Gleichzeitig behaupten Sie aber, dass man diese Mittel, die Sie herausgerechnet haben, z. B. für die Nutzung des Internets oder auch für Bildung verwenden könne. Dass diese geringen Mittel dafür nicht ausreichen würden, verschweigen Sie absichtlich. Aber immerhin haben Sie damit die Hoheit über die Stammtische gewonnen. Darauf sollten Sie jedoch nicht stolz sein, sondern dafür sollten Sie sich schämen.
Der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, eine Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen, sind Sie in keinster Weise nachgekommen. Im Gegenteil! Sie verschärfen die Situation weiter. Zum einen tun Sie das dadurch, dass Sie bei Ihrer absichtlichen Fehlberechnung der Regelsätze für Kinder zu dem Ergebnis kommen, dass die bisherigen Sätze zu hoch seien. Ich habe bereits dargestellt, auf welcher Grundlage Sie Ihre Berechnungen vornehmen. Gleichwohl belassen Sie die Regelsätze bei den bisherigen Werten - da ist Frau von der Leyen sehr großzügig gewesen -, obwohl die gesellschaftliche Debatte
Sie sollten sich, um bei Ihrem Bild von der Bildung zu bleiben, in die Ecke stellen und sich schämen.
Darüber hinaus sprach Frau von der Leyen auch noch von einem Lohnabstand zu den unteren Einkommensgruppen. Auch aus diesem Grund dürften die Regelsätze nicht höher sein.
Allerdings haben die letzten drei Bundesregierungen die Rahmenbedingungen für das Lohndumping geschaffen und verweigern nach wie vor gesetzliche Mindestlöhne. Bei den einen ist es immerhin zu einem Einlenken gekommen, Sie aber verweigern Mindestlöhne nach wie vor. Wenn Sie Tariflöhne um 3,50 oder 4,50 Euro je Stunde - gerade im Friseurhandwerk in ostdeutschen Bundesländern - für richtig halten, dann haben Sie natürlich immer ein Argument für einen Lohnabstand. Aber das ist aus meiner Sicht eher ein Verbrechen! Sorgen Sie lieber dafür, dass wir endlich einen gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro je Stunde bekommen,
Da hilft auch nicht das Gerede von Bildungschipkarten für Kinder und Jugendliche oder von einem kostenlosen Mittagessen. Sie alle wissen, dass man mit den knapp 21 Euro im Monat, die Sie dafür vorsehen, nicht besonders weit kommt. Si
cher, Sie können davon vielleicht einen Mitgliedsbeitrag im Sportverein bezahlen. Aber was ist mit Zubehör? Was ist mit Sportschuhen etc. pp.? Wie finanzieren Sie auch noch einen Nachhilfeunterricht? Das ist völlig offen. Und für das Mittagessen, das Sie anführen, haben Sie noch nicht einmal die Vorsorge getroffen, dass die Schulen überhaupt in der Lage sind, ein solches auszugeben. Machen Sie erst einmal Ihre Hausaufgaben!
Es ist unglaublich: Sie verhöhnen die Menschen, die Sie in die Armut getrieben haben, und verspotten das Bundesverfassungsgericht.
Ich komme zum Schluss. Objektiv können sich die Betroffenen noch nicht einmal ein zusätzliches Weißmehlbrötchen pro Tag beim Bäcker kaufen. Das kostet nämlich 25 Cent, und dieser Betrag liegt deutlich über den 16 Cent pro Tag, die Sie den Hartz-IV-Empfängern zusätzlich zugestehen. Schämen Sie sich!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze zieht die jetzige Bundesregierung einen Schlussstrich unter die verfassungswidrige Gesetzgebung von SPD und Grünen.
Eine CDU-FDP-Koalition repariert, was Rot-Grün verbockt hat. Jetzt wird wieder Verfassungskonformität hergestellt.
Erstens. Das Gericht hat die Willkür bei der Festlegung des Existenzminimums gerügt. Diese Willkür - Ihre Willkür! - ist mit dem Grundrecht auf Schutz der Menschenwürde nicht vereinbar.
Deshalb hat das Gericht gesagt: Analysiert das Ganze. Legt die Berechnungskriterien transparent und nachvollziehbar dar. - Das Gericht hat aber nicht gefordert: Gebt mehr Geld, weil man von dem, was bisher gegeben wird, nicht leben kann. - Das hat das Gericht nicht gesagt.
Zweitens. Richtig ist: Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, mehr Geld für zusätzliche Bildung von Kindern und deren soziale Teilhabe - also zielgerichtet - einzusetzen. Genau das geschieht jetzt vorbildlich. Sie hingegen hatten das überhaupt nicht auf dem Schirm.
Zum ersten Mal wird die Zusammensetzung der Regelsätze transparent gestaltet. Es gibt objektive Grundsätze zur Berechnung. Zu diesem Zweck wurden über Monate Daten erhoben und ausgewertet. Jetzt werden die Ergebnisse dargelegt. Sie aber blenden wissentlich Fakten aus und schüren Ängste.
Drittens. Die Verfassungsrichter hatten daran Anstoß genommen, dass die Grundsicherung an die Entwicklung der Renten gekoppelt wurde. Das ist auch etwas, was Sie eingetütet hatten. Künftig nun werden zu 30 % die durchschnittliche Lohnentwicklung und zu 70 % die Preisentwicklung zugrunde gelegt. Das wird vermutlich bereits Mitte 2011 zu einer weiteren Anpassung führen, und die Regelsätze werden dann auch weiter nach oben gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Fakt ist außerdem: Neben den Regelsätzen werden Langzeitarbeitslosen zusätzlich die Kosten der Unterkunft, also für Wohnen und Heizung, erstattet. Bund und Kommunen geben dafür jährlich 14,5 Milliarden Euro aus. Aber auch das blenden Sie völlig aus.
Außerdem übernimmt der Bund Pflege- und Krankenkassenbeiträge. Aber auch das verschweigen Sie in den Diskussionen.
Die Höhe der unterstützenden Gesamtleistungen muss man aber nicht nur den Beziehern, sondern vielmehr auch denjenigen erklären, die dieses Geld aufbringen müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch das wird von Ihnen ausgeblendet.
Das Wichtigste ist das weitsichtige Bildungspaket. 620 Millionen Euro an Investitionen für zusätzliche Bildung. Das stärkt Entwicklungschancen, Teilhabechancen und Zukunftschancen. Es geht um Mittagessen. Es geht um Schulmaterial, Klassenfahrten, Sport und kulturelle Teilhabe - alles Aspekte, die Sie bei der Einführung von Hartz IV völlig ausgeblendet haben.
Zur Umsetzung muss gesagt werden: Natürlich ist es so, dass das Geld bei den Kindern ankommen muss. Eltern müssen wissen, wie sie dazu ihren Beitrag leisten können. Unsere Gesellschaft braucht jedes Kind, braucht jeden Erwachsenen, der sich einbringen will.