Wer der Ausschussempfehlung zu diesen Eingaben zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde dieser Empfehlung gefolgt.
Wir treten in die Beratung ein. Ich erteile zuerst dem Kollegen Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Er spricht zur Eingabe 01546/97/16. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dieser Petition der Bürgerinitiative Hohenhameln geht es vor allem um zwei Aspekte. Die Bürgerinitiative wendet sich zum einen gegen die exorbitante Landesförderung von 6,5 Millionen Euro für den Schlachthof in Wietze, über den wir schon oft diskutiert haben. Sie argumentiert sehr fundiert mit EU-Richtlinien zu Ammoniak, dass der momentan stattfindende und von der Landesregierung unterstützte massive Ausbau der Massentierhaltung in Niedersachsen gegen diese EU-Vorgaben verstößt. Wir Grüne teilen diese Auffassung und fordern deshalb Berücksichtigung.
Die Millionengelder für Wietze sind nach unserer Kenntnis fast das größte Wirtschaftsförderprojekt des Landes. Dafür gab es auch etwas politische Hilfe. Zum einen sind 5 Millionen Euro an direkten Subventionen und zum anderen auch 1,5 Millionen Euro für die Infrastruktur aus dem Wirtschaftsministerium geflossen. Das hat auch damit zu tun, dass CDU und FDP in Niedersachsen eine neue, belastende Massentierhaltungsregion rund um Celle einrichten wollen und dafür alle Umweltfolgen in Kauf nehmen.
Zu diesen Umweltfolgen gehört auch der hohe Ammoniakausstoß, der überwiegend aus den Massentierhaltungsställen der Landwirtschaft kommt. Nach Zahlen des Umweltbundesamtes droht bis Ende 2010 eine Überschreitung der vor
gegebenen Grenzwerte um 60 000 t. Ein blauer Brief der EU, in dem eingefordert wird, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, ist schon unterwegs.
Niedersachsen ist mit einem Viertel der Gesamtemissionen Hauptverursacher dieser Überschreitung der Grenzwerte. Von daher sind Einschränkungen gegen diesen Boom, wie von den Petenten gefordert, längst überfällig. Die Bundesregierung diskutiert Höchstgrenzen oder die Versagung von Emissionsgenehmigungen. Diesen Forderungen der Bürgerinitiative schließen wir uns an. Die Umweltgrenzwerte müssen eingehalten werden. Es darf nicht erst wieder zu Kritik vonseiten der EU und hohen Strafzahlungen kommen.
Von daher unterstützen wir das Begehren gegen den Schlachthof und für die Einhaltung der EUGrenzwerte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu ebendieser Petition 01546/07/16 von Herrn Braun und der Bürgerinitiative für Umweltschutz in Hohenhameln möchte auch ich sprechen. Meine Fraktion hat die Überweisung dieser Petition als Material beantragt. Da die Gründe im Wesentlichen bereits genannt wurden, kann ich mich kurz fassen.
Auch uns erschien es etwas seltsam, dass eine offenbar dringend notwendige Anlage, die - so sagt man uns - nur Verbesserung bringt und in die 60 Millionen Euro investiert werden, noch eine Subvention von 5 Millionen Euro aus den Mitteln zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur braucht. Natürlich kann dieses Geld nur einmal ausgegeben werden und steht deshalb für viele andere wichtige Dinge nicht mehr zur Verfügung. Wir sind der Auffassung, dass der Schlachthof, wenn man ihn denn unbedingt will, sowieso gebaut worden wäre, ob mit oder ohne Subvention durch das Land.
Zum Thema Ammoniak. In der Ausschusssitzung habe ich gefragt, ob die Landesregierung belegen könne, dass die Grenzwerte bis Ende des Jahres eingehalten würden. Darauf konnte man damals nichts sagen. Bis heute habe ich darauf noch keine
exakte Antwort erhalten. Im Übrigen betrifft das nicht nur Niedersachsen, sondern ist für die Bundesrepublik insgesamt zu regeln. Aber Niedersachsen mit seinem hohen Veredelungsanteil ist hier zuvörderst gefragt.
