Protokoll der Sitzung vom 08.05.2008

In der Zwischenzeit sind wir aber nicht untätig geblieben, was den Wohnungsbau angeht. In diesem Jahr investieren wir - Ihnen allen sind auch entsprechende Pressemitteilungen der Sozialministerin zugegangen - z. B. 34 Millionen Euro in die Wohnungsbauprogramme in unserem Land, und zwar genau auf den von Ihnen zu Recht genannten Feldern, Herr Brunotte: Wohnen für Menschen mit Behinderungen, barrierefreies Wohnen, Wohnungen für Ältere, auch Wohngemeinschaften, Wohnen in Brennpunkten und Wohnen für Familien mit Kindern. Alles dies fördern wir jetzt.

Wir wissen genau, was gemacht werden muss. Das haben wir in der Enquete-Kommission „Demografischer Wandel“ im Teil „Siedlungsentwicklung und Wohnen“ ausführlich besprochen. Darauf reagieren wir entsprechend.

In der letzten Legislaturperiode haben wir in der Tat einmal eine Förderung zugunsten der Haushaltskonsolidierung ausgesetzt, weil in den Städten vom Vorjahr noch genügend Mittel vorhanden waren, sodass dadurch gar keine große Lücke entstanden ist.

Wir haben heute keinen rechtsfreien Zustand. Das Bundesgesetz gilt nach wie vor. Da die Vorschriften weiterhin gelten, brauchen wir jetzt nicht in Eile sofort ein Wohnraumförderungsgesetz zu schaffen, um Rechtssicherheit zu haben. Das ist nicht notwendig. Vielmehr ist es so, dass wir in diesem Gesetz eigene Akzente setzen könnten. Auch ohne dieses Gesetz können wir aber schon handeln und Mittel einsetzen. Das tun wir auch - zum Wohle der Menschen und für die Entwicklung der Kommunen in Niedersachsen.

Vor diesem Hintergrund verstehe ich zwar Ihr Anliegen. Mit Sicherheit werden wir uns in dieser Legislaturperiode häufig über wohnungsbauliche und städtebauliche Maßnahmen unterhalten. Wie gerade erwähnt, haben wir bereits angefangen zu investieren. Das werden wir auch weiter tun. Das Wohnraumförderungsgesetz wird zu gegebener Zeit im Entwurf vorgelegt. Diesen Gesetzentwurf

werden wir diskutieren und dann auch verabschieden. Es ist aber nicht erforderlich, jetzt auf die Eilbedürftigkeit der Erarbeitung dieses Gesetzes hinzuweisen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Als nächster Redner hat sich Herr Dr. Matthiesen von der CDU-Fraktion gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Brunotte, in einem Punkt haben Sie recht: Der tief greifende Wandel der Wohnungsmärkte ist im Gange. - Die alte und die neue Landesregierung sowie die alte und die neue CDU/FDP-Mehrheit im Landtag verschlafen den Wandel aber nicht. Der Gesetzentwurf zum niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetz wird in Kürze vorgelegt werden. Dafür sind auch auf Initiative von CDU und FDP wichtige Vorarbeiten geleistet worden. Ich nenne nur kurz drei Punkte.

Erstens. Ist Reinhold Hilbers hier?

(Reinhold Hilbers [CDU]: Ja!)

- Jawohl. - Die Enquete-Kommission „Demografischer Wandel“ hat mithilfe der - - -

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Da wa- ren aber noch ein paar andere Mit- glieder dabei!)

- Aber er ist der Vorsitzende gewesen.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Nein, das war Frau Stief-Kreihe! - Weitere Zurufe - Glocke des Präsidenten)

- Na gut; Sie waren zuerst, und dann kam er. - Jedenfalls ist diese Enquete-Kommission auf Antrag von CDU und FDP eingesetzt worden. Mithilfe der LTS hat sie im vergangenen Jahr ihren Bericht mit ihren Handlungsempfehlungen vorgelegt. Diese betreffen die Schlussfolgerungen aus dem Bevölkerungsrückgang bei gleichzeitiger Zunahme der Anzahl von älteren Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund. Sie betreffen auch die von Herrn Kollegen Brunotte angesprochenen Leerstände, den Rückgang der Neubautätigkeit und vor allen Dingen die nicht mehr bedarfsgerechten Wohnungsbestände.

