Protokoll der Sitzung vom 16.02.2010

(Unruhe)

wenn es im Plenarsaal ruhiger geworden ist.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Ich stelle die hierzu vorliegende Änderungsempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung. Ich bitte um ein Handzeichen, wer dem seine Zustimmung geben kann. - Gegenstimmen? - Es gibt eine breite Mehrheit für die Änderungsempfehlung des Ausschusses.

Artikel 1/1. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Auch diese stelle ich zur Abstimmung. Ich bitte um ein Handzeichen, wer dem seine Zustimmung geben kann. - Gegenstimmen? - Es gibt ebenfalls eine breite Zustimmung für die Änderungsempfehlung.

Artikel 2. - Es liegt wiederum eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich stelle diese zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es gibt wiederum eine breite Zustimmung zu der Änderungsempfehlung.

Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Ich stelle

sie zur Abstimmung. Ich bitte um ein Handzeichen, wer dem seine Zustimmung geben kann. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses mit klarer Mehrheit gefolgt worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf insgesamt seine Zustimmung geben kann, den bitte ich, das zu bekunden, indem er sich erhebt. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann hat der Gesetzentwurf insgesamt eine klare Mehrheit gefunden.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung und zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1945 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 16/2192 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2217

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die allgemeine Aussprache ein. Dazu erteile ich dem Kollegen Nacke von der CDUFraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz werden wir als 16. Bundesland einem Staatsvertrag zustimmen, der eine Stiftung auf den Weg bringt, die die Funktion der früheren ZVS übernehmen und sich damit der Verteilung von Studienplätzen annehmen wird. Die Zulassung zu Studienplätzen ist ja in sehr hohem Maße in die Autonomie der Hochschulen zurückgeführt worden. Nur noch in den Bereichen Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie gibt es die Zulassung über den Numerus clausus. Auch diese Zulassung wird die neue Stiftung übernehmen. Sie wird aber vor allen Dingen eine Servicestelle werden, die die freiwillige Beteiligung der Universitäten zur Folge hat, um an der Verteilung von Studienplätzen mitzuwirken.

SPD und Linke haben sich in dieser Hinsicht eine bundeseinheitliche Regelung gewünscht und damit einmal mehr dem Föderalismus die rote Karte gezeigt. Das hat uns gewundert.

Es ist gar keine Frage, dass es bei der Zulassung zu Studienplätzen Probleme gibt. Es gibt Mehrfachbewerbungen. Man muss es den Studierenden natürlich nachsehen, dass sie sich an mehreren Hochschulen um Studienplätze bewerben und freie Studienplätze suchen. Das hat zur Folge, dass viele Studienplätze doppelt, dreifach oder gar noch häufiger an einen Studierenden vergeben werden und die Hochschulen das erst merken, wenn der Studierende seinen Studienplatz nicht annimmt. Die Folge sind langwierige Nachbesetzungsverfahren. Der Studienplatz bleibt zunächst unbesetzt. Vielleicht ist er nicht mehr besetzbar. Selbst wenn er noch besetzt werden kann, wird dem Studierenden, der von dem ihm nunmehr zugewiesenen Platz erfährt, natürlich das Problem aufgeladen, sich zunächst einmal am neuen Studienort zurechtzufinden und sein Studium möglicherweise erst verspätet aufnehmen zu können. Das können wir uns nicht leisten, und das wollen wir uns nicht leisten. Nein, wir wollen die Studienkapazitäten natürlich optimal nutzen. Wir wollen dies insbesondere im Blick auf den doppelten Abiturjahrgang tun, der in Deutschland jetzt nach und nach ansteht. Daraus resultiert die Notwendigkeit, möglichst viele Studienplätze zur Verfügung zu stellen und die Kapazitäten optimal zu nutzen. So weit, so gut.

Der KMK-Vereinbarung über einen Staatsvertrag betreffend die erwähnte Stiftung haben alle Bundesländer zugestimmt. Insofern hat uns im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur das von der SPD angedeutete Abstimmungsverhalten heute hier im Hause überrascht.

