Frau von Below-Neufeldt möchte antworten. Auch Sie haben eine Redezeit von 90 Sekunden. Bitte schön!
Herr Perli, Geld ist natürlich eine wichtige Voraussetzung für den Lebensunterhalt; gar keine Frage. Ich habe hier ausführlich dargelegt, dass auch ich für das BAföG bin und dass auch ich eine Erhöhung positiv sehe. Aber es muss natürlich finanzierbar sein.
Der zweite Punkt, zu dem ich noch antworten möchte, ist Folgender: Sie sprechen immer davon, dass das BAföG die wichtigste Säule bei der Finanzierung des Studiums ist. Das ist schlichtweg falsch.
Zunächst einmal sind die Eltern in der Pflicht, und dann ist der Studierende in der Pflicht, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Da, wo das nicht geht und wo die Voraussetzungen gegeben sind, greift der Staat unter die Arme, und zwar mit einem Geschenk von 50 %. Das muss man einfach einmal anerkennend zur Kenntnis nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion enthält zwei Forderungen an die Landesregierung. Die erste Forderung ist, dass sie der geplanten BAföG-Novelle der schwarz-gelben Bundesregierung zustimmen soll. Die zweite Forderung ist, dass sie sich dafür einsetzen soll, dass sich der Bund stärker an der Studienfinanzierung beteiligt.
Wenn die Landesregierung, wie Sie es unter Nr. 1 fordern, der BAföG-Novelle in der vorliegenden Fassung zustimmt, dann ist das Verhältnis der Finanzierung zwischen Bund und Ländern auf 65 zu 35 festgeschrieben. Allerdings hat sich damit gleichzeitig Ihre Forderung unter Nr. 2 erledigt.
Wenn wir umgekehrt Ihrer Forderung unter Nr. 2 folgen und uns für eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes in der Studienfinanzierung einsetzen, dann können wir nicht der BAföG-Novelle in der vorliegenden Fassung zustimmen, also nicht Ihrer Forderung unter Nr. 1 entsprechen. Das heißt, Sie haben zwei Forderungen erhoben, die sich widersprechen; Herr Güntzler hat darauf hingewiesen.
Wir in der Landesregierung haben uns folgendermaßen entschieden: Wir wollen diese BAföGNovelle. Sie enthält viele gute Punkte: mehr Geld, höhere Freibeträge, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf - das ist mir persönlich sehr wichtig - und höhere Altersgrenzen. Andererseits wollen wir auch, dass sich der Bund stärker an der Finanzierung beteiligt. In dieser Situation gibt es, wenn die Befassung des Bundesrats ansteht, verfahrenstechnisch nur eine Möglichkeit, nämlich die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das haben wir gemacht.
Viele auf der linken Seite in diesem Saal kritisieren immer wieder das Kooperationsverbot des Bundes, also dass der Bund nicht einfach für die Hochschulen zahlen kann. Beim BAföG aber kann er zahlen. Ob er es allerdings macht, wissen wir nicht. Hier haben wir also wirklich eine Chance, und die können wir uns doch nicht einfach entgehen lassen!
Wir können heute nicht darüber befinden, was am 14. im Vermittlungsausschuss herauskommt. Wir können uns nur entsprechend engagieren, aber wir können nicht über die anderen Länder verfügen.
Das, was wir uns überlegt haben, haben sich auch andere überlegt. In Berlin regiert die SPD, flankiert von den Linken.
Was sagte die Berliner Landesregierung in der besagten Bundesratssitzung? - Berlin - das sage ich in die Richtung ganz links - gibt in dieser Bundesratssitzung zu Protokoll: Verbesserungen beim BAföG sind richtig und wichtig, aber sie sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Länderseite nicht finanzierbar. Erst brauchen die Länder Klarheit darüber, was der Bund bezahlt.
Ganz kurzfristig hat nun die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag eingebracht. Darin heißt es - Frau Heinen-Kljajić hat es ausgeführt -: Wir wollen BAföG einmal ganz anders denken. - Diese Idee ist nicht neu. Das steht ja schon ganz lange im Grünen-Programm. Nur wurde es, als Sie an der Regierung waren, leider nicht mehr weiterverfolgt. Das hätte man ja von Bundesseite aus machen können.
Die Grundidee dabei ist, dass man kein Kindergeld zahlt, keine Kinderfreibeträge einräumt und dass das Geld, das der Staat dann zur Verfügung hat, den Studierenden elternunabhängig gegeben wird.
Das ist von der Idee her nicht ganz abwegig. Man kann so verfahren. Verschiedene Länder verfahren auch so. Darüber kann man diskutieren. Das hat aber nichts damit zu tun, dass wir jetzt entscheiden mussten, wie wir mit dem unterbreiteten Vorschlag umgehen. Wir werden uns mit der Frage, wie wir optimal verfahren, immer noch beschäftigen müssen. Bisher hat niemand eine endgültige Lösung.
So viel zum Thema BAföG. Ich denke, in diesem Bereich haben wir logisch und richtig sowie letztendlich auch gemäß Ihrer Intention gehandelt.
