Aber wenn wir über Drogen im Straßenverkehr reden, dann müssen wir doch auch darüber reden, dass in Deutschland die Promillegrenze im Straßenverkehr noch immer eine der höchsten in Europa ist, nämlich 0,5 Promille. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat längst gefordert, diese Grenze auf 0,3 Promille abzusenken. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, machen Sie sich diese Forderung zu eigen! Reduzieren Sie die Gefährlichkeit von Alkohol im Straßenverkehr!
Ich kann leider nicht mehr auf alle Aspekte eingehen. Aber einen wichtigen Punkt möchte ich noch erwähnen, und zwar die medizinische Komponente von Cannabis - und da bin ich ganz bei Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler -: Wir müssen endlich anerkennen, dass Cannabis bei vielen
Krankheiten ein ganz wichtiges Medikament sein kann. Es ist absolut unzumutbar, ein so bürokratisches Verfahren aufzubauen, wie es die Bundesregierung gegenwärtig macht. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass die betroffenen Personen ihre Cannabismedikamente selbst bezahlen müssen. Wir sollten auch für die Personen, die auf Cannabis angewiesen sind, ein umfängliches medizinisches Angebot vorhalten, meine Damen und Herren.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das würde auch viel Geld sparen!)
Zu guter Letzt noch ein Satz: Ein aktueller Fall aus Nordstemmen verdeutlicht, dass Ihr Schwerpunkt auf Repressionen liegt. Denn dort wurden tatsächlich Schülerinnen und Schüler im Unterricht zu Urinkontrollen gebeten, weil ihnen Cannabiskonsum nachgewiesen werden sollte. Das ist kein Umgang mit Augenmaß, das ist knallharte Repression, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, Herr Perli von der Fraktion DIE LINKE hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet, die FDP ebenfalls; Sie kommen gleich dran.
Herr Präsident! Lieber Herr Limburg, ich bin Ihnen sehr dankbar für diesen Redebeitrag, weil Sie sehr viele wichtige Punkte noch einmal in Erinnerung gerufen haben. Ich möchte konkret zu drei Punkten, die Sie angesprochen haben, etwas sagen.
Erstens. Der Fall in der Schule in Nordstemmen ist beeindruckend. In der Antwort der Landesregierung heißt es, dass das Thema Cannabis in der Schule nicht behandelt wird. Aber Sie schicken, wenn ein Problem auftaucht, sofort eine Kolonne von der Polizei vorbei. Wäre es nicht viel klüger, das Problem Drogen und Drogenmissbrauch anzugehen, indem man aufklärt, über Wirkungen und Gefahren informiert
und damit verhindert, dass das Thema Drogen erst durch Polizeibesuch in der Schule in die Medien kommt?
Zweitens. Ich habe viele Zuschriften erhalten und möchte noch auf den Punkt eingehen, dass die 6-Gramm-Grenze ja dazu da wäre, um bei allem, was darunter liegt, die Verfahren einzustellen. Das Problem ist, dass unabhängig von dieser Einstellung bei Führerscheinbesitzern eine Prüfung erfolgt. Ich habe ein Schreiben bekommen, aus dem ich einmal zitieren darf.
Herr Kollege, bevor Sie zitieren: Ich kann nicht erkennen, dass Sie in irgendeiner Form auf Herrn Limburg antworten.
„Ich wurde mit einer geringen Menge Cannabis erwischt, außerhalb meines Fahrzeugs und des Straßenverkehrs. Daraufhin verlor ich meinen Führerschein und deswegen auch meinen Arbeitsplatz, obwohl ich in 15 Jahren nie berauscht gefahren bin und auch niemals irgendjemandem geschadet habe. Nun liege ich dem Staat auf der Tasche, statt zu arbeiten und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Wem nützt das? - Mir am allerwenigsten.“
Ja, die Zeit habe ich Ihnen schon dazugegeben. Ich sage Ihnen noch einmal: Das nächste Mal würde ich diese Kurzintervention nicht zulassen, weil Sie nicht auf den Beitrag von Herrn Limburg eingegangen sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte in der Tat auf den Beitrag von Herrn Limburg, was die medizinische Qualität von Cannabis betrifft, eingehen. So sehr ich mich über die Antwort auf die Große Anfrage gefreut habe, die sehr ausführlich ist, so kann ich doch nur sagen: Auf die Fragen 24 und 25 sind die Antworten ausgesprochen dürftig, wenn es auf Frage 24 heißt: „Erkenntnisse aus den USA über den medizinischen Einsatz von Cannabis liegen der Landesregierung nicht vor“, und auf Frage 25 heißt: „Da Cannabis als Medikament nur in Ausnahmefällen sinnvoll ist …“. Mein Gott, die meisten Medikamente sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll, nämlich wenn sie angezeigt sind.
Cannabis - das ist mittlerweile Stand der Wissenschaft - ist eines der wichtigen Medikamente bei terminal Kranken, bei kachektischen, bei sterbenden Patienten.
Das steht mir ja, glaube ich, frei, Herr Präsident. - Ich würde gern auf den Beitrag von Herrn Professor Dr. Dr. Zielke noch näher eingehen.
Herr Professor Dr. Dr. Zielke - Entschuldigung, Sie haben so viele Titel, da kommt man schnell ins Stottern -,
ich bin Ihnen sehr, sehr dankbar für diese Klarstellung in dem Bereich, auch aus persönlicher Betroffenheit in meinem Umfeld. Ich weiß, wie schwierig es für Personen, denen Cannabis tatsächlich schwierige Situationen sehr erleichtern würde, real ist, an Cannabis zu kommen. Dass diese Differenziertheit in die Gesundheitspolitik der Landesregierung und auch der Bundesregierung bislang noch keinen Eingang gefunden hat, finden wir Grüne in der Tat sehr bedauerlich und bedenklich. Insofern würde ich mich sehr freuen, Herr Professor Zielke, wenn Sie in der Richtung, wie Sie hier argumentiert haben, auch zukünftig hier auf Landesebene Politik machen. Sie haben die Grünen dabei an Ihrer Seite.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich stelle fest, dass die Besprechung der Großen Anfrage damit abgeschlossen ist.
Zweite Beratung: Reaktor Krümmel für immer abschalten! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1501 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/2543 - Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2576
Erste Beratung: Beteiligung des Niedersächsischen Landtages bei Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnden hoch radioaktiven Atommülls erforderlich! Die Sicherheit vieltausender nachfolgender Generationen ist kein
Zur zweiten Beratung des Antrages in der Drs. 16/1501 lag ursprünglich die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz in der Drs. 16/2267 vor, die auf Ablehnung lautete. Nach Rücküberweisung und erneuter Befassung empfiehlt der Ausschuss Ihnen nunmehr, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen, wie sich aus der Drs. 16/2543 ergibt. In der Tagesordnung wurde irrtümlich noch die Drs. 16/2267 ausgewiesen, die auf Ablehnung lautete. Sie ist gegenstandslos.
Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/2576 zielt auf eine Annahme des Antrages in einer anderweitig geänderten Fassung.
Meine Damen und Herren, wir kommen zunächst zur Einbringung des Antrages unter Tagesordnungspunkt 19. Dazu hat sich der Kollege Wenzel gemeldet. Bitte schön!