Lieber Herr Bartling, einleitende Bemerkungen bei Fragen hat es 13 Jahre lang unter Ihrer Regierungsverantwortung in Niedersachsen nicht gegeben. Von daher bitte ich Sie wirklich, bei Ihrer Kritik an der Änderung der Geschäftsordnung maßvoll, zurückhaltend zu bleiben.
„Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.“
Ich darf in dem Zusammenhang aber auch auf unsere Geschäftsordnung hinweisen. In § 45 Abs. 2 heißt es:
Knapp und sachlich. Und an der Sachlichkeit fehlt es in Ihren Anfragen in der Regel. Meist ist es auch so, dass die Qualität der Antworten mit der Qualität der Fragen korreliert.
(Lachen bei der SPD - Heiner Bartling [SPD]: Das ist ein Irrtum! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Das muss man ja als Ministerkritik von Ihnen bewerten!)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich grundsätzliche Bemerkungen machen. Die Ausübung parlamentarischer Regierungskontrolle ist die zentrale Aufgabe des Landtages. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen achten diese Kontrollrechte ausdrücklich. Gleiches gilt auch für das Fragerecht der Abgeordneten.
schäftsordnung sind insbesondere die Minderheitenrechte im Landtag weiter gewahrt worden. Ich darf deutlich machen, dass wir gerade in der letzten Legislaturperiode diesbezüglich so viele Änderungen der Geschäftsordnung vorgenommen haben, dass man fast den Vorwurf erheben könnte, wir hätten die Oppositionsrechte weit über das normale Maß hinaus gestärkt.
Meine Damen und Herren, es ist nach wie vor eine Waffengleichheit zwischen Oppositions- und Regierungsfraktionen bzw. auch Landesregierung festzustellen.
Ich möchte an dieser Stelle nicht mit gleicher Polemik, wie Sie sie an den Tag gelegt haben, antworten. Sie wissen, dass Polemik mir völlig fernliegt.
Zum vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Sie sehen erstens keine Notwendigkeit, die Anzahl der zur Beratung anstehenden Anträge zu begrenzen. Dabei müssten auch Sie zur Kenntnis genommen haben, dass die in dem entsprechenden Paragrafen formulierte Ausnahme längst zur Regel geworden ist. Damit wird aber das Gegenteil dessen erreicht, was wir seinerzeit mit der Parlamentsreform beabsichtigt hatten, nämlich inhaltlich besondere Schwerpunkte und Akzente zu setzen. Der Niedersächsische Landtag ist, das hat die Enquete-Kommission zur Parlamentsreform mehrfach betont, kein Entschließungsantragsparlament, sondern wir sind vor allem Gesetzgebungsorgan. Hier wurden viele Entschließungsanträge eingebracht - Sie haben sich dankenswerterweise die Mühe gemacht, die Zahlen zusammenzustellen -, aber wir sind vor allem ein Gesetzgebungsorgan. Wir können die Landesregierung mit Entschließungsanträgen natürlich dazu auffordern, sich auf bestimmte Art und Weise zu verhalten, aber im Kern geht es hier um andere Fragen.
Wir sind der Ansicht, dass die erste Beratung eines Antrags im Plenum gut begründet sein muss und gut überlegt sein sollte. Die seit April geltende Regelung stärkt im Übrigen die Rechte der Ausschüsse. Wir haben vor Kurzem im Haushaltsausschuss festgestellt, wie intensiv gerade die Grünen die Möglichkeit der öffentlichen Erörterung und vor
allem auch der Begründung von Anträgen im Ausschuss nutzen. Die Ausschussarbeit wird durch diese Regelung ausdrücklich aufgewertet.