Zweitens liegt jetzt die Studie der NORD/LB „Zukunft der Wohnimmobilien und der Wohnungsunternehmen in Deutschland“ vom März dieses Jah

res vor. Darin steht vor allem, dass eine weitere Zunahme der Zahl von Ein- und Zweipersonenhaushalten erwartet wird. Außerdem findet sich dort der Hinweis auf die regional sehr unterschiedliche Entwicklung des Marktes für Wohnimmobilien bis 2020.

Drittens gibt es die sehr interessante Studie, die vom GEWOS im Auftrag des Verbands der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen und der NBank erstellt worden ist und ebenfalls vom März dieses Jahres stammt. Darin hat man sich mit Wohnstiltypen auseinandergesetzt und herausgearbeitet, was jetzt besonders vordringlich ist. Das sind die Themen Niedrigenergie und altengerechtes Wohnen.

Ferner müssen wir uns über den Wandel bei den Eigenheimen klar werden. Dort sind immer mehr unverkäufliche Leerstände zu verzeichnen. Natürlich gibt es auch allgemeine Leerstände in Wohngebieten. Von daher stellt sich die Frage, ob noch Neubau auf der grünen Wiese stattfinden soll oder ob wir eher in die Verdichtung gehen sollen.

Im Zusammenhang damit haben wir uns mit sinkenden Immobilienwerten auseinanderzusetzen, auch wenn das in Ballungsräumen zum Teil anders aussieht.

Außerdem ist die Frage zu berücksichtigen, ob es einen Trend zurück in die Stadt gibt. Nach ersten Einschätzungen ziehen eher alte Menschen ohne Kinder in die Städte zurück, während Familien mit Kindern immer noch aus den Städten ausziehen.

Diese ganze Gemengelage haben wir nicht unbeachtet gelassen. Die ständig fortentwickelten Wohnungsbauprogramme nehmen diese Trends auf. Von daher ist es völlig unschädlich, dass Niedersachsen das geltende Wohnraumförderungsgesetz des Bundes noch nicht durch ein eigenes Gesetz ersetzt hat.

Wie treffsicher die Wohnungsbauprogramme unseres Landes sind, möchte ich an vier Beispielen aufzeigen.

Erstens. Im Bereich des Wohneigentums ist Familienförderung nach wie vor von zentraler Bedeutung. Dies gilt gleichermaßen für den Neubau wie für den Bestandserwerb. An den Förderzahlen kann man gut ablesen, dass beides nach wie vor ziemlich gleichgewichtig stattfindet. Der Bestandserwerb wird mit Modernisierungsdarlehen gefördert. Das Ganze geht schon in den Energiesparbereich hinein. Dank unserer engagierten Sozialministerin ist erstmals auch für Familien mit drei und

mehr Kindern eine Förderung von Um- und Ausbaumaßnahmen möglich.

Aufgrund der Abschaffung der Eigenheimzulage gab es einen großen Einbruch in der Bauwirtschaft. Das wird nun hoffentlich zumindest etwas durch die neue Eigenheimrente, die der Bundestag in Kürze beschließen wird, geändert werden. In dem Zusammenhang sollten wir aufgrund des bestehenden Bedarfs nicht auf Eigenheimneubauförderung verzichten.

Zweiter Punkt. Viel Dynamik liegt in der Förderung des alten- und behindertengerechten Wohnens. Auch hierbei gibt es eine sehr fortschrittliche Wohnungsbauförderung in Niedersachsen. Im Mietwohnungsbau fördert das Land außer Altenwohnungen und Wohnungen für Menschen mit Behinderungen inzwischen auch Wohngruppen, Wohngemeinschaften und generationenübergreifende Gemeinschaften.

Der dritte Punkt, den die Wohnbauförderprogramme abdecken, ist die Revolutionierung des Wohnungsbaus unter dem Gesichtspunkt Klimaschutz und Energieeinsparung. Diese Revolutionierung hat begonnen. Der Bausektor ist neben Industrie und Verkehr der Schlüsselbereich für Energieeinsparung. Davon hängt bezahlbares Wohnen künftig entscheidend ab. Das Land fördert deshalb die energetische Modernisierung von Wohneigentum und Mietwohnungen. Es fördert jetzt neues Wohneigentum zusätzlich mit 5 000 Euro für energiesparende Bauweise. In Arbeit ist ein ergänzendes Landesprogramm zur weiteren Zinsverbilligung von KfW-Mitteln. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Wohnungswirtschaft und der Konzertierten Aktion. Herr Kollege Brunotte, dabei ist übrigens eine ganze Menge an Abstimmung auch mit dem KfW-Programm im Spiel.

