Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

- Nein, das ist nicht das, was Sie meinen. Es ist ja in der Übergangszeit - - -

(Anhaltende Unruhe)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Unterbrechung ziehe ich Herrn Adler nicht von seiner Zeit ab. - Bitte fahren Sie fort, Herr Adler.

Das ist nicht das, was Sie meinen. Vielmehr ist in der Übergangszeit Vermögen an gemeinnützige Organisationen übergeben worden. Das könnte ich Ihnen jetzt im Einzelnen darlegen.

Ich will aber Folgendes sagen: Nach den Beschlüssen dieser gemeinsamen Kommission hat auch die SPD einen Teil des SED-Vermögens bekommen.

(David McAllister [CDU]: Die fusionie- ren ja bald wieder! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Dabei wurde das Vermögen zugrunde gelegt, das vor der Vereinigung der beiden Parteien jeweils vorhanden war. Dadurch hat die SPD einen Teil des SED-Vermögens bekommen. Auch das müssen Sie wissen.

(Anhaltende Unruhe)

Herr Adler, ich unterbreche Sie. Sie bekommen noch ein bisschen mehr Zeit. So geht das nicht. - Bitte schön!

Die damalige PDS hat das Vermögen bekommen, das die KPD vor dem Vereinigungsparteitag hatte, und die SPD hat das Grundvermögen bekommen, das sie vor diesem Parteitag hatte. So ist das aufgeteilt worden. Auf diese Weise haben alle Parteien etwas davon bekommen.

Vielleicht haben Sie das immer polemisch angesprochene Auslandsvermögen der SED gemeint. Dazu hat unsere Partei immer wieder erklärt: Wir haben keine Kenntnis davon.

(Lachen von Ulf Thiele [CDU])

Sollte es irgendwann auftauchen, stellen wir es zu 100 % dem Staat zur Verfügung.

(Beifall bei der LINKEN - Ulf Thiele [CDU]: Das, was Sie nicht ausgege- ben haben!)

Die nächste Kurzintervention kommt von Herrn Limburg. Herr Limburg, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Lieber Herr McAllister, gestatten Sie mir zunächst eine persönliche Anmerkung. Ich bin Ihnen richtig dankbar. Für einen kleinen Oppositionsabgeordneten wie mich ist es doch sehr ungewöhnlich, dass ihm die Ehre zuteil wird, dass der CDU-Landesvorsitzende und -Fraktionsvorsitzende hier bei meinem Antrag persönlich in die Bütt steigt. Das schmeichelt mir.

(David McAllister [CDU]: So ernst nehmen wir Sie!)

Ich bin Ihnen aber auch politisch dankbar; denn Sie haben sehr viele verschiedene Facetten in die Debatte eingebracht.

Sie haben natürlich recht: Die von uns geforderten Verschärfungen und Veränderungen des Parteiengesetzes gelten für alle Parteien. Diese Regelungen gelten dann für Sponsoringvereinbarungen aller Parteien - natürlich auch für Bündnis 90/Die Grünen.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Aber erst dann!)

Nicht recht haben Sie aber mit Ihrer Gleichsetzung, die Sie hier en passant betrieben haben. Das sollten Sie als Jurist besser wissen. Es macht natürlich einen Unterschied, ob in solche Sponsoring

vereinbarungen ein Gespräch mit einem Amtsträger wie z. B. einem Ministerpräsidenten einbezogen wird oder ob es in Sponsoringverträgen um Gespräche mit - - -

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Entschuldigung, Herr Thümler, das macht juristisch einen Unterschied. Das weiß auch Herr McAllister. Sie wissen das ganz genau. Und das ist der Punkt, den wir angesprochen haben. Sie haben aber völlig recht. Ich gehe mit Ihnen d’accord - - -

(Anhaltende Unruhe - Glocke des Präsidenten - Hans-Christian Biallas [CDU]: Hoch lebe die Opposition! Die hat keine Minister!)

Herr McAllister, Sie können doch gleich noch Redezeit in Anspruch nehmen. Sie können doch noch 1:30 Minuten lang antworten.

(David McAllister [CDU]: Ich habe doch nichts gesagt!)

- Sie können doch Ihre Kollegen bitten, ein bisschen ruhiger zu sein.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Die hören doch nicht auf ihn!)

Herr McAllister, ich komme zum letzten Punkt. Sie selber haben mit Ihrer Rede deutlich gemacht, wie dringend notwendig dieser Antrag und die darin enthaltenen Forderungen sind. Darum gehe ich entsprechend Ihrer Rede davon aus, dass Sie dem Antrag zustimmen werden.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr McAllister möchte nicht antworten.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das wäre jetzt auch zu viel der Ehre! - David McAllister [CDU]: Auf wen denn? Dann müsste ich ja auf drei Beiträge antworten!)

