Christoph Dreyer

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema beschäftigte uns im Landtag schon an verschiedenen Stellen. Zuletzt diskutierten wir darüber ausführlich im Januar.
Wir von den Fraktionen der CDU und der FDP brachten seinerzeit den Antrag „Stärkung der MINT-Studien-abschlüsse in Niedersachsen“ ein. Damals führten wir eine sehr interessante Debatte. Als Ergebnis kam heraus, dass wir uns auf die Durchführung einer Anhörung verständigten. Meine Damen und Herren, wir sind der Ansicht, dass es sinnvoll war, diese Anhörung durchzuführen. Viele Anregungen aus dieser Anhörung sind aufgenommen worden. Wir haben das Ganze in einen geänderten Entschließungsantrag, der Ihnen vorliegt, hineingepackt, und wir haben ihn auch schon im Wissenschafts- und Kulturausschuss beraten.
Ich will noch einmal deutlich machen, warum es so wichtig ist, dass das Thema MINT-Ausbildung immer wieder auf die Tagesordnung kommt. Es ist wichtig, hier über MINT zu reden, weil man damit
etwas verbindet, was unsere Ressourcen schützt. Leben retten, die Erde schützen oder einfach nur kleine Probleme des Alltags lösen: Die Forschung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik macht das möglich. Wer einen MINT-Beruf ergreift, kann manche technische Lösung selbst mit auf den Weg bringen. Nicht nur vonseiten der Arbeitsagentur wird für solche MINT-Berufe geworben, sondern hier spielt die Lebenspraxis eine sehr bedeutende Rolle. Das gilt auch für Dinge, die vielleicht bei vielen von uns schon in Vergessenheit geraten sind.
Noch ein Aspekt ist deutlich geworden. Dabei geht es um die Frage, was man mit MINT-Berufen später erreichen kann. Ich will hier auf die Karrieremöglichkeiten zu sprechen kommen. Wir haben festgestellt, dass es in vielen Branchen mit MINTBerufen noch einen enormen Fachkräftebedarf gibt. Ich gehe nachher noch einmal darauf ein, insbesondere auf den Ingenieurberuf.
Viele junge Menschen haben eine tolle Chance, Ausbildungsplätze im Bereich von MINT-Berufen zu finden. Aber auch derjenige, der einen Berufsabschluss hat, sich weiterbildet und sogar noch ein Studium draufsattelt, hat beste Chancen, im Beruf seine Karrieremöglichkeit zu nutzen. Meistens ist damit auch eine bessere Position mit mehr Verantwortung und einer bessere Bezahlung verbunden.
Es bewegt sich also etwas im Bereich von MINT. Das geht in die richtige Richtung. Folgendes muss aber noch einmal sehr nachdrücklich betont werden, meine Damen und Herren: Die Beteiligten müssen in allen Bereichen beharrlich und engagiert dabei bleiben. Wir brauchen sozusagen Botschafter für diesen ganzen Bereich. Deswegen ist es wichtig, dass hier so genannte Graswurzelarbeit - und zwar über alle Zielgruppen hinweg - geleistet wird. Genau das ist auch der Punkt, warum wir uns hier im Landtag immer wieder mit MINT-Berufen und mit MINT-Ausbildungschancen beschäftigen müssen.
Ich erinnere mich noch, dass in der Debatte, die wir im Januar geführt haben, insbesondere die Frage gestellt wurde: Wie sieht es denn da mit der Gleichberechtigung aus? - Auch bei dem Punkt ist es wichtig, hier darauf aufmerksam zu machen, dass MINT-Berufe den Frauen Karrierechancen bieten. Wir stellen fest, dass hier eine sehr wichtige Ressource liegt. Unternehmen, die in dem Bereich Arbeitsplätze anbieten, können es sich nicht länger leisten, auf die Arbeitskraft und das Know
how von Frauen zu verzichten. Sie sind derzeit in diesen Berufszweigen unterrepräsentiert. Dazu habe ich Zahlen gefunden. Demnach arbeiten nur 3 % aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in einem MINT-Beruf. Nur 8 % davon absolvieren eine entsprechende duale Ausbildung.
Wenn es uns gelingt, mehr Frauen für die oft gut bezahlten MINT-Berufe zu gewinnen, ist das nicht nur im Sinne der Gleichberechtigung von Mann und Frau, sondern es ist auch eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit. Wir brauchen die Aus- und Weiterbildung in MINT-Berufen. Ich will das einmal unter das Motto „Durchblicken, mitmachen, weiterkommen“ stellen.
Kurzum: Wir müssen und wollen auch alle Anstrengungen unternehmen, um die Attraktivität von MINT-Ausbildungsberufen und MINT-Studienfächern zu erhöhen. In diesem Zusammenhang will ich auch noch einmal das Stichwort „IdeenExpo“ einbringen. Das ist eine tolle Veranstaltung, die alle zwei Jahre hier in Niedersachsen stattfindet.
Wenn ich auf dem Weg zum Landtag bin, sehe ich - das begeistert mich sehr - viele Reisebusse, die auf dem Messegeländeparkplatz stehen. Ich sehe da junge Menschen, die sich für Experimente interessieren. Viele Schulen - auch aus meinem Wahlkreis - haben sich daran beteiligt und sind mit Begeisterung dabei. Das weckt vielleicht bei dem einen oder anderen Schüler den Ehrgeiz, sich einmal an Wettbewerben wie der Mathe-Olympiade, „Jugend forscht“ oder ähnlichen Veranstaltungen zu beteiligen. Wenn erst einmal der Funke zu einer kleinen Flamme entfacht wurde, dann wird das Feuer bei den jungen Menschen auch entsprechend brennen.
Wir sichern damit langfristig die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf Folgendes hinweisen: Es muss uns auch gelingen, Studienabsolventen dafür zu gewinnen, ein Lehramt in diesem Bereich anzustreben. Denn wenn es, volkswirtschaftlich gesehen, hinhaut, dass solche Absolventen ihr Wissen an die junge Generation weitergeben, haben wir eine richtige Grundlage geschaffen. Ich weiß von den Kollegen aus dem Kultusarbeitskreis, dass sie auch auf der Baustelle noch intensiv arbeiten.
Ich sprach vorhin den Ingenieurmangel in Deutschland an. Im Bereich der Ingenieure haben wir über 100 000 offene Stellen. Das ist seit dem Jahr 2000 der höchste Wert. Die Ingenieure können unter einer wachsenden Zahl von Arbeitsplätzen auswählen. Junge Menschen, die ein ingenieurwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben, haben am Arbeitsmarkt beste Karten. In den meisten Fällen starten sie heute bereits - das ist auch aus gewerkschaftlicher Sicht wichtig - mit einer unbefristeten Stelle und einem hohen Einstiegsgehalt ins Berufsleben. Sie können bei der Jobsuche sicherlich entsprechend wählerisch sein.
Ich stelle fest, dass wir mit dem Entschließungsantrag, in dem wir alle wichtigen Dinge aufgelistet haben, auf dem richtigen Weg sind. Das können Sie in der Drs. 16/4880 nachlesen. Kurzum, das Motto heißt: Mit Volldampf MINT-wärts! Wir sind auf dem richtigen Weg.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles ist schon richtigerweise gesagt worden. Ich danke ausdrücklich dem Kollegen Grascha, der bereits die passenden Argumente dargelegt hat. Ich möchte das aus der Sicht der CDUFraktion noch einmal zusammenfassen.
Ich meine, der Antrag der Grünen sendet absolut die falschen Signale aus, und zwar aus drei Gründen. Das erste falsche Signal - das ist in dem Wortbeitrag gerade schon angeklungen - ist die verfassungsrechtliche Komponente. Ich möchte nicht dazu beitragen, dass wir sozusagen unsere Landeshoheit an der Berliner Garderobe abgeben und uns von der Bundesfinanzagentur abhängig
machen, damit diese uns das benötigte Geld besorgt.
