Protokoll der Sitzung vom 08.05.2008

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Kreszentia Flauger [LINKE] - Hans-Christian Biallas [CDU]: In Kürze!)

Das Wort hat jetzt Frau König von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bezahlbares Wohnen wird in Niedersachsen Mangelware. In den letzten Jahren hat der Wohnungsbau abgenommen, und nur noch ein Drittel der Neubauten sind Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Städtischer Wohnungsbau kam in den Kommunen zum Ausverkauf. Nach den Sanierungen dieser Wohnungen konnten viele Mieter dorthin nicht mehr zurück; denn die Miete war für sie unbezahlbar. Wohnraum wurde durch die Abschaffung der Wohnraumverordnung zweckentfremdet. Völlig unlogisch! Gehe ich durch Osnabrück, sehe ich leerstehende Ladenzeilen, leerstehende Geschäftsräume in der Innenstadt. Arztpraxen und Anwaltskanzleien siedeln sich in den Vorstädten an.

Was sagt uns das? - Otto Normalverbraucher muss sich Sorgen machen. 40 % des Lohns gehen jetzt für Wohnkosten drauf.

Ich gönne es Herrn Landtagspräsidenten Dinkla von ganzem Herzen, dass er sich wegen der Wohnungssuche und der Finanzierbarkeit hier in Hannover keine Sorgen machen musste,

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Was soll denn der Quatsch?)

dass er auch die Lebensform so eigenständig wählen und bestimmen konnte. Doch, ich gönne ihm das von ganzem Herzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber ich zeige auch einmal das Gegenteil auf. Junge Menschen ohne Einkommen, sogenannte Hartz-IV-Empfänger, werden gezwungen, bis zum 25. Lebensjahr im elterlichen Haushalt zu verweilen.

(Zurufe von der CDU)

Das hat keine Würde, das ist Stallpflicht,

(Beifall bei der LINKEN)

ist diskriminierend und bringt in die Familien Konflikte.

Dieses Gesetz ist von Menschen beschlossen worden, die garantiert nicht zu dritt mit einem erwachsenen Kind in der Wohnung leben.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich weiß, hier kommt jetzt der Einwurf: Hartz-IV ist Bundesssache! - Aber, meine Damen und Herren, wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene dieses Gesetz beschließen, dann haben wir hier in Niedersachsen die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen in Würde leben, dass der Artikel 1 des Grundgesetzes gewahrt wird.

(Beifall bei der LINKEN - Unruhe)

Entschuldigen Sie, Frau Kollegin. Warten Sie bitte einen Moment! - Meine Damen und Herren, auch wenn es schon sehr spät ist und Sie vielleicht schon alle zum Parlamentarischen Abend wollen - es gehört dazu, dass wir der Rednerin zuhören. Deswegen bitte ich Sie, jetzt Ihre Gespräche einzustellen.

Frau Kollegin, Sie haben wieder das Wort.

Also drehen wir jetzt das Ganze hier in Niedersachsen um, schaffen wir neue Wohnformen, die finanzierbar sind! Vor allen Dingen - das habe ich in der letzten Viertelstunde gehört; wir sind uns ja fast alle einig - muss das Ganze nachbarschaftsorientiert sein - in Anlehnung an Dreigenerationenhäuser. Jung und Alt müssen zusammenleben. Ermöglichen wir das Zusammenleben unabhängig vom Einkommen und sozialen Status von Jung und Alt, von verschiedenen Kulturen, Singles und Familien!

In diesem Wohnraumförderungsgesetz liegt wirklich die Chance, für unsere Gesellschaft in Niedersachsen die Vereinsamung mit all ihren Folgen abzuwenden und Prävention zu betreiben, eine gewaltfreie Zukunft zu schaffen.

(Beifall bei der LINKEN)

Mit meiner Parteizugehörigkeit bin ich hier von diesem Parlament ja wohl als Kommunistin geoutet.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Diesen Eindruck haben Sie jedenfalls voll bestätigt! - Weitere Zurufe von der CDU - Glocke des Präsidenten)

Aber ich will Ihnen auch noch eine andere Seite von mir zeigen: Ich bin aktive Christin. Als Pastorenehefrau lebe ich bewusst in sozialen Brennpunkten in der Stadt. Meine Erfahrungen haben mir gezeigt, dass die senioren- und behindertengerechten Wohnungen, die schon in Planung und Bau sind, gut sind. Aber es muss in diesen Dreigenerationenhäusern ein Miteinander sein. Denn sonst vereinsamt die ältere Generation, und die junge Generation profitiert nicht von den Erfahrungen der älteren Generation.

Wir benötigen auch keine Wohnklos für Singles; so bezeichne ich einmal Apartmenthäuser. Wir benötigen eine gesunde Infrastruktur, ein gesundes Miteinander von Jung und Alt und so schöne Städte und Wohnviertel, dass nicht jeder, der mal einen Euro mehr hat, dieses Wohnviertel sofort verlässt.

