Artikel 2. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich bitte diejenigen um das Handzeichen, die der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen wollen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf insgesamt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Gesetzentwurf die erforderliche Mehrheit gefunden.
Ich erteile jetzt dem Kollegen Perli gemäß § 77 unserer Geschäftsordnung zu einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung das Wort. Das ist abgestimmt. Herr Perli möchte sich zum Verlauf der Beratung von Gesetzentwürfen in den Ausschüssen äußern. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Besucherfilm des Niedersächsischen Landtages, der die parlamentarische Arbeit vorstellen, die Bedeutung der parlamentarischen Demokratie für unsere Gesellschaft herausstellen und zu einem guten Eindruck der Besucherinnen und Besucher vom Landtag und der Arbeit der Abgeordneten beitragen soll, heißt es:
„Alle Gesetzentwürfe werden hinter geschlossenen Türen in Fachausschüssen sachlich und juristisch geprüft und diskutiert.“
Meine Damen und Herren, ich stelle hierzu fest: Ich habe diese Äußerung direkt nach meinem Einzug in den Landtag in der Annahme eines guten Diskussionsklimas in den Ausschüssen getätigt. Nach zwei Jahren stelle ich fest, dass Gesetzentwürfe meiner Fraktion im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur vonseiten der CDU diskriminiert werden. Ich sehe mich daher genötigt, mich von den im Besucherfilm getätigten Äußerungen zu distanzieren. An einer Irreführung der Öffentlichkeit über die Qualität und Seriosität der Ausschussarbeit möchte und werde ich mich nicht beteiligen. Es sind Teile der CDU-Fraktion, die diesen Film und die Öffentlichkeitsarbeit unseres Hauses zu einem Akt der Propaganda verkommen lassen.
Meine Damen und Herren, die sich gleich anschließende Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung kriegsfördernder Aktivitäten an Hochschulen findet nur unter Protest meiner Fraktion statt. Die Regierungsfraktionen haben sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf überhaupt nicht befasst.
„dass der Gesetzentwurf in dem Moment, in dem er auf der Tagesordnung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur auftaucht, abgelehnt werden wird.“
Obwohl die drei Oppositionsfraktionen in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 28. September für eine kleine schriftliche Anhörung votierten, teilte Nacke ohne jede inhaltliche Stellungnahme mit,
dass die Fraktion der CDU nicht weiter über den Gesetzentwurf beraten wolle, und beantragte die sofortige Abstimmung über den Gesetzentwurf.
Dieses Vorgehen war der CDU-Fraktion so peinlich, dass sie am 21. Oktober in der Sitzung des mitberatenden Rechtsausschusses auf einmal
Beratungsbedarf signalisierte und das Thema von der Tagesordnung absetzen ließ. Diese angeblichen internen Beratungen in der CDU-Fraktion dauerten knapp vier Monate. Erst am vergangenen Mittwoch wurde der Gesetzentwurf dann ohne ein einziges Argument durch die Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren, dieser Vorgang ist inakzeptabel und skandalös. Hier wurden Oppositionsrechte beschnitten, Grundsätze der parlamentarischen Demokratie verletzt und in der Konsequenz die Würde des Niedersächsischen Landtages beschädigt.
Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kriegsfördernder Aktivitäten an den Hochschulen - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1485 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 16/2193 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2215
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat zum Ziel, eine Zivilklausel in das Niedersächsische Hochschulgesetz aufzunehmen. Danach sollen die vom Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel an den Hochschulen ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die friedlichen Zwecken dienen.
Ein solcher Satz war sinngemäß bereits bis zum Jahre 2002 Bestandteil des NHG, nachdem es der parteilosen Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt gelungen war, das von Gerhard Schröder geführte rot-grüne Landeskabinett von der Notwendigkeit einer solchen Zivilklausel zu überzeugen.