Das zweite Argument, das ich nennen möchte, ist ordnungspolitischer Natur. Ich habe früher selber Versicherungskollektive organisiert und habe dabei immer festgestellt: Jeder hat den Wunsch, so wenig wie möglich Prämie zu bezahlen. Die Prämie für das Geldausleihen ist der Zins, meine Damen und Herren. Ich möchte die Ansätze unterstützen, bei denen die Länder, die gut mit ihrem Geld wirtschaften, weniger Zinsen zahlen müssen und diejenigen, die schlecht gewirtschaftet haben, entsprechend mehr zahlen müssen.
Wir von der CDU wenden uns eindeutig gegen die Gleichmacherei, weil wir das für den falschen Weg halten. Damit werden die falschen Signale gesendet. Das ist - damit bin ich beim dritten Argument - finanzpolitisch falsch, weil es dazu führt, dass man für das Schuldenmachen noch belohnt wird.
Im Endeffekt ist es das süße Gift, das man einem nicht entziehen möchte.
Dazu möchte ich einige Zitate anführen. Dieses Thema ist ja auch im Internet vielfach diskutiert worden. Der Ansatz ist aus dem Grund völlig falsch - ich zitiere -: „Es ist, als ob jetzt die Junkies billigeren Stoff verlangen würden.“ „Aus Griechenland nichts gelernt!“ „Die Kreditaufnahme ist das Problem, nicht die Zinsen.“ Die müssen zwangsläufig steigen, meine Damen und Herren.
Abschließend möchte ich noch ein Argument nennen, das viele vielleicht gar nicht bedacht haben. Im manager magazin war zu lesen: „Anleger verschmähen Deutschland-Bonds“. Ich mache mir Gedanken. Was ist, wenn wir jetzt die gleiche große Tüte für alle haben, sodass sich alle Schulden in einem Portefeuille befinden, und wir diese Anleihen am Markt plötzlich nicht loswerden, weil der Markt keine Kapazität hat?
Wie wollen wir dann das Geld verteilen? Heißt es dann plötzlich „Niedersachsen bekommt gar nichts“?
Deswegen war ich froh, als ich kürzlich im rundblick lesen konnte, dass die erste Anleihe Niedersachsens von der Ratingagentur Fitch mit einem
Top-Rating, mit der höchsten Bonität, mit AAA, versehen worden ist. Es hieß, das Land profitiere mit dieser Anleihe von den weiterhin niedrigen Zinsen für Emittenten höchster Bonität.
Meine Damen und Herren, das ist auch ein Beleg für die solide Finanzpolitik, die unser Finanzminister Hartmut Möllring und unser Ministerpräsident Dr. David McAllister hier im Land Niedersachsen machen.
Meine Damen und Herren, wir von der CDU wollen diesen Weg weitergehen. Wir wissen eines: Wenn wir im Jahr 2017 schon keine neuen Schulden mehr aufnehmen, dann möchten wir auch hier im Land Niedersachsen die Rendite dafür einfahren und die Belohnung erfahren, dass wir weniger Zinsen zahlen, und möchten nicht, dass wir hier in Niedersachsen für Bremen, Berlin und NordrheinWestfalen höhere Zinsen zahlen müssen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir auf eigenen Füßen stehen.
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte sonst auch noch Redezeit gehabt. - Herr Siebels, Sie haben es so dargestellt, als habe sich Frau Merkel in dem Sinne geäußert, dass sie das toll finde. Was Sie aber aus dem Artikel verschwiegen haben, sind die Voraussetzungen dafür. Darin steht nämlich auch:
„Merkel betonte jedoch, dass Voraussetzung hierfür eine solide Finanzpolitik der Länder sein müsse. SchleswigHolstein habe einen guten Konsolidierungskurs eingeschlagen, NordrheinWestfalen dagegen hinke aber weit hinterher.“
Herr Siebels, wenn Sie uns hier klarmachen wollen, dass das alles nicht gelten muss, dass diese Grundvoraussetzung stimmt, dann ist man da, glaube ich, auf dem falschen Dampfer.
Zu dem, was Sie zur Schuldenbremse gesagt haben: Genau das erwarten wir von Ihnen, dass Sie mithelfen, dass wir hier eine niedersächsische Lösung bekommen, damit wir uns nicht vom Bund abhängig machen. Dazu habe ich heute leider auch vonseiten der SPD zu wenige Signale gehört. Da sollten Sie vielleicht noch einmal in sich gehen, damit man sich hier zu einer niedersächsischen Verantwortung bekennt.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da sich in der Vergangenheit der Bund der Steuerzahler zur Schuldenbremse geäußert hat, frage ich die Landesregierung, wie dessen Aussagen zur Schuldenbremse von ihr bewertet werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade ist davon die Rede gewesen, dass es sinnvoll sein kann, Kontakte zwischen Regierung und Wirtschaft zu haben. Ich frage die Landesregierung vor diesem Hintergrund: Gibt es aus ihrer Sicht Erkenntnisse darüber, dass die Opposition solche Kontakte zur Wirtschaft hält, und ist das sinnvoll?
Ich frage auch, welche Erkenntnisse ihr darüber überhaupt vorliegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Klimawandel schreitet voran. Entgegentreten kann man ihm mit grünen Technologien und Dienstleistungen. Deutsche Unternehmen haben in diesem Bereich ein starkes Produktangebot. Während z. B. in Thailand große Teile Bangkoks und der Umgebung unter Wasser stehen und der Pazifikinselstaat Tuvalu allmählich im Meer versinkt, leiden die Menschen in Ostafrika unter einer schlimmen Dürre. Immer öfter gibt es heftige Stürme. Vielerorts werden die Winter milder und die Sommer heißer. All dies sind Folgen des Klimawandels. Die Extremwetterlagen nehmen zu, das ewige Eis an den Polen schmilzt, und der Meeresspiegel steigt.
Diesem Problem versuchen Unternehmen mit innovativen Technologien und Konzepten entgegenzuwirken. Dank ihres technischen und konzeptionellen Know-hows sind deutsche Betriebe in Sachen grüne Technologien besonders weit vorne. Das zeigt u. a. das Umweltexpertenpanel des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln. Rund 87 % der Experten halten deutsche Unternehmen vor allem als Anbieter innovativer Technologien im Bereich Energieeffizienz für besonders wettbewerbsstark, also z. B. auch bei Industrie- und Gebäudetechniken.
Man kann sagen: Deutschland ist ein Hochtechnologieland! Deutschland soll ein Hochtechnologieland bleiben. Dazu brauchen wir gut ausgebildete Fachkräfte, und zwar Fachkräfte mit mathematischen, informatischen, naturwissenschaftlichen und technischen Kenntnissen.
Im Herbst letzten Jahres hat dazu das in Köln ansässige Institut der Deutschen Wirtschaft in seinem MINT-Report 2011 folgendes Fazit gezogen:
„Ein Hochschulstudium in den MINTFächern bietet also exzellente Perspektiven. Der Übergang von Studium in Beruf gelingt deutlich schneller als bei anderen Hochschulabsolventen, die Einstiegsgehälter sind höher. Der aktuelle Bedarf ist hoch, und die Perspektiven bleiben günstig, denn der Hochtechnologiestandort Deutschland braucht zusätzliche naturwissenschaftlich-technische Experten, um beispielsweise die Energiewende zu
sichern, das 3-%-Forschungsziel zu erreichen und die steigende Zahl altersbedingt ausscheidender Experten zu ersetzen. Die steigenden Erstsemesterzahlen“
- die wir an unseren Hochschulen erkennen -
„sind ein erstes gutes Signal, es bedarf aber weiterer Anstrengungen, diese zusätzlichen Potenziale auch bestmöglich zu erschließen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht darum, das Interesse unserer Jugend für Berufe mit einem enormen Zukunftspotenzial zu wecken - nicht nur für die eigene berufliche Entwicklung, sondern auch für die Zukunft der gesamten Volkswirtschaft und die globalen Herauforderungen, wie ich sie eingangs beschrieben habe.
