Protokoll der Sitzung vom 30.04.2010

(Hört, hört! bei der CDU - Miriam Staudte [GRÜNE]: Für die kleinen ist es trotzdem schwer!)

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Abschuss!)

- Wenn fast 30 % der Einzelbewerber im ersten Wahlgang die Mehrheit erreicht haben, dann kann man nicht davon sprechen, dass in irgendeiner Weise eine Partei übervorteilt würde. Die Zahlen sprechen nun wirklich für sich. Etwas anderes kann man hier nicht behaupten.

Meine Damen und Herren, wir werden es dann schaffen, den Kommunen eine Verfassung zu geben, die in Deutschland beispielgebend ist. Das ist unser Anspruch. Wir werden das gemeinsam schaffen. (Beifall bei der CDU)

Damit komme ich zum dritten Punkt, zum Kommunalverfassungsrecht. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Helmhold? Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen, dass Herr Hiebing noch eine persönliche Bemerkung angemeldet hat, zu der ich ihm nach der Ausschussüberweisung das Wort erteilen werde. Deswegen möchte ich Sie bitten, sich dann nicht gleich von Ihren Plätzen wegzubegeben, weil Wochenende ist, sondern noch hier zu bleiben.

Nein. Wir wollen wohl alle nach Hause. Insofern sollten wir jetzt zum Schluss kommen.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich komme also zum dritten Punkt, dem Kommunalverfassungsrecht. An die Rede von Herrn Hiebing in der Fraktion kann ich mich noch sehr gut erinnern. Es war ein eindrucksvolles Plädoyer für das ehrenamtliche Engagement auf der kommunalen Ebene.

(Unruhe)

- Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben wirklich großes Verständnis für die nachlassende Konzentrationsfähigkeit. Wir sollten jetzt aber zum Schluss kommen.

(Beifall bei der CDU)

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll sich der Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit diesem Antrag befassen. Spricht jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann ist das so beschlossen.

Herr Hiebing, Sie haben das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf die Ausführungen der Kollegin Modder. Ich bin entsetzt darüber, dass Sie glauben, Sie seien bei einer Fraktionssitzung der CDU dabei gewesen, und meinen, Sie wüssten, was ich dort gesagt habe. Das, was Sie glauben, was ich dort gesagt haben soll, habe ich dort nicht gesagt. Ich habe mich eingehend darüber ausgelassen, welche Folgen eine Eingleisigkeit möglicherweise langfristig für das Ehrenamt haben kann, und mich daher engagiert dafür eingesetzt, dass das Ehrenamt gestärkt wird.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Kollegin Modder, das, was Sie daraus gemacht haben, ist in der Sache an der Wahrheit vorbei. Deshalb weise ich das mit Entschiedenheit zurück.

Man kann möglicherweise auch mal Kolleginnen und Kollegen, die man jede Woche im Innenausschuss trifft, danach fragen, was gesagt worden ist. Ohne das zu tun, sollte man aber nicht glauben, dass man es wüsste. Das ist dann häufig auch für einen selbst enttäuschend.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der nächste, 24. Tagungsabschnitt ist vom 8. bis zum 11. Juni 2010 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen bestimmen.

Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Heimweg.

Schluss der Sitzung: 14.46 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht Unsere Sicherheit, in einem freien demokratischen Rechtsstaat leben zu können, wird in der heutigen Zeit von Entwicklungen gefährdet, die weit außerhalb der deutschen Staatsgrenzen entstehen können.

Tagesordnungspunkt 31:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/2415

Die Terrorangriffe des 11. September 2001 hatten ihre Wurzeln in den Ausbildungslagern der al-Quaida in Afghanistan. Diese Angriffe, wie auch die Attentate in London und Madrid, sind Angriffe auf die Grundlagen und freiheitlichen Werte der Völkergemeinschaft. Auch Deutschland ist im Visier der Terroristen, was uns die vereitelten Pläne der sogenannten Sauerlandgruppe, aber auch die Propagandavideos der islamistischen Terroristen im Internet zeigen.

