Protokoll der Sitzung vom 16.03.2010

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/2336 hat eine Änderung in Artikel 1 zum Gegenstand.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich kann somit gleich die allgemeine Aussprache eröffnen.

Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Dreyer zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einer so spannenden Vormittagsdebatte freut man sich natürlich wieder auf normale Hausmannskost. Mir fällt dabei das Sprichwort ein: Drei

Dinge auf einmal - das geht doch nun wirklich nicht. Beim Kinderüberraschungsei stehen diese Dinge für etwas Spannendes, für etwas zum Spielen und für etwas Schokolade. In dem Gesetzentwurf, mit dem wir uns heute beschäftigen, wollen wir auch drei Dinge regeln, allerdings nicht ganz so süß, nicht ganz so spannend und auch nicht ganz so spielerisch. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir aber etwas Sinnvolles, etwas Notwendiges und auch etwas Klarstellendes regeln. Aber der Reihe nach.

Für sinnvoll halten wir in diesem Gesetzentwurf die Regelung, dass sogenannte Amtshandlungen bezüglich der dauerhaften Lagerung radioaktiver Abfälle generell kostenpflichtig sind. Der Ausgangspunkt war, dass allein durch den Betreiberwechsel bei der Schachtanlage Asse II eine Gebührenpflicht entfallen ist. Hier musste gehandelt werden, da Einnahmeverluste in mittlerer fünfstelliger Höhe drohen. Die Arbeit muss von unseren Behörden natürlich auch weiterhin geleistet werden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf den Änderungsvorschlag der Fraktion DIE LINKE eingehen. In dem Änderungsvorschlag heißt es: bei Amtshandlungen, die Anlagen betreffen, welche zur dauerhaften Lagerung radioaktiver Abfälle bestimmt sind oder bestimmt waren oder dazu bestimmt werden könnten. - Diese Ergänzung „oder dazu bestimmt werden könnten“

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Das stimmt nicht!)

stößt nicht auf unsere Zustimmung. Unseres Erachtens ist diese Erweiterung zu weit gefasst, zu hypothetisch und zu unkonkret.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Sie müs- sen die Drucksachen lesen!)

Für notwendig halten wir bei diesem Gesetzentwurf die Anpassung an die Anforderungen der europäischen Rechtsnormen. Das Niedersächsische Verwaltungskostengesetz wurde überprüft. Es hat sich herausgestellt, dass die zentrale Norm für die Gebührenbemessung fortgeschrieben werden muss. So stellen wir sicher, dass unsere Gebührenordnungen auch den nächsten Stürmen aus Europa besser standhalten.

Für klarstellend halten wir bei diesem Gesetzentwurf, dass die Regelung der Gebühren für die Beglaubigung und Beurkundung von Erklärungen über die Angleichung von Familiennamen und Vornamen jetzt im Rahmen dieses Gesetzes und

nicht im Rahmen des Gesetzes zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften erfolgt. Das ursprüngliche Gesetzesziel haben wir hier mit übernommen. Für personenstandsrechtliche Namensänderungen soll nunmehr ein landesrechtlicher Gebührentatbestand geschaffen werden.

Es ist und bleibt erfreulich: CDU und FDP im Niedersächsischen Landtag sind und bleiben verlässliche Partner aller Niedersachsen - heute, morgen und übermorgen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Herr Kollege Dreyer. - Für die SPDFraktion hat nun Frau Kollegin Schröder-Ehlers das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dreyer, ich gebe Ihnen recht: Das Verwaltungskostengesetz muss geändert werden. Die Anpassung mit Blick auf das Europarecht ist richtig, man kann auch sagen: notwendig. Gegen die bei dieser Gelegenheit vorgenommene Klarstellung ist nichts einzuwenden.

Darum geht es uns in der heutigen Debatte aber gar nicht. Es gibt zwei andere Punkte, die eine Zustimmung für uns unmöglich machen. Das ist zum einen die Regelung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen, die sich auf die Endlagerung von Atommüll beziehen. Zum anderen ist es eine neue Gebührenpflicht bei bestimmten Namensänderungen, die hier vorgesehen wird.

Zunächst zu dem ersten Punkt: dem Atommüll. Die Gesetzesänderung, die uns heute vorgeschlagen wird, schließt eine Lücke im Verwaltungskostengesetz, die es seit ungefähr einem Jahr gibt. Seit einem Jahr können die Kosten, die dem Umweltministerium und dem Landesbergamt für Arbeiten im Zusammenhang mit der Asse entstehen, dem Betreiber, nämlich dem Bundesamt für Strahlenschutz, nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Bei dem Betreiberwechsel hatte man leider vergessen, das Verwaltungskostengesetz in Niedersachsen rechtzeitig anzupassen. Ob die vorgeschlagene Regelung für die Asse ausreicht, wird sich zeigen. Der GBD hat in diesem Zusammenhang auf einige Fragen hingewiesen.

Eines ist aber ganz deutlich: Alle Arbeiten des Landes im Zusammenhang mit Gorleben sind nach

der jetzt zur Entscheidung gestellten Regelung gebührenfrei. Die Betreiberin des Erkundungsbergwerks in Gorleben, das Bundesamt für Strahlenschutz, braucht nach der von Ihnen vorgesehenen neuen Rechtsregelung zukünftig nichts zu zahlen. Das darf nicht so bleiben. Das muss schnellstens geändert werden.