Lassen Sie mich jetzt etwas zu Ihrer Meinung sagen, dass die Wohnungsbauförderung scheinbar alle Wohnungsbauprobleme in Niedersachsen lösen könne. Das ist nicht der Fall. Ich sage ganz deutlich, dass die Wohnungsbauförderung des Landes nur Anreize geben kann. Sie kann lediglich helfen, die Entwicklung zu beeinflussen. Entscheidend für das Gelingen der Energieeinsparung im Gebäudebestand ist das Investitionsverhalten der vielen privaten Eigentümer, der Vermieter und der privaten Wohnungswirtschaft in Verbindung mit kommunalen Aktivitäten der Bauleitplanung und vor allen Dingen den energiewirtschaftlichen Regelungen auf Bundesebene. Es ist ganz entschei

dend, was auf diesem Gebiet jetzt umgesetzt werden muss. Das sind die Bereiche: Energieeinspargesetz und -verordnung, Gebäudeenergiepass, Mietrecht, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, die Heizkostenverordnung und die Wohngeldnovelle 2008; erstmals wird eine Heizkostenkomponente von 50 Cent pro m2 gefördert. Das bedeutet ein neues Investitionsvolumen von etwa 9 Milliarden Euro. Dies muss gerade von der privaten Seite deutschlandweit gewuppt werden. Daran sieht man, dass die öffentliche Förderung mit Geld nur einen ganz bescheidenen Stellenwert haben kann. Alles andere verkennt die Wirklichkeit.

Das zeigt übrigens auch, dass es völlig abwegig wäre, die Landesförderung an das Vorliegen ganzheitlicher Wohnraumversorgungskonzepte der Kommunen zu koppeln, wie es im SPD-Antrag gefordert wird. Dies würde zur unnötigen Blockade von Investitionen in familienfreundliches, altengerechtes, barrierefreies und energiesparendes Bauen führen.

Auch in dem vierten Punkt, der Verknüpfung von Wohnungs- und Städtebauförderung, läuft der SPD-Antrag weit geöffnete Türen ein. Wir haben schon gehört, dass sich die Städtebauförderung in Niedersachsen toll entwickelt hat. Wir haben in diesem Jahr ein super Programm mit 76 Millionen Euro dotiert und mit neuen Teilprogrammen wie dem Programm „Aktive Stadt“. Wir haben erstmals den Stadtumbau West mit einbezogen. Außerdem haben wir ganz neue Programme aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mit 97 Millionen Euro bis 2013 zur Verfügung. Es gibt jetzt sogar einen Investitionspakt für die energetische Sanierung der sozialen Infrastruktur der Gemeinden mit 57 Millionen Euro bis 2013. Übrigens wird auch das Programm „Soziale Stadt“ mit immerhin 13 Millionen Euro im laufenden Jahr fortgesetzt.

Zusammengefasst: In der Wohnungsbauförderung wird in Kürze das niedersächsische Wohnraumförderungsgesetz das noch geltende Bundesgesetz ablösen. Die Fraktionen von CDU und FDP werden dafür sorgen, dass ein modernes Gesetz zustande kommt: unbürokratisch, mit der Eröffnung eigenverantwortlicher Gestaltungsspielräume für private Wohnungseigentümer, Wohnungswirtschaft und Kommunen sowie mit der Erfüllung des Sozialstaatsauftrages. So wird es gelingen, die vor uns stehenden Herausforderungen gemeinsam zu meistern.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich erteile jetzt Frau Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Föderalismusreform hat uns mit neuen Zuständigkeiten gesegnet. Seit dem 1. Januar 2007 obliegt auch die Wohnraumförderung den Bundesländern. Doch die Streitbarkeit für die Aufwertung ihrer Kompetenzen steht bei den Ländern manchmal in einem umgekehrt proportionalen Verhältnis zu der danach an den Tag gelegten Leidenschaft, mit der diese Kompetenzen genutzt werden.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Selektive Wahrnehmung ist das!)

