Protokoll der Sitzung vom 09.06.2010

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Matthiesen. - Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Kollege Watermann das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir unterhalten uns jetzt, wie ich glaube, das dritte oder vierte Mal über die Frage, wie wir die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II organisieren. Wir haben uns darauf verständigt, einen Frieden zwischen den Systemen zu schließen. Herr Kollege Matthiesen, ich will gleich zu Beginn sagen, dass es bei uns durchaus Befürworter des einen und des anderen Modells gibt. Ich werde mich deshalb hüten, irgendeiner regionalen Fraktion vorzuschreiben, was vor Ort zu geschehen hat. Das würde ich mir in Hameln-Pyrmont auch ungern sagen lassen.

(Beifall bei der SPD)

Wir können feststellen, dass es eine Einigung gegeben hat und der große Erfolg einer Absicherung in der Verfassung erzielt worden ist. Der Bundesrat hat bei seiner ersten Entscheidung die diesbezüglichen Grundzüge beschlossen. Die Bundesregierung hat dazu Stellung genommen. Wenn man diese Stellungnahme liest, wird deutlich, dass man sich in wegweisenden Punkten einig ist und dass somit ein guter Weg eingeschlagen worden ist.

In der Organisationsfrage besteht, wie ich meine, unter den Fraktionen im Landtag Einigkeit darüber, dass wir etwas tun müssen, damit für die Betroffenen, die in den Jobcentren arbeiten, und für die, die Leistungen bekommen, „aus einer Hand“ und „aus einem Guss“ gilt. Die Leistungen müssen bürgernah organisiert werden. Das haben wir auf den Weg gebracht. Das ist gut so. Wir haben hier eine Einigung erzielt. Das ist ein guter Erfolg, über

den wir hier auch jederzeit sprechen können. Wir müssen deshalb hier vor leeren Rängen jetzt auch keine langen Begründungen mehr geben. Ich möchte die Argumente, die Sie hier vorgetragen haben, einfach aufnehmen.

Zu dem Antrag der Linken will ich noch Folgendes sagen. Ich glaube, dass wir die Debatte über die Punkte, die wir aus dem Antrag der Linken unterstützen können, und über die Punkte, bei denen wir meinen, dass mit den jetzt in Berlin getroffenen Entscheidungen ein Weg in der falschen Richtung beschritten wird, auf Freitagmorgen vertagen sollten. Dann können wir uns mit diesen Punkten auseinandersetzen. Wir werden uns bei der Abstimmung über den Antrag der Stimme enthalten, weil er substanziell zum größten Teil erledigt ist. Über die weiteren Punkte des Antrages können wir, wie gesagt, besser am Freitagmorgen beraten. Deshalb hätte ich es besser gefunden, wenn sie in der Beratungsfolge zusammengefasst worden wären.

Ich will noch den einen Hinweis geben, dass wir auch in Niedersachsen dafür sorgen, uns auch in der Debatte überall auf den Weg zu machen - das als Vorankündigung zu dem, was Freitag folgt -, sodass wir nicht in die dumme Situation kommen, ein gutes Gesetz der Sozialgesetzgebung, nämlich die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe, dadurch kaputtzumachen, dass wir dieser Absicherung und Sicherheit der Menschen jetzt durch politische Ansätze die Grundlage entziehen. Ich streite um den wichtigen Punkt - gerade auch mit der Fraktion der Linken -, dass diese richtige politische Weichenstellung nicht von uns selber durch Taten torpediert wird. Ich glaube, das ist die größte Gefahr. Die Menschen, die in dieser Situation sind, brauchen Sicherheit. Wir, die wir dies auf den Weg gebracht haben, müssen in jeder Konsequenz dazu stehen und dafür eintreten, dass dann nicht Kürzungen bei alten Menschen oder in anderen Bereichen vorgenommen werden. Wir haben dafür geradezustehen, dass die Sicherheit, die wir verkündet haben, am Ende auch besteht und dass nicht das, was die Linke vorhersagt, von CDU und FDP erfüllt wird. Das wäre eine Art von Koalition, wie ich sie mir in Deutschland nicht wünsche.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Watermann. - Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Riese. Bitte!

Verehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem zuvor Gesagten kann ich mich an dieser Stelle erfreulicherweise kurz fassen. Herr Humke-Focks hat an dieser Stelle selber ausgeführt, warum der Antrag der Linken keine Zustimmung finden sollte. Dazu wäre noch zu erwähnen, dass die dort enthaltene Forderung, die Regelsätze am tatsächlichen Bedarf auszurichten, unklar bleibt und dahinter eine Verteilungspolitik zu stehen scheint, die mit den Finanzverhältnissen am Ende nicht gut zusammenpasst.