Dann kommen wir jetzt zu der Wortmeldung von Herrn Minister Busemann. Herr Minister, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es fällt schon auf, wie bei diesem Thema der Pegel an Polemik, Scheinheiligkeit, Aufrechnung von Sündenregistern und anderem mehr zunimmt.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das geht an Sie, Herr McAllister! - Gegenruf von David McAllister [CDU])

- Ich finde das alles gar nicht so spaßig, meine Damen und Herren.

Lassen Sie mich doch noch einmal - zumindest in einigen Punkten - auf den Kern des Vorhabens und des Antrages eingehen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt u. a., die Landesregierung aufzufordern, „sämtliche Vereinbarungen über Sponsoring … der Höhe und dem Grunde nach unverzüglich zu veröffentlichen“.

Wie ist die Rechtslage? - Schon bevor die Innenministerkonferenz im November 2004 die Rahmenrichtlinie über Grundsätze für Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beschlossen hat, wurde in Niedersachsen 2001 - das war noch Ihre Zeit - die Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung, die sogenannte VV-Kor, in Kraft gesetzt. In den darin enthaltenen Sponsoringregelungen wurde verdeutlicht, dass eine vollständige Transparenz zur Vermeidung eines Anscheins der Befangenheit der Landesverwaltung unentbehrlich ist.

Dieser Grundsatz wurde in der von der jetzigen Landesregierung am 16. Dezember 2008 beschlossenen Antikorruptionsrichtlinie ausgebaut. Seitdem werden nicht nur Sponsoringleistungen veröffentlicht, sondern auch Werbeleistungen, Spenden und mäzenatische Schenkungen. Die Transparenz wurde damit, so meine ich, noch einmal deutlich erhöht. Zu veröffentlichen sind Leistungen ab einem Gesamtwert von 1 000 Euro. Die Veröffentlichung der sogenannten Sponsoringliste erfolgt einmal jährlich. Sie enthält ca. 900 Leistungen.

Vorhin ist hier gefragt worden, wo die Liste für das Jahr 2009 bleibe. Mir wurde aus dem Innenministerium bedeutet, dass sie in den nächsten Wochen vorgelegt wird.

Eine Ausdehnung der Veröffentlichung auf sämtliche Vereinbarungen würde die Anzahl der aufzulistenden Leistungen erheblich erhöhen. Dann müsste schon jede Kleinstspende täglich veröffentlicht werden. Es stellt sich schon die Frage, ob das nicht sogar umgekehrt zu einer ungewollten Intransparenz führt. Eigentlich - darüber sind wir uns einig - wollen wir doch die Bagatellfälle nicht erfassen, sondern bei den auch von der Summe her interessanten Fällen sehen, was dahintersteckt

und wer dahintersteckt. Deswegen ist die Grenze von 1 000 Euro meines Erachtens so falsch nicht.

Meine Damen und Herren, ich komme zum vielleicht wichtigsten Punkt. Es trifft zu, dass ich mich bereits im Juli 2008 für eine Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ausgesprochen habe.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Seinerzeit habe ich ausdrücklich erklärt, die Bundesrepublik Deutschland müsse beim Eingehen internationaler Verpflichtungen - so geschehen mit der Unterzeichnung der UN-Konvention gegen Korruption - auch diejenigen Regelungen treffen, die es dem Bundestag ermöglichen, die entsprechende Vereinbarung zu ratifizieren.

Meine Aussage, die eigentlich eine Forderung ist, hat auch heute noch Gültigkeit. Es ist in der Tat nicht hinnehmbar, dass es in Deutschland mit § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung eine Regelung gibt, die die Bestechung ausländischer Mandatsträger unter Strafe stellt, wohingegen die etwaige Korruption deutscher Abgeordneter straflos bleibt. So sieht aber die derzeitige Rechtslage aus. Soweit nicht konkret der nach § 108 e StGB strafbare zukunftsgerichtete Kauf und Verkauf von Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen in Rede steht, ist die Abgeordnetenbestechung für nationale Mandatsträger tatbestandslos.

Ich will Ihnen das noch einmal verdeutlichen. Wenn jemand bei einer laufenden Novelle des Schweizer Bankengesetz ein bestimmtes Interesse verfolgt und einen Schweizer Abgeordneten in eine bestimmte Richtung besticht, machen sich beide strafbar. Wer in Deutschland - nehmen wir einmal das Jahr 1972: konstruktives Misstrauensvotum, Kanzlerwahl - Abgeordnete kauft, damit sie Maier oder Müller, X oder Y wählen, macht sich strafbar. Wenn aber heute jemand beobachtet, dass in einem bestimmten Ausschuss des Bundestages etwa ein hochinteressantes Teilgebiet des Versicherungsvertragsgesetzes erörtert wird, und sich dort Abgeordnete im Vorfeld der parlamentarischen Entscheidung gewogen macht, bleibt der Abgeordnete straffrei. Hier besteht also eine Regelungslücke. Ich denke, dass die Sichtweise, die ich hier habe, nicht falsch ist. Ich befinde mich damit auch in guter Gesellschaft.

(Zustimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])