Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses „Sach- und Rechtslage“ ab. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen worden.
Es geht um einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er lautet auf „Berücksichtigung“. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Dieser Antrag ist abgelehnt worden.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Dieser Empfehlung des Ausschusses wurde gefolgt. Es wurde so entschieden.
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD lautet „Berücksichtigung“. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Zweite war die Mehrheit. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die „Sach- und Rechtslage“ lautet. Ich lasse darüber befinden. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen worden.
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD lautet auf „Berücksichtigung“. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Zweite war die Mehrheit. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses; sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Erste Beratung: Auf der Grundlage des Reformvertrags von Lissabon: Bürgerinnen und Bürger für Europa begeistern - Wahlbeteiligung verbessern - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/114
Erste Beratung: Den europäischen Reformvertrag von Lissabon ratifizieren! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/124
Zur Einbringung des ersten Antrages hat sich Herr Roland Riese von der FDP-Fraktion gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
23. Mai 2008, auf den Tag genau 59 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz zur Ratifizierung des Vertrags von Lissabon beschäftigen.
Herr Kollege Riese, ich muss kurz unterbrechen, weil sich so viele Gruppen hier im Stehen unterhalten. Ich bitte, für die Gespräche hinauszugehen, damit die Aufmerksamkeit dem Redner vollends geschenkt werden kann. - Ich danke dafür. Sie haben das Wort, Herr Riese.
Danke schön. - Es bedarf keiner großen hellseherischen Gabe, um vorauszusagen, dass der Bundesrat diesem Vertrag zustimmen wird. Dies ist gut so. Mit dem Vertrag von Lissabon bleibt Europa ein Staatenbund und erhält noch keine Staatseigenschaft. Dieser Staatenbund wird jedoch auch künftig bewirken, dass die Menschen in Europa in Frieden und in zunehmendem wirtschaftlichen Wohlstand leben können.
Alle demokratischen Kräfte des Bundestages und alle demokratischen Kräfte des Niedersächsischen Landtages begrüßen diese Ratifizierung als weiteren bedeutenden Schritt im Einigungsprozess.
So wie wir in Deutschland noch auf dem Wege sind, das Verhältnis zwischen Bund und Ländern neu auszutarieren, wird sich auch das Verhältnis zwischen der Europäischen Union und den sie bildenden Staaten einspielen. In Deutschland haben wir beobachtet, wie sich in fast sechs Jahrzehnten Verfassungspraxis die gestaltenden Kräfte viel stärker beim Bund versammelt haben, als es von den Eltern des Grundgesetzes bei der Austarierung der ausschließlichen und der konkurrierenden Gesetzgebung vorgesehen war. Noch und immer wieder haben wir uns mit Sinn und Unsinn der Verteilung der Mittel im horizontalen und im vertikalen Finanzausgleich und insbesondere mit gemischten Finanzverantwortungen zu beschäftigen.
Ein Gleiches gilt tendenziell für die europäische Ebene. Auch ohne eigene echte Exekutive bleibt die europäische Legislative nicht untätig. Ich halte es hier mit Volker Kauder, der am 13. März 2008 in der Financial Times Deutschland die Verpflichtung der Europäischen Union auf das Subsidiaritätsprinzip mit den Worten darlegte:
„Nicht jedes Problem ist ein Auftrag für die Kommission, immer tätig zu werden, wenn sie glaubt, etwas besser regeln zu können als die Mitgliedsstaaten.“
Meine Damen und Herren, die demokratische Qualität auf europäischer Ebene verbessert sich durch den Vertrag in entscheidenden Punkten. Das Parlament wählt künftig z. B. formal den Präsidenten der Kommission; es ist in der Wahl jedoch noch an einen Vorschlag des Europäischen Rates gebunden. Die nationalen Parlamente gewinnen durch die neue Fassung des Artikels 8 eine völlig neue Qualität der Mitwirkung.
Der Bundesrat wird sich mit dem Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes zu beschäftigen haben, der die beiden Instrumente der Subsidiaritätsklage und der Subsidiaritätsrüge, vorgegeben durch den Vertrag von Lissabon, in das deutsche Verfassungsrecht einarbeitet.
In wenig mehr als einem Jahr wird ein neues Europäisches Parlament gewählt werden, dessen Kompetenzen erneut reicher sein werden als die des amtierenden Parlamentes. Wer um die Kraft der Demokratie Sorge trägt, wird sich der Forderung in beiden heute zu besprechenden Anträgen anschließen, dass wir die vorhandenen Kräfte anspannen müssen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Bedeutung dieser Wahl begreiflich zu machen. Niemand will, dass sich unser Ministerpräsident erneut einen Bart wachsen lassen muss.
Das Europäische Informations-Zentrum bedarf der Ermunterung nicht, wohl aber benötigt es vor der Wahl zusätzliche Mittel, um seine Arbeit mit dem wünschenswerten Erfolg leisten zu können. Der Landtag von Baden-Württemberg hat sich bereits im April mit einem interfraktionellen Antrag beschäftigt, der die Bedeutung des Vertrags von Lissabon auch aus der Sicht der Bundesländer würdigt. Leider hat sich die grüne Fraktion dieses Hauses entschlossen, diesen stimmigen Antrag mit
einem parteipolitischen Anhang aus der Balance zu bringen. Es ist nicht die Zeit und nicht der Ort, verehrter Herr Wenzel, den umfangreichen und beeindruckenden Katalog der Werte und Schutzgüter, auf die sich die Gemeinschaft verpflichtet, weiter anzugrünen.
Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die Union auf die Grundsätze nachhaltiger Entwicklung, auf Frieden und Wohlstand, ja selbst auf soziale Gerechtigkeit - ein wohlklingender Begriff aus dem Mustopf, meine Damen und Herren. Die Entwicklung erneuerbarer Energien und die europäische Ausgestaltung des Asylrechts - übrigens unbeschadet innenpolitischer Entscheidungen der Einzelstaaten - sind ebenfalls im Vertrag von Lissabon ausführlich dargestellt. Daher kann ich mir - vorbehaltlich der detaillierten Beratung im Fachausschuss - vorstellen, dass der baden-württembergische Antrag in der dort beratenen Form auch im Niedersächsischen Landtag zum Beschluss wird.
Ich komme zum Schluss. Ich erbitte die Zustimmung des Hauses vor allem deshalb, um den Menschen die Bedeutung der Europawahlen mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften begreiflich zu machen. Dies ist der beste Dienst, den wir in Niedersachsen derzeit dem europäischen Gedanken leisten können.
- Sie waren ein bisschen zu spät dran. - Frau Flauger, haben Sie Verständnis dafür? - Frau Polat, bitte, Sie haben das Wort.
„Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung. Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so begann der französische Außenminister Robert Schuman seine Erklärung vom 9. Mai 1950, auch als Geburtsstunde der Europäischen Union bekannt, heute, am Europatag, vor genau 58 Jahren. Ich freue mich ganz besonders darüber, dass wir an diesem Tag über Europa und den europäischen Reformvertrag in diesem Hause sprechen können.
Allerdings - dies betone ich an dieser Stelle - war das Ziel meiner Fraktion, auch eine Solidarität der Tat zwischen den Fraktionen herbeizuführen, wie es andere Landesparlamente gemacht haben - Herr Riese hat dies angesprochen -: das Ziel, eine gemeinsame fraktionsübergreifende Entschließung zum Reformvertrag zu verabschieden, und ein Beschluss, der deutlich macht, dass die Fraktionen in Niedersachsen gemeinsam den EU-Reformvertrag unterstützen, weil er die Grundlage für die dringend notwendigen Reformen der EU bildet und die EU vor allem aus ihrem langjährigen institutionellen Stillstand herausholt.
An dieser Stelle muss ich zu Herrn Riese sagen: Wir werden unseren Antrag direkt zur Abstimmung stellen, weil der Bundesrat schon Ende Mai über den EU-Reformvertrag beraten und ihn ratifizieren wird. Ansonsten hat das hier keinen Sinn.
Sie haben einen eigenen Antrag vorgelegt, mit dem sie offensichtlich schon heute - wer den Antrag gelesen hat, der hat dies festgestellt - den Europawahlkampf eröffnen wollen.