Ich möchte hier kurz auf die anderen Bundesländer eingehen.

Im Abgeordnetenhaus von Berlin wurde der Gesetzentwurf zum Staatsvertrag am 16. Oktober 2008 - so lange ist das schon her - ohne Aussprache bei Enthaltung der Grünen und der Linken einstimmig angenommen.

Im Nordrhein-Westfälischen Landtag war es am 12. November 2008 etwas komplizierter, weil dort zwei Gesetzesvorhaben miteinander verbunden wurden. Ich zitiere hier Herrn Kollegen Schultheis von der SPD aus Nordrhein-Westfalen:

„Nun komme ich zu den beiden Punkten im Einzelnen, und zwar zuerst zur ZVS, deren Reform jetzt von allen Fraktionen im Landtag getragen wird.“

Die SPD war klar dafür.

Für die Grünen sagte Frau Dr. Seidl in derselben Debatte, man müsse dankbar sein, dass das nun auf den Weg gebracht werde.

Was den Landtag von Brandenburg angeht, so hat es mich zunächst überrascht, dass die Linke dagegen gestimmt hat. Ich habe dann aber festgestellt, dass die Debatte am 19. November 2008 stattgefunden hat, also vor dem Regierungswechsel. Frau Dr. Münch von der SPD sagte damals Herrn Jürgens von den Linken, sie finde es außerordentlich bedauerlich, dass dieses Gesetz abgelehnt werde, der Staatsvertrag sei eine positive Errungenschaft.

Im Bayerischen Landtag erfolgte am 22. April ohne Aussprache eine einstimmige Annahme der Vorlage.

Auch im Landtag von Rheinland-Pfalz gab es am 17. Oktober 2009 ohne Aussprache eine einstimmige Annahme.

Der Landtag von Baden-Württemberg fasste seinen Beschluss zu dem Gesetzesvorhaben am 5. November 2009. Ich zitiere Herrn Kollegen Stober von der SPD:

„Die neue gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassungen ist ein wichtiger Meilenstein, um das derzeitige Zulassungschaos an unseren Hochschulen zu beenden.“

In derselben Debatte sagte Frau Kollegin Bauer von den Grünen aus Baden-Württemberg:

„Wie in der ersten Lesung schon angekündigt, begrüßt auch die Fraktion GRÜNE die neue ZVS als Serviceeinrichtung, um den Hochschulzugang bundesweit zu erleichtern, zu verbessern und transparenter zu gestalten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Deswegen werden wir heute dem Staatsvertrag zustimmen.“

Sie sind mit Ihrer Position hier in Niedersachsen allein auf weiter Flur!

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Ich er- kläre Ihnen das gleich!)

Würden wir Ihnen folgen und diesen Staatsvertrag ablehnen, würde genau das, was wir dringend brauchen und dem in allen Bundesländern von allen Parteien zugestimmt wurde, abgelehnt werden. Es ist unverantwortlich, wie Sie hier Politik gestalten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich komme zu den zwei Argumenten, die Sie in der ersten Beratung angeführt haben, die im Ausschuss durchgeführt worden ist, und die zu der Ablehnung dieses Gesetzes führen sollen.

Zum einen die Frage der Gebühr: Die Anschubfinanzierung für die neue Stiftung trägt der Bund. Das ist so vereinbart. Belastungen für Studierende sind nicht geplant. Das ist ein KMK-Beschluss. Im Übrigen stelle ich fest, dass durch dieses neue Verfahren, durch die Verhinderung von langwierigen und schwierigen Nachbesetzungsverfahren die Kosten für die Hochschulen nach meinem Dafürhalten ohnehin sinken werden, wenn die Stiftung erst einmal läuft. Wie gesagt: Die Anschubfinanzierung trägt der Bund.