Wer bei dem Neujahrsempfang der Ingenieurkammer Niedersachsen dabei sein konnte, hat unseren Ministerpräsidenten vernehmen können, der aufgezeigt hat, wie eine Kaskade aussehen kann. Es geht los im Kindergarten. Da nannte er als Beispiel das Haus der kleinen Forscher. Es geht weiter in der Schule mit einem vernünftigen naturwissenschaftlichen Unterricht und setzt sich im Studium mit einer guten Ausstattung der Studienplätze fort, die wir in Niedersachsen haben.
Es geht auch darum, wie man das Interesse unserer Jugend an den MINT-Fächern wecken und steigern kann. Das haben uns auf eindrucksvolle Weise die drei IdeenExpos auf der HannoverMesse gezeigt. Nur unweit von hier auf dem Messegelände waren Zehntausende junger Menschen, die dort ihren unverkrampften Zu- und Umgang mit technischen Dingen unter Beweis gestellt haben. Ich erinnere mich auch an Schulen aus meinem Wahlkreis, die dort als Aussteller dabei waren, wo die Schüler von dem begeistert waren, was sie machen. Dort ist eine Euphorie für technische Berufe geweckt worden. Besser geht es gar nicht. Ich weiß auch, viele Schulen haben ihren Unterricht im „größten Klassenzimmer der Welt“ veranstaltet. Es wurden sogar Busse eingesetzt, damit man den Kindern Technik zum Anfassen zeigen konnte, wie etwas funktioniert, was mit Technik funktioniert und wie Technik unsere Welt verbessern kann.
Das Ziel des Antrages, den Ihnen hier CDU und FDP vorlegen, ist es daher, die bisherigen erfolgreichen Anstrengungen unserer Landesregierung zur Stärkung der MINT-Fächer zu unterstützen, und zwar an den Schulen, an den Hochschulen
und an den Universitäten. Es geht darum, dass wir noch besser werden, damit unsere Schülerinnen und Schuler und unsere Jugendlichen bei den technischen Berufen auf den Geschmack kommen, dass sie sehen, dass technische Berufe Spaß machen und interessant sind. So wird das Interesse geweckt. Es ist auch wichtig, das Interesse zu erhalten, spätestens dann, wenn die Jugendlichen im Studium sind.
Ich will noch einmal auf den Neujahrsempfang der Ingenieurkammer zu sprechen kommen. Dort gab es einen sehr interessanten und informativen Vortrag des Naturwissenschaftlers Ernst Ulrich von Weizsäcker. Er hat es in seinem Vortrag auf den Punkt gebracht: Wir brauchen die Ingenieure, wir brauchen die technischen Berufe, wir brauchen mehr und nicht weniger Technik. - Darum geht es.
Lassen Sie uns gemeinsam in den Beratungen im Ausschuss erörtern, wie wir das Technikinteresse bei unseren Jugendlichen noch weiter wecken und noch besser steigern können.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Heinen-Kljajić, das, was Sie hier soeben ausgeführt haben, macht mich, ehrlich gesagt, richtig traurig,
weil Sie a) nicht verstanden haben, worum es geht, und b) offenbart haben, welche ökonomischen Kenntnisse Sie haben. Das ist unter aller Würde. Das macht deutlich, dass Sie noch einen erheblichen Nachholbedarf haben.
Ich werde nachher noch kurz auf die einzelnen vorgebrachten Argumente eingehen. Meine Damen und Herren, eines aber kann ich hier für die
CDU-Fraktion vorab schon einmal darlegen: Wir müssen diesen Antrag auch in der veränderten Form ablehnen.
Meine Damen und Herren, wir haben im Fachausschuss das Ganze intensiv beraten. Ich will hier noch einmal kurz die Gründe zusammenfassen. Vorweg aber will ich betonen, dass es hier um besondere Vorgänge geht. Wir machen keine Gesetze, um einen Einzelfall zu regeln. Gesetze sind vielmehr für abstrakte Sachverhalte gedacht, für die man einen Regelungsbedarf hat. Das, was Sie hier angesprochen haben, berührt konkrete Einzelfallregelungen. Ich betone: Uns geht es darum, dass die Hochschulen das Vermögen erhalten sollen. Sie sollen aber auch ihre Autonomie erhalten. Und - das ist uns besonders wichtig - die Flexibilität der Geldanlage muss erhalten bleiben.
Meine Damen und Herren, da stellt sich die Frage, mit welchen Instrumenten man das erreichen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das mit dem Instrument der Linken erreichen kann. Dieses Instrument, Frau Flauger, möchte ich mit den folgenden Worten zusammenfassen: Das ist Gängelung hoch drei, meine Damen und Herren!
Wir lassen unsere Hochschulen nicht gängeln.
Es ist schon beschämend, wenn hier die bewährten Anlagevorschriften nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz als große Blase und Börsenspekulation bezeichnet werden, meine Damen und Herren. Das kann es ja nun wirklich nicht sein!
Er darf.
Herr Perli, das ist nicht nur von der Uni Göttingen abgelehnt worden, sondern auch von der Uni Hildesheim und von einer anderen Hochschule. Damit haben wir schon drei Universitäten. Das, was Sie hier beschreiben, macht deutlich - ich bin Ihnen deshalb dankbar für Ihre Zwischenfrage -, dass wir hierfür kein Gesetz mehr benötigen, weil die Universitäten die Möglichkeit haben, im Rahmen ihrer eigenen Geldanlagevorschriften - wir als Land setzen nur den Rahmen - sich selbst entsprechende Regelungen aufzuerlegen, meine Damen und Herren.
Ich will in dem Zusammenhang zusammenfassen: Uns ist es wichtig, dass hierfür nach wie vor der bewährte Instrumentenkatalog des Versicherungsaufsichtsgesetzes erhalten bleibt. Wir können davon ausgehen, dass wir jederzeit Liquidität, größtmögliche Sicherheit und angemessene Rentabilität haben, meine Damen und Herren. Das, meine Damen und Herren, kann man nur mit einer maßvollen Beimischung von Aktien erreichen.
Wir haben bitte einen Grundsatz zu beachten: Wenn wir den Gesetzesvorschlag der Linken so in die Praxis umsetzen würden und die Inflationsrate die Zinserträge übersteigen würde, wäre das ein
Raubbau an der Substanz der eingezahlten Gelder. Dagegen müssen sich die Universitäten wappnen.
Hier ist dargestellt worden, dass in Standardwerte angelegt worden ist. Die Kollegin der Grünen hat aufgezählt, man habe in Aktien der Münchener Rück, von E.ON und von BASF investiert. Das, meine Damen und Herren, sind ganz normale Standardwerte. Da kann ich nicht von Spekulationen sprechen. Das sind Anlageempfehlungen, die immer wieder ausgesprochen werden. Wenn man den Gedanken weiter verfolgt, dann dürfte noch nicht einmal das Land Niedersachsen seine Anteile an VW oder an der Salzgitter AG behalten, weil man dann gleichfalls von Spekulation sprechen kann. Aber da steht ja wieder ein anderer Zweck im Hintergrund, dann ist das für Sie zweierlei Maß. Nein! So etwas lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Wir sind der Ansicht, dass dieses Gesetz überflüssig ist, weil die Universitäten in dem entsprechenden Rahmen schon heute handeln können. Deswegen brauchen wir dieses Gesetz nicht. Das Papier, auf das es geschrieben würde, ist dafür einfach viel zu schade.
Herzlichen Dank.
Frau Dr. Andretta, ich möchte nur eines hier noch einmal klarstellen: Bei dem Einzelfall der Universität Göttingen ist der Schaden noch gar nicht eingetreten. Hier wurde bewusst von Buchverlusten gesprochen und nicht von realen Verlusten.
Sie stellen es so dar, als sei hier Geld verloren gegangen. Das Geld ist immer noch vorhanden. Sie müssen nur die Zeit abwarten. Es ist ja auch deutlich geworden, dass im Laufe der entsprechenden Zeiträume die Buchverluste hier schon wieder normalisiert worden sind, sodass das Geld dann auch zur Verfügung steht.
Wir haben hier auch jederzeit Klarheit gehabt, dass die Universität Göttingen ihre konkrete Aufgabenstellung weiter durchführen konnte.
- Lieber Herr Schminke, das ist auf der Strecke zwischen Fulda und Hannover. - Ich habe nicht gehört, dass die Universität Göttingen irgendwo in ihrem Leistungsspektrum eingeschränkt wäre.
Ich wiederhole: Wir brauchen dieses Gesetz nicht. Wenn die Universitäten sich beschränken wollen, können sie das selber machen. Der Rahmen, den wir jetzt in den Gesetzen haben, ist völlig ausreichend, damit die Universitäten hier entsprechend handeln können.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Ressourcenschutz und Sparpolitik“ kann aktueller eigentlich nicht sein. Gerade auch im Interesse der nachfolgenden Generationen sollten wir die Schöpfung bewahren und unseren Kindern und Kindeskindern Handlungsspielräume erhalten. Genau dieses ist die Zielrichtung des gemeinsamen Antrages von CDU und FDP. Wir wollen den CO2-Ausstoß nachhaltig minimieren und nebenbei auch noch Steuergroschen sparen, meine Damen und Herren.
Genau diese zwei Ziele sind es, die wir mit unserem Antrag, den wir in das letzte Plenum eingebracht hatten, fortsetzen wollen. Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Rückblick auf die Beratungen hier im Landtag vor knapp vier Wochen und im Haushaltsausschuss vor knapp drei Wochen. Ich muss feststellen: Mit „Aller-Kraft“ - oder soll ich vor allem mit „Heinrich-Aller-Kraft“
sagen? - hat die Opposition versucht, den richtigen und zukunftsweisenden Antrag der Regierungsfraktionen in den Schmutz zu ziehen. Das kann und darf es eigentlich nicht sein, meine Damen und Herren.
Wir fragen uns natürlich: Warum eigentlich? - Ich kann mir nicht erklären, ob es Neid oder Dummheit der Opposition war. Mit „Aller-Gewalt“ wurde versucht, vieles falsch zu verstehen. Und schließlich wurde auch mit „Aller-Vehemenz“ aus früheren Landtagsberatungen bewusst falsch zitiert. Aber lassen Sie mich einiges klarstellen. Mich verwundert es gar nicht, wenn hier heute ein SPDÄnderungsantrag in diese Richtung vorgelegt wird, der die Tatsachen wiederum völlig verdreht. Ich will es vorwegnehmen: Herr Aller, Sie bringen hier einen Antrag ein und sagen, dass das alles in Niedersachsen schon gemacht wird usw. - Natürlich ist es richtig, dass hier in Niedersachsen schon seit vielen Jahren Contracting-Maßnahmen durchgeführt werden. Aber - jetzt kommen wir zu dem feinen Unterschied -: Es handelt sich um Energieliefer-Contracting. Wir, meine Damen und Herren, aber unterhalten uns über Energieeinspar-Contracting. Das bedeutet auch, dass wir bei CO2 einsparen und natürlich auch Geld einsparen.
Wir fordern hier, dass endlich auch die Maßnahmen des Energieeinspar-Contractings fortgesetzt werden. In Ihrem Änderungsantrag erklären Sie, dass Contracting nach Art und Anwendung des Gesamtkomplexes zur öffentlich-privaten Partnerschaft zählt und alles im Einzelfall sorgfältig geprüft werden muss. Völlig d’accord, dass so etwas im Einzelfall sorgfältig geprüft werden muss. Genau das entspricht ja der Intention des Entschließungsantrages von CDU und FDP.
Dann verweisen Sie - ich glaube, da waren Geschichtswissenschaftler am Werk - auf viele Beratungen, die es zu diesem Thema im Landtag schon gegeben hat. Fakt aber ist: Energie oder Contracting wurde seitens des Landes kontinuierlich weiterverfolgt. Ich wiederhole mich aber noch einmal: immer nur im Bereich des Liefer-Contractings. Ich bitte Sie einmal, in die Geschichtsbücher zu gucken, um zu sehen, wer zu der Zeit, als dieses Thema diskutiert wurde und man noch nicht
richtig auf den Punkt gekommen ist, Finanzminister war und das zu verantworten hatte.
Meine Damen und Herren, man muss aber feststellen, dass auch bei den Linken, die sich hier heute einmal durch einen anderen Redner haben vertreten lassen, vieles in den falschen Hals gekommen ist.
Sie, meine Damen und Herren von den Linken, sprechen hier davon, dass Sie ein sogenanntes Intracting machen wollen. Das bedeutet, dass Sie nicht begriffen haben, worum es konkret geht. Wir haben gesagt, wir wollen Energie einsparen. Sie von den Linken aber tun so, als wenn es nachher, im Jahre 2020, das Neuverschuldungsverbot gar nicht gäbe. Sie wollen Schulden aufnehmen, damit Sie das finanzieren können. Wir machen Ihnen hier einen Vorschlag dazu, wie Sie das ganze Ziel viel besser und viel effektiver erreichen, damit wir uns hierbei auch an die verfassungsmäßigen Grundsätze halten können und gleichzeitig Energie einsparen, die Haushaltskasse schonen und das Neuverschuldungsverbot einhalten können.
Sie sagen, Intracting sei Ihr persönliches Modell. Dabei übersehen Sie, dass es viele Folgekosten für das Land gibt, die Sie, Herr Dr. Sohn, hier einfach verschweigen.
Ja, ich lasse sie zu.
Herr Dr. Sohn, Sie hätten wohl im wirtschaftswissenschaftlichen Unterricht besser aufpassen sollen. Es gibt im Leben manchmal Win-win-Situationen, in denen beide Seiten profitieren.
Hier wird mal wieder deutlich: Ideologie geht vor Umwelt- und Naturschutz, meine Damen und Herren!
Was ist denn so schlimm daran, wenn ein Unternehmer Arbeitsplätze schafft und dazu beiträgt, dass wir hier Energiesparziele erreichen können, meine Damen und Herren? - Ich wüsste nicht, was man dagegen haben kann, wenn wir hier vieles schneller, einfacher, flexibler und zugunsten der Umwelt erreichen können.
Auf die Aussagen der Grünen will ich hier gar nicht eingehen, sondern mich lieber darauf konzentrieren, dass wir uns eigentlich gefreut hatten, dass einige von Ihrer Fraktion, Herr Aller, im Haushaltsausschuss schon erkannt hatten: Ja, die Landtagsmehrheit liegt mit ihrem Antrag richtig. - Ihre Kolleginnen und Kollegen haben nämlich erkannt, welches Potenzial in unserem Antrag liegt, indem sie sich der Stimme enthalten haben. Deswegen will ich hier noch einmal ins Gedächtnis rufen, welches Potenzial in unserem Antrag liegt.
Wir wollen nicht nur wenige, sondern wir wollen alle Liegenschaften des Landes auf ihre Eignung für eine Contracting-Lösung untersuchen lassen. Damit es für alle Beteiligten wirtschaftlich wird, sollen Poollösungen in die Überlegungen einbezogen werden - eine Sache, die Sie in Ihren Darbietungen noch nicht angeführt haben. Für viele kleine Liegenschaften, bei denen es sich trotz vieler Modelle, die man entwickelt hatte, nach Meinung vieler bisher nicht gelohnt hätte, kann die Poollö
sung der Schlüssel zum Erfolg sein; denn auch kleine Dinge bringen nachhaltig großen Nutzen.
Energiespar-Contracting soll bevorzugt angestrebt werden, damit die angedachte Optimierung realisiert werden kann. Darüber hinaus ist es wichtig, meine Damen und Herren, dass wir als Land hier für viele Entscheidungsträger in Niedersachsen Vorreiter sein wollen. Dadurch kann das wirtschaftlich sinnvolle Energiespar-Contracting mehr Verbreitung erfahren.
