Manche machen es sich ganz einfach. In einem Antrag zum Bundeskongress der Grünen Jugend 2008 steht - ich zitiere -: Jeder Mensch sollte selbst entscheiden, wann er/sie zur Wahl geht, sei es mit 10 Jahren, 18 Jahren oder erst mit 80 Jahren.
Auch kenne ich den durchaus ernst gemeinten, noch weitergehenden Vorschlag, jeder Mensch solle den Zeitpunkt seiner Volljährigkeit selbst bestimmen können.
Trotzdem sind solche Wahlrechtsthemen immer eher etwas, um das sogenannte Sommerloch, die nachrichtenarme Zeit in den Sommerferien, zu füllen. Insofern, liebe Grüne: Ihr Timing war schon besser.
Aber auch inhaltlich haben Sie, deren Intelligenz ich durchaus partiell schätze, schon durchdachtere Anträge gestellt.
Rechte und Pflichten der Bürger gehören zusammen, und sie sind auch zum Teil an bestimmte Altersstufen gekoppelt - und das ist vernünftig. Wer Bundespräsident werden will, muss mindestens 40 Jahre alt sein. Klar, aber warum eigentlich? Warum nicht schon mit 18? Oder gar mit 14, wenn Ihr vorliegender Entwurf Gesetzeskraft erlangen und Weiterungen haben sollte? - Es gab früher doch auch ab und zu Kinder auf Königsthronen.
Was meinen Sie? Sind Jugendliche heute nun selbstständiger und verantwortungsbewusster als früher? Oder muss man sie eher voller Verständnis bei der Hand nehmen, weil sie unreifer sind als einst? - Mit der Verantwortung ist das so eine Sache. Mit 18 wird man volljährig und strafmündig zugleich. Bloß: Wenn man etwas ausgefressen hat, dann möchte man gern noch bestraft werden wie mit 16. Die Väter unseres Strafgesetzbuches haben aber vorgesehen, dass sich volljährige Straftäter nur in Ausnahmefällen auf jugendlichen Übermut oder Reifeverzögerung berufen können sollen. So wurden in den 60er-Jahren nur 20 % der Täterinnen und Täter zwischen 18 und 21 nach Jugendstrafrecht verurteilt. Heute sind es rund 70 % der Täterinnen und Täter dieser Altersklasse. Und Sie finden bekanntermaßen diese Entwicklung richtig gut.
Nun gibt es aber zwei Möglichkeiten, und nur zwei Möglichkeiten: Entweder beurteilen Richter die gleichen Delikte heute milder als früher - wovon ich nicht ausgehe -, oder sie urteilen nach den gleichen Maßstäben; dann sind die Heranwachenden zwischen 18 und 21 im Schnitt unreifer als vor 50 Jahren. Andererseits sollen sie aber mit 14 mündiger geworden sein, so mündig, dass sie das Wahlrecht erhalten sollen. Irgendwie passt das gar nicht zusammen.
Noch eines: Allein schon Ihr Vorschlag „Wahlrecht ab 14“ trägt dazu bei, unsere Demokratie ins Lächerliche zu ziehen. Wenn das Wahlrecht das bisher stillschweigend vorausgesetzte Minimum an Persönlichkeitsbildung und an persönlicher Reife über Bord werfen will, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass Sie den demokratischen Wahl
akt eher als Happening sehen. Demokratie als Happening - nun ja. Herr Dr. Sohn sieht Demokratie als Soap Opera. Dabei sind Sie gar nicht so weit auseinander.
Die Infantilisierung der Politik ist schon weit vorgedrungen, bis in dieses Plenum, wenn einige versuchen, schwächelnde Argumente durch Logos auf T-Shirts aufzupeppen.
Inszenierungen für die Medien wie das Eindringen in diesen Plenarsaal durch als Clowns verkleidete Gutmenschen oder Abseilaktionen von der Zuschauertribüne in den Deutschen Bundestag mögen Ihr klammheimliches Wohlwollen finden, aber die Unterstützung durch die FDP können Sie für demokratieschädigende Possenreißeranträge wie diesen nicht erwarten.