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 2 der Abg. Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP)

Polizeieinsatz in Afghanistan - Betreuung der Polizisten

Deutschland unterstützt die afghanische Regierung beim Aufbau einer landeseigenen Polizei. Afghanistan soll in die Lage versetzt werden, selbst für die innere Sicherheit zu sorgen. Hierbei hat die Schaffung einer funktionierenden afghanischen Polizei eine wichtige Priorität. Nur eine funktionierende und gut ausgebildete Polizei kann das Vertrauen der Bürger gewinnen und langfristig einen demokratischen Rechtsstaat sichern.

Die Krisenherde dieser Welt sind Orte der Instabilität, an denen das staatliche Gewaltmonopol nicht mehr greift. Terrorismus, die Weitergabe von Massenvernichtungswaffen und zerfallende Staaten beeinflussen heute entscheidend unsere Sicherheitspolitik. Um diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen, ist ein differenziertes Instrumentarium vernetzter Sicherheitspolitik vonnöten. Allein auf die militärische Karte zu setzen, schafft in Krisengebieten wie Afghanistan auf Dauer keine Stabilität. Deshalb muss der Fokus auf den Aufbau der zivilen Infrastruktur gerichtet sein, was in Afghanistan ohne flankierenden militärischen Beistand nicht möglich ist. Ziviler Aufbau und militärischer Schutz sind hier zwei Seiten derselben Medaille im Stabilisierungsprozess.

Auch niedersächsische Polizeibeamtinnen und -beamte leisten nach Auffassung von Beobachtern wichtige Hilfe beim Wiederaufbau der afghanischen Polizei. Von den wiederkehrenden Polizeibeamtinnen und -beamten wird die Arbeit in der Mission als sinnvoll erachtet. Zwar sei die Arbeit oftmals mühselig, es gebe aber durchaus Fortschritte in der Qualifizierung der Sicherheitskräfte. Daher wird es von den Betreffenden auch als wichtig und richtig gesehen, weiter in den Aufbau Afghanistans zu investieren.

Der Einsatz in Afghanistan ist gleichzeitig schwierig und gefährlich. Die Sicherheitslage in Afghanistan ist angespannt, und es gilt daher, die Polizeibeamtinnen und -beamten auf die Situation vor Ort vorzubereiten und während der Zeit des Einsatzes zu begleiten. Ebenso müssen den Polizeibeamtinnen und -beamten nach deren Auffassung nach der Rückkehr aus dem Einsatz Hilfsangebote zur Verfügung gestellt werden, um sie bei der Aufarbeitung der Geschehnisse und Erlebnisse während der Zeit in Afghanistan zu unterstützen.

Öffentliche Sicherheit ist die Grundlage jedes Gemeinwesens und damit die Kernaufgabe jeder Staatlichkeit. Wir verfolgen mit unserem Engagement in Afghanistan das Ziel des Aufbaus stabiler Institutionen, eingebettet in eine funktionierende Sicherheitsarchitektur. Damit wollen wir die Institutionen des Landes langfristig und dauerhaft in die Lage versetzen, eigenständig für die Sicherheit ihrer Bürger zu sorgen.

Wir fragen die Landesregierung: Der Schlüssel für eine dauerhafte Sicherheit in Afghanistan liegt in einem konzentrierten Aufbau des afghanischen Polizei- und Sicherheitssektors. Dazu werden deutlich mehr und besser ausgebildete afghanische Polizisten benötigt - und dies zeitnah. Nicht nur die Innenministerkonferenz, die sich in den zurückliegenden Jahren wiederholt (letztmalig im Dezember 2009) mit dem deutschen Engagement beim polizeilichen Aufbau in Afghanistan befasst hat, ist dieser Auffassung. Auch die Bundeskanzlerin und alle Regierungschefs der Länder haben bereits im Juni 2009 darauf hinge

1. Wie werden die Polizeibeamtinnen und -beamten des Landes Niedersachsen auf den Einsatz in Afghanistan vorbereitet?

2. Welche Betreuungsangebote stehen den Polizeibeamtinnen und -beamten des Landes Niedersachsen und ihren Angehörigen während des Einsatzes zur Verfügung?