Die zweite Petition, zu der ich kurz etwas sagen möchte, ist die Petition 01469/09/16 von Herrn Igelmann aus Hunteburg. Herr Igelmann hat in seiner Petition im Kern moniert, dass sich ein Bauvorhaben, das in seiner Gemeinde im Landkreis Osnabrück anstand, bei dem es um den Bau von drei Legehennenställen ging, während des Genehmigungsverfahren sehr stark verändert hat. Zunächst ging es nur um einen Umbau, eine kleine Erweiterung. Von einem bestimmten Zeitpunkt an war aber von einem völligen Neubau die Rede. Herr Igelmann sagt, er hätte erwartet - das hätte ich auch getan -, dass man in einer solchen Situation das Verfahren noch einmal von vorn beginnen muss, damit die Transparenz für die Bürger tatsächlich gegeben ist.
Im Ausschuss wurden wir darüber informiert, dass das Verfahren rein rechtlich korrekt gelaufen ist. Das mag so sein. Es mag auch sein, dass die bundesrechtliche Vorschrift, die, wie der Ministeriumsvertreter ausgeführt hat, schon seit 30 Jahren besteht, formal korrekt ist. Aber wenn man so argumentiert, dann klingt das sehr nach § 1 der Verwaltung: Das war schon immer so, und darum ändern wir das auch nicht.
Bei diesen Themen sollten wir zumindest so weit sensibilisiert sein, darüber nachzudenken, ob man, wenn es in solchen Genehmigungsverfahren nicht gut läuft, Bekanntmachungen und Auslegungen tatsächlich wiederholen muss, und zwar nicht nur dann, wenn sich etwas für die Bürger verschlechtert, sondern auch - man könnte damit offensiv umgehen - dann, wenn sich etwas für die Bürger verbessert, weil z. B. statt der Veränderung eines Altbaus ein Neubau errichtet wird. Diese Argumentation folgt eigentlich dem gesunden Menschenverstand. Deswegen haben wir gesagt, das wollen wir der Landesregierung als Material überweisen, sie möge sich das noch einmal überlegen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zuerst zu der Petition der Bürgerinitiative in Hohenhameln. Das Anliegen und die Sorge der Bürgerinitiative sind berechtigt. Unsere Positionen zum Thema Tierschutz sind bekannt. Ob die Zielvorgabe der Ammoniakminderung erreicht werden kann - hier schließe ich mich meinen Vorrednern an -, ist fraglich. Dabei beziehe ich mich auch auf die Große Anfrage der Grünen zum Meeresschutz.
Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zum Verbrauch von Wasser in Wietze war nicht ausreichend. Zwar wurde gesagt, die Wasserversorgung sei ausreichend gesichert. Schweigen herrscht aber zu der Frage, wie sich die Wasserpreise durch den Bau dieses Großschlachthofes entwickeln werden. Davon sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen.
Vor allem wird aber mit der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region argumentiert. Es muss allerdings gefragt werden, ob es feste Arbeitsplätze mit ausreichender Entlohnung sein werden. In Einzelberichten, die uns vorgetragen wurden, wird gerade im Zusammenhang mit der Fleischverarbeitung, z. B. bei der Firma Meica, sehr oft von Leiharbeit und niedrigen Löhnen gesprochen. Aus diesem Grunde empfehlen wir die Berücksichtung dieser Eingabe. Das Wirtschaftsministerium ist aufgefordert, diese offenen Fragen zu klären.
Ich spreche zu der zweiten Petition: Veräußerung einer Waldfläche durch die Niedersächsischen Landesforsten. Die Landesregierung hat mit der Gründung der Niedersächsischen Landesforsten in der letzten Legislaturperiode ein Verkaufsprogramm gestartet, in dem Wald verkauft wird. Vorrangig sollten Splitterflächen verkauft werden. Bei diesem verkauften Waldstück mit einer Größe von 254 ha kann man jedoch kaum von einer Splitterfläche sprechen. Deshalb empfehlen wir auch hier Berücksichtigung.
