Protokoll der Sitzung vom 09.11.2010

Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung liegen mir nicht vor. Von daher lasse ich gleich über diesen Geschäftsordnungsantrag abstimmen. Dann hat sich der Herr Innenminister zu dem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet.

Wer der Rücküberweisung in den Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dem Antrag ist nicht gefolgt.

Vor diesem Hintergrund rufe ich nun die Wortmeldung von Herrn Innenminister Schünemann auf. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat noch vor der Sommerpause die kommunalen Spitzenverbände zum Thema der Abschaffung der Stichwahl angehört.

(Zuruf von der LINKEN: Und was ha- ben die gesagt?)

Es ist so, dass tatsächlich ausreichend Zeit zur Verfügung gestanden hat, sich dazu zu äußern.

Es sind verschiedene Punkte aufgeführt worden, warum man die Stichwahl vielleicht abschaffen könnte. Hier sind Spekulationen geäußert worden. Ich kann Ihnen für die Landesregierung nur sagen, dass es für uns das entscheidende Argument ge

wesen ist, dass die Bürger dies entschieden haben; denn sie sind nicht zur Stichwahl gegangen.

(Zuruf von der LINKEN: So, so! Die Linken aber schon!)

Genau das ist das Ergebnis unserer Analyse. Dass bei allen Stichwahlen, die ab dem Jahr 2001 stattgefunden haben, tatsächlich 15 bis 20 % weniger zur Stichwahl gegangen sind als bei der ersten Wahl, ist meiner Ansicht nach ein deutliches Signal und eine Abstimmung der Wähler, dass sie die Stichwahl für nicht so erforderlich und für nicht so interessant halten, wie es hier vielleicht dargestellt worden ist.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister Schünemann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Briese?

Sehr gern.

Herr Briese, Sie haben das Wort. - Etwas Ruhe, bitte!

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie sagten die Bürgerinnen und Bürger hätten quasi selbst entschieden, dass die Stichwahl abgeschafft wird. Nun entscheidet ja dieses Hohe Haus darüber, ob die Stichwahl abgeschafft wird. Die entsprechenden Gesetze werden ja nicht in den Kommunen gemacht, sondern der Landtag macht sie. Stand die Abschaffung der Stichwahl denn in irgendeinem Wahlprogramm der CDU oder der FDP, sodass die Bürgerinnen und Bürger wussten, dass, wenn die CDU und die FDP gewählt werden, auch die Stichwahl abgeschafft wird?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es in einem Wahlprogramm gestanden hat. Das ist aber nicht der entscheidende Punkt; denn ich glaube, es ist schon richtig, dass man sich genau anschaut, wie hoch die Wahlbeteiligung ist. Insgesamt - das müsste uns eigentlich ganz besonders

berühren - ist die Beteiligung an den Kommunalwahlen in den letzten zehn Jahren dramatisch gesunken. Während Sie in den 80er- oder 90er-Jahren noch eine Beteiligung von 75 bis 80 % gehabt haben, haben Sie im Jahr 2006 nur noch eine Wahlbeteiligung von 50 bis 60 % gehabt. Bei den Direktwahlen ist die Wahlbeteiligung zum Teil noch geringer gewesen. Wenn Sie sich vor Augen führen, dass die Wahlbeteiligung in Schaumburg, das hier auch erwähnt worden ist, bei der ersten Wahl nur 30 % betragen hat, können Sie sich vorstellen, was im Schnitt 15 % weniger für eine Stichwahl bedeutet hätten. Ich glaube, dass das keinen Sinn macht. Deshalb sollten wir aufhören, so zu tun, als wäre die Abschaffung der Stichwahl ein Weniger an Demokratie. Das ist nun definitiv nicht zu belegen.

(Beifall bei der CDU)

Es ist schon angeführt worden - ich kann es nur wiederholen -: Wenn der Gewinner bei der zweiten Wahl weniger Stimmen als derjenige hatte, der die meisten Stimmen bei der ersten Wahl gehabt hat, dann hat das mit einer besseren demokratischen Untermauerung nun wirklich überhaupt nichts zu tun.

Ich will Ihnen jetzt ein paar Zahlen dazu nennen, wie es in der Vergangenheit tatsächlich ausgesehen hat. Im Jahr 2001 haben wir insgesamt 218 Wahlen gehabt. Bei der ersten Wahl - bei der Direktwahl - haben schon 156 Kandidaten die absolute Mehrheit erreicht. Es sind dann 62 Stichwahlen notwendig gewesen, und bei nur 10 hat es eine Veränderung gegeben.

Im Jahr 2006 gab es insgesamt 318 Wahlen. Bei 236 Wahlen haben die Kandidaten bei der ersten Direktwahl die absolute Mehrheit erhalten. Es gab 82 Stichwahlen und 26 Veränderungen bei der Stichwahl.

Meine Damen und Herren, hier von dramatischen Veränderungen zu sprechen und vielleicht sogar so zu tun, als wenn nur eine Partei bzw. eine Fraktion einen Vorteil davon hat, ist mit nichts zu belegen. Insofern versucht man, der Bevölkerung etwas zu sagen, um Stimmung zu machen. Es ist aber nicht richtig.

(Beifall bei der CDU)

Ein Letztes, meine Damen und Herren: Herr Biallas hat darauf hingewiesen, dass sich, wenn wir eine Direktwahl für diesen Landtag haben, niemand darüber aufregt, wenn hier jemand sitzt, der bei mehreren Kandidaten - also mehr als zwei -

nicht die absolute Mehrheit bekommen hat. Das würde ja bedeuten, dass alle diejenigen, die weniger als 50 % bekommen haben, trotzdem die meisten Stimmen und ein Direktmandat bekommen haben, eben nicht legitimiert wären. Ich glaube, dass das niemand ernsthaft begründen kann.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Das ist völliger Quatsch!)

Also hören Sie auf mit der Stimmungsmache! Dies ist ein klares Votum der Bürgerinnen und Bürger. Sie gehen weniger zur Stichwahl. Insofern kann die Bedeutung der Stichwahl nicht so groß sein, als dass man sagen könnte, wir würden Politik sogar gegen die Bürgerinnen und Bürger machen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 3. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 4. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Letztere sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben.

(Aha! bei der SPD)

Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf?

(Aha! bei der CDU - Gegenruf von Jo- hanne Modder [SPD]: Mit gutem Recht! Das werdet ihr schon noch merken!)

Gibt es Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Dann ist das Gesetz so beschlossen worden. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Da mir eine Wortmeldung zu Tagesordnungspunkt 7 vorliegt, möchte ich jetzt noch einmal darauf hinweisen, dass mir mitgeteilt worden ist, dass über Tagesordnungspunkt 7 erst am Freitag am Ende der Tagesordnung diskutiert werden soll.

Insofern kommen wir jetzt zu Tagesordnungspunkt 8:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Nutzung des Binnenmarktinformationssystems - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2840 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/3002 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3024

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat darauf verständigt, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre dagegen keinen Widerspruch.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf: