem Antrag zu Recht auf § 90 der Abgabenordnung - haben alle Steuerpflichtigen die Pflicht, umfassend daran mitzuwirken, dass die Besteuerungstatbestände vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt werden.
Meine Damen und Herren, diese gesetzliche Verpflichtung gilt auch für die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages.
Ich frage mich: Warum sollen ausgerechnet die Abgeordneten dieses Landtages den Finanzbehörden noch eine zusätzliche Kontoeinsichtsvollmacht geben? Trauen Sie uns keine Steuerehrlichkeit zu?
Oder sind Sie der Ansicht, dass die bestehenden Steuergesetze für die Abgeordneten dieses Landtages nicht gelten? Oder wollen Sie uns Abgeordnete sogar als potenzielle Steuerhinterzieher brandmarken? - Meine Damen und Herren, das ist etwas, was ich nicht mittragen kann. Das, was Sie hier zur Diskussion bringen, schadet dem Ansehen der Abgeordneten.
Sie haben das Prinzip der Abgeordnetentätigkeit hier sehr hoch gehalten. Ich sage Ihnen: Wir Christdemokraten lassen uns durch solch einen Antrag - und schon gar nicht von Ihnen - hier nicht beschädigen.
Ich frage mich aber auch: Warum bringen Sie einen solchen Antrag überhaupt ein? - Als Anhaltspunkt habe ich gefunden, dass Sie in Ihrer Antragsbegründung einen kleinen Hinweis auf die Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit, Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik geben; das ist dieser Artikel im Abgeordnetengesetz. Aber ich meine, ein solcher Bezug auf das Abgeordnetengesetz verbietet sich aus zweierlei Gründen. Zum einen ist dort eine gesetzliche Regelung beschrieben, bei der wir Abgeordneten freiwillig im Rahmen dieses Gesetzes ein Antragsrecht haben, uns auf Stasi-Tätigkeiten überprüfen zu lassen. Uns wird ein Antragsrecht eingeräumt! Ansonsten greifen auch dort die gesetzlichen Regelungen zur StasiÜberprüfung. Nebenbei bemerkt: Ihr Merkmal der Freiwilligkeit fordern Sie nun auch in Bezug auf meine Privatkonten.
Ich meine aber auch zum Zweiten: Ihr Vergleich hinkt in Bezug auf diese Stasi-Überprüfung. Ich habe die Vermutung, Sie haben den Sinn und Zweck dieser Stasi-Überprüfung überhaupt nicht verstanden. Damit sollte nämlich erreicht werden, dass ehemalige Stasi-Spitzel und informelle Mitarbeiter nicht in einer neuen Funktion als Parlamentarier hier die Opfer von damals verhöhnen können. Ich persönlich, muss ich Ihnen sagen, habe