Ich spreche jetzt zu der Eingabe 01758/11/16, in der es um die Höherstufung einer Lehrkraft in eine höhere Entgeltgruppe geht. Die Lehrkraft hat nach ihrem zweiten Staatsexamen, das sie in den Fächern Mathematik und Biologie an Grund-, Haupt- und Realschulen abgelegt hat, an einem Gymnasium angefangen zu arbeiten, an dem sie wegen Personalknappheit eingestellt wurde. Damit ist die Vorgabe für eine Höherstufung erfüllt. Aus diesem
Grunde beantragen wir Überweisung zur Berücksichtigung. Diese Lehrkraft erfüllt eine hohe Aufgabe. Sie hat an dem Gymnasium angefangen, weil keine andere Kraft vorhanden war, und ihrer Leistung muss Rechnung getragen werden.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich spreche zuerst zur Eingabe 01546/07/16 der Bürgerinitiative in Hohenhameln, in der es um den neuen Schlachthof in der Region Celle, in Wietze, geht. Hier wird nach der Förderung gefragt. Die Förderung ist dort natürlich genau so wie bei allen anderen Förderanträgen in Niedersachsen erfolgt. Es wurde nach objektiven Kriterien beschlossen und zugestimmt. Zu diesen Kriterien gehört vorrangig die Schaffung von bis zu 1 000 neuen Arbeitsplätzen in Wietze.
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang ist die Belastung mit Ammoniak. Meine Damen, meine Herren, ich kann Ihnen sagen, dass die Ammoniakbelastung durch neue Ställe geringer ist als durch alte Ställe. Daher ist dieses Bauprogramm für neue Ställe ein Förderprogramm zum Abbau von Ammoniak.
Ich komme zur zweiten Eingabe, nämlich zu der Eingabe 01334/07/16. Darin geht es um die Veräußerung von Waldflächen durch das Landesforstamt. Ich stelle hier fest, dass Wald unabhängig davon, in welcher Art und Weise er bewirtschaftet wird, nach denselben Gesetzen bewirtschaftet werden muss. Ich stelle außerdem fest, dass Wald nicht umgewandelt werden darf, erst recht nicht, wenn er in einer großen Fläche im Zusammenhang mit anderem Wald liegt. Deswegen sind die Bedenken, die die Kollegin Schröder-Ehlers hier für die SPD-Fraktion geäußert hat, ohne Grundlage.
Ich stelle weiterhin fest, dass Niedersachsen das Land mit den meisten Neuanpflanzungen von Wald in den letzten Jahren ist. Diese Aufforstung
Die Bewirtschaftung und Betreuung des Waldes sind auch wieder unabhängig vom Eigentum. Nach dem Waldgesetz haben alle Eigentümer die freie Wahl der Betreuung.
Ich weiß darüber hinaus, dass bei diesem Veräußerungsfall ein sehr guter Preis erzielt wurde und dass die Absicht der Erwerber in keiner Weise von den bisherigen Grundsätzen des Landes zur Waldbewirtschaftung abweicht.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich spreche zu der Eingabe im Zusammenhang mit der Förderung des Geflügelschlachthofes in Wietze. Ich möchte für die FDP-Fraktion deutlich machen, dass sich das Wirtschaftsministerium bei seinen Kriterien insbesondere daran orientiert, wie viele Arbeitsplätze geschaffen werden. Denn Arbeitsplätze zu schaffen, ist das oberste Ziel von CDU und FDP hier in Niedersachsen - um es noch einmal deutlich zu sagen.
Gerade mit dem Schlachthof in Wietze werden in einer strukturschwachen Region im Landkreis Celle Arbeitsplätze im niedrig qualifizierten Bereich geschaffen. Nach dieser Maßgabe hat das Wirtschaftsministerium dem Antrag auf Förderung entsprochen. Die Förderung ist nach den Kriterien zulässig und - das sage ich hier sehr deutlich - auch sachgerecht, weil damit Arbeitsplätze geschaffen und unterstützt werden. Deswegen hat das Vorhaben nach wie vor die Zustimmung der Fraktionen von CDU und FDP.