Protokoll der Sitzung vom 16.02.2010

Artikel 5. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich stelle sie zur Abstimmung. Ich bitte um Handzeichen, wer ihr folgen möchten. - Gegenstimmen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf insgesamt seine Zustimmung geben kann, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Gesetzentwurf die erforderliche Mehrheit erreicht.

Wir kommen in diesem Zusammenhang zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratungen einbezogene Eingabe 1413 für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Eingabe für erledigt erklärt.

Wir treten jetzt in die Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ein.

Artikel 1. - Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2222 abstimmen. Ich bitte um Handzeichen, wer ihm seine Zustimmung geben kann. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Änderungsantrag nicht zugestimmt worden.

Ich komme dann zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/2225. Diesen stelle ich hiermit zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat dieser Änderungsantrag eine Mehrheit gefunden.

Wir kommen nun zur Änderungsempfehlung des Ausschusses im Übrigen. Diese stelle ich zur Abstimmung und bitte um Handzeichen, wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses im Übrigen seine Zustimmung geben kann. - Gegenstimmen? - Stimmenenthaltungen? - Damit hat die Änderungsempfehlung im Übrigen Zustimmung gefunden.

Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Die Änderungsempfehlung des Ausschusses stelle ich hiermit zur Abstimmung und bitte um Handzeichen, wer ihr seine Zustimmung geben kann. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf insgesamt seine Zustimmung geben kann, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Gesetzentwurf insgesamt die erforderliche Mehrheit erhalten.

Wir treten jetzt in die Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Niedersächsischen Wasserrechts ein.

Artikel 1. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2223 vor. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer ihr seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Niedersächsischen Wasserrechts.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben kann, bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat auch dieser Gesetzentwurf die erforderliche Mehrheit erhalten.

Das war das Paket an Abstimmungen, die wir zu diesen Tagesordnungspunkten durchzuführen hatten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich leite jetzt zu Tagesordnungspunkt 5 über:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1944 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/2124 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2158

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten nun in die allgemeine Aussprache ein, wenn diese gewünscht ist.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Nein!)

Dies scheint nicht der Fall zu sein. Von daher können wir die Aussprache beenden.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Diese stelle ich hiermit zur Abstimmung und bitte um Handzeichen, wer ihr seine Zustimmung geben kann. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung nach meinem Eindruck einstimmig gefolgt.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Diese stelle ich ebenfalls zur Abstimmung und bitte um Handzeichen, wer ihr seine Zustimmung geben kann. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer diesem Gesetzentwurf insgesamt seine Zustimmung geben kann, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.

Ich habe einen Punkt übersehen - ich bitte um Pardon -, und zwar hat mich der Kollege Riese vorhin bei der Aussprache über die Gesetzentwürfe angesprochen und die Bitte geäußert, nach § 76 unserer Geschäftsordnung eine persönliche Bemerkung abzugeben. Ich gehe davon aus, dass ich Sie nicht darauf hinweisen muss, was mit § 76 abgedeckt ist. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe den § 76 der Geschäftsordnung nachgelesen. Ich hoffe, dass ich mich innerhalb der Geschäftsordnung bewegen werde.

Ausweislich des Stenografischen Berichts über die Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 21. Januar 2010 habe ich damals in der Beratung zu einem Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Alterssuizid Folgendes gesagt - ich zitiere mich selbst aus dem Stenografischen Bericht -:

„Meine Damen und Herren, zum Abschluss meiner Ausführungen muss ich indessen infrage stellen, ob der Antragsteller das Thema tatsächlich so ernst nimmt; denn die Anhörung hat im Februar 2009 stattgefunden. Neun Monate hat es Sie gekostet, den Antrag zu formulieren, und zwei weitere Monate, ihn zu stellen. Das sind Zeitverläufe, die die Dringlichkeit doch etwas infrage stellen.“

Diese Ausführungen haben zu empfindsamen Reaktionen peinlicher Berührtheit bei einigen Angehörigen der SPD-Fraktion geführt. Nun ist mir über die Maßen daran gelegen, keine empfindsamen Reaktionen peinlicher Berührtheit bei Mitgliedern des Landtages oder der Öffentlichkeit zu bewirken.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das wird nicht besser!)

Daher möchte ich meine Ausführungen heute im Sinne des § 76 unserer Geschäftsordnung wie folgt berichtigen, Herr Jüttner:

Am 24. Februar 2009 kündigte die SPD-Fraktion des Niedersächsischen Landtages im Anschluss an eine Anhörung zum Thema Phänomen Alterssuizid öffentlich an - ich zitiere aus einer Presseinformation der SPD-Fraktion -:

„Wir werden nun rasch darangehen, die wichtigen und konstruktiven Hinweise des Hearings auszuwerten, um mit konkreten Vorschlägen ins Parlament zu gehen.“

Unter der Drs. 16/1843 erschien der Antrag der SPD-Fraktion „Suizid im Alter - Früherkennung und Prävention stärken - Landesprogramm auflegen“ am 3. November 2009. Der Antrag trägt bei der Drucksachenstelle des Landtages - ich habe mich dort erkundigt - den Eingangsstempel vom 9. November 2009. Zwischen der Ankündigung und der Stellung des Antrages sind somit 252 Tage vergangen. Ich entsage angesichts dieser Bearbeitungsdauer von 252 Tagen fortan der Fragestellung, wie ernst die Antragstellerin das Thema nimmt. Dass die Antragstellerin aus gegebenem, aktuellen Anlass im November davon abgesehen hat, das Thema in den Landtag einzubringen, verdient Respekt.

Sollte ich den Empfindsamkeiten von Landtagskolleginnen und Landtagskollegen zu nahe getreten sein, so bitte ich um gnädige und nachsichtige Vergebung.

(Beifall bei der FDP - Frauke Heili- genstadt [SPD]: Peinlich!)

Herr Kollege, ich war der Auffassung, dass Ihre persönliche Bemerkung im Zusammenhang mit den Gesetzentwürfen stehen sollte. Das war von Ihnen vielleicht nicht klar genug geäußert.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz und zur Förderung von Kindeswohl und Kindergesundheit (NKindSchuFöG) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 16/1752 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/2145 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2157