Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin angesichts dieses wirklich sehr ernsten Themas dankbar für die ausgesprochen konstruktive Debatte bis zu dem Zeitpunkt, an dem mein Kollege von der FDP hier aufgetreten ist.
Ich will nicht auf Statistiken eingehen, aber ich sage Ihnen eines in aller Deutlichkeit: Wir hatten diesen Antrag zu einem anderen Zeitpunkt für das Plenum angemeldet. Wir haben in der Fraktion sehr lange darüber diskutiert, warum wir es machen. Dann kam der tragische Selbstmord von Herrn Enke dazu. Daraufhin haben wir uns entschlossen, dieses Thema sofort zu streichen, weil wir in keiner Weise den Eindruck erwecken wollten, als würde dieses Thema von uns aufgrund dieses tragischen Vorgangs in das Plenum eingebracht.
Es lohnt sich wirklich, sich mit diesem Thema sehr lange zu beschäftigen. Wir haben das in intensiver Vorbereitung getan. Aber manchmal gibt es auch Gründe, auf den geplanten Zeitpunkt für die Einbringung in das Plenum zu verzichten. Dazu stehen wir.
Insofern sage ich Ihnen: Ihre Einschätzung zu diesem Thema ist hoch unangemessen, um es ganz vorsichtig auszudrücken!
Verehrter Kollege Schwarz, der Hinweis auf den Todesfall Robert Enke ist natürlich für den seither eingetretenen Zeitablauf zutreffend. Gleichwohl stammt die Pressemitteilung zu der Anhörung aus dem Februar 2009. Das ist schon eine ganze Zeit her.
Ich weise darauf hin, dass Sie ausweislich der Pressemitteilung vom 23. Februar 2009 angekündigt haben:
„Wir werden nun rasch darangehen, die wichtigen und konstruktiven Hinweise des Hearings auszuwerten“.
Am gleichen Tage ist der Sozialverband Niedersachsen mit einer Pressemitteilung zu dem Thema tätig geworden. Das ist also seinerzeit im Prinzip möglich gewesen.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Sag doch mal Entschuldigung, und setz dich hin! - Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Das ist wirklich eine kalte Partei! - Wolf- gang Jüttner [SPD]: Kalt wie Hunde- schnauze!)
Wenn Sie so etwas behaupten, haben Sie meinen Ausführungen vorher inhaltlich nicht zugehört. Ich glaube, ich habe sehr bewegt und sogar aus eigener Lebenserfahrung vorgetragen. Auch das dürfen Sie zur Kenntnis nehmen. Der Hinweis „kalte Partei“ ist an dieser Stelle überhaupt nicht angebracht.
Wir werden im Ausschuss diskutieren, das Thema auf andere Lebensphasen über das Alter hinaus ausweiten und gemeinsam zu einer guten Übersicht über die Dinge und zu entsprechenden Beschlüssen kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind am Ende der Beratung; denn es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.
Zuständig sein soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind der zeitlichen Planung sehr weit voraus. Um 14.15 Uhr setzen wir die Sitzung fort. Ich wünsche Ihnen eine schöne Mittagspause.
Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Ist das Verbot der alten Käfighaltung in Niedersachsen auch für die nach dem „Ehlen-Erlass“ genehmigten Ställe vollständig umgesetzt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl alle Käfighaltungsbetriebe bis zum 15. Dezember 2006 verbindliche Betriebs- und Umbaukonzepte für ihre Legebatterien vorlegen mussten, scheint das Verbot der alten Käfighaltung immer noch nicht vollständig umgesetzt. So erklärt der Vorsitzende des Geflügelwirtschaftsverbandes Wilhelm Hoffrogge in der Neuen Presse am 6. Januar 2010: „Es gibt noch eine ganze Reihe von Betrieben in der Umstellungsphase. Diese wird mindestens ein halbes Jahr dauern.“
Nach dem Artikel hat das Agrarministerium alle Landkreise bis Mitte Januar 2010 aufgefordert, die Einhaltung der ab 1. Januar 2010 ausnahmslos geltenden Tierschutzvorgaben schriftlich zu bestätigen. Der Deutsche Tierschutzbund äußerte Skepsis, ob wirklich kein Tier mehr in den alten Käfiganlagen gehalten wird. „Wir haben in Niedersachsen schon zu viel erlebt“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes Thomas Schröder laut Neuer Presse. Auch wiesen Tierschützer und ehemalige Amtsveterinäre in der HAZ vom 11. September 2009 darauf hin, dass auch weiterhin Junghennen in die alten Käfige eingestallt würden, obwohl deren Legelebenszeit erst nach dem 1. Januar 2010 ende.
Im September 2009 wurden sieben Monate nach Inkrafttreten des grundsätzlichen Verbots noch über 723 000 Legehennen in verschiedenen Landkreisen illegal ohne Ausnahmegenehmigung in den alten Käfigen gehalten.
