Protokoll der Sitzung vom 30.04.2010

Wie geht es weiter mit dem geplanten Landtagsabriss?

Im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss des denkmalgeschützen Plenarsaals wurde jetzt als letzter Schritt und als Abschluss des aktuellen Architektenwettbewerbs das sogenannte Verhandlungsverfahren mit den drei Preisträgern begonnen. Ich frage die Landesregierung:

1. Warum ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach diversen Anfragen zu dieser Teilstrecke immer noch in Unkenntnis der Lage? Gab es in den vergangenen vier Jahren Vororttermine seitens der Landesbehörde?

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Kriterien werden im Verhandlungsverfahren zugrunde gelegt?

2. Mit welcher Gewichtung gehen diese Kriterien jeweils in das Verhandlungsergebnis ein?

2. Worauf basieren denn die bisher abschlägigen Beurteilungen der Landesbehörde zu Sanierungsarbeiten an der L 143?

3. Welche Gründe haben für gerade diese gewählte Gewichtung im Einzelnen gesprochen?

3. Wann kann die Gemeinde Loxstedt mit einer positiven Antwort auf die Sanierungsanfragen für die L 143 rechnen, bzw. wann ist geplant, die Ortsdurchfahrt Nesse zu sanieren?

Das Verhandlungsverfahren nach § 5 der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) setzt Auftragsverhandlungen mit ausgewählten Bewerbern voraus. Diese Auftragsverhandlungen hat das Staatliche Baumanagement am 22. April 2010 durchgeführt und abschließend bewertet, sie sind nunmehr abgeschlossen. Die Wertung der Auftragsverhandlungen hat zu dem Ergebnis geführt, dass das Büro Yi mit 435 von 500 möglichen Punkten „am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet“ (§ 24 VOF).

Zuständiger Baulastträger für die Fahrbahn der L 143 ist das Land, für die Gehwege ist dies die Gemeinde Loxstedt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Niedersächsischen Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist die Situation vor Ort entgegen der Einschätzung der Fragestellerin bekannt. Gleichwohl sind zur Beantwortung der sehr detaillierten Eingabe der Anwohnerin Stellungnahmen der zuständigen Stellen vor Ort erforderlich. Ortstermine waren in den letzten Jahren entbehrlich.

Grundlage für die Wertung waren folgende vier Kriterien: „Platzierung im Architektenwettbewerb“, „Präsentation des Büros“, „Projektabwicklung“ und „Grundlagen der Honorarnebenkosten“.

Die Gewichtung dieser Kriterien war dabei wie folgt verteilt:

Zu 2: Die Notwendigkeit zur Beseitigung der Fahrbahnschäden in der Ortsdurchfahrt Nesse ist unstrittig. Ein Vergleich mit den Schadensbildern anderer Teilstrecken führte zu dem Ergebnis, dass die Beseitigung der Schäden in Nesse noch zurückgestellt werden muss.

- „Platzierung im Architektenwettbewerb“ 60 %

- „Präsentation des Büros“ 10 %

- „Projektabwicklung“ 25 %

- „Grundlagen der Honorarnebenkosten“ 5 %

Die Höhe der Gewichtung spiegelt die besondere Bedeutung der Bauaufgabe und die getroffene Juryentscheidung wider. Bei der Gewichtung der übrigen Kriterien hat die „Projektabwicklung“ eine hohe Bedeutung vor den beiden anderen Kriterien „Präsentation des Büros“ und „Grundlagen der Honorarnebenkosten“. Bei dieser Gewichtung war sichergestellt, dass nicht ein einzelnes Kriterium allein ausschlaggebend ist. Prinzipiell hatte jede Platzierung im Wettbewerb die Chance, das Verhandlungsverfahren erfolgreich abzuschließen.

Über das Ergebnis der Auftragsverhandlungen sind die Bewerber bereits informiert worden. Formal erfolgt die Vergabe an den Auftragnehmer durch Vertragsunterzeichnung. Diese kann erfolgen, sobald das anhängige Vergabekammerverfahren abgeschlossen ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Siehe Vorbemerkungen.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 20 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Wann wird die Barrierefreiheit auf der Heidebahn (KBS 123) umgesetzt, und bleiben die Haltepunkte Suerhop, Wintermoor und Büsenbachtal im neuen Fahrplankonzept enthalten?

Die Optimierung des Verkehrs auf der Heidebahn, Kursbuchstrecke 123, kommt nach Beobachtung von Vertretern vor Ort nach wie vor nur schleppend voran. Der Ausbau des Streckenabschnitte Bennemühlen–Walsrode und Soltau–Buchholz hat nach Verzögerungen begonnen. Nach wie vor ungeklärt ist die finanzielle Realisierung des notwendigen Ausbaus für den Streckenabschnitt zwischen Walsrode und Soltau. Bei der Fahrplangestaltung ergeben sich immer wieder strittige Punkte.