Außerdem ist dort die Forderung enthalten, die Beschäftigungsverhältnisse in den Jobcentern und in der Arbeitsverwaltung fortzuschreiben. Aber es kann eigentlich nicht der Sinn der Sache sein, dass es die vornehmste Aufgabe der Arbeitsverwaltung ist, für ihre eigenen Beschäftigungsverhältnisse zu sorgen. Ich verstehe allerdings Ihren persönlichen Hintergrund, Herr Humke-Focks, den Sie hier einige Male ausgeführt haben und der dann zu solchen Entschlüssen führt.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses knüpft an das an, was wir im Landtag oft und sehr weit gehend fraktionsübergreifend miteinander für richtig gehalten haben. Die Beschlussempfehlung kann also hier angenommen werden.

Ich teile die Ausführungen der Vorredner, insbesondere des geschätzten Kollegen Max Matthiesen, dass die Zweidrittelregelung für die Mehrheitsfindung in den Kommunen sehr problematisch ist. Meiner persönlichen Auffassung nach greift sie ganz eindeutig in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes ein. Ich wage auch zu prophezeien, dass diese Regelung noch vor Gerichten geprüft werden muss und dort keinen Bestand haben wird.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Hans-Christian Biallas [CDU]: Sehr gut! Sehr präzise!)

Herzlichen Dank, Herr Riese! - Nun spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Özkan. Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In den Debatten der letzten zweieinhalb Jahre waren sich der Landtag und die Landesregierung darin einig, dass eine Organisati

onsreform des SGB II drei wesentliche Punkte erfüllen muss: eine verfassungskonforme Aufgabenwahrnehmung, Perspektiven für die kommunalen Träger und Sicherheit für die Menschen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das hat nun die Bundesregierung mit einem konsensfähigen Gesetzentwurf zur Organisation des SGB II vorgelegt.

Das heißt, die vom Niedersächsischen Landtag in mehreren Entschließungen geforderte Grundgesetzänderung wird nach heutigem Stand kommen. Ich denke, Niedersachsen kann stolz darauf sein, dass auch die Hartnäckigkeit der Abgeordneten des Landtages die jetzt gefundene Kompromisslösung ermöglicht hat. Insofern geht mein besonderer Dank an den Landtag und auch an den Ministerpräsidenten, der mit seinem Einsatz im langen Streit um die richtige Organisationsform zu einer konstruktiven Lösung beigetragen hat.

(Beifall bei der CDU)

13 kommunale Träger haben bislang gute Erfahrungen mit der Optionskommune gemacht, und weitere Kommunen stehen schon in den Startlöchern. Insofern denke ich, dass diese Möglichkeit, die verfassungskonform ist, auch angenommen wird.

Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche seine Stellungnahmen abgegeben und begrüßt es, dass die Leistungen weiterhin gebündelt aus einer Hand angeboten werden. Die richtige Richtung ist damit eingeschlagen.

In der Tat müssen wir noch weitere Details erarbeiten, wie die Steuerungsinstrumente und die Zielvereinbarung institutionalisierter Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Auch das sind Herausforderungen, die wir lösen werden. Der Zeitplan sieht eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause vor. Der Bundesrat wird seine Beratung am 9. Juli abschließen. Damit steht dem Inkrafttreten vor dem 1. Januar 2011 nichts mehr im Wege. Damit haben wir auch die Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Optionskommunen und Argen.

Nachdem wir uns nun auf die organisatorische Frage gestürzt und diese geklärt haben, müssen wir uns wieder verstärkt um die kümmern - das ist das, was wir in den Fokus rücken müssen -, um die es letztendlich geht. Das sind die Arbeitslosen und alle, die wir in Arbeit und Beschäftigung bekommen wollen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Denen streicht ihr doch im Chaotenkabinett in Berlin gerade die Gelder zusammen! Eine Katastrophe ist das!)

Wir müssen den Langzeitarbeitslosen vermitteln, dass sie in der Gesellschaft gebraucht werden, dass wir nicht auf sie verzichten können und dass wir ihnen Perspektiven bieten können.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie sind gerade kräftig dabei!)

Insofern freue ich mich, dass wir die Diskussion jetzt nach zweieinhalb Jahren beenden und den Beteiligten Sicherheit geben können. Ich wünsche uns, dass wir gemeinsam daran weiter arbeiten.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Vorwärts mit dem Sozialabbau!)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin Özkan. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 22.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1872 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Eine Person hat zweimal abgestimmt, aber wir wissen es richtig zu werten. Außerdem stellen wir fest, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt worden ist.

Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt 23.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1858 in geänderter Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Benennung des ordentlichen niedersächsischen Mitglieds im Ausschuss der Regionen der EU für die restliche Mandatsperiode bis 2015 - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/2488 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/2508

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Benennungsvorschlag zuzustimmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat haben sich die Fraktionen darauf verständigt, über diesen Punkt sofort abstimmen zu lassen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren und sofort zur Abstimmung kommen.

Wer die Beschlussempfehlung des Ausschusses annehmen und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drs. 16/2488 zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf:

Zweite Beratung: Bäuerliche Landwirtschaft statt industrielle tierquälerische „Hähnchen-Highways“ in Niedersachsen - Für mehr demokratische Beteiligungsrechte von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern bei der Massentierhaltung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2067 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/2535

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Unruhe)

- Bitte etwas Ruhe! - Herr Meyer, Sie haben das Wort.