- Noch einen kleinen Moment, Herr Rolfes. Die Gemüter müssen sich noch ein bisschen beruhigen. - Bitte schön, Herr Rolfes!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Briese, natürlich muss alles getan werden, um den Kommunen ein stetiges und
verlässliches Finanzaufkommen zu sichern. Aus einem Sünder wird aber kein Heiliger, nur weil er die Sünde vergisst. Es war die rot-grüne Bundesregierung, die die Gewerbesteuerumlage zulasten der Kommunen verschlechtert hat.
Auf unsere Initiative hin wurde das rückgängig gemacht. Wir haben die Kommunalfinanzen dadurch wenigstens ein wenig wieder ins Lot bringen können.
Ich sage das nur zur Erinnerung, weil es der Stil von Herrn Briese ist, sich immer hier vorne hinzustellen und uns allen etwas zu sagen, was dann Maßstab für alle sein soll, nur weil er glaubt, im Besitz aller Weisheiten zu sein.
Ich muss auch etwas zu Frau Modder sagen, die Aussagen von Bernd-Carsten Hiebing aus der Fraktionssitzung zitiert hat. Ich weiß nicht, welche Wanze sie da angebracht hat, zumindest muss die Übertragungsleistung sehr schlecht gewesen sein. Eine solche Diskussion hat es nicht gegeben. Bernd-Carsten Hiebing hat in seinem Beitrag die gesamte Breite dargestellt, über die man beim Kommunalverfassungsrecht diskutieren kann.
Das ist im Grunde ein Hinweis darauf, dass wir uns diese Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt sparen können, weil der Gesetzentwurf eingebracht und dann in den Ausschüssen diskutiert wird.
Der Gesetzentwurf wird natürlich auch in Anhörungen vorgestellt, sodass alle die Möglichkeit haben werden, sich in die Beratungen einzubringen. Das ist dann der richtige Zeitpunkt.
Meine Damen und Herren, natürlich sieht dieser Gesetzentwurf neben der Zusammenfassung auch eine Reihe von Änderungen vor. Dann ist die Gelegenheit, lieber Herr Briese, mit konkreten Änderungsanträgen, möglichst aber nach der Anhörung, ganz konkret auf die Gesetzgebung Einfluss zu
Wenn wir darüber diskutieren, ob man für die Plenarsitzungen den Freitag noch braucht, wenn man am Dienstagmittag anfängt, kann man im Sinne von Zeitökonomie auch feststellen: Diese Diskussion hätten wir uns sparen können.
(Zustimmung bei der FDP - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Darf man auch schon vorher mal sagen, was man will?)
Natürlich geht es uns um die Lebensfähigkeit und die Leistungsfähigkeit der Kommunen. Sie bilden die Grundlage für Nachhaltigkeit und Stabilität in unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. In einer Welt der Globalisierung, in einer Zeit, in der Bindungen aufgrund vielfältiger Entwicklungen eher schwächer werden und es schwierig erscheint, die Menschen zu erreichen, ist es umso wichtiger, dass die kommunale Selbstverwaltung, die Bindung der Bürger an die Gemeinde, die Eigenverantwortung und die Gestaltungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in ihrer Gemeinde vital bleiben.
Das Bundeskabinett hat am 24. Februar 2010 beschlossen, eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung einzuberufen. Darüber hinaus hat der Innenminister einen Beraterkreis zur Erarbeitung eigener Vorschläge für eine Kommunalfinanzreform eingerichtet. Beide Entscheidungen begrüßen wir ausdrücklich. Sie sind Beweis dafür, dass das Thema ernst genommen und im politischen Bereich auch in aller Ausführlichkeit diskutiert wird.
Unser grundsätzlicher Ansatz ist, die Grundlage der kommunalen Finanzen zu stärken. Gemeinsam sollten der Bund, die Länder und die Gemeinden überlegen, ob den Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht größerer Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum gegeben werden kann. Die entscheidende Frage ist, ob wir die Leistungsstandards in Bezug auf die Ausgabenseite bundeseinheitlich durch Vorgaben absichern müssen oder ob wir uns zu mehr Eigenverantwortung, Regionalisierung und Wettbewerb unter den Kommunen bekennen können. Aus meiner Sicht ist die zweite Variante die bessere. Genau dafür müssen diese Arbeitsgruppen Vorschläge unterbreiten.
nisoffene Prüfung vorsieht und festlegt, welche Aufgaben wie verteilt und strukturiert werden. Wenn wir das Problem nicht von der Ausgabenseite, sondern nur von der Einnahmeseite her angehen, werden wir es nicht zureichend lösen können. Dieser Aspekt fehlt in Ihrem Antrag völlig. Den Trend, dass sich vor Ort immer weniger Menschen engagieren, können wir nur dann stoppen, wenn wir der kommunalen Ebene selbst wieder mehr Entscheidungsspielraum geben und auch Entscheidungsverantwortung übertragen.