Wie vor einem Jahr ist der durchgehende Verkehr der Heidebahn zwischen Hannover und Walsrode am Samstag und Sonntag nach der Fahrplanumstellung im Dezember 2010 gefährdet. Hintergrund ist eine vorgesehene Kürzung der Landeszuschüsse in Höhe von 1,8 Millionen Euro an die Region Hannover für die Bestellung des Nahverkehrs. Die Fahrgäste wären dann am Wochenende auf das Umsteigen in Bennemühlen angewiesen. Dies wäre nach Einschät

zung der Nutzer eine erneute Benachteiligung der Heidebahnnutzer im ländlichen Raum.

Barrierefreiheit auf Bahnhöfen, auch auf denen der Heidebahn, wird besonders vor dem Hintergrund des demografischen Wandels nach Einschätzung von Experten immer wichtiger. Streitig ist, ob bei der Barrierefreiheit § 48 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung Anwendung finden muss, wonach Bahnsteige des öffentlichen Personennahverkehrs von behinderten, älteren Menschen und Personen mit Kleinkindern ohne fremde Hilfe zu erreichen sein müssen und eine Höhe aufzuweisen haben, die ihnen das Ein- und Aussteigen erleichtert, entsprechend den auf der Strecke verkehrenden Fahrzeugen, um eine Grundvoraussetzung für Mobilität zu erfüllen.

Immer wieder angemahnt wird der barrierefreie Ausbau des Bahnhofes Soltau, der sowohl für den Verkehr auf der Heidebahn wichtig ist als auch für die sogenannte Amerikalinie, die dort den Heidebahnverkehr kreuzt. Am 29. Oktober 2009 antwortete die Landesregierung auf eine Frage nach dem barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen an der Heidebahn in meiner Kleinen Anfrage vom 16. September 2009: „Den behindertengerechten Ausbau der Stationen im Abschnitt Soltau–Buchholz strebt das Land zeitnah an, für den Abschnitt Walsrode–Soltau sollen entsprechende Verhandlungen mit der DB AG aufgenommen werden“. Somit ist der Bahnhof Soltau das Herzstück beider Streckenabschnitte. Die Notwendigkeit des barrierefreien Ausbaus ist offenbar unstrittig, zumal auch eine Zahl von über 1 260 Ein- und Ausstiegen sowie 60 Zughalten pro Tag erreicht wird. Bei einer Veranstaltung in Soltau Mitte März 2010 verwies ein Sprecher der DB Station & Service AG darauf, dass ein barrierefreier Ausbau nur mit Fördermitteln vom Land Niedersachsen umsetzbar sei. Nach Aussage der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) vom 28. Dezember 2009 sollen sogar die nachfragestarken Bahnstationen Schneverdingen, Handeloh und Holm-Seppensen barrierefrei ausgebaut werden im Rahmen der Ausbaumaßnahme der Heidebahn, obwohl sie weniger als 1 000 Ein- und Ausstiege pro Tag zu verzeichnen haben.

Die LNVG plant, ein neues Fahrplankonzept für die Heidebahn in das Vergabeverfahren für das Betreiben der Strecke einzubringen. Eine Variante beinhaltet einen 20-minütigen Halt in Soltau und Taktverkehr bis Buchholz mit einer Zugkreuzung in Handeloh auf der eingleisigen Strecke; eine weitere Variante sieht einen kurzen Aufenthalt in Soltau vor mit Zugkreuzung in Schneverdingen und dafür die Aufhebung der Haltepunkte Wintermoor, Suerhop und Büsenbachtal. Diese Pläne erzeugen Ängste bei den Nutzern der zur Disposition stehenden Haltepunkte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bisher hat die Region Hannover jedes Jahr wieder um Zuschüsse für den Nahverkehr

kämpfen müssen. Wird das Land dafür Sorge tragen, dass die Landeszuschüsse für die Region Hannover mittelfristig zugesagt werden, damit auch über Dezember 2010 hinaus der Verkehr auf der Heidebahn sonnabends und sonntags zwischen Hannover und Walsrode (ab Bennemühlen) bestellt werden kann, und dafür von der Streichung der Zuschüsse im Nahverkehr in Höhe von 1,8 Millionen Euro absehen?

2. Werden die Haltepunkte Wintermoor, Suerhop und Büsenbachtal an der Heidebahn auch nach dem neuen Fahrplankonzept erhalten bleiben, das dafür einen 20-minütigen Halt in Soltau vorsieht, oder wird der Halt in Soltau kurz sein, dafür aber die Aufhebung der Haltepunkte Wintermoor, Suerhop und Büsenbachtal angestrebt?

3. Wird das Land Niedersachsen Fördermittel für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofes Soltau bereitstellen, wann soll mit dem notwendigen Ausbau begonnen werden, und wie sieht die Planung für die übrigen Bahnhöfe in Niedersachsen aus?

Der Ausbau der Heidebahn zwischen Bennemühlen und Buchholz (Nordheide) ist derzeit ein wichtiges Schienenprojekt in Niedersachsen. Ziel und Gegenstand der in drei Ausbauabschnitte eingeteilten Arbeiten sind die Erschließung der Region, die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit und die Sanierung der Stationen entlang dieser Strecke.