Neue Käfige müssen nach der Rücknahme des „Ehlen-Erlasses“ vom 14. März 2008 auch in Niedersachsen mindestens 800 cm² plus 90 cm² Nestfläche pro Huhn vorhalten. Ob diese bundesweite Regelung auch für die während der Bestandskraft des „Ehlen-Erlasses“ genehmigten 29 Ställe mit etwa 1,5 Millionen Legehennen - davon 1,39 Millionen allein im Landkreis Vechta - gilt, ist unklar. Im „Ehlen-Erlass“ zur Auslegung der TierschutzNutztierverordnung hatte das Ministerium den Landkreisen abweichend von der Rechtslage die Einberechnung der Nestfläche in die Grundfläche aufgetragen. Anfang 2009 wurde dann per Änderung des Erlasses auf die rechtskonforme Auslegung des Bundes und aller anderen Bundesländer eingeschwenkt, dass die Nestfläche nicht in die
1. Müssen auch alle nach dem „Ehlen-Erlass“ vom 14. März 2008 genehmigten Ställe ab 1. Januar 2010 die bundesweite Vorgabe von 800 cm² zuzüglich Nest einhalten?
2. Wie viele Legehennen in wie vielen Betrieben wurden und werden auch nach Inkrafttreten des Verbots in Niedersachsen noch in den alten Käfigen gehalten?
3. Welche Zwangsmaßnahmen haben die Landkreise gegen die im letzten Jahr stattgefundene offensichtliche Missachtung der Tierschutzvorgaben durchgeführt, und wie viele Bußgelder und/oder Haltungsuntersagungen wurden verhängt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin hier ja schon des Öfteren zum Thema Legehennenhaltung am Mikrophon gewesen. „Alter Legehennenkäfig“ war oftmals Thema der Diskussion. In diesem Käfig hatte jedes Huhn zur Eierproduktion mindestens 450 cm², später dann 550 cm².
Die Frist für den endgültigen Ausstieg aus der herkömmlichen Käfighaltung war Silvester 2009. Seit dem 1. Januar dieses Jahres dürfen bei uns keine Legehennen mehr in konventionellen Käfigen gehalten werden. Damit ist diese Haltungsform in Deutschland zwei Jahre früher als im Rest der Europäischen Union verboten. In anderen EUMitgliedstaaten dürfen die alten, herkömmlichen Käfige noch bis 2012 genutzt werden, in Drittländern auch darüber hinaus - vielleicht sogar bis zum Sanktnimmerleinstag.
Die Umstellung auf alternative Haltungsformen hat alle Beteiligten sehr viel Anstrengung gekostet, leider manchmal auch zu Unmut geführt. Das Aus für den alten Käfig war eine Aufgabe, bei der viele bis zum Schluss Zweifel am Gelingen hatten. Daher freue ich mich umso mehr, Ihnen heute mitteilen zu können, alle niedersächsischen Landkreise
und kreisfreien Städte haben schriftlich bestätigt: Seit spätestens dem 1. Januar 2010 werden keine Legehennen mehr in den herkömmlichen Käfigen gehalten. Vereinzelte Hinweise aus der Bevölkerung Anfang des Jahres auf möglicherweise doch noch genutzte alte Käfige haben sich bei Nachkontrolle nicht bestätigt.
Dies ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz. Es ist ein Zeichen für den hohen Stellenwert des Tierschutzes in unserer Gesellschaft. Damit gehört ein Haltungssystem nun der Vergangenheit an, das erstens den Bedürfnissen der Legehennen zweifelsfrei nicht gerecht wurde, und das zweitens zu Recht niemand mehr will - auch ich nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausstieg aus der herkömmlichen Käfighaltung war gerade für Niedersachsen als das legehennenhaltende Land Nummer eins eine ganz besondere Herausforderung. Mitarbeiter meines Hauses konnten sich vor Ort davon überzeugen, dass die zuständigen Behörden umfangreiche Schritte für das Ende der herkömmlichen Käfige eingeleitet hatten.
Die Umstellungsaufgabe hat einige Tierhalter veranlasst, mit der Erzeugung von Eiern endgültig aufzuhören. Berichtet wird u. a. von Landwirten, die keine gesicherte Hofnachfolge hatten oder die die finanziellen Voraussetzungen für die Umrüstung nicht erfüllen konnten. Insbesondere die hohen Umstellungskosten sollen annähernd ein Viertel der Legehennenhalter in Deutschland davon abgehalten haben, weiterzumachen.
Legehennenhalter, die die Eierproduktion nicht aufgegeben haben, konnten mittlerweile weitestgehend auf Boden-, Kleingruppen- oder Freilandhaltung umstellen. Schätzungen zufolge werden für die Umstellung deutschlandweit rund 650 Millionen Euro investiert. Nahezu die Hälfte der Kosten entfällt allein auf Niedersachsen.
Zahlreiche Betriebe befinden sich weiterhin in der Umbauphase. An dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Der Termin 31. Dezember 2009 galt für das Käfighaltungsverbot. Für die Umstellung, d. h. das Ende der begonnenen Umrüstung, gibt es keine Frist. Das heißt, dass auch jetzt noch Ställe umgebaut werden; aber es sind keine Hühner mehr darin. Die Wiedereinstallung in tiergerechte Haltungssysteme kann auch künftig noch erfolgen. Entscheidend ist: Die alten, konventionellen Käfige stehen leer.