Der zweite Punkt sind die kommunalen Finanzquellen, die im Antrag ebenfalls angesprochen worden sind. Dies ist ein altes Thema. Es ist völlig unstrittig, dass die Gewerbesteuer eine besonders konjunkturanfällige Steuerquelle der Gemeinden ist. Die Gewerbesteuer ist aber nicht erst jetzt Diskussionsgegenstand geworden, sondern schon vor vielen, vielen Jahren. Die Verstetigung ist auch vorherigen Regierungen nicht so leicht gefallen. Einer Änderung und Auflösung der Gewerbesteuer darf und kann man aber nur dann zustimmen, wenn die Gemeinden nicht noch weitere Ausfälle zu beklagen haben, sondern finanziell besser und gleichmäßiger ausgestattet werden. Kurz: Wenn in diesen Diskussionen für die Kommunen eine bessere, verstetigte und verlässlichere Lösung herauskommt, muss man darüber nachdenken; es wäre sogar unvernünftig, dies nicht zu tun.
Dabei muss allerdings eine ganze Reihe von Kriterien eingehalten werden. Beispielhaft erwähnen möchte ich das Anreizkriterium, welche Entwicklungen in einer Kommune man denn zulässt. Das ist ein ganz wichtiges Kriterium. Ein weiteres Kriterium im Zusammenhang mit der Einkommensteuer ist, dass die Gemeinden, die in einem Speckgürtel um eine Großstadt herum liegen und in denen keine Industriebetriebe angesiedelt werden, plötzlich zu den ganz Reichen gehören und diese durch den Wegfall der Gewerbesteuer nicht belohnt werden dürfen. Kurzum: Die Diskussion ist mit Sicherheit noch lange nicht am Ende. Wenn wir die Verstetigung der Einnahmen mit mehr Entscheidungsspielräumen für die Kommunen hinsichtlich der Ausgaben verbinden, dann erfüllen wir unsere Aufgabe und stärken die kommunale Selbstverwaltung. Dazu lade ich alle ein. In die Beratung des Kommunalgesetzbuches, aber auch in die Diskussionen über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen über die Verstetigung der Kommunalfinanzen bringen wir uns ein. Das aber setzt voraus, dass wir es uns nicht so einfach machen und nur mit dem Finger auf den anderen zeigen. Das wird zu nichts
Ihr Antrag enthält einige Punkte, über die man durchaus diskutieren kann. Ich spreche beispielweise das Thema „direkte Demokratie“ an, bei dem man sich sicherlich darüber Gedanken machen muss, ob es dafür nicht auch in Niedersachsen eine einheitliche Regelung geben müsste.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn meiner Rede möchte ich mich der Kollegin Modder anschließen, die gesagt hat, dass es sinnvoll gewesen wäre, die Themenkomplexe „Kommunalfinanzen“ und „Kommunalverfassungsrecht“ voneinander zu trennen. Auch aus meiner Sicht sind dies zwei unterschiedliche Bereiche, über die wir bereits an unterschiedlichen Stellen diskutiert haben. An dieser Stelle haben Sie sich einen Bärendienst erwiesen, Herr Kollege Briese.
Schon in der letzten oder vorletzten Plenarsitzung, glaube ich, haben wir hier schon über verschiedene Vorschläge insbesondere zu den Kommunalfinanzen und auch über die bereits eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema Kommunalfinanzen diskutiert. Für uns von CDU und FDP ist es wichtig, für die Kommunen eine Verstetigung der Einnahmesituation zu erreichen. Das ist eigentlich schon immer das größte Problem bei der Gewerbesteuer gewesen. Deswegen müssen wir unseren Fokus darauf richten, dass diese Schwankungen endlich aufhören, damit die Kommunen ordentlich planen können, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Zum Kommunalverfassungsrecht befindet sich zurzeit ein Gesetzentwurf der Landesregierung in der Kabinettsanhörung. Von daher werden dort sicherlich noch umfangreiche Stellungnahmen eingehen. Ich möchte für die FDP-Fraktion an dieser Stelle ganz klar begrüßen, dass Innenminister Schünemann mit der anstehenden Reform des Kommunalverfassungsrechts schwerpunktmäßig das Ehrenamt stärken will. Das ist ein richtiger Ansatz; denn wir müssen Anreize dafür schaffen, dass sich mehr Bürgerinnen und Bürger an der Kommunalpolitik beteiligen. Das wollen CDU und FDP; denn das ist gelebtes Bürgerengagement, meine Damen und Herren.