Der Ausbau des südlichen Streckenabschnitts zwischen Bennemühlen und Walsrode (1. Bauab- schnitt) hat im Sommer 2009 begonnen, und auch die Bauarbeiten des nördlichen Streckenabschnitts Soltau–Buchholz (3. Bauabschnitt) wurden Ende 2009 aufgenommen. Die Arbeiten in beiden Teilabschnitten verlaufen planmäßig, und die Strecken sollen zum Fahrplanwechsel 2011/2012 in Betrieb genommen werden. Es ist für das Land von hoher Priorität, auch den Ausbau des mittleren Teilabschnitts zwischen Walsrode und Soltau (2. Bauab- schnitt) voranzutreiben. Deswegen steht die Landesregierung in intensiven Gesprächen mit der DB AG über dessen Finanzierung und zeitnahe Umsetzung.

Unter Berücksichtigung der zukünftigen Infrastruktur und Fahrzeuge plant die LNVG ein neues Fahrplankonzept für die Heidebahn ab Dezember 2011. Ziel ist es, die durch die Geschwindigkeitsanhebung erzielbaren Fahrzeitgewinne in einen für den Kunden nutzbaren Reisezeitgewinn umzusetzen und ein Angebot im Stundentakt anzubieten. Da die Strecke weiterhin eingleisig sein wird und die Zahl und Lage der Bahnhöfe, in denen sich die Züge begegnen können, gleich bleibt, sind die Variationsmöglichkeiten bei der Fahrplankonstruk

tion begrenzt. Außerdem gibt es weitere Zwangspunkte, die zu beachten sind: zum einen die möglichst kurzen Anschlüsse an die Metronom-Züge in Buchholz, zum anderen die minutengenaue Einpassung in den S-Bahn-Takt zwischen Bennemühlen und Hannover Hbf sowie die Gleisbelegung in Hannover Hbf. Aufgrund dieser Faktoren ist für den südlichen Streckenabschnitt zwischen Soltau und Hannover Hbf nur eine einzige Fahrplanvariante möglich, die auch die An- und Abfahrtszeiten in Soltau in Richtung Süden bestimmt.

Für den Fahrplan zwischen Buchholz und Soltau sind zwei Varianten möglich:

Erstens. Die erste Fahrplanvariante sieht eine stündliche Zugbegegnung in Handeloh und Anschlüsse an die Metronom-Züge in Richtung Hamburg und Bremen zu den Minuten 19 und 38 in Buchholz vor. In Soltau hätten die Züge bei dieser Variante allerdings eine Aufenthaltszeit von jeweils ca. 24 Minuten, da die Abfahrts- und Ankunftszeiten von und nach Hannover Hbf, wie vorstehend erwähnt, fixiert sind.

Zweitens. Bei der zweiten Fahrplanvariante findet die stündliche Zugbegegnung in Schneverdingen statt. Anschlüsse an den Metronom bestehen in Richtung Hamburg Hbf zur Minute 59 und aus Richtung Hamburg Hbf zur Minute 4. In Soltau hätten die Züge aus/in Richtung Süden nur eine kurze Aufenthaltszeit von ca. zwei Minuten. Bei dieser Variante wäre es allerdings erforderlich, auf die drei sehr gering frequentierten Halte Suerhop (150 E/A) , Büsenbachtal (90 E/A) und Wintermoor (80 E/A) zu verzichten, um einerseits die Anschlüsse zu erreichen und andererseits die Begegnung der Züge im Bahnhof Schneverdingen sicherzustellen.

Für den Ausbau der Bahnstationen ist der Bund als Eigentümer der Infrastruktur verantwortlich. Dafür stehen Bundesmittel zur Verfügung, die über das Eisenbahn-Bundesamt projektgebunden an die DB Station & Service AG ausgezahlt werden. Dabei gelten z. B. Bestimmungen für den barrierefreien Ausbau von Stationen, die festlegen, dass eine Mindestzahl von 1 000 Ein- und Aussteigern täglich erreicht werden muss, damit ein barrierefreier Ausbau mit Bundesmitteln finanziert werden kann. Ein barrierefreier Ausbau von Stationen mit geringeren Ein- und Aussteigerzahlen kann daher allenfalls mit Landesmitteln erfolgen.

Dieses vorausgeschickt, wird die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: In den Jahren 2008 und 2009 sind den ÖPNV-Aufgabenträgern zusätzliche Landesmittel in Höhe von 15 Millionen Euro p. a. für die Bestellung von ÖPNV-Betriebsleistungen zur Verfügung gestellt worden. Diese freiwilligen Leistungen des Landes dienten als Teilkompensation für die Reduzierung der Zuweisung nach § 7 Abs. 1 und 5 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) infolge der unerwarteten Kürzung der Regionalisierungsmittel durch den Bund ab 2006.