Wir sprechen in unserem Antrag durchaus von einem Modellprojekt. Aber hier geht es um die konkrete Begleitung eines konkreten Schrittes und nicht, wie von einigen Herrschaften von der Opposition immer gesagt wird, um ein Modell um des Modells willen. Wir wollen hier konkret wissen, wie sich Energiespar-Contracting wirtschaftlich und fachlich auswirkt. Das, was bei anderen Vorhaben erst am Ende des Planungszeitraumes steht, werden wir hier schon zu Lebzeiten analysieren und aufbereiten lassen. Wenn es sich dabei um ein Modellprojekt handelt, heißt das, dass die anderen Dinge parallel laufen können. Es ist uns wichtig, dass wir alle Liegenschaften systematisch angehen und auf Energieeinspar-Contracting hin untersuchen.
Schließlich und endlich werden wir den Dialog fortsetzen, um den Kommunen die Idee des Contracting ebenfalls noch näher zu bringen. Viele haben davon schon Gebrauch gemacht. Ich hatte beim letzten Mal erwähnt, dass die Stadt Sehnde, aber auch die Stadt Laatzen aus meinem Wahlkreis dieses Modell sehr erfolgreich anwenden. Aber: Bei diesen wenigen müssen wir zwar nicht mehr werben. Wir haben in Niedersachsen aber insgesamt 1 022 Gemeinden, und ihnen dürfte diese Landtagsinitiative noch einmal einen wertvollen Impuls geben.
Also alles in allem: Der Antrag ist notwendig, der Antrag ist sinnvoll, und der Antrag ist unabdingbar. Wir stimmen zu. Ich sage Ihnen: Machen Sie mit!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe folgende Frage an die Landesregierung: Würde sich die Quote der Rücktritte aus der gymnasialen Oberstufe verringern, wenn die Schullaufbahnempfehlungen aus der Grundschule stärker mit dem Elternwillen in Einklang gebracht würden, und - speziell bezogen auf die Region Hannover - wie kann man sicherstellen, dass die Schullaufbahnempfehlungen zukünftig stärker mit dem Elternwillen in Einklang gebracht werden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln das Thema Beihilfe. Die Beihilfe ist das eigenständige Krankensicherungssystem für unsere Beamten und Richter. Für Soldaten - das wissen Sie - und zum Teil auch für Beamte im Vollzugsdienst kann die Krankensicherung auch in Form der sogenannten Heilfürsorge ausgestaltet sein.
Das Beihilfesystem, das wir hier haben und heute diskutiert wird, umfasst die Aufwendungen des Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht für Krankheitspflege und Geburtsfälle sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen.
Die Leistungen ergänzen in diesen Fällen - es ist wichtig, das jetzt zu betonen - die Eigenvorsorge des Beamten in Form der ergänzenden privaten Krankenversicherung. Diese ist aus den laufenden Bezügen zu bestreiten.
Leistungen des eigenständigen Beihilfesystems erfolgen im Gegensatz zum grundsätzlichen Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung als Kostenerstattung.
Meine Damen und Herren, das, was ich hier wiedergegeben habe, ist nichts andres als die Beschreibung des Alimentationsprinzips. Wir als Dienstherr stellen den Beamten eine entsprechende Alimentation zur Verfügung, aus der sie eben auch ihre eigene Krankensicherung bezahlen sollen. Ergänzend kommt dazu der Baustein der Beihilfe.
Wenn man hier über die Vorschläge der Opposition diskutiert, möchte ich einige Denkanstöße liefern, weil wir nämlich auch überlegen müssen, zu welchen Kostenverschiebungen es kommt, wenn man das, was Sie wollen, in die Praxis umsetzt. Deshalb möchte ich auf einige Aspekte kurz eingehen, meine Damen und Herren.
Erstens ist anzumerken, dass eigentlich nicht klar ist, wer letztendlich die Zeche zahlen soll. In der Regel - wir alle wissen, wie es derzeit läuft - kann ein Arzt seine Praxiskosten nicht allein durch GKVPatienten decken.
- Warum das so ist, ist an anderer Stelle zu diskutieren. Ich halte hier nur fest, wie es ist. Ihre Reaktionen zeigen mir, dass Sie das mit anerkennen.
Deswegen ist ein Arzt darauf angewiesen, dass er auch PKV-Patienten hat, um eine sogenannte Quersubventionierung zu erreichen.
- Wenn Ruhe einkehrt, können wir hier gerne weiter darüber debattieren.
- Sind Sie bereit? - Gut.
Fakt ist: Das ist eine Art der Quersubventionierung. Die anderen Subventionen will ich gar nicht erwähnen. Was nämlich aus Steuermitteln auch in das System der gesetzlichen Krankenversicherung fließt, ist hier überhaupt noch nicht debattiert worden, meine Damen und Herren.
Erwähnenswert ist auch noch, dass ca. 50 % der PKV-Vollversicherten beihilfeberechtigt sind und die Quersubventionierung bei der Umsetzung Ihrer Pläne spürbar sinken würde. Denken Sie bitte auch an die Folgen, wenn man das System komplett umstellt und möglicherweise nicht mehr genügend neue Versicherte in die Versichertenkollektive nachrücken: Welche Auswirkungen hat das für diejenigen, die im System sind?
Meine Damen und Herren, für mich ergeben sich gerade bei diesem Punkt mehr Fragen als Antworten, die hier heute schon gegeben werden konnten.
Ferner stellt sich für mich die Frage, wer dann Kostenträger sein soll: Der gesetzlich Versicherte, der mit steigenden Versicherungsbeiträgen, höheren Zuzahlungen oder geringeren Leistungen zu rechnen hat? Oder der Arzt, der auf Einnahmen verzichtet und dann gegebenenfalls ins Ausland abwandert, nachdem er hier mit unseren Steuergeldern toll ausgebildet worden ist und nachher der Volkswirtschaft keinen Dienst mehr erweisen kann?
Oder - Herr Klein, hören Sie zu! - trifft es den Beamten, der möglicherweise die Differenz zwischen dem Gebührensatz von 1,7 und 2,3 hälftig aus seinen eigenen Einkünften übernehmen muss, weil ihm das niemand erstattet? Ich weiß nicht, welcher
Beamte Krösus ist; denn Fakt ist: Wenn das nicht im Gleichklang mit einer Änderung der Gebührenverordnung laufen würde und wir in Niedersachsen eigenständig eine andere Lösung betrieben, dann würden wir unsere Beamtinnen und Beamten im Regen stehen lassen.
Wenn man wissen will, wie sich das System eigentlich auf den Landeshaushalt auswirkt, ist es sinnvoll, auch einmal in den Haushaltsplan hineinzuschauen. Wenn Sie aus den Aufwendungen an Beihilfe für unsere aktiven Beamten und den Personalkosten für unsere aktiven Beamten einen Dreisatz bilden und das dann mit dem vergleichen, was wir zahlen müssten, wenn alle im GKVSystem untergebracht würden, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass wir bei unserer derzeitigen Lösung, bezogen auf das Jahr 2009, einen Beitragssatz von ca. 4,05 % und, bezogen auf das Jahr 2010, einen Beitragssatz von 3,85 % haben. Würden wir hingegen als Arbeitgeber unsere Beamtinnen und Beamten im System der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden, dann läge der Beitragssatz bei 7,3 %.
Es kann nicht sein, dass Sie gar nicht auf solche Argumente eingehen und das nicht entsprechend berücksichtigen.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass in Berlin - das ist schon erwähnt worden - derzeit vieles im Fluss ist. Wir als CDU-Fraktion meinen, es ist wichtig, dass in Berlin erst einmal die Vorgaben gemacht werden, damit wir uns dann als Niedersachsen einbringen können. Es gibt Referentenentwürfe für die Gebührenordnung der Zahnärzte. Referentenentwürfe für die Gebührenordnung der Ärzte werden folgen. Ich glaube, es ist wichtig, erst einmal die Referentenentwürfe zu bekommen, um sich dann einzubringen.
Wichtig ist auch, dass man solche Lösungen in Zusammenarbeit mit den anderen 15 Bundesländern gestaltet.
Ein Alleingang Niedersachsens wird uns hier nicht weiterhelfen.
Deswegen stehen wir derzeit weiterhin für die Fürsorgepflicht gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten. Wir lassen sie nicht im Regen stehen, sondern sind weiterhin für sie da.
Vielen Dank.
Herr Präsident, von der Möglichkeit, auf das, was hier an Argumenten eingebracht wurde, zu erwidern, mache ich gern Gebrauch.
Meine Damen und Herren, hätten Sie uns richtig zugehört, dann hätten Sie gemerkt, dass ich auf der einen Seite die Situation beschrieben haben.
- Das wollen Sie also gar nicht hören?
Fakt ist: Wir haben gesagt, wie die derzeitige Situation ist. Nach der derzeitigen Situation können wir die Beamtinnen und Beamten nicht im Regen stehen lassen; denn sie wären die Leidtragenden, würde man Ihre Vorstellungen umsetzen.
Wir sperren uns ja gar nicht dagegen, in Diskussionen und Gespräche einzutreten. Wichtig ist, dass man die Thematik in ihrer Komplexität begreift. Sie jedoch greifen Einzelbausteine heraus, legen sie ganz populistisch oben auf die Präsentationsteller und wollen damit signalisieren, dass Sie etwas Gutes für die Menschen tun.
Nein, meine Damen und Herren von Rot-Grün, so einfach ist das bei diesem ganzen System nicht! Man muss bitte daran denken: Wenn man im Krankenversicherungssystem an der einen Schraube dreht, dann muss man auch wissen, wo der Motor an der anderen Stelle bewegt wird, um zu vermeiden, dass Sie in einem halben Jahr mit einem Änderungsantrag hier und einem Änderungsantrag da kommen.
Daher lassen Sie uns bitte, und zwar in Abstimmung mit dem Bund, generell über diese Linie diskutieren. Wichtig ist, dass die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen derzeit nicht unter Ihren Vorstellungen leiden sollen, sondern uns weiterhin als verlässlichen Partner haben.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will kurz auf das eingehen, was der Kollege Perli ausgeführt hat, und als Vorbemerkung sagen: Wir leben hier weder im Kapitalismus noch im Kommunismus, sondern in einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit dem System einer sozialen Marktwirtschaft.
Herr Perli, da ich beobachten konnte, dass Sie Ihre Rede vorher aufgeschrieben und dann abgelesen haben, bin ich sehr enttäuscht, dass Sie immer noch Studienbeiträge und Studiengebühren verwechseln. Das zeigt, dass Sie gar nicht richtig im Thema stecken.
Wenn Sie hier von solchen Dingen reden und davon sprechen, dies seien Buchverluste, haben Sie
uns damit immer noch nicht die Frage beantwortet, worin der eigentliche Schaden besteht.
Vorab ein Weiteres: Norbert Blüm hat einmal ganz unverblümt gesagt, nicht jedes neue Problem müsse mit neuen Paragrafen beantwortet werden, er sei gegen zu viel Staat.
Ich möchte jetzt auf Ihren Gesetzentwurf eingehen und kann die Bewertung schon vorwegnehmen: Das ist kein großer Wurf, sondern dieser Gesetzentwurf ist eigentlich für die Tonne geeignet.
In Ihrem Gesetzentwurf steht der Begriff des Verlustrisikos. Wie definiert sich eigentlich dieser Begriff? - Eine Glaskugel besitzt hier wohl niemand, und was sein wird, wenn man in Staatsanleihen investiert, weiß auch niemand. Niemand weiß, wie sich die Zinssätze entwickeln und ob hierin nicht auch ein Verlustrisiko liegen kann.
Des Weiteren ist zu fragen: Was sind mündelsichere Anlagen?
Dem rundblick vom 3. Januar dieses Jahres kann man entnehmen, dass sogar die Rechtsanwaltskammer selbstkritisch eingeräumt hat,
„dass die Kenntnis über die Art der Anlagen nicht ausreichend war und Überwachungsmaßnahmen unterblieben seien. Der Spitze der Rechtsanwaltskammer war offensichtlich der Unterschied zwischen ‚mündelsicher’, ‚teilgesichert’ und ‚kapitalgarantiert’ nicht geläufig.“
Wie, bitte schön, soll das dann eine Universität wissen?
Er kann sich nachher noch melden. Damit hat er sicherlich kein Problem.
Ich möchte jetzt auf sein Lieblingsthema, das der Grundsätze des § 54 des Versicherungsaufsichts
gesetzes in Verbindung mit der Anlagenordnung, zu sprechen kommen. Wir Christdemokraten meinen, diese Grundsätze sind völlig ausreichend. Diese Grundsätze gelten auch für Stiftungsuniversitäten. Klar ist auch: Der Grundkapitalstock von Stiftungen darf grundsätzlich nicht angegriffen werden. Daher finanzieren Stiftungen die Erfüllung ihrer Aufgaben aus Kapitalerträgen, aus Zuwendungen, aus Spenden oder aus anderen Finanzhilfen, z. B. des Landes.
Eines muss man auch wissen, wenn man sich hier über wirtschaftliche Zusammenhänge unterhält: Die Konzentration auf wenige Anlageformen erhöht das Verlustrisiko und vermindert den Kapitalertrag.
Für unsere Universitäten und Hochschulen ist wichtig: Sichere und zusätzlich ertragreiche Anlagen sind aufgrund ihrer langen Laufzeit für Hochschulen nicht interessant, da Kapital über einen zu langen Zeitraum gebunden wird.
Ich mache es für jeden noch einmal kurz verständlich: Die Hochschulen haben Studienbeiträge, Drittmittel und Stiftungsmittel genauso anzulegen wie die Lebensversicherer die Spargroschen ihrer Kunden. Branchenkenner beschreiben die Anlagevorschriften als sehr konservativ, aber auch - das ist wichtig - als sicher. So ist es auch kein Wunder, dass bisher in Deutschland noch kein Kunde seine derart angelegten Spargroschen verloren hat.
Eine Anlagepolitik, die gut und sicher für die Kunden der Lebensversicherer ist, ist auch gut und sicher für die Gelder der Hochschulen.
Wenn ich das jetzt auf Ihren Gesetzentwurf übertrage, kann ich nur fragen: Warum machen wir uns so viele Gedanken? Warum müssen die Hochschulen diesbezüglich gegängelt werden?
Fakt ist: Die Verwendung der Studienbeiträge erfolgt in Abstimmung mit den Studierenden. Hinsichtlich der Verwendung heißt es auch, dass Gelder, die nicht konkret ausgegeben werden, angelegt werden. Auch hier besteht eine Mitsprachemöglichkeit der Studierenden.
Die Autonomie der Hochschulen ist sonst immer die heilige Kuh, die wir wie eine Monstranz vor uns hertragen. Hier wollen Sie plötzlich die Autonomie der Hochschulen einschränken. Das kann ich nicht verstehen.
Außerdem ist es wichtig, dass wir die Flexibilität der Hochschulen erhalten und auch an die Eigenverantwortung der Hochschulen appellieren.
Wir als CDU trauen den Hochschulen nach wie vor zu, verantwortlich mit den Studienbeiträgen umzugehen.
Wir wollen erstens keine Einschränkung der Autonomie der Hochschulen, wir wollen zweitens keinen Zugriff des Staates auf die Handlungsmöglichkeiten der Hochschulen über neue Gesetze, und drittens wollen wir keine Gängelung der Hochschulen. Das heißt für uns: Die Hochschulen entscheiden auch zukünftig autonom über die Verwendung der Studienbeiträge.