Sie möchten die Hochschulen verpflichten. Das ist ein weiterer Misstrauensbeweis gegen die Autonomie der Hochschulen. Sie sagen: Wir als Land sollen unverzüglich alle Hochschulen verpflichten, das zu tun. - Ich sage Ihnen, was wir tun werden: Wir werden wieder einmal auf Augenhöhe über Zielvereinbarungen, über Verträge mit den Hochschulen verhandeln. Dort, wo es für die Hochschule aufgrund der angebotenen Studienfächer richtig und sinnvoll ist, werden wir - wenn ich „wir“ sage, meine ich in diesem Falle natürlich die Landesregierung, die das verhandeln wird - darauf hinwirken müssen, dass sich diese Hochschule beteiligt. Aber dort, wo eine Hochschule andere Bewertungskriterien ansetzt, z. B. bei den Kunsthochschulen, macht es keinen Sinn, dass diese Hochschulen dazu verpflichtet werden, sich daran zu beteiligen. Da sind Sie auf dem Holzweg. Sie würden verhindern, dass das, was alle in ganz Deutschland wollen, zum nächsten Wintersemester tatsächlich auf den Weg gebracht wird. Das ist ein unverantwortliches Verhalten. Insofern werden CDU und FDP heute diesen Staatsvertrag auf den Weg bringen und damit den Weg für eine neue Stiftung frei machen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich erteile der Kollegin Frau Dr. Heinen-Kljajić das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Staatsvertrag, der der vorliegenden Gesetzesnovelle zum Hochschulzulassungsgesetz, über die wir heute mit abstimmen, zugrunde liegt, entschärft eine jahrelange Misswirtschaft von Studienplatzkapazitäten. In vielen Studiengängen ist ja die Nachfrage größer als das Angebot. Allein in Niedersachsen sind drei Viertel aller Studiengänge zulassungsbeschränkt. Trotzdem geschieht jedes Jahr das gleiche Prozedere - das hat Herr Nacke bereits beschrieben -: Weil sich Studierende an mehreren Hochschulen bewerben müssen, jedes Land eigene Verfahren und eigene Fristen hat und manche Studierende mehrere Zusagen bekommen, sich aber letztlich natürlich nur an einer Hochschule einschreiben, hat niemand mehr den Überblick darüber, welche Plätze tatsächlich belegt und welche noch frei sind. Im Ergebnis bleiben ausgerechnet Studienplätze in den Studiengängen frei, in denen wir zu wenig Plätze haben, in denen die Nachfrage also zu groß ist; denn sonst gäbe es da keinen NC.

An diesem seit Jahren andauernden Zulassungsdesaster, lieber Herr Nacke - auch das gehört zur Wahrheit dazu -, sind die Kollegen von CDU und FDP auch nicht ganz unschuldig; denn in Sachen bundesweiter Koordination der Vergabeverfahren ist Niedersachsen wohl eher ein Bremser als ein Beschleuniger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Denn diese Landesregierung stimmte mit lauter Stimme in den Abgesang der ZVS ein. Als einziges Bundesland hat Niedersachsen in dem Staatsvertrag, um den es heute geht, zu Protokoll gegeben, man halte die Stiftung für Hochschulzulassung für eine Übergangslösung, die über kurz oder lang entbehrlich sei.

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Nichts gelernt!)

Was Sie also als Provisorium deklarieren, halten wir für eine dringend notwendige Einrichtung. Deshalb, lieber Herr Nacke, begrüßen wir den Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung als Schritt in die richtige Richtung.

Dass wir dem heutigen Beschlussvorschlag dennoch nicht zustimmen, lieber Herr Nacke - an der Stelle haben Sie, um parlamentarisch zu bleiben, schon klügere Reden gehalten -, liegt doch daran, dass wir der Umsetzung im Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetz nicht zustimmen. Darüber haben weder die Kollegen in Berlin noch in Baden-Württemberg noch sonst wo abgestimmt.

Entscheidendes Manko im Gesetz ist die Tatsache, dass die Teilnahme am Serviceverfahren nicht für alle Hochschulen verpflichtend ist. Es wäre ein Leichtes gewesen, hier auch für die künstlerischen Hochschulen Ausnahmen zu schaffen. Das machen wir in den Gesetzen alle Tage.

(Glocke des Präsidenten)