Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Planungen, Anträge oder Genehmigungen für Transporte zum AKW Grohnde sind der Landesregierung bekannt, und wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich den Transport von Brennelementen angesichts der Gefahr eines Zusammenpralls mit einem Propangastransport mit anschließendem Feuer?

2. Musste der für 2009 geplante MischoxidTransport verschoben werden, da aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit die Sicherheit des Transports auch mit 2 500 Polizeibeamten nicht zu gewährleisten war, und wie schätzt die Landesregierung die Sicherheitslage bei den bevorstehenden Transporten zum AKW Grohnde ein?

3. Ist eine Kalthantierung von Brennelementen in jedem Hafen vor einem Transport notwendig, und welche niedersächsischen Häfen haben bereits eine Kalthantierung mit Mischoxid- bzw. Uran-Brennelementen durchlaufen?

Transporte frischer Brennelemente sind erforderlich, da sich die Fertigungsstätten für Brennelemente nicht am Standort der Kernkraftwerke befinden. Nach Abschluss einer Fertigungskampagne werden die in den Fertigungsstätten produzierten frischen Brennelemente im Rahmen der genehmigten Transporte an das jeweilige Kernkraftwerk ausgeliefert, für das sie vorgesehen sind. Mit dem Einsatz von MOX-Brennelementen, in denen das bei der Wiederaufarbeitung anfallende Plutonium verarbeitet wird, werden Rücknahmeverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Vereinigten Königreich und Frankreich erfüllt.

Die Beförderung von radioaktiven Stoffen unterliegt strengen nationalen und internationalen Vorschriften, um den Schutz von Personen, Eigentum und der Umwelt zu gewährleisten. Dieses Schutzziel wird im Wesentlichen durch das Konzept des „sicheren Versandstücks“ erreicht, wobei das Versandstück die Verpackung mit dem radioaktiven Inhalt darstellt. Bestimmte Versandstücktypen unterliegen dabei einem Zulassungsverfahren. Für die Zulassung von Versandstücken zur Beförderung von radioaktiven Stoffen ist es erforderlich, die Übereinstimmung mit den anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften nachzuweisen. Die Zulassung der Versandstücke liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Im Rahmen von Zulassungsverfahren werden vom Bundesamt für Materialfor

schung und -prüfung (BAM) Fallversuche und Erhitzungsprüfungen an Behältertypen vorgenommen, um das Verhalten unter Extremsituationen einschätzen zu können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die atomrechtliche Genehmigung für den Transport von Brennelementen erteilt das BfS. Eine Liste der erteilten Transportgenehmigungen ist auf der von den Fragstellern zitierten Internetseite des BfS einzusehen.

Niedersächsische Behörden erhalten in folgenden Fällen Kenntnis:

Das Umweltministerium erhält im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht generelle Kenntnis über die Notwendigkeit eines Transports. Die frischen Brennelemente werden für die Nachladungen bereitgestellt. Über die Nachladungen berichtet der Betreiber dem Umweltministerium in Erfüllung der Auflagen der Genehmigung drei Monate vor dem Wiederanfahren der Anlage nach dem Brennelementwechsel. Die vorlaufende Fertigung unterliegt der staatlichen Überwachung.

Das Ministerium für Inneres, Sport und Integration erhält von sicherungsrelevanten Transporten ausnahmsweise schon im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Kenntnis, wenn das BfS im Einzelfall eine Stellungnahme aus polizeilicher Sicht einholt.

Darüber hinaus gehen sogenannte 48-StundenMeldungen, mit denen der Betreiber einen Transport zwei Tage vor Beginn ankündigt, an das Ministerium für Inneres, Sport und Integration und an das Umweltministerium. Diese Meldungen sind als Verschlusssache eingestuft.

Durch die Genehmigung des Transportes mit einem zugelassenen Transportbehälter durch das Bundesamt für Strahlenschutz erachtet dieses das Gefährdungspotenzial eines Transportes als gering und die Gefährdung durch den Transportvorgang als abgesichert. Diesem Urteil der Bundesfachbehörde schließt sich die Landesregierung an. Dieses schließt auch Verkehrsunfälle mit anderen Gefahrguttransporten ein.

Zu 2: Die niedersächsische Polizei hatte hinsichtlich der Sicherung eines MOX-Transports von Sellafield nach Grohnde im Herbst 2009 keine Bedenken. Sie hat weder auf eine Verlegung in einen

anderen Hafen noch auf eine Verschiebung des Transports hingewirkt.

In den Jahren 2008/2009 fanden 15 Straßentransporte mit radioaktivem Material in das Kernkraftwerk (KKW) Grohnde statt. Diese Transporte wurden ohne Polizeibegleitung durchgeführt und verliefen störungsfrei. Auch eine Antiatomdemonstration in Hameln am 6. Februar 2010, zu der das „Anti-Atom-Plenum Weserbergland“ überregional aufgerufen hatte und an der sich ca. 600 überwiegend aus dem bürgerlichen Spektrum stammende Personen beteiligten, verlief störungsfrei.

