Protokoll der Sitzung vom 16.03.2010

Der vorgelegte Entschließungsantrag, Frau Korter, verkennt die pädagogische Bedeutung und das Ziel der Klassenwiederholung. Er geht von falschen Prämissen aus - dies habe ich eben dargelegt -, führt deshalb in die Irre und ist bildungspolitisch nicht zielführend.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Ihnen in der Drs. 16/1647 vorliegt, ablehnen möchte, den bitte

ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Veräußerung domänenfiskalischer Flächen am Meisterweg zur wohnbaulichen Entwicklung an die Stadt Lüneburg - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/2260 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/2305

Die Beschlussempfehlung lautet auf Zustimmung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung sofort abgestimmt wird. Höre oder sehe ich Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Also kann ich gleich abstimmen lassen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drs. 16/2260 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsbeschwerde - Normenkontrollantrag des Herrn Wolfgang Jüttner, MdL, und weiterer 45 Mitglieder der SPD-Fraktion des Niedersächsischen Landtages - Antragsteller - Verfahrensbevollmächtigter: Prof. Dr. Alexander v. Brünneck, 30167 Hannover auf Überprüfung des § 54 a des Niedersächsische Hochschulgesetzes, eingefügt durch Artikel 4 Ziffer 3 des Gesetzes zur Entwicklung der Fachhochschulen in Niedersachsen vom 18. Juni 2009 (Nds. GVBl. 280) hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit der Niedersächsischen Verfassung - Schreiben des Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 12.01.2010 - StGH 6/09 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfahrensfragen - Drs. 16/2306

Der Ausschuss empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt, genau wie eben, ohne Besprechung abgestimmt wird. Ich sehe und höre keine anderen kontroversen Stimmen und Stellungnahmen. Also können wir auch hier gleich abstimmen lassen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und für die Konzentration. Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Abend, wo auch immer Sie sein mögen. Morgen früh um 9 Uhr sehe und höre ich alle wieder, oder alle hören mich hier am Mikrofon wieder. Bis morgen!

Schluss der Sitzung: 19.07 Uhr.