Zum Thema „Stichwahl“ - auch Hanne Modder hat dieses Thema angesprochen - ist aus Sicht der FDP noch nichts entschieden. Wir müssen zunächst einmal abwarten, wie die Stellungnahmen ausfallen werden, die noch eingehen werden. Das ist eine Möglichkeit, die dort aufgezeigt wurde.
Am Schluss meiner Rede möchte ich mein Hauptaugenmerk auf die im Raum stehenden wahlrechtlichen Vorschläge richten. Die SPD-Fraktion hat dazu ja auch einen Vorschlag unterbreitet, den ich persönlich aber überhaupt nicht gut finde, weil ich glaube, dass es sinnvoll war, die Direktwahl des Bürgermeisters von der Ratswahl zu trennen; denn so kann auf die Ratswahl ein stärkerer Fokus gelegt werden. Außerdem können wir es dadurch schaffen, Externe für die Bürgermeisterposten zu gewinnen. Aber auch die Diskussionen über diese Fragen befinden sich noch im Fluss und sind noch nicht entschieden worden.
Von daher würde ich vorschlagen, dass wir den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag in die Beratungen des Kommunalverfassungsrechts einbeziehen. Ich gehe davon aus, dass wir die Gesetzesvorlage von der Landesregierung zeitnah bekommen werden. Insofern werden wir über alle die hier vorgetragenen Punkte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und im Sinne der kommunalen Familie hier in Niedersachsen sachgerecht entscheiden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Drei kurze Anmerkungen zu dem Antrag. - Erstens zur Gemeindefinanzreform. Dazu habe ich schon gestern in der Aktuellen Stunde ausführlich Stellung genommen. Ich kann nur sagen, dass der Bundesinnenminister das, was ich gestern dazu gesagt habe, heute in einem Zeitungsinterview bestätigt hat. In diesem Interview
hat er klar gesagt, dass noch vor der Sommerpause Ergebnisse präsentiert werden sollen, damit die Gemeindefinanzen noch im nächsten Jahr verstetigt und verbessert werden können.
Das sollte uns allen die ganz klare Botschaft geben, dass wir alles daransetzen müssen, um Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, sich für die kommunale Arbeit bereitzuerklären. Wenn uns das nicht gelingt, ist tatsächlich ein großes Stück Demokratie in Gefahr. Deshalb ist es sinnvoll, dass wir genau dort ansetzen und prüfen, ob wir hier Hilfestellungen geben können - u. a. durch das Kommunalverfassungsrecht. Genau diese Rede von Herrn Hiebing habe ich mir wirklich zu Herzen genommen.
Zweitens zur Stichwahl. Hier wurde behauptet, dass die großen Parteien geschützt würden, wenn die Stichwahl abgeschafft würde. Die Zahlen sprechen - das gebe ich zu - aber leider eine andere Sprache. Man muss es sich einmal anschauen: Bei den letzten in Niedersachsen im Jahr 2006 gleichzeitig durchgeführten 318 Direktwahlen haben 69 Einzelbewerberinnen und -bewerber - also gerade nicht die Kandidaten der größeren Parteien - schon im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. Das sind knapp 22 %. Weitere 19 Einzelbewerber und -bewerberinnen erhielten zwar die meisten Stimmen, verfehlten aber die erforderliche absolute Mehrheit. Zählt man diese dazu, sind es rund 28 %, wenn man auf die Stichwahl verzichten würde. Angesichts dieser Zahlen kann man nicht davon sprechen, dass irgendeine Partei oder Fraktion dadurch übervorteilt wird.
Deshalb haben wir die zehn Punkte, die wir mit den kommunalen Spitzenverbänden verabredet haben, mit in unseren Gesetzentwurf aufgenommen. Das ist eine gute Antwort - nicht die einzige Antwort, aber eine gute Antwort -, mit der wir es schaffen, das ehrenamtliche Engagement auf der kommunalen Ebene tatsächlich abzusichern.
Ich freue mich auf die Beratung, wenn wir im Juni diesen Gesetzentwurf eingebracht haben werden. Was habe ich im Vorfeld schon alles dazu gehört! Jetzt sind wir auf der Schusslinie, hätte ich beinahe gesagt.