Frau Kollegin Pieper, jetzt sind auch bei Ihnen die anderthalb Minuten durch. - Mir liegt die letzte Wortmeldung vor. Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Özkan das Wort.
- Vielleicht kann es wieder etwas ruhiger werden; dann wäre ich Ihnen - genauso wie viele andere - sehr verbunden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal klarstellen - das ist, glaube ich, in der Diskussion deutlich geworden -: Bei der Empfängnisverhütung handelt sich nicht um die Behandlung oder Verhütung einer Krankheit. Vielmehr ist sie dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen. Die Übernahme der Kosten von Verhütungsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung entspricht daher nicht dem eigentlichen Schutzzweck des SGB V.
Eine Ausdehnung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung würde zudem zu höheren Beiträgen führen - für alle: für Versicherte und für Arbeitgeber.
Die Folge wäre, dass sich der Kostendruck in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter erhöhen würde.
- Jetzt müssen Sie auch einmal zuhören. Danke. - Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation und Lage der gesetzlichen Krankenversicherung sehe ich eine entsprechende Gesetzesänderung nicht als durchsetzbar an. Da sollten wir realistisch sein.
Meine Damen und Herren, die Leistungen der Sozialhilfe entsprechen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Berechtigte nach SGB XII und SGB II haben also die Kosten empfängnisverhütender Mittel grundsätzlich aus den pauschalierten Regelsätzen zu finanzieren. Mir ist durchaus klar, dass es für manche schwierig sein kann, empfängnisverhütende Mittel tatsächlich aus den derzeitigen Regelsätzen zu finanzieren.
Daher ist der Bereich der Gesundheitspflege - dazu zählen eben auch die Kosten der Empfängnisverhütungsmittel - meines Erachtens bei der Bemessung dieser Regelsätze ausreichend zu berücksichtigen.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Ich dachte, Verhütung ist keine Krankheit! Dann gehört sie auch nicht ins Ge- sundheitsbudget!)
- Gesundheitspflege! Da müssen Sie schon genauer hinhören. - Wir werden auch hier die aktuellen Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abwarten, die demnächst vorliegen werden. Dann werden wir uns sehr genau ansehen, ob genau dieser Ansatz jetzt berücksichtigt ist und auch Grundlage für die Festlegung der Regelsätze wird. Eine Initiative des Landes für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung macht derzeit wirklich keinen Sinn.
Wenn Sie, Frau Twesten, über die Zahlen der Abtreibungsstatistik sprechen, dann müssen Sie sich diese Zahlen genauer angucken. 2008 waren es in Niedersachsen 9 734 und schon 2009 nur noch 9 134. Das heißt für mich: Die Zahl sinkt. Wenn Sie aber auf das erste oder zweite Quartal 2010 abstellen, dann muss ich Ihnen sagen: Auch da sinken die Zahlen. Im ersten Quartal 2008 waren es 2 565; 2009 waren es nur noch 2 048. Wir sollten da mit den Zahlen also sehr vorsichtig sein.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/2276 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
a) Zweite Beratung: Schulsozialarbeit stärkt und unterstützt unsere Kinder und Familien - Wir stärken und unterstützen die Schulsozialarbeit - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1868 - b) Einzige (abschließende) Beratung: Schulsozialarbeit - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/2699 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/2778
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD abzulehnen und den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Wir brauchen die Schulsozialarbeit regelhaft an allen niedersächsischen Schulen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, Sie springen mit Ihrem Hurra-Antrag an dieser Stelle erheblich zu kurz.
Unser Antrag zur Schulsozialarbeit vom November letzten Jahres hat eigentlich alles gefordert. Nach zehn Monaten des Taktierens im Ausschuss wird mit Ihrem Antrag nun klar: Schwarz-Gelb will Schulsozialarbeit als Landesaufgabe mittelfristig aufgeben und will keine auskömmlichen Arbeitsverhältnisse für die Beschäftigten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Schulsozialarbeit stärkt unsere Kinder und Familien, Schulsozialarbeit hilft unseren Schulen und unseren Lehrkräften, und sie hilft letztlich dem Gemeinwesen.
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Warum habt ihr daran nicht gedacht? - Gegenruf von Frauke Heiligenstadt [SPD]: Weil wir das eingeführt haben!)
Ich darf feststellen, dass auch die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit im Rahmen einer Unterschriftenaktion auf die problematische Situation der über 700 Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter an niedersächsischen Schulen hingewiesen hat.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Fehler Nr. 1 Ihres Antrags: Sie blenden die prekären Beschäftigungsverhältnisse einer Vielzahl unserer Schulsozialarbeiter aus.
Die werden nämlich in höchst unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen angestellt: zum Teil über die Landkreise als Träger der Jugendhilfe, zum Teil über freie Träger, über Schulvereine, zum Teil gemeinsam finanziert von Kommunen und Land und zu einem weiteren Teil ausschließlich mit dem hälftigen Landesanteil.
Aber von einer vollen Stelle als Schulsozialarbeiter muss man leben können. In diesem Zusammenhang ist es aus meiner Sicht und aus Sicht der SPD-Fraktion unerträglich, dass CDU und FDP in ihrem Entschließungsantrag nicht einen einzigen Satz für die Verbesserung und Harmonisierung der sehr unterschiedlichen Gehälter in der Schulsozialarbeit übrighaben.
Einen zweiten Fehler Ihres Antrages will ich Ihnen gerne vortragen: Gerade einmal einen - nämlich den letzten - Satz Ihrer Antragsbegründung verwenden Sie auf die Notwendigkeit, die Schulsozi
alarbeit schrittweise auf weitere Schulformen auszuweiten. Wie das konzeptionell aussehen soll, wie das erreicht werden soll - kein einziges Wort dazu.