Für künftige Brennelementetransporte in das KKW Grohnde ist unabhängig von der Herkunft des Transportguts nach Einschätzung der Polizeidirektion Göttingen mit weiteren Protestaktionen durch das „Anti-Atom-Plenum Weserbergland“ zu rechnen. Dabei ist weiterhin von friedlichen Aktionsformen wie beispielsweise Mahnwachen, Lichterketten sowie Demonstrationen auszugehen. Unfriedliche Aktionen sind als unwahrscheinlich anzusehen.

Zu 3: Mit der Kalterprobung, die am 16. Juli 2009 im Hafen von Cuxhaven stattgefunden hat, haben die englischen und deutschen Beförderer die technische Eignung der Hafeneinrichtung und des für den Transport vorgesehenen Schiffes (z. B. Ram- pen) geprüft. Sie diente dem Nachweis der technischen Sicherheit des Transports, die im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch das Bundesamt für Strahlenschutz zu beurteilen ist. Ob und in welchen Fällen das Bundesamt für Strahlenschutz Kalterprobungen vorschreibt, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung hat auch keine Kenntnis darüber, ob weitere Kalterprobungen stattgefunden haben.

Anlage 42

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 44 der Abg. Otto Deppmeyer, Clemens Große Macke, Swantje Hartmann, Reinhold Hilbers, Jörg Hillmer, Gabriele Kohlenberg, Axel Miesner, Dr. Karl-Ludwig von Danwitz und André Wiese (CDU)

Bildungsurlaub in Niedersachsen

Niedersachsen ist eines der Bundesländer, in denen es ein Bildungsurlaubsgesetz gibt. Hiernach haben niedersächsische Arbeitnehmer im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage be

zahlte Freistellung für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen.

In früheren Jahren war die Freistellung von Arbeitnehmern für die Teilnahme an Weiterbildungen in Betrieben häufig nicht sehr gern gesehen. In der Regel wurde dort der Weiterbildungsaspekt infrage gestellt. Inzwischen dürfte sich die Haltung der Unternehmen geändert haben.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub?

2. Wie stellen sich die Zahlen für beantragten und genehmigten Bildungsurlaub seit 2005 dar? Lassen sich hierdurch „typische“ Nutzer definieren? Gibt es Veränderungen?

3. Gibt es Erhebungen hinsichtlich thematischer Schwerpunkte bei den durchgeführten Bildungsurlauben seit 2005, lassen sich Entwicklungen bzw. Tendenzen abschätzen?

Ein hohes Qualifikationsniveau und lebenslanges Lernen sind die Grundlagen für die Zukunftsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft und liegen somit im gemeinsamen Interesse von Beschäftigten und Arbeitgebern. In diesem Zusammenhang ist der Bildungsurlaub ein wichtiges Instrument zur Vermittlung der notwendigen Qualifikationen. Es wird im Bundesvergleich in Niedersachsen am effektivsten genutzt und unterstützt die Bemühungen der Landesregierung im Rahmen der Qualifizierungsinitiative.

Gemäß § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes (NBildUG) berichtet die Landesregierung dem Landtag einmal in jeder Wahlperiode über die Durchführung des Gesetzes. Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung hat vor Kurzem die Daten für den fünfjährigen Berichtszeitraum vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2008 vorgelegt. Diese werden derzeit aufbereitet und dem Landtag im Laufe dieses Jahres zur Verfügung gestellt.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Gemäß § 2 NBildUG haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn sich ihr Arbeitsplatz in Niedersachsen befindet. Der Anspruch kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden und besteht für die Teilnahme an gemäß § 10 NBildUG anerkannten Bildungsveranstaltungen. Die Anerkennung von Bildungsurlaubsveranstaltungen führt die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wissen

schaft und Kultur durch. Eine Bildungsveranstaltung muss täglich mindestens je acht Unterrichtsstunden (sechs Zeitstunden), am An- und Abreisetag mindestens je vier Unterrichtsstunden umfassen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 DVO-NBildUG). Als Nachweis wird dem Antrag ein detailliertes Programm beigefügt. Eine Bildungsveranstaltung soll in der Regel an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Ein- und zweitägige Veranstaltungen können nicht anerkannt werden (§ 11 Abs. 7 NBildUG).

Die Veranstalterinnen oder Veranstalter stellen ihren Antrag auf Anerkennung drei Monate vor Beginn ihrer Veranstaltung bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (§ 1 Abs. 1 DVO- NBildUG).

Zu 2: Das Land Niedersachsen gehört hinsichtlich der Teilnehmerzahlen im Vergleich auf Bundesebene zu den führenden Ländern. Im Zeitraum von 2004 bis 2008 wurden insgesamt 19 008 Anträge (durchschnittlich 3 800 Anträge p. a.) auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem NBildUG gestellt. Davon wurden 17 984 Bildungsveranstaltungen als solche nach dem NBildUG genehmigt. Die höchste Teilnehmerzahl haben die Bildungsurlaubsveranstaltungen im Jahr 2005 mit 30 547 Teilnehmerinnen und Teilnehmern - das entspricht einem Anteil von 1,32 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Niedersachsen - erfahren. Im Jahr 2008 haben 30 278 Personen (ca. 1,3 % der sozialversicherungspflichtig Be- schäftigten in Niedersachsen) Bildungsurlaubsveranstaltungen besucht (davon 58,13 % männlich und 41,87 % weiblich).