Vergegenwärtigen wir uns doch, Herr Bartling, wie in der letzten Wahlperiode in der Regel verfahren wurde - speziell am Ende einer Plenarsitzungswoche. Die Mündlichen und Dringlichen Anfragen sowie die Beratung der strittigen Eingaben nahmen derart viel Zeit in Anspruch, dass nach Absprache der Parlamentarischen Geschäftsführer viele Entschließungsanträge am Ende doch direkt in die Ausschüsse überwiesen wurden. Wie oft mussten wir uns zusammensetzen, um die viel zu überfrachtete Tagesordnung wieder auf ein Normalmaß zurückzustutzen, damit ein geregelter Beratungsverlauf sichergestellt werden konnte. Insofern glaube ich, dass der Versuch der Selbstbeschränkung - eine erste Beratung wird im Parlament nur dann durchgeführt, wenn es auch wirklich notwendig ist - richtig ist.
Zweitens wollen Sie, dass die Zusatzfragen bei den Dringlichen und Mündlichen Anfragen wieder durch Bemerkungen von nicht mehr als einer Minute Dauer eingeleitet werden dürfen. Ich habe Ihnen gerade vorgehalten, dass es diese einleitenden Bemerkungen während Ihrer Regierungszeit 13 Jahre lang nicht gegeben hat. Wir kehren also wieder zu der alten Regelung zurück.
Zu dem Vorwurf, wir müssten die Regierung vor der Opposition schützen: Werte, sehr geschätzte Kollegin Frau Helmhold, dazu müsste die Opposition erst einmal klären, was sie überhaupt will. Die Opposition ist im Moment noch nicht so schlagkräftig, dass man wirklich Angst haben müsste, dass unsere Regierung in irgendwelche Schwierigkeiten kommen könnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Dringlichen Anfragen sind im Übrigen eine Möglichkeit, die viele andere Fraktionen, insbesondere in Länderparlamenten, die SPD-dominiert sind, Herr Kollege Bartling, überhaupt nicht kennen. Die
Dringlichen Anfragen sind ein typisch niedersächsisches Instrument. Gerade in Rheinland-Pfalz gibt es die Möglichkeit der Dringlichen Anfragen überhaupt nicht.
In Rheinland-Pfalz ist in der Geschäftsordnung sogar geregelt, dass es die Landesregierung einfach ablehnen kann, Anfragen zu beantworten. Bei allen Bundesländern, in denen Sie mitregieren oder noch die Mehrheit haben, habe ich mir die Geschäftsordnung einmal sehr genau angeschaut. Ich konnte leider nirgendwo das Instrument der Dringlichen Anfragen finden.
Ich will nur deutlich sagen: Bei fünfmal zwanzig Nachfragemöglichkeiten plus fünfmal drei Fragen, die schon schriftlich vorliegen - also insgesamt rund 115 Fragemöglichkeiten -, kann niemand ernsthaft behaupten, hier würde das Fragerecht eingeschränkt - schon gar nicht das Fragerecht der Abgeordneten.
Es ist weiterhin gewährleistet, dass am Freitag Kleine Anfragen zur mündlichen Beantwortung gestellt werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass es notwendig werden wird, dass wir uns diese Änderung der Geschäftsordnung nach drei Monaten noch einmal sehr genau anschauen. Das habe ich bereits beim letzten Mal angekündigt. Gerade beim Instrument der Dringlichen Anfragen müssten wir gegebenenfalls überlegen, ob wir zu einem anderen Modus kommen. Dieser muss aber auch sicherstellen, dass wir uns - wir sind schließlich fünf Fraktionen im Niedersächsischen Landtag - nicht drei bis vier Stunden lang nur mit Dringlichen Anfragen beschäftigen.
Sie haben also die Möglichkeit, mit uns gemeinsam im Ältestenrat und im Rechtsausschuss darüber nachzudenken, ob bei der Regelung zu den Dringlichen Anfragen eine Notwendigkeit zur Veränderung besteht. Alle anderen Änderungen der Geschäftsordnung haben sich aus meiner Sicht ausdrücklich bewährt. Ich finde es gut, dass insbesondere die CDU-Fraktion nicht das Gleiche macht wie die SPD-Fraktion, die nämlich erklärt hat, sie dürfe sich in Zukunft nicht mehr zu sehr auf die
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir nehmen das niedersächsische Landesparlament und die Fragerechte der Abgeordneten ernst. Insofern sehen wir nur geringen Änderungsbedarf bei der jetzt bestehenden Geschäftsordnung. Ich wünsche uns einen guten Verlauf der Beratungen.