(Beifall bei der SPD)

Wenn ein Gesetz geändert wird, sollte es in richtiger Weise geändert werden, nicht aber so stümperhaft, wie es bei dem von Ihnen vorgelegten Vorschlag jetzt erfolgen soll.

Lassen Sie mich kurz erläutern, worum es hier rechtlich geht. Nach dem vorliegenden Vorschlag sollen zukünftig staatliche Stellen für Leistungen des Landes auch dann bezahlen, wenn es um Anlagen zu dauernden Lagerung von Atommüll geht. So weit, so gut, Herr Rolfes. Was bedeutet das aber rechtlich für Gorleben? - Gerade gestern haben Herr Röttgen und Herr Sander erklärt, sie wollten die Erkundung von Gorleben nach altem Bergrecht fortsetzen. Das bedeutet viel Arbeit, die dann auf das Umweltministerium und auf das Landesbergamt zukommt. Es bedeutet richtig viel Arbeit für die nächsten 12 bis 15 Jahre. Denn so lange wird die Erkundung in Gorleben noch dauern. Das haben das Umweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz noch im August erklärt. Es dauert also noch 12 bis 15 Jahre, bis die Erkundung dieses Salzstockes abgeschlossen sein wird. Wir haben der Presse heute entnehmen können, dass Herr Röttgen und Herr Sander das Atomrecht nicht zur Anwendung bringen wollen. Sie wollen sich vor einer ordentlichen und verbindlichen Beteiligung der Öffentlichkeit drücken. Sie wollen die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht. Sie wollen das Bergrecht nach den Plänen der 80erJahre zur Anwendung bringen. Wir halten das für rechtswidrig.

(Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Bundesverwaltungsgerichtsentschei- dung!)

Es gibt neuere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts dazu - Herr Langspecht, das wissen auch Sie -, die darlegen, dass das alte Bergrecht gewissermaßen aufgebraucht ist. Wir teilen Ihre Einschätzung in dieser Hinsicht überhaupt nicht. Wir halten diese rechtliche Einsortierung für völlig falsch.

(Beifall bei der SPD)

Herr Langspecht, wenn Sie diese Rechtsauffassung vertreten, greift der Kostentatbestand, den Sie jetzt in das Verwaltungskostengesetz einführen wollen, nicht. Er bezieht sich nämlich auf Endlager und nicht auf Handlungen, die nach dem Bergrecht erfolgen.

(Beifall bei der SPD)

Die von Ihnen vorgeschlagene Änderung hätte zur Folge, dass das Umweltministerium und das Landesbergamt in den nächsten 10, 12 oder sogar 15 Jahren kostenlos arbeiten müssen, es sei denn - das ist natürlich nicht ausgeschlossen -, dass Sie einen Betreiberwechsel bei Gorleben - ein solches Gerücht ist ja schon in der Welt - vornehmen wollen, dass also das Bundesamt für Strahlenschutz nicht länger der Betreiber sein soll, sondern wieder die Atomindustrie zum Betreiber des Erkundungsbergwerkes Gorleben werden soll. Nur dann macht Ihre jetzt vorgelegte Änderung Sinn.

Wir fordern seit Langem, dass alle Beteiligten bei der Atomdebatte richtig und echt einbezogen werden. Sie müssen sich an den Folgekosten der Atommüllentsorgung beteiligen und somit zur Verantwortung gezogen werden. Die Atomindustrie entzieht sich dieser Verantwortung im Prinzip immer aufs Neue. Sie wirbt mit billigem Atomstrom, streicht hohe Gewinne ein, die Gewinne werden privatisiert, während die Kosten sozialisiert werden.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Was hat das mit der Asse zu tun?)

- Ganz viel, Herr Hilbers!

(Reinhold Hilbers [CDU]: Darauf warte ich aber!)

Die 4 Milliarden der Asse-Sanierung machen das deutlich. Sie müssen vom Steuerzahler getragen werden. Und jetzt sollen die Probleme, die wir im Großen haben, im Kleinen fortgesetzt werden, indem Sie hier zulasten des niedersächsischen Steuerzahlers auf das Geld des Bundes verzichten.

(Beifall bei der SPD)

Das, meine Damen und Herren, ist nun überhaupt nicht mehr zu verstehen.

Wir lehnen diese Regelung ab. Ihr Vorschlag im Haushaltsausschuss, Herr Hilbers, erst einmal schnell zu entscheiden und dann weiter nachzudenken, ist sicherlich nicht das richtige Verfahren.

Wir wollen einen ausgegorenen Verfahrensvorschlag, und dann können auch wir zustimmen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich der Vollständigkeit halber noch auf den zweiten Punkt hinweisen. Es gibt derzeit eine bundeseinheitliche Regelung, wonach Namensänderungen gebührenfrei sind. Hier wollen Sie jetzt eine Gebührenpflicht für einige Ausländer einführen. Das lehnen wir ab. Wir plädieren dafür, dass es bei der Gleichbehandlung bleibt. Das ist der zweite Grund, weshalb wir ablehnen müssen.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Schröder-Ehlers. - Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Adler. Sie haben das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dreyer, wenn Sie hier nach vorne kommen und sich mit dem Gesetzentwurf der Linken auseinandersetzen, dann sollten Sie ihn vorher wenigstens gelesen haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich werde Ihnen gleich erläutern, dass das, was wir eingebracht haben, nicht das ist, worüber Sie eben gesprochen haben. Ich finde, ein bisschen vorbereitet sollte man hier vorne schon sein.

(Beifall bei der LINKEN)