„dass es der Aufgabenstellung der Hochschulen nicht entspricht, wenn in ihnen Forschung betrieben wird, deren Ergebnisse für eine militärische Nutzung vorgesehen sind oder aber für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar militärisch missbraucht werden sollen, und dass das Land nicht bereit ist, seine der Wissenschaft gewidmeten Ressourcen hierfür zur Verfügung zu stellen.“
Diese Position, meine Damen und Herren, ist eine konsequente Folge der Friedensfinalität unseres Grundgesetzes.
Erstens. Nur mit einer gesetzlichen Regelung kann an unseren Hochschulen eine Auftragsforschung für den Rüstungssektor verhindert werden. Die zunehmende Bedeutung von Drittmitteln darf nicht dazu führen, dass keine kritische Auseinandersetzung mit dem drittmittelfinanzierten Forschungsgegenstand stattfindet.
Zweitens. Eine Zivilklausel fördert die hochschulinterne und gesellschaftliche Auseinandersetzung über Rüstungsforschung und ermöglicht es, eine Grenze des Erlaubten zu ziehen. Unser Gesetzentwurf sieht explizit vor, dass in Streitfällen, etwa bei sogenannten Dual-use-Projekten, der Akademische Senat darüber befindet, ob eine beabsichtigte Tätigkeit an der Hochschule zivilen Zwecken zuwiderläuft.
Drittens. Mit einer Zivilklausel können sich die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Personal in Technik und Verwaltung davor schützen, eine ethisch bedenkliche Forschung auf Dienstanweisung betreiben zu müssen.
Meine Damen und Herren, in der ersten Debatte zu diesem Gesetzentwurf hat Frau Dr. Andretta für die SPD-Fraktion statt Gesetzesparagrafen ethische Prinzipien für gute Forschungspraxis gefordert. Dabei schließt sich beides überhaupt nicht aus. Eine Zivilklausel im NHG verlangt geradezu eine Diskussion über diese Prinzipien. Gleiches gilt für die von Frau Dr. Heinen-Kljajić statt einer Zivilklausel geforderte Etablierung von Verhaltenskodexen an Hochschulen und Transparenz über drittmittelfinanzierte Forschungsaufträge. Beide
Kolleginnen übersehen, dass der forschungspolitische Zeitgeist heute gänzlich anders tickt und allein mit Appellen nicht zu stoppen ist.
Im abgelaufenen Jahr wurde an mindestens drei niedersächsischen Hochschulen in einem Volumen von 2,6 Millionen Euro für militärische Projekte geforscht. Eine dieser Hochschulen, die Uni Hannover, hat sich in der Präambel ihrer Grundordnung, die bis zum Juli 2008 gültig war, zum Frieden und zu internationaler Verständigung bekannt. In der neuen Fassung gibt es ein solches Friedensbekenntnis nicht mehr. Diese Entscheidung muss nicht in einem Zusammenhang mit den rüstungstechnischen Forschungsmitteln des Verteidigungsministeriums stehen. Aber hier zeigt sich exemplarisch, dass das positive Bekenntnis zum Frieden an Bedeutung verloren hat. Die Linke sagt deshalb klipp und klar: Die Politik muss der Einfügung einer Zivilklausel in das Hochschulgesetz die Kehrtwende einleiten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Gesetzentwurf geht es nicht nur um die Frage der Kriegsforschung an Universitäten. Es geht allgemein um Fragen der Verantwortung von Wissenschaft und der Grenzen von Wissenschaftsfreiheit, aber auch um die Frage der Gefährdung von Wissenschaftsfreiheit. Es ist die Verflochtenheit der Geschichte der Wissenschaft mit der allgemeinen Geschichte und ihren inhumanen und menschenverachtenden Folgen, die uns deutlich gemacht hat, dass es nicht genügt, die Wissenschaft sich allein zu überlassen. Mit dem Holocaust, mit der Unterwerfung der Geisteswissenschaften unter die NS-Rassentheorie und mit dem Sündenfall der Atombombe hat die Wissenschaft ihre Unschuld ein für allemal verloren.