Schon im September letzten Jahres gab es den Antrag, den Gesetzentwurf für ein niedersächsisches Landeswohnraumförderungsgesetz vorzulegen. Doch von Tatendrang der Landesregierung bisher keine Spur! Im Sozialministerium fristet die Wohnungspolitik offenbar ein Schattendasein.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Dafür betreibt auch Herr Möllring Wohnungspolitik, aber eher das Gegenteil von Wohnraumförderung. Während die Länder bis zur Föderalismusreform Bundesmittel erhielten und diese mit 50 % gegenfinanzierten, bekommen wir nun bis 2013 die Mittel in Höhe von 39,6 Millionen Euro vom Bund, und die bisherigen Landesmittel bleiben weitestgehend im Säckel des Finanzministers. Das ist schon ein dramatischer Einschnitt in die niedersächsische Wohnraumpolitik.

Ich muss natürlich zugeben, dass ich allenfalls verhalten pessimistisch bin, dass über die Transformation eines modernen rot-grünen Landesgesetzes in ein schwarz-gelbes Landesgesetz eine Optimierung erreicht werden kann. Wir müssen in Zukunft noch sehr viel differenzierter fördern als jemals zuvor. Tatsache ist: Wir stehen durch den demografischen Wandel vor enormen Herausforderungen für den Wohnungsbau. In oft kleinräumiger Parallelität stehen Zuzugsregionen und schrumpfendes Gebiet in Niedersachsen nebeneinander.

Allerdings: Der unsägliche Flächenfraß, den einige Kommunen immer noch durch neue unkoordinierte

Baulandausweisungen fördern, muss wirklich endlich gestoppt werden. Wir brauchen mehr altengerechte Wohnungen und mehr Unterstützung für gemeinsames Wohnen im Alter und für Wohnen dort, wo Alt und Jung zusammenleben. An dieser Stelle - Frau Meißner hat es schon erwähnt - muss man sagen, dass das Ministerium unserer Forderung nach finanzieller Förderung von Gruppenbauvorhaben und von gemeinschaftlichen Wohnformen für Wohnen im Alter endlich nachgekommen ist und ihm mehr Priorität eingeräumt hat. Spät, aber immerhin!

Wir brauchen aber auch weiterhin ausreichend bezahlbaren Wohnraum für finanzschwache Familien mit Kindern. Wir müssen der Segregation, also der Gettoisierung einzelner Bevölkerungsgruppen, entgegenwirken. Sie sehen, es gibt viele anspruchsvolle Aufgaben, die durch eine aktive Wohnungspolitik des Landes aufgearbeitet werden müssen.

Nun zum Antrag der SPD: Herr Brunotte hat es zwar ein bisschen ausführlicher ausgeführt, aber letztendlich ist der Punkt der energetischen Sanierung im Antragstext doch recht unterbelichtet dargestellt. In diesem Bereich wurden bisher Fördermittel nicht vollständig abgerufen. Das hängt damit zusammen, dass auch eine energetische Sanierung an die Sozialbindung gekoppelt. Ist. Diese Praxis müssen wir ändern, wenn wir dem Klimawandel auch im energieintensiven Wohnungsbereich konsequent begegnen wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der SPD-Antrag enthält einige andere Punkte, die wir kritisch sehen, so z. B. die Forderung nach einem globalen, also pauschalen Budget für Kommunen. Die erwähnte Abrissförderung, die Kernbestandteil des Stadtumbaus Ost ist, ist für uns kein Tabuthema, kann aber wirklich nur in einigen wenigen, einzeln ausgewählten Gebieten zur Regulierung des Wohnungsmarktes oder zur städtebaulichen Arrondierung vertreten werden.

Abschließend fasse ich zusammen: Wir brauchen ein niedersächsisches Wohnraumfördergesetz, das die guten Standards des noch geltenden Bundesgesetzes übernimmt und Leitlinien für eine differenzierte, an den Bedarfen orientierte Wohnraumförderung vorgibt. Wir sind gespannt, wann die Landesregierung den mehrmals angekündigten Gesetzentwurf endlich vorlegt.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Kreszentia Flauger [LINKE] - Hans-Christian Biallas [CDU]: In Kürze!)