Aus den vorliegenden Daten der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung ist abzuleiten, dass „typische Nutzer“ von Bildungsurlaubsveranstaltungen durchschnittlich zwischen 30 und 40 Jahre alt sind, sich zum überwiegenden Teil im Angestelltenverhältnis befinden und in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten angestellt sind.

Zu 3: Über den Gesamtzeitraum hinweg wurde die Mehrzahl der Veranstaltungen im Bereich der beruflichen Bildung angeboten. Hier liegt der Anteil der Veranstaltungen im Jahr 2008 bei 49,49 % aller anerkannten Bildungsmaßnahmen. Diese Entwicklung hält seit dem letzten Berichtszeitraum an. Der Anteil der Veranstaltungen im Bereich der politischen und wert- und normorientierten Bildung ist im Jahr 2008 im Vergleich zu den Jahren davor etwas gesunken und liegt bei 19,51 % des Gesamtangebotes. Der Anteil der Veranstaltungen im

Bereich der allgemeinen Bildung ist im Jahr 2008 im Vergleich zu den Jahren davor gestiegen und liegt bei 22,77 % des Gesamtangebotes. Der Anteil der Veranstaltungen im Bereich der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher oder nebenberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum etwas gesunken und liegt im Jahr 2008 bei 5,63 % des Gesamtangebotes.

In der Tendenz ist erkennbar, dass immer mehr Bildungsurlaubsmaßnahmen einen beruflichen Bezug haben. Diese Entwicklung war bereits auch im letzten Berichtszeitraum deutlich. Die Häufigkeit der Anfragen in jüngster Zeit gibt Hinweise darauf, dass sich diese Tendenz verstärkt. Diese könnte bedingt sein durch die aktuellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt (Kurzarbeit und zunehmen- der Qualifikationsbedarf).

Anlage 43

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 45 der Abg. Elke Twesten (GRÜNE)

Was unternimmt die Landesregierung zur Verhinderung von Vergewaltigungen und Todesfällen durch sogenannte K.-o.-Tropfen?

Sogenannte K.-o.-Mittel werden eingesetzt, um Anschlusstaten wie Sexualdelikte zu ermöglichen. Neben Alkohol und illegalen Drogen stehen unfreiwillig eingenommene Medikamente wie Benzodiazepine und andere Hypnotika im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung. Das Bonner Institut für Rechtsmedizin stellte fest, dass innerhalb von zehn Jahren Untersuchungen zu berauschenden Mitteln bei Sexualstraftaten um das Zehnfache zugenommen haben.

Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) - auch bekannt als Liquid Ecstasy - ist eine der häufigsten sogenannten Date-Rape-Drugs. Je nach Dosierung wirkt GHB, das in der Medizin als Narkotikum verwendet wird, stimulierend und angstlösend, in höheren Dosen dann stark einschläfernd oder in Kombination mit Alkohol und anderen Drogen auch tödlich. Täter verabreichen Date-Rape-Drugs in öffentlichen Räumen wie z. B. Discotheken; das Opfer erkennt die Beimischung im Getränk oder Essen meist nicht und glaubt, eine plötzlich aufkommende Übelkeit hänge z. B. mit seinem Alkoholkonsum zusammen. Aufgrund enger Zeitfenster (acht Stunden im Blut, zwölf Stunden im Urin) kann GHB kaum mit Sicherheit nachgewiesen werden. Weil die Opfer symptomatisch große Erinnerungslücken haben und meist alkoholisiert waren, vertrauen sich die Mädchen und Frauen

nicht oder erst spät Dritten an. In einer britischen Studie konnte nur in 2 % der gemeldeten Fälle das Mittel erkannt werden.

Erinnerungsverlust und Nachweisdefizite haben zur Folge, dass die Täter oft nicht gefasst werden. Und selbst wenn es zu Gerichtsverhandlungen kommt, enden sie aufgrund der mangelhaften Beweislage nur selten mit Verurteilungen. Die Opfer leiden trotz Blackouts oft an posttraumatischen Störungen. Aufgrund der mangelhaften Erinnerung an den Vorfall kann das Opfer die Beschwerden nicht zuordnen, was zu einer zusätzlichen psychischen Belastung führt.

Der Missbrauch seines Mittels als Date-RapeDroge veranlasste 1999 den Hersteller von Flunitrazepam, die Zusammensetzung des Medikaments zu ändern. Sobald die Tablette sich anschließend auflöste, verfärbte sich das Getränk blau, und die Beimischung kann seither sofort erkannt werden.

Ich frage die Landesregierung: