Zu 1: Eine missionsspezifisch umfassende Vorbereitung der für einen Einsatz in Afghanistan vorgesehenen PVB ist die wesentliche Voraussetzung für eine angemessene, erfolgsorientierte, aber eben auch sichere Aufgabenerfüllung vor Ort.
Nach erfolgreich absolviertem Auswahlverfahren erfolgt in Niedersachsen zunächst die Teilnahme an einem einwöchigen missionsvorbereitenden polizeispezifischen Englischintensivkurs.
Auf Grundlage des einheitlichen Curriculums der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen besuchen die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Länder und des Bundes anschließend zunächst ein zweiwöchiges Basisseminar für Auslandseinsätze. Daran schließt sich ein missionsspezifisches Vorberei
tungsseminar an. Umfang, Dauer und Inhalte dieser missionsspezifischen Qualifizierung werden aufgrund der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe festgeschriebenen Leitlinien ständig evaluiert und den Erfordernissen angepasst. So wurde zu Beginn der Missionen in Afghanistan bis zum Jahr 2006 mit einwöchigen Vorbereitungsseminaren sowie diversen Einzeleinweisungen von kürzerer Dauer begonnen. Um den stetig steigenden Einsatzanforderungen gerecht zu werden, wurden diese Seminare ab 2007 auf zwei Wochen und im Sommer 2008 auf drei Wochen verlängert.
Die Seminarinhalte wurden jeweils den Anforderungen angepasst. Wesentlicher Schwerpunkt in der Vorbereitung liegt in der Schulung und im Training von Eigensicherungsmaßnahmen, um Handlungssicherheit im Umgang mit den besonderen Führungs- und Einsatzmitteln, aber auch mit möglichen Gefahrensituationen zu erlangen. Daneben erfolgt natürlich eine umfassende Einweisung in die Missionsstrukturen und die Aufgaben im Einsatzgebiet. Anlässlich der letzten Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Mitte dieses Monats wurde beschlossen, das Vorbereitungsseminar auf nunmehr vier Wochen zu verlängern, insbesondere um durch praktische Anteile die handlungsorientierte Qualifizierung noch besser trainieren zu können.
Unsere Beamtinnen und Beamten werden insofern umfassend und auf hohem Niveau für ihre Tätigkeiten in Afghanistan vorbereitet. Die hohe Qualität der Vorbereitung zeigt sich auch dadurch, dass die Vorbereitungsseminare zunehmend auch von internationalen Partnern (Niederlande, Belgien, Ös- terreich, Estland) nachgefragt werden.
Zu 2: Der Dienstherr übernimmt eine besondere Fürsorgepflicht für seine Beamtinnen und Beamten, die an Auslandsmissionen teilnehmen oder teilgenommen haben. Der Einsatz erfolgt in der Regel in Krisengebieten und konfrontiert die Beamtinnen und Beamten mit besonderen Belastungen. Dazu gehören der Kontakt mit menschlichem Elend und Leid, Zerstörungen sowie einem unterschiedlich motivierten Konflikt- und Gewaltpotenzial, verbunden mit einem häufig hohen Bewaffnungsgrad der Bevölkerung. Darüber hinaus wirken die alltäglichen Beeinträchtigungen wie mangelhafte Infrastruktur, Trennung von Familie und Angehörigen sowie die zum Teil schlechten Kommunikationswege im Missionsgebiet auf die Einsatzkräfte. Daher ist es geboten, die Polizistinnen und Polizisten bei der Bewältigung dieser Belastungen - neben der Sicherstellung der erforderli
chen Versorgungsmaßnahmen - durch eine der Situation angemessene Betreuung und Begleitung zu unterstützen. Hierzu werden durch den jeweiligen Mandatgeber, den Bund und die Länder vielschichtige Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen und Verantwortlichkeiten durchgeführt.
Nach Afghanistan werden in regelmäßigen Abständen Inspektions-, Betreuungs- und seelsorgerische Reisen durch das Bundesministerium des Innern, die Geschäftsstelle der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, das Kriseninterventionsteam, Vertreter der Entsendedienststellen sowie Seelsorger durchgeführt, bei denen - sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen - alle Standorte, an denen deutsche Beamtinnen und Beamte eingesetzt sind, besucht werden. Im Rahmen dieser Reisen finden regelmäßig intensive Gespräche mit den vor Ort befindlichen Beamtinnen und Beamten statt. Insbesondere den Umfang der seelsorgerischen Betreuung gestalten die Beamtinnen und Beamten aktiv mit.
Durch die personelle Vorauswahl, die ärztlichen Eignungsuntersuchungen, die länderspezifischen Lehrinhalte bei den Vorbereitungsseminaren, die spezielle Einweisung des Führungspersonals sowie die begleitende Betreuung durch das Bundesinnenministerium bzw. die Geschäftsstelle der Bund-Länder-Arbeitsgruppe während des Einsatzes ist bis dahin bereits ein engmaschiges Betreuungsnetz aufgebaut.
Es wird dadurch erweitert bzw. ergänzt, dass jede Führungskraft wie aber auch jede Einsatzkraft bei tatsächlich oder subjektiv erlebten belastenden Ereignissen unmittelbar mit Angehörigen des ärztlichen und des psychologischen Dienstes bzw. der Seelsorge Kontakt aufnehmen kann. Auf Hinweise oder Bitten der Führungskräfte oder der Einsatzkräfte kann jederzeit auch das für polizeiliche Auslandseinsätze gebildete Kriseninterventionsteam, das sich aus Ärzten, Psychologen, Notfallseelsorgern sowie missionserfahrenen Beamten zusammensetzt, angefordert werden, wobei es auch außerhalb einer konkreten Anforderung in Einzelfällen zur Kontaktaufnahme vor Ort kommen kann.
Im Bedarfsfall wird jede Einsatzkraft einer adäquaten und umfassenden Behandlung vor Ort oder, wenn nötig und möglich, in der Bundesrepublik Deutschland zugeführt. Im Camp Warehouse Kabul befinden sich zudem ein deutsches und ein französisches Krankenhaus, welche über qualifizierte Ärzte verfügen. Des Weiteren können Patienten bei Bedarf auch nach Mazar-e-Sharif in das
deutsche Krankenhaus im Camp Marmal verlegt werden. Deutsche Krankenhäuser befinden sich zudem in den Provincial Reconstruction Teams (PRT) in Kunduz und Feyzabad. Weiter verfügt auch die EUPOL-Mission über einen ärztlichen Dienst.
Durch die Möglichkeit, sich jederzeit an Dienstvorgesetzte, den ärztlichen oder psychologischen Dienst bzw. die Seelsorge der Bundeswehr wenden zu können, schließen sich die Betreuungsmöglichkeiten vor Ort.
Den Polizeibeamtinnen und -beamten stehen vor Ort auch vielseitige Möglichkeiten zum Ausgleich und zur Freizeitgestaltung zur Verfügung. Alle Liegenschaften verfügen über ein Fitnesscenter bzw. verschiedene Sportangebote und sonstige Freizeitangebote. An allen Standorten besteht die Möglichkeit, zollfreie Waren im Marketender einzukaufen. Diese PX-Läden verfügen über alle notwendigen Gegenstände des täglichen Bedarfs wie z. B. auch über Zeitschriften und vieles mehr. Das Internetcafé im Camp Marmal stellt mehrere Plätze bereit. Außerdem steht den Polizeibeamten an allen Standorten natürlich die Nutzung des Internets in ihren Büros zur Verfügung. Im Objekt Green Village in Kabul und im Camp Marmal in Mazar-e-Sharif sind Internetanschlüsse auch in den Unterkunftsräumen vorhanden.
Dem besonderen Fürsorgegedanken bei polizeilichen Auslandseinsätzen Rechnung tragend, ist in der niedersächsischen Polizei ein systematisches Betreuungsnetzwerk installiert.
Neben der Verantwortlichkeit der Vorgesetzten und der Personalstellen auf den unterschiedlichen Ebenen ist in der Zentralen Polizeidirektion die Organisationseinheit „Koordinierung und Betreuung Auslandsverwendung“ eingerichtet und mit entsprechend qualifiziertem Personal ausgestattet. Sie ist landeszentral für die Missionsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie deren Familien und Angehörige, aber auch für die Geschäftsstelle der Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Rund-um-die-UhrAnsprechstelle für alle mit der Auslandsverwendung verbundenen Anfragen und Informationen. Die von dort geleistete Betreuungsarbeit setzt bereits bei Interessentinnen und Interessenten an und erstreckt sich über das Auswahlverfahren, die Vorbereitungsphase und die Missionszeit bis hin zur Wiedereinreise. Weiterhin ist der Kontakt mit der Heimatdienststelle und -behörde besonders wichtig. Er ermöglicht den Beamtinnen und Beamten die Teilhabe am dienstlichen Leben in der
Heimat, die Möglichkeit der Übersendung von Publikationen und Ausschreibungen sowie des allgemeinen Informationsaustausches mit den Dienststellen. In die Betreuung werden möglichst auch die Angehörigen der Polizeibeamten eingebunden, für die der Auslandseinsatz häufig ebenfalls eine besondere Belastung und Herausforderung darstellt.
Die Mitarbeiter der Koordinierungsstelle sind deshalb ebenso jederzeit für die Angehörigen erreichbar und bieten auch die Möglichkeit des Aufsuchens der Familie am Wohnort an, um Gespräche zu führen oder zu unterstützen.
Zu 3: Seit Beginn des deutschen Engagements in Afghanistan finden in der Regel zwei bis vier Wochen nach Einsatzende des Beamten jeweils einwöchige Nachbereitungsseminare beim Trainingszentrum der Bundespolizei in der Nähe von Berchtesgaden statt. Seit August 2009 werden für die nur kurzzeitig für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten als Polizeiausbilder eingesetzten Beamtinnen und Beamten (sogenannte Kurzzeitexper- ten) verkürzte Nachbereitungsseminare in Brühl, Wertheim oder Lübeck angeboten. Das Seminar dient der Reintegration in das private und dienstliche Umfeld. Es dient auch dem Erkennen von Auffälligkeiten und der Hilfestellung bei deren Bewältigung. Die Teilnahme an den Nachbereitungsseminaren ist für alle aus dem Einsatz zurückkehrenden Beamtinnen und Beamten verpflichtend.
Nach Missionsende bietet die niedersächsische Betreuungsarbeit neben einem obligatorischen Debriefing, das in Form eines vertraulichen Einzelgesprächs nach Rückkehr erfolgt, aktive Unterstützung bei der Reintegration in den Dienstalltag und, soweit gewünscht, im privaten Bereich. Dieses wird ermöglicht durch eine individuelle Betreuung, die auch außerhalb der normalen Dienstzeiten bei Bedarf jederzeit erreichbar ist und tätig wird. Zudem erfolgt in sogenannten Angehörigenseminaren, die regelmäßig unter Leitung der niedersächsischen Koordinierungsstelle durchgeführt und von Vertretern des Ministeriums begleitet werden, eine Zusammenführung ehemaliger und künftiger Missionsteilnehmerinnen und -teilnehmer und deren Angehörigen.
Diese Seminare dienen insbesondere der Information, dem Wissenstransfer, der Reflexion sowie einer das familiäre Umfeld einschließenden Missionsvor- und -nachbereitung; sie fördern zudem das gegenseitige Kennenlernen und den Erfahrungsaustausch.
Aus den Gesprächen mit den Rückkehrern wird häufig auch erkennbar, wie sehr sich die niedersächsischen Missionsteilnehmer mit ihrer Arbeit und ihren helfenden Aufgaben im Einsatzgebiet identifizieren und für den Aufbau einsetzen. Sie beschreiben immer wieder die positiven Erfahrungen und heben dabei die Bedeutung sowie die Wichtigkeit des Engagements beim Aufbau hervor. Unterstrichen wird dies oftmals durch die persönliche Bereitschaft, auch weiterhin unterstützend tätig sein zu wollen und für eine erneute Missionsteilnahme zur Verfügung zu stehen.
1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Zahl der Missbrauchsfälle an niedersächsischen Schulen in kirchlicher, privater oder staatlicher Trägerschaft vor?
2. In welcher Weise wird sie zur Problematik des sexuellen Missbrauchs schulaufsichtlich und/oder unterstützend tätig, und gilt dies für alle staatlichen, kirchlichen und privaten Träger gleichermaßen?
3. Welches polizeiliche Führungszeugnis und welche sonstigen Qualifikationsnachweise verlangt die Landesregierung von Lehrkräften (be- amtete, angestellte) und pädagogisch tätigen Personen, die in Schulen, in den Nachmittagsangeboten von Ganztagsschulen, in Kindertagesstätten oder in Horten eingesetzt werden?
Antwort Die in Deutschland bekannt gewordenen, bereits länger zurückliegenden Fälle sexuellen Missbrauchs an Schulen und Internaten in privater bzw. kirchlicher Trägerschaft, namentlich der katholischen Kirche, haben eine breite öffentliche Diskussion um Vorkommnisse sexualisierter Gewalt in Schulen und schulnahen Einrichtungen ausgelöst. Auch im Bereich der Kindertagesstätten sind sexuelle Übergriffe nicht auszuschließen. In den letzten Jahren ist es in Niedersachsen allerdings nur in einer Einrichtung zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen. Opfer leiden unter ihrem Trauma häufig ein Leben lang.
Was tut die Landesregierung, um sexuellen Missbrauch an Schulen, Internaten und Kindertageseinrichtungen zu verhindern?
Im Januar 2010 wurden Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen öffentlich, die von Lehrern am Canisius-Kolleg, einer Jesuitenschule in Berlin, in den 1970er- und 1980er-Jahren begangen wurden. Seitdem kommen immer mehr Missbrauchsfälle an kirchlichen, aber auch weltlichen Schulen ans Licht.
Deshalb sind schonungslose Aufklärung und wirksame präventive Maßnahmen geboten. Ich selbst habe in einer Arbeitsgruppe der KMK an Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen mitgearbeitet, auf die jetzt alle Schulen in Deutschland zurückgreifen können.
Sexualisierte Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen hat offensichtlich an vielen Orten systematisch stattgefunden und wurde jahrelang vertuscht.
Von den bisher bekannten Fällen sind vor allem Einrichtungen der katholischen Kirche betroffen, aber auch evangelische Schulen sowie Schulen in staatlicher und privater Trägerschaft.
Sexueller Missbrauch ist eine gravierende Tat, die zu besonders schwerwiegenden seelischen Verletzungen der Opfer führt. Bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist die Wahrung der professionellen Distanz von essentieller Bedeutung. Um Grenzüberschreitungen zu verhindern, setzen freie und öffentliche Träger von Schulen auf klare und unmissverständliche Handlungsrichtlinien für das in ihren Einrichtungen tätige Personal, insbesondere für das pädagogische Personal. Sie bauen dabei in vielfältiger Weise Sicherungen, wie etwa die Arbeit im Team, das Mehraugenprinzip und Supervisionen ein.
Dass die Fälle erst heute in diesem Ausmaß an die Öffentlichkeit gelangen, vermittelt den Eindruck, dass sogenannte Schweigekartelle bis heute wirksam waren oder es sogar noch sind.
In der Öffentlichkeit entsteht das Bild, dass Täter sich gegenseitig gedeckt haben und Opfer sich aus Scham oder Ohnmacht nicht offenbaren. Hinzu kam offenbar eine Kultur des Wegsehens oder die fachliche Unfähigkeit, Alarmsignale zu erkennen und zu deuten.
Auch in Niedersachsen dürfte es Missbrauchsfälle an Schulen und Kindertageseinrichtungen gegeben haben und geben.
Die Landesregierung ist deshalb nach Auffassung von Fachleuten gefordert, sowohl präventiv-unterstützend als auch aufsichtlich-schützend tätig zu werden bzw. dazu bereit zu sein.
Zu 1: Den für die Trägerschaft der kirchlichen Schulen in Niedersachsen zuständigen kirchlichen Gliederungen sind keine aktuellen, sondern ledig
lich ein bestätigter und fünf noch zu prüfende, jeweils zwanzig Jahre und länger zurückliegende Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt. Laut Mitteilung der Landesschulbehörde sind seit 2008 im Bereich des öffentlichen Schulwesens 18 Disziplinarverfahren wegen sexuell motivierten Fehlverhaltens bzw. wegen Überschreitung der gebotenen Distanz anhängig oder abgeschlossen worden. Drei dieser Fälle stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Schulbetrieb.
Zu 2: Das Thema „sexueller Missbrauch“ wird an den Schulen sehr ernst genommen. Sofern Verdachtsmomente auch aufgrund von Beschwerden aus der Elternschaft an einer öffentlichen Schule auftreten, wird die Landesschulbehörde eingeschaltet, die dann den Fall in der Bearbeitung übernimmt und über alle weiteren Maßnahmen entscheidet. Es wird zunächst ein Disziplinarverfahren eingeleitet und im Falle eines sexuell motivierten Fehlverhaltens gleichzeitig eine vorläufige Dienstenthebung ausgesprochen. Soweit bereits strafrechtliche Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft aufgenommen sind, wird das Disziplinarverfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt.
Die Landesschulbehörde berät Schulleitungen und Lehrkräfte zum Thema „sexueller Missbrauch“ mit dem Ziel, den Blick zu schärfen, nicht wegzusehen, eventuellen Verdachtsmomenten unverzüglich nachzugehen und durch Wachsamkeit und Präsenz Problemsituationen erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. durch unverzügliches Handeln Leid für schutzbefohlene Kinder zu verhindern.
Bei Schulen in freier Trägerschaft hat das Land keine personalrechtlichen Befugnisse. Dort sind die Träger selbst für die Aufklärung und Konsequenzen im Falle sexuellen Missbrauchs zuständig. Der staatlichen Schulaufsicht sind durch das Niedersächsische Schulgesetz Befugnisse eingeräumt, die auch genutzt werden. So kann nach § 167 Abs. 3 einer Lehrkraft diese Tätigkeit untersagt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen würden.
Zu 3: Die Landesschulbehörde ist mit Erlass vom 8. April 2010 angewiesen worden, künftig bei der Einstellung von lehrendem und nicht lehrendem Personal im schulischen Bereich generell von den Bewerberinnen und Bewerbern das erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden zu verlangen. Grundlage ist die zum 1. Mai 2010 in Kraft tretende Novellierung des Bundeszentralre
gistergesetzes (BZRG) unter Einfügung eines neuen § 30 a und Veränderung der §§ 31 und 32. Die Landesregierung wird darüber hinaus allen Trägern privater Schulen empfehlen, sich bei Einstellungen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz vorlegen zu lassen.
Mit der Änderung des Bundeszentralregistergesetzes wird auch im Bereich der Kindertagesstätten den Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes durch eine besondere Eignungsprüfung Rechnung getragen werden.