Abschließend noch ein wichtiges Signal an die Studierenden in Niedersachsen: Ihre Studienbeiträge, liebe Studierenden in Niedersachsen,
stehen weiterhin uneingeschränkt und in voller Höhe für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung. So war es, so ist es, und so bleibt es.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Sohn, ich kann Ihre Schlussaussage überhaupt nicht nachvollziehen. Sie sprachen davon, die Studiengebühren abzuschaffen. Das stand hier noch nie zur Debatte. Das zeigt auch, auf welchem Niveau Sie das Ganze diskutieren.
Sie stellen hier auf das Wort „mündelsicher“ ab. „Mündel“ heißt immer, dass jemand einen Vormund hat. Sie haben es ausgeführt. Das heißt für mich im Umkehrschluss, dass man andere entmündigt. Meine Damen und Herren, hierbei geht es doch darum: Die Hochschulen selber sollen, dürfen und wollen in ihren eigenen Gremien darüber entscheiden, was sie mit ihren Finanzen machen.
Deswegen wiederhole ich mich noch einmal: Wir sind für die Autonomie der Hochschulen. Wenn der AStA meint, er sei nicht beteiligt worden, dann hat er in den entsprechenden Gremien einzufordern, dass er mitbeteiligt wird. Die Handlungsmöglichkeiten sind vorhanden; sie müssen nur genutzt werden. Nicht immer, wenn jemand gepennt hat, kann das durch den Staat nachträglich reguliert werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, inwieweit bei diesen Gesprächen die Sicherung der Arbeitsplätze der Beschäftigten in Niedersachsen im Vordergrund steht und inwieweit der öffentlich-rechtliche Finanzverbund dadurch gestärkt werden soll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Hochschulpakt 2020 schon angesprochen worden ist, frage ich die Landesregierung, welche Schwerpunkte bei der Umsetzung in der zweiten Phase des Hochschulpaktes ab dem Jahr 2011 gesetzt werden sollen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Aller, Sie haben recht, der Antrag hatte Geburtstag. Bei uns geht eben Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Ich muss auch sagen: Ihr Antrag ist wie Käse, er musste reifen. Auf die Frage, warum Ihr Antrag in gewisser Weise Käse ist, gehe ich noch ein. Fakt ist aber, dass sich gezeigt hat, dass das Reifen hier notwendig war. Wir haben in diesem einen Jahr auch darauf gewartet, dass die SPD neue Einsichten bekommt, um vernünftige Entscheidungen fällen zu können. Wie wir eben wieder vernehmen konnten, war das leider vergeblich, meine Damen und Herren.
Aber der Reihe nach: Zunächst möchte ich für die CDU-Landtagsfraktion feststellen, dass wir es begrüßen, dass die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder einen gemeinsamen Bericht zu den Finanzen der Europäischen Union im Mitgliedstaat Deutschland erstellt haben. Ich meine, das ist wichtig und richtig. In der Einleitung dieses Berichtes, der den schönen Titel „EU-Report deutscher Rechnungshöfe 2008“ hat, wird als Ziel beschrieben, den Deutschen Bundestag und die Parlamente der Länder sowie die Öffentlichkeit einerseits über die Finanzbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union und andererseits über die von der externen Finanzkontrolle durchgeführten Prüfungen zu unterrichten. Wir meinen, dieses Ziel ist voll und ganz erreicht worden, und sagen: Glückwunsch an die Rechnungshöfe!
Schwieriger wird es aber, meine Damen und Herren, wenn wir uns die Frage stellen, was die SPD mit dem vorliegenden Antrag eigentlich erreichen will. Sie schreiben in Ihrem Antrag - das haben Sie eben auch dargelegt -, dass die Landesregierung aufgefordert werden soll,
„die Initiative zu ergreifen, um in enger Abstimmung mit den Bundesländern und dem Bund Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Einnahme- und Ausgabenstruktur der EU zu entwickeln. Dazu bedarf es einer Positionierung u. a. zur derzeit geltenden Praxis und einer vom Europäischen Parlament geforderten EU-Steuer als aufkommensneutrale Alternative zum derzeitigen Finanzierungssystem.“
Meine Damen und Herren, das war ein Zitat - so lang und so komplex. Man kann es auch einfacher machen. Die Landesregierung hat nämlich im Juli dieses Jahres ihr Europapolitisches Konzept veröffentlicht. Darin hat sie sich bereits sehr eindeutig zur Frage der Reform der Finanzierung der Europäischen Union positioniert. Man kann festhalten: Unbestritten ist die Reform der Finanzierung der EU eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre. Niedersachsen sagt dazu eindeutig:
„Neben den sogenannten traditionellen Eigenmitteln wie Zöllen sollten Eigenmittel aus dem Bruttonationaleinkommen die Haupteinnahmequelle der Europäischen Union sein, weil diese die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten am besten abbilden.“
Meine Damen und Herren, das alles ist im Europapolitischen Konzept der Niedersächsischen Landesregierung nachzulesen. Weiter wird ausgeführt:
„Weitere neue Finanzierungsquellen der Europäischen Union, wie eine EU-Steuer oder eine Kreditaufnahme für Eigenmittel, lehnt die Landesregierung ab.“
Meine Damen und Herren, ich glaube, eindeutiger kann sich eine Landesregierung nicht positionieren. Die CDU-Landtagsfraktion steht voll und ganz hinter diesem Kurs. Damit hat sich der Antrag unseres Erachtens in einem Kernpunkt schon erledigt.
Auch eine weitere Forderung, die Sie hier einbringen, nämlich dass bei Prüfung der Mittelverwendung neben der Ordnungs- und Rechtmäßigkeit auch die wirtschaftliche Verwendung geprüft werden sollte, ist meines Erachtens völlig gegenstandslos. Über die rechtlichen Grundlagen und
die Prüfungspraxis haben wir uns im Rahmen der Erörterung, Beratung und Diskussion dieses Antrages im Haushaltsausschuss umfassend informieren können. Dabei haben die fondsverwaltenden Ressorts, meine Damen und Herren, aufgezeigt, wie sich die Wirtschaftlichkeit der Verwendung der EU-Mittel überprüfen lässt. Die Kontrolle ist gewährleistet und ausreichend. Ein Mehr an Kontrollen würde nur zu mehr Bürokratie führen. Das ist noch ein weiterer Grund, aus dem Sie, meine Damen und Herren von der SPD, Ihren Antrag eigentlich hätten zurückziehen sollen.
Ich will Ihnen noch einen dritten Aspekt nennen, auf den Sie in Ihrem Antrag eingehen: Sie fordern die Landesregierung auf, in enger Abstimmung mit dem Rechnungshof Verfahren zu entwickeln, die Verstöße gegen die Vergabe- und Verwendungsregeln der EU-Mittel des Landes minimieren und die Prüfung und Kontrolle durch den Niedersächsischen Rechnungshof erleichtern sollen. Bringen wir es auf den Punkt: Sie fordern, ein Verfassungsorgan - sprich: der Landtag - soll zwei anderen Verfassungsorganen - der Landesregierung und dem Rechnungshof - aufgeben, miteinander Absprachen zu treffen. Meine Damen und Herren, ich frage mich, ob das mit der Niedersächsischen Verfassung in Einklang zu bringen ist.
Ich habe daran erhebliche Zweifel und kann hier und heute für die CDU-Fraktion feststellen: Der Landesrechnungshof ist und bleibt unabhängig! Das galt gestern für uns, das gilt für uns heute, und das gilt für uns auch morgen.
Alles in allem halte ich fest: Der Antrag der SPDFraktion ist in wesentlichen Teilen von der Realität überholt worden, Herr Aller, und in anderen Teilen verfassungsrechtlich bedenklich. Noch kürzer ausgedrückt: Er ist überflüssig, und daher lehnt ihn die CDU-Fraktion ab.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ich eben von Herrn Perli hier gehört habe, kann man natürlich nur als Fortbildungsstreik bezeichnen. So resistent, wie Sie sich hier gezeigt haben, geht es auf keine Kuhhaut mehr.
Zunächst einmal danke ich dem scheidenden Wissenschaftsminister Lutz Stratmann ganz herzlich, auch für die Betreuung unseres Arbeitskreises.
Der neuen Wissenschaftsministerin sage ich für unseren Arbeitskreis ein herzliches Glückauf. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Dass Sie heute schon so intensiv in die Debatte eingestiegen sind, hat gezeigt, dass Sie im Thema stecken. Aus eigener familiärer Erfahrung kann ich sagen: Mein Bruder hat im Land Brandenburg Erfahrungen mit der Universität gesammelt und sich immer positiv über Ihre Wissenschaftsarbeit dort geäußert. Dies lässt für Niedersachsen hoffen.
Meine Damen und Herren, wir führen hier heute die Schlussberatung verschiedener Anträge durch, die sich mit dem Status quo und der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses auseinandersetzen. Dies ist sicherlich ein komplexes Thema, weshalb ich hier zur Vereinfachung die wesentlichen Punkte des Prozesses kurz herausarbeiten möchte:
Deutschland hat sich gemeinsam mit 45 anderen Staaten in Europa verpflichtet, bis 2010 die Ziele der Bologna-Erklärung aus dem Jahr 1999 umzusetzen. Ziel war es, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. In diesem einheitlichen europäischen Hochschulraum sollen Studierende, Lehrende und das Verwaltungspersonal der Hochschulen einfacher mobil sein können, und die Hochschulsysteme sollen gemeinsame strukturelle Merkmale und Vergleichbarkeiten aufweisen. Damit war natürlich auch das Ziel verbunden, die europäischen Hochschulen im globalen Wettbewerb der Bildungssysteme attraktiver zu gestalten.
Zur Erreichung dieser Ziele ist eine Reihe von Instrumenten vorgesehen gewesen, die in den Ministerkonferenzen seit der Bologna-Erklärung immer wieder ergänzt wurden. Zu nennen sind: die Einführung eines Systems leicht verständlicher Abschlüsse - Bachelor und Master -, die Definition eines Rahmens vergleichbarer und kompatibler Hochschulabschlüsse auf nationaler und europäischer Ebene - Stichwort „Qualifikationsrahmen“ -, die Förderung der Mobilität durch geeignete Maßnahmen, die Verbesserung der Anerkennung von Abschlüssen und Studienleistungen, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung, die Förderung der europäischen Dimen
sion in der Hochschulausbildung, die Einbettung - das ist ganz wichtig - in das Konzept des lebenslangen Lernens durch Schaffung von flexiblen Lernangeboten im Hochschulbereich oder durch Verfahren für die Anerkennung früherer, auch außerhalb der Hochschule erworbenen Erkenntnissen. Die Steigerung der Attraktivität im europäischen Hochschulraum hatte ich schon genannt. Wichtig ist auch, dass die Berufsqualifizierung aller Stufen stärker in den Fokus gerückt wird. Das heißt, die Hochschulen müssen für eine breite Wissensgrundlage sorgen, aber auch - das ist ganz wichtig, meine Damen und Herren - auf den Arbeitsmarkt vorbereiten. Die besten wissenschaftlichen Talente müssen exzellent auf eine wissenschaftliche Karriere vorbereitet werden. Kurzum: Das vorhandene Wissenspotenzial muss, kann und soll besser ausgeschöpft werden.
Wenn man die Frage nach den Vorteilen von Bologna stellt, dann können darauf verschiedene Antworten gegeben werden. Zunächst einmal allgemein zum Stichwort „lebenslanges Lernen“: Studierende erhalten bereits nach dem ersten Studienabschnitt einen qualifizierenden Berufsabschluss. Danach sammeln sie Berufserfahrung. Mit der gesammelten Berufserfahrung kann dann ein Master im Rahmen einer Fortbildung angeschlossen werden.
Dies, meine Damen und Herren, erfordert natürlich eine bessere Verzahnung von Theorie und Praxis. Wir konnten feststellen, dass das bei den Fachhochschulen weniger ein Problem ist als bei den Universitäten. Dort muss noch etwas nachjustiert werden. Für die Hochschulen ist der Vorteil, dass der Lernende mit seinem Arbeitsaufwand und den Kompetenzen, die er im Laufe des Studiums erwirbt, im Vordergrund steht und nicht die Orientierung an Semesterwochenstunden und dem Aufwand des Lehrenden.
Für die Studierenden ist der Vorteil, dass die Studiengänge inhaltlich erneuert werden und eine stärkere Ausrichtung auf die zu erwerbenden Kompetenzen erfolgt. Die Studierbarkeit der Studiengänge - auch der zeitliche Rahmen - wird systematisch überprüft; und der Bachelor als berufsqualifizierender Abschluss eröffnet eine Vielzahl von beruflichen Wegen. Natürlich besteht später auch die Möglichkeit der Spezialisierung und Weiterqualifizierung im Masterstudiengang.
Meine Damen und Herren, zu wenig angesprochen worden sind hier die Vorteile für die Wirtschaft. In der Wirtschaft sollen im europäischen Raum ver
ständliche und vergleichbare Abschlüsse vorgelegt werden. Es geht um eine größere Vielfalt an Qualifikationsstufen und um die Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung.
Wenn wir jetzt fragen, wie wir diese Chancen in Deutschland genutzt haben, dann stellen wir fest, dass wir durch diese größte Hochschulreform seit Jahrzehnten die Qualität der Studienangebote verbessert haben. Wir haben die Beschäftigungsfähigkeit der Studienabsolventen erhöht und die Studiendauer bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss verkürzt.
Kurz zu Ihren Kritikpunkten: Hier wurde erwähnt, die Zehn-Semester-Frist sei zu kurz, vor allem wenn dabei nur zweisemestrige Masterstudiengänge konzipiert würden. Meine Damen und Herren, ich möchte in Erinnerung rufen, dass dieses System auf dem einstimmigen Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Zehn-Semester-Frist beruht. Diese Frist ist auch Bestandteil des Hochschulrahmengesetzes. Es geht dabei nicht darum, Grundlagen für ein komplettes Berufsleben zu vermitteln, meine Damen und Herren, sondern es geht darum, am Ende eines Studiums die Weiterbildungsfähigkeit sicherzustellen. Das ist das Entscheidende; darauf kommt es an.
Es obliegt also den Hochschulen, die Anforderungen an exemplarisches Lernen, Lehren und Studieren umzusetzen. Möglicherweise haben sich die Hochschulen damit noch nicht intensiv genug befasst. Aber es ist erforderlich, dass wir auch in diesem Bereich der Hochschulautonomie Raum lassen.
Meine Damen und Herren, ich möchte auf die Erklärung der europäischen Bildungsminister vom 10. März 2010 anlässlich der Bologna-Folgekonferenz in Budapest und Wien zum Europäischen Hochschulraum hinweisen. Man ist sich darin einig, „dass die Aktionslinien des Europäischen Hochschulraums, wie die Reform von Abschlüssen und Lehrplänen, Qualitätssicherung, Anerkennung, Mobilität und die soziale Dimension unterschiedlich gut umgesetzt wurden.“ Ich bitte um Beachtung der Fortführung des Zitats:
„Die jüngsten Proteste in einigen Ländern, die sich teilweise auch gegen Entwicklungen und Maßnahmen richteten, die nicht im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess stehen, haben uns daran erinnert, dass einige der Ziele und Reformen von Bologna
nicht richtig umgesetzt und vermittelt wurden.“
Wir müssen uns also zwei Dinge merken: Erstens. Die Bildungsproteste, die hier angesprochen worden sind, hatten größtenteils rein gar nichts mit dem Bologna-Prozess zu tun.
Zweitens. Die Öffentlichkeitsarbeit für die Ziele des Bologna-Prozesses muss und darf noch forciert werden.