Das andere Thema ist das Stipendienprogramm. Im Rahmen eines solchen Programms könnten unter gewissen Voraussetzungen 300 Euro pro Student pro Monat gezahlt werden, wenn jemand leistungsstark ist. Ich bin es langsam leid zu hören, wie die Diskussion über ein solches Programm geführt wird. Ich finde es überhaupt nicht fair, dass Frau Andretta eben noch einmal dargestellt hat, wie viel Studierende in Niedersachsen BAföG bekommen, und im nächsten Schritt in jedem ihrer Redebeiträge unterstellt wird, die Studierenden seien nicht in der Lage, Leistungen zu erbringen, sie seien nicht begabt. Das steht sogar eindeutig im Antrag der Grünen. Diese Unterstellung finde ich nicht akzeptabel.
Stellen Sie sich einmal vor, ein Jugendlicher aus einer bildungsfernen Schicht hat die Möglichkeit, BAföG zu bekommen, und er hat, weil er klug ist und ein ordentliches Abitur gemacht hat, die Möglichkeit, jeden Monat 300 Euro cash ohne Rückzahlung zu bekommen. Das ist doch eine Superförderung gerade auch für Jugendliche aus bildungsfernen Schichten.
Bei einem Stipendienprogramm wird Leistung nicht definiert. Die Hochschulen könnten z. B. im Falle von Jugendlichen aus bildungsfernen Schichten oder Jugendlichen mit Migrationshintergrund sagen, dass die Leistungen, die diese Jugendlichen vor dem genannten Hintergrund erbringen, hoch anzuerkennen sind und dass ihnen deshalb ein Stipendium gewährt wird. Das heißt, gerade Jugendliche aus bildungsfernen Schichten oder mit Migrationshintergrund könnten bei einem Stipendienprogramm, wenn man es denn will, bedient werden.
Das Problem bei einem Stipendienprogramm ist, dass die Wirtschaft das Programm kofinanzieren muss. Das Problem resultiert daraus, dass es in gewissen Regionen Deutschlands natürlich eine leistungsstärkere Wirtschaft gibt, die schneller kofinanzieren kann. Herr Perli, Sie haben dieses Problem hier im Landtag letztens angesprochen. Wir von CDU und FDP sind nicht der Meinung, dass wir die Wirtschaft einfach aus der Verantwortung entlassen können. Sie soll sich durchaus beteiligen.
Insgesamt ist Folgendes zu sagen. Wir wollen - ähnlich wie im Sport - durch BAföG in der Breite fördern. Wir brauchen aber auch die Förderung der Spitze. Wir haben dafür noch nicht die idealen Lösungen gefunden. Es gibt noch viel zu tun. Wir befinden uns aber auf einem guten Stand und haben gerade wieder eine Verbesserung erreicht.
Nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung hat Frau Dr. Andretta um zusätzliche Redezeit gebeten. Sie bekommen zwei Minuten Redezeit, Frau Dr. Andretta.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Wanka, von Ihnen hätte ich eigentlich etwas mehr Redlichkeit erwartet.
Wenn ich auf der einen Seite mit der BAföGFörderquote und auf der anderen Seite mit der Stipendienförderquote argumentiere und mich dabei auf die HIS-Studie beziehe, dann sind die Ergebnisse eindeutig. Bezüglich der sozialen Herkunft der Studenten ergibt sich bei der niedrigen Herkunft immerhin ein Anteil von 14 % aller Studierenden - wobei dieser Anteil noch traurig genug ist. Bei den Stipendiaten aller Begabtenförderwerke ergibt sich ein Anteil von nur 9 %. Wir können froh sein, dass die Hans-Böckler-Stiftung mit dabei ist. Sonst wären wir noch weiter unten im Keller.
Diejenigen, die die Studie erarbeitet haben, kommen richtigerweise zu dem Ergebnis, dass es eine Illusion ist anzunehmen, dass es bei der Vergabe von Stipendien in erster Linie um Leistung geht. Frau Ministerin Wanka, es geht deshalb nicht darum, ob die BAföG-Empfänger keine Leistungen erbringen. BAföG ist ein anderes Fördersystem. Wer BAföG erhält, hat einen Rechtsanspruch darauf. Er weiß das vorher und kann sich darauf verlassen, dass er diese Förderung bekommt, unabhängig davon, aus welcher sozialen Schicht er kommt, ob er aus einer Akademikerfamilie kommt oder nicht. Wenn ein Bedarf festgestellt wird, hat er einen Anspruch auf diese Förderung. Mit Stipendien bekommen Sie keinen einzigen jungen Menschen zusätzlich in das Studium. Uns geht es darum, mehr jungen Menschen das Studium zu ermöglichen, nicht aber darum, denjenigen, die schon im Studium sind, ein extra Taschengeld zu besorgen.
Frau Dr. Heinen-Kljajić hat ebenfalls nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung für anderthalb Minuten das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Wanka, Ihre Ausführungen gerade eben waren, gelinde gesagt, sehr realitätsfremd. Ich finde, es ist recht billig argumentiert, uns zu unterstellen, wir würden in unserem Antrag allen Ernstes behaupten, BAföG-Empfänger würden keine Leistung