(Beifall bei der LINKEN - Unruhe)

Meine Damen und Herren, vergessen wir das, was uns trennt! Sehen wir wirklich diese große Aufgabe, gemeinsames Wohnen zu fördern! Packen wir es an!

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort zu einer Kurzintervention hat Herr Matthiesen von der CDU-Fraktion. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin König, ganz kurz: Sie haben gerade ein Zerrbild von der Wohnraumversorgung in Niedersachsen gezeichnet, das wir so nicht stehen lassen können. Sie haben hervorgehoben, dass gerade junge Leute aus der elterlichen Wohnung einfach ausziehen sollen, wie es ihnen passt, um dann Hartz-IV-Leistungen in Anspruch zu nehmen.

(Zuruf von der LINKEN: Wenn sie er- wachsen sind! Das ist eine Verdre- hung der Tatsachen!)

Das können wir nicht stehen lassen. Als das noch so war, zeigte sich, dass die Wohnkosten nach Hartz IV enorm in die Höhe geschnellt sind. Die Kommunen mussten dafür geradestehen mit Steuergeld, das woanders gefehlt hat. Die Regelung, die dies abgestellt hat, ist goldrichtig gewesen.

(Zurufe von der LINKEN)

Dazu nur mal eine Hausnummer: Die Region Hannover bezahlt für Unterkunftskosten pro Jahr 250 Millionen Euro. Irgendwoher muss das Geld kommen. Deswegen war das die richtige Maßnahme.

Auch für Sozialhilfebezieher ist die Unterkunft geregelt. Das funktioniert sehr gut. Dies zeigt sich auch daran, dass die Mietobergrenzen angehoben worden sind. Daraus können Sie also keinen Strick drehen.

Insgesamt funktioniert die Wohnungsversorgung, und ich möchte Sie höflich bitten, das in künftigen Reden zu berücksichtigen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich sehe nicht den Wunsch auf Erwiderung. Damit hat jetzt Frau Ministerin Ross-Luttmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Förderung des Wohnungsbaus ebenso wie die Städtebauförderung schon jetzt stetig dem wandelnden Bedarf und den Bedürfnissen angepasst. Mit unserem Wohnraumförderprogramm stellen wir uns den Herausforderungen des demografischen Wandels an den Wohnraumbedarf erfolgreich. Wir setzen eben nämlich gerade dort, wo der Bedarf ist, unsere Schwerpunkte: beim Wohneigentum für junge Familien, beim Wohneigentum für ältere Menschen, bei Mietwohnungen für ältere Menschen, bei Wohnformen für ältere Menschen, bei neuen Wohnformen für Menschen mit Behinderung.

Meine Damen und Herren, unser Wohnraumförderprogramm wird sehr gut angenommen.

(Zustimmung bei der CDU)

Das gilt sowohl für den Eigentums- als auch für den Mietwohnungsbau. Das, meine Damen und Herren, zeigt mir deutlich: Unsere Schwerpunkte entsprechen dem Bedarf vor Ort.

Ich freue mich auch, dass die finanzielle Grundlage für eine bedarfsgerechte Wohnraumförderung gesichert ist. Sie wissen, der Bund stellt den Ländern für die Wohnraumförderung in den Jahren 2007 bis 2013 jährlich Kompensationsmittel in Höhe von 518,2 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen auf Niedersachsen jährlich 39,9 Millionen Euro.

Diese Mittel sind zweckgebunden für investive Maßnahmen zu verwenden.

Meine Damen und Herren, seit der Föderalismusreform haben wir die Gesetzgebungskompetenz. Wir können ein eigenes Wohnraumfördergesetz erlassen. Von dieser Kompetenz haben inzwischen drei Bundesländer Gebrauch gemacht, und auch Niedersachsen wird diese Chance nutzen. Aber wir sollten uns hier nicht hinstellen und so tun, als würden wir uns in einem rechtsfreien Raum befinden. Das stimmt nicht. Denn es gilt nach wie vor das Wohnraumfördergesetz des Bundes, das ein sehr modernes Gesetz ist und das es uns bisher immer ermöglicht hat, unsere Programme auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort, regional zugeschnitten, zu gestalten. Das werden wir weiter tun.

Wegen der Landtagswahl haben wir dieses eigene Wohnraumfördergesetz des Landes nicht mehr abschließend beraten und beschließen können. Aber wir haben die Zeit nicht ungenutzt verstreichen lassen, sondern in enger Kooperation mit der Wohnungswirtschaft und mit den kommunalen Spitzenverbänden die Inhalte eines eigenen Landesgesetzes erarbeitet. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung. Von daher bin ich zuversichtlich, dass wir dem Landtag noch in diesem Jahr einen eigenen Entwurf vorlegen können.

(Beifall bei der CDU - Hans-Christian Biallas [CDU]: Ganz hervorragende Arbeit!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.