Danke schön. - Mir liegt eine letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt von der FDPFraktion vor. Herr Kollege Bode, bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die neue Geschäftsordnung hat in der letzten und auch in dieser Plenarwoche ihre Feuertaufe mit Bravour bestanden. Wir können feststellen, dass wir - obwohl wir eine Fraktion mehr als in der letzten Legislaturperiode im Landtag haben - am ersten Sitzungstag bei allen Tagesordnungspunkten im Zeitplan, der ausgedruckt vorliegt, geblieben sind - und das, obwohl - das sage ich etwas vorsichtig - drei Kultusthemen auf der Tagesordnung standen.
Genauso sind wir heute Vormittag im Zeitplan geblieben und können es so möglich machen, Herr Bartling, dass der Entschließungsantrag der SPDFraktion zum Thema Elbvertiefung, der Ihnen sehr am Herzen liegt und den auch wir gerne zu einem vernünftigen Zeitpunkt diskutieren wollen, noch vor der Mittagspause zur Diskussion gestellt wird. Wenn wir diese Änderungen in der Geschäftsordnung nicht vorgenommen hätten, wäre Ihr Entschließungsantrag zur Elbvertiefung hinten runtergefallen und zu einem mit Blick auf die Öffentlichkeit zeitlich wesentlich ungünstigeren Zeitpunkt beraten worden. Das hätten wir sehr bedauerlich gefunden.
Auch die genannten alternativen Änderungen der Geschäftsordnung, beispielsweise zu den Dringlichen Anfragen, sind für Oppositionsfraktionen natürlich zweischneidig. Denn wenn man beispielsweise - wie bei den Mündlichen Anfragen, die am Freitag von den einzelnen Abgeordneten gestellt werden - auch bei den Dringlichen Anfragen
der Fraktionen ein bestimmtes Zeitkontingent vorgeben würde, dann könnte es passieren, dass sich am Anfang auf einmal 40 Abgeordnete der CDUFraktion zu Wort melden, das Zeitkontingent dann ausgeschöpft ist und keine einzige Frage der Opposition gestellt werden könnte. Von daher muss man bei jeder Änderung der Geschäftsordnung auch die Risiken für Oppositionsfraktionen berücksichtigen. Wir werden die jetzige Regelung nach drei Monaten überprüfen und mit Ihnen gemeinsam erörtern.
Genauso kann man feststellen, dass die Regelungen zu Entschließungsanträgen sehr viel flexibler sind, als Sie selbst es erwartet haben. Sie haben nämlich gar nicht richtig zugehört, als wir Ihnen das Verfahren erklärt haben. Wir haben das in einem entsprechenden Änderungsantrag formuliert. Wir wollen nämlich nicht, dass Anträge, die zunächst so wichtig waren, am zweiten und dritten Plenartag für unwichtig erklärt und ohne öffentliche Aussprache in die Ausschüsse überwiesen werden, nur damit man den Zeitplan retten kann. Frau Helmhold, Sie haben im Ältestenrat sogar festgestellt, dass Ihnen gar nicht aufgefallen war, dass ein Antrag, der auf der Tagesordnung stand, schon überwiesen war. Er wurde im Plenum gar nicht mehr aufgerufen.
Es wäre schade, wenn das mit den Entschließungsanträgen der Opposition passiert. Deswegen wollen wir diesen eine angemessene Plattform für eine erste öffentliche Beratung bieten. Diese kann allerdings nicht im Plenum stattfinden, wenn man weiterhin dabei bleibt, dass Plenarsitzungen drei Tage dauern. Dann gibt es nur die Möglichkeit, auf andere Instrumente auszuweichen. Das können nur unsere Ausschüsse sein, in denen man die öffentliche Erörterung durchführen kann. Der Kollege Klein hat das bereits zum ersten Mal praktiziert. Ich gehe davon aus, dass dieses Instrument in der Zukunft noch viel stärker genutzt wird.