Zu einer Kurzintervention auf Herrn Kollegen Zielke erteile ich Frau Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eineinhalb Minuten das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Professor Dr. Dr. Zielke, ich habe nicht ganz ernst genommen, was Sie hier gesagt haben. Wenn Sie von Infantilisierung der Politik sprechen, ist ja die FDP, zumindest seit der Ära Guido Westerwelle, sicherlich die Expertenpartei, was Infantilisierung angeht.
Aber jetzt einmal ernsthaft: Herr Adasch und Herr Tonne haben hier im Wesentlichen eine Haltung eingenommen, die sagt: keine Experimente! - Gleichzeitig hatten Sie gesagt, und auch Herr Professor Zielke hat das gesagt: Man muss die Jugendlichen aber politisch interessieren. - Dazu frage ich mich, wie das zur Abschaffung der Landeszentrale für politische Bildung passt. Sie haben gesagt: Man muss Jugendliche aber auch einbinden, man muss ihnen Verantwortung geben. - Ich nenne Ihnen einen wichtigen pädagogischen Grundsatz: Wenn ich möchte, dass jemand Verantwortung übernimmt, dann muss ich ihm Verantwortung geben. Das ist immer ein zweiseitiges Geschäft. Sie sind doch auch sonst so sehr dafür, den Jugendlichen mehr zuzumuten und früher
anzufangen. Sie jagen sie ein Jahr schneller durch die Schule, und Herr McAllister will sie mit fünf Jahren einschulen. Die Jungliberalen haben neulich sogar beschlossen, dass Jugendliche ab 16 reif sein sollen, Pornos anzugucken. Dazu frage ich mich, warum sie nicht ab 14 wählen können sollen, meine Damen und Herren.
Ebenfalls zu einer Kurzintervention auf Professor Dr. Zielke hat von der Fraktion DIE LINKE Herr Dr. Sohn das Wort.
Lieber Herr Professor Zielke, Sie haben eben den Grünen vorgeworfen, ihrer Zeit voraus zu sein, indem Sie gesagt haben, sie hätten schon jetzt die Themen des Sommerlochs gewählt. Ihr Vortrag hatte Fastnachtscharakter, was Ausdruck für die Tatsache ist, dass Sie der Zeit hinterherhinken.
Sie hinken auch nicht nur insofern der Zeit hinterher. Sie haben sich über Jugendliche ausgelassen. Wenn Sie als Jugendlicher einen Aufsatz zu dem Thema „Wahlrecht mit 14“ geschrieben hätten, dann wäre dieser Aufsatz unter aller Kanone gewesen, weil Sie zwei Drittel damit verbraucht hätten, sich über geteiltes Elternwahlrecht und wer weiß was für Fragen auszulassen. Sie hätten aber überhaupt nicht über das eigentliche Thema geschrieben. Das war voll daneben.
Bis dahin war Ihr Vortrag lächerlich. Nicht lächerlich war er hingegen am Schluss, als Sie den Grünen vorgeworfen haben, dass ihr Antrag ein Klamaukantrag sei, der das Wahlrecht ins Lächerliche ziehe. Es wird allerdings etwas ins Lächerliche gezogen, wenn nicht sogar noch Schlimmeres geschieht - damit haben die Kollegen von der CDU gegenüber Ihrem Parteimitglied völlig recht -, wenn gesagt wird: Wir brauchen ein halbiertes Wahlrecht für alle, die nicht arbeiten, nämlich für die Rentner. - Bei dem Punkt, über den wir hier sprechen, geht es aber um etwas sehr Ernsthaftes. Wir sollten gemeinsam den Mut haben, das Wahlrecht - früher galt das Prinzip „ein Mann - eine Stimme“- nach dem Prinzip „ein Mensch - eine Stimme“ auszuweiten. Wir sollten das Wahlrecht somit Schritt
Ich gehe davon aus, dass Sie alle aufmerksam verfolgt haben, dass eben ein Änderungsantrag gestellt worden ist. Federführend soll nunmehr der Ausschuss für Inneres, Sport und Integration tätig werden, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist es so beschlossen. Ich bedanke mich.
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 16/180
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rauchmelder sollten Pflicht werden. Der Einsatz weniger Euro könne Menschen vor Verbrennungen oder Rauchgasvergiftungen schützen. - Das ist ein Zitat des CDULandrats Henning Schultz aus der OstfriesenZeitung vom 29. April, der seinen Landtagsabgeordneten, unseren Präsidenten Hermann Dinkla, bat, sich hier im Hause für eine entsprechende gesetzliche Regelung einzusetzen.
Rund 50 Rauchgastote in Niedersachsen in jedem Jahr sollten für uns Anlass sein zu handeln. Wir wissen, dass viele Verantwortliche im Lande handeln, dass es die Feuerwehren sind, die im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit immer wieder auf die segensreiche Funktion von Rauchmeldern hinweisen und die auch den 13. Juni dieses Jahres zum Anlass nehmen, uns alle zu einem Parlamentarischen Abend einzuladen und diesen Tag als Tag des Rauchmelders zu nutzen, um uns alle als Botschafterinnen und Botschafter für das hier zur Debatte stehende Anliegen zu gewinnen. Wir wis
sen, dass gerade im Ostfriesischen aufgrund einer vorzüglichen Öffentlichkeitsarbeit mit Unterstützung der Ostfriesischen Brandkasse bereits viel mehr Rauchmelder installiert sind als im übrigen Niedersachsen. Auch das will ich hier anerkennend deutlich machen. Herr Queck, der dortige Geschäftsführer der Ostfriesischen Brandkasse, hat sich in dieser Hinsicht in seinem Amt mehr als verdient gemacht.
Appelle reichen aber nicht. Sie haben noch nicht alle erreicht. Deshalb ist es jetzt mein Anliegen, bei allen Fraktionen dieses Hauses dafür zu werben, die erneute Gesetzesinitiative meiner Fraktion zu unterstützen. Sie ist in der vorigen Wahlperiode von den Koalitionsfraktionen leider zweimal abgelehnt worden. Es sind traurige Ereignisse, die uns veranlasst haben, in diesem Jahr ziemlich zu Beginn der Wahlperiode erneut aktiv zu werden. Es waren zwei kleine Kinder in Wittmund und drei Bürgerinnen und Bürger in meiner Heimatstadt Braunschweig, die bei Entstehungs- und Schwelbränden aufgrund fehlender Rauchmelder nicht rechtzeitig gewarnt wurden und die nach eindeutiger Aussage der Feuerwehren mit hoher Wahrscheinlichkeit hätten gerettet werden können. Darum geht es.
Rauchmelder sind nicht teuer. Sie sind leicht zu installieren. Auch die Überprüfung erfordert nur geringfügigen Aufwand. Wenn sie mit Batterie betrieben werden, melden sie sich von selbst mit einem Piepton, wenn die Kapazität der Batterie schwach wird. Das Wechseln einer Batterie gelingt uns allen bei der Wanduhr. Es gelingt uns auch bei Rauchmeldern. Rauchmelder, die in einer Brandmeldeanlage installiert sind, sind ziemlich wartungsfrei. Die Brandmeldeanlage wird aufgrund von Wartungsverträgen als solche sowieso geprüft. Es gibt auch Angebote des Schornsteinfegerverbandes. Ich will jetzt nicht über die Frage des Monopols der Schornsteinfegerpflicht diskutieren. Wir wissen, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die Abgassituation von Heizungsanlagen in jedem Jahr einer Prüfung zu unterziehen. Wenn der Schornsteinfeger - egal, ob der Schornsteinfeger aus dem entsprechenden Kehrbezirk oder ein frei gewählter Schornsteinfeger - einmal im Jahr das Haus betritt, ist es für ihn kein Problem, auch einen Blick auf die installierten Rauchmelder zu werfen und ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Ein Knopfdruck genügt, um festzustellen, ob der Rauchmelder blinkt und somit in Ordnung ist. Blinkt
er nicht, wird die Batterie gewechselt; dann ist er wieder in Ordnung. So viel zu dem hier immer wieder geäußerten Vorbehalt, wer die Funktionsfähigkeit überprüfen soll.
Vonseiten der Kolleginnen und Kollegen von der FDP wurde immer argumentiert, sie seien für Deregulierung und gegen weitere Vorschriften. Dies war immer die Begründung dafür, die Gesetzesinitiativen in der vorigen Wahlperiode nicht mitzutragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich könnte zahlreiche Gesetze zitieren, in denen Vorschriften zum Schutz von Mensch und Tier enthalten sind, deren Sinn niemand von uns bezweifeln und die niemand abschaffen würde. Der Verzicht auf Rauchmelder hat mit Deregulierung nichts zu tun. Wir haben hier einen nicht geregelten Bereich, der reguliert werden muss. Eine solche Regulierung ist an anderer Stelle selbstverständlich und würde Mensch und Tier nutzen. Jeder vor Rauchgasvergiftung gerettete Mensch ist es wert, dass wir diese Gesetzesinitiative unterstützen und die Änderung der Bauordnung beschließen.
Es gibt keine Argumente, die dagegen sprechen. Alle Argumente, die in diese Richtung gehen, sind zu widerlegen. Niedersachsen kann sich in die Reihe von sechs Bundesländern einreihen, die bereits heute eine Rauchmelderpflicht in ihren Bauordnungen haben. Das sind die Länder Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein. Wieder an die FDP gerichtet, verweise ich darauf, dass zu ihrer Mitregierungszeit in Hessen und Rheinland-Pfalz die entsprechenden Vorschriften in die Bauordnung aufgenommen worden sind. Es gibt also Freie Demokraten im Bundesgebiet, die dies schon seit längerer Zeit anders sehen, als Sie es noch in der vorigen Wahlperiode gesehen haben. Nehmen Sie sich daran ein Beispiel!
Unser Gesetzentwurf ist ein Angebot in Richtung einer einstimmigen Beschlussfassung. Die Formulierung unseres Entwurfes muss nicht die letzte Formulierung sein. Wir sind kompromissbereit, was die Formulierung angeht. Wir schlagen vor, für Neuanlagen eine Installierungspflicht ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes vorzusehen und für Altanlagen eine Übergangsfrist bis zum Ende dieser Wahlperiode festzuschreiben. Wir können diese Übergangsfrist verkürzen, wenn Sie uns auf diesem Wege begleiten wollen. In anderen
Bundesländern laufen die Übergangsfristen bis Ende 2009 und 2010. In Hessen läuft die Übergangsfrist im Jahre 2014 aus.
Wir haben die Chance, hier etwas sehr Konstruktives zu tun. Wir nehmen die Signale mit Freude zur Kenntnis, die erkennen lassen, dass zumindest in der CDU-Fraktion Bewegung zu spüren ist. Die zuständige Bauministerin signalisierte mir das heute. Der Innenminister wird beim Tag des Rauchmelders sprechen. Er geht dort bestimmt nicht hin, um den Feuerwehren zu erzählen, er wolle keine gesetzliche Regelung. Ich hoffe, dass ich das so interpretieren darf. Herr McAllister erzählte bei Feuerwehrtreffen in Zelten schon, dass man die Initiative jetzt unterstützen werde. Mich freut, dass auch der Kollege Wittich Schobert mit mir gemeinsam auf dem Verbandstag des Braunschweigischen Feuerwehrverbandes erklärt hat, dass die Gesetzesinitiative jetzt unterstützt werde. Dem CDU-Landesparteitag liegt ein entsprechender Antrag vor. Da wir ein bisschen über diese Vorgänge informiert sind, wissen wir sogar, dass die Antragskommission einstimmig empfohlen hat, diesen Antrag anzunehmen. Wir sind offensichtlich auf einem guten Weg.