3. Welche Hilfsangebote stehen den Polizeibeamtinnen und -beamten des Landes Niedersachsen nach der Rückkehr aus dem Einsatz in Afghanistan zur Verfügung, um das Erlebte zu verarbeiten?

wiesen, dass zwischen dem Bund und allen Ländern in dieser Sache Einvernehmen besteht, und einen verstärkten deutschen Beitrag zum Polizeiaufbau in Afghanistan befürwortet. Mit der Beteiligung deutscher Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter an den Friedensmissionen in Afghanistan wird eine wichtige außenpolitische Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland wahrgenommen.

Eine Beteiligung an den Missionen ist - ungeachtet der Zuständigkeit des Bundes für die Außenpolitik - eine gemeinsame Aufgabe der Polizeien der Länder und des Bundes.

Niedersachsen beteiligt sich seit 1994 an internationalen Friedensmissionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union sowie an bilateralen Polizeiprojekten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. In der Mehrzahl der Fälle geht es dabei um den Aufbau und die Ausbildung bzw. die Kontrolle und Beratung der Polizei mit dem Ziel, die Respektierung von Grundrechten und eine unparteiische Amtsausübung sicherzustellen. Die Polizei Niedersachsen leistet so gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund einen bedeutsamen Beitrag für den Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen in den Einsatzgebieten. Dies ist auch unser Weg in Afghanistan. In der Londoner Afghanistan-Konferenz wurden mit der neuen afghanischen Regierung wichtige neue Weichenstellungen des bisherigen Vorgehens in Afghanistan vorgenommen. Es wurde die Strategie der vernetzten Sicherheit verabschiedet, in der die Sicherheitspolitik und die Entwicklungspolitik eng miteinander verbunden sind. Die Strategie sieht vor, die afghanischen Sicherheitskräfte so auszubilden, dass sie schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, für die Sicherheit und Stabilität ihres Landes selbst zu sorgen. Dieser Ansatz und die dahinter stehenden friedenssichernden Maßnahmen werden von der Landesregierung ausdrücklich unterstützt.

Den niedersächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten, die sich auf freiwilliger Basis bereit erklären und mit hoher Motivation und großen persönlichen Engagement im Afghanistan am Polizeiaufbau mitwirken, gebühren Anerkennung und Hochachtung. Ihnen und ihren Familien dankt die Landesregierung daher auch an dieser Stelle ausdrücklich. Sie verdienen nicht nur das Vertrauen und den Respekt der Landesregierung, sondern des gesamten Landtages. Von der Leistungsfähigkeit und der hohen Motivation dieser Polizistinnen und Polizisten, aber auch von den großen Herausforderungen, denen sie sich in Afghanistan zu

stellen haben, konnte ich mir im Februar anlässlich einer Inspektionsreise unmittelbar vor Ort im Einsatzgebiet in vielen Gesprächen und Kontakten ein unmittelbares Bild machen. Auch die Gespräche, die ich und die Spitze der niedersächsischen Polizei in meinem Hause mit den Missionsteilnehmern nach ihrer Rückkehr führen, bestätigen dieses Bild.

Sie machen aber auch immer wieder deutlich, dass die besonderen Gefahrenquellen eines Auslandseinsatzes eine besondere Fürsorge bedingen. Bei aller Bedeutung des Engagements in Afghanistan steht daher außer Frage, dass die Sicherheit der eingesetzten Polizeikräfte höchste Priorität genießt.

Die Innenministerkonferenz hat in ihrer Sitzung im Dezember 2009 eine Evaluierung des bisherigen Polizeieinsatzes in Afghanistan in Auftrag gegeben, in der es ausdrücklich auch darum geht, der professionellen Betreuung des Personals eine besondere Bedeutung beizumessen.

Mit Blick auf die jüngsten sehr traurigen Zwischenfälle, bei denen auch deutsche Soldaten gefallen sind, ist von besonderer Wichtigkeit, hier einen weiteren Punkt zu betonen: Unsere Beamtinnen und Beamten werden nur in den Regionen und Distrikten eingesetzt, die nach Einschätzung der Bundesregierung auf der Grundlage aller verfügbaren Informationsquellen als sicher bewertet werden. Das hat uns der Bundesinnenminister schriftlich zugesichert. Und die Einschätzung erfolgt auf einer fortlaufenden Erhebung und Bewertung der Sicherheitslage.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: