Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Zu 3: Maßnahmen der Landesregierung zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit niedersächsischer Unternehmen weiter zu steigern. Die Wertschöpfungspotenziale aller in der Medizintechnik tätigen Unternehmen lassen sich durch eine Vernetzung untereinander sowie durch die Vernetzung mit der Wissenschaft weiter optimieren. Der Technologietransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft wird noch systematischer und strategischer ausgerichtet.

Die Landesinitiative Gesundheitswirtschaft - Life Sciences Niedersachsen, kurz: BioRegioN - vernetzt seit 2002 Wirtschaft und Wissenschaft mit dem Ziel, den Life-Science-Standort Niedersachsen zu stärken. 2005 hat die Landesregierung die landesweite Initiative eHealth gestartet. Hieraus hat sich mittlerweile der Beirat eHealth.Niedersachsen konstituiert, der sich aus Vertretern der Wirtschaft und der Wissenschaft zusammensetzt und der kürzlich erste konkrete Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Gesundheitswirtschaft mithilfe von eHealth erarbeitet hat. Weitere Landesinitiativen mit teilweisem Bezug zur Gesundheitswirtschaft gibt es in den Zukunftsfeldern „Nano- und Materialinnovationen“ sowie „Adaptronik“.

Es ist absehbar, dass es auf dem Ausbildungsmarkt, bei der Anwerbung von qualifizierten Arbeitskräften und bei der Suche nach Betriebsnachfolgerinnen und -nachfolgern zu Engpässen kom

men wird. Davon wird die Gesundheitswirtschaft gleichermaßen betroffen sein. Die Politik der Landesregierung berücksichtigt dies. So wurden z. B. Maßnahmen ergriffen, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern. Und mit der Qualifizierungsoffensive Niedersachsen wirkt das Land mit den Arbeitsmarktpartnern aktiv dem aktuellen zukünftig drohenden Fachkräftemangel entgegen, auch zum Vorteil der Gesundheitswirtschaft.

Anlage 46

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 49 der Abg. Frank Mindermann, Swantje Hartmann, Ansgar Focke, Karl-Heinz Klare und Stephan Siemer (CDU)

Wann werden die Sanierungsmaßnahmen auf der B 439 in Angriff genommen?

Die nur 5 km lange B 439 verbindet die beiden Bundesstraßen B 51 und B 322 und hat hierdurch eine hohe verkehrliche Bedeutung für die Region. Mit über 5 000 Fahrzeugen pro Tag und mit einem überdurchschnittlichen hohen Lkw-Anteil von 17 % ist es von essentieller Bedeutung, einen optimalen baulichen Zustand der Straße zu bewahren.

Seit dem Jahr 2006 besteht die Absicht der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, den innerörtlichen Bereich der B 439 im Ortsteil Heiligenrode zu sanieren. Nach der anfänglich fehlenden Planfeststellung ist derzeit eine fehlende Kostendeckung bei der Sanierungsmaßnahme festzustellen. Dabei gibt es immer wieder Hinweise von Anwohnern, dass, ausgehend von schadhaften Stellen in der Fahrbahn, es zu einer unerträglichen Lärmsituation kommt. Die zwischenzeitlichen Flickarbeiten am Straßenbelag stören nicht nur den Verkehrsfluss und die verkehrliche Sicherheit, sondern sind auch unwirtschaftlich. Zudem wurden in der Vergangenheit vermehrt Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ortskern von Heiligenrode beobachtet. Dies betrifft einen Abschnitt, in dem aufgrund räumlicher Gegebenheiten weder stationäre noch mobile Geschwindigkeitsmessungen erfolgen können.

Zur Herbeiführung der erforderlichen Verkehrssicherheit sind nunmehr dringend verschiedene kleinere bauliche Maßnahmen notwendig, die nur im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Sanierung wirtschaftlich herzustellen sind.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann und mit welchem Kostenvolumen ist die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen an der B 439 geplant?

2. Inwiefern wird den hohen Einfahrtsgeschwindigkeiten in die geschlossene Ortschaft Heiligenrode aus Richtung Fahrenhorst entgegengewirkt?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die zukünftige Entwicklung der Verkehrsströme in diesem Gebiet im Hinblick auf die Autobahnmaut und die damit einhergehenden Umgehungsverkehre?

Die durchschnittliche Verkehrsbelastung einer Bundesstraße liegt bundesweit bei etwa 9 200 Kfz/24h und einem Schwerlastanteil von ca. 8,5 %. Hinsichtlich der Gesamtverkehrsbelastung ist die B 439 somit eher als unterdurchschnittlich, bezüglich der Schwerverkehrsbelastung als durchschnittlich anzusehen.

Für die Maßnahme „Umbau der OD Heiligenrode mit Fahrbahnerneuerung im Zuge der B 439“ wurde das Planfeststellungsverfahren am 20. Januar 2010 eingeleitet. Mit einem Abschluss dieses öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens wird um den Jahreswechsel 2010/2011 gerechnet. Unabdingbare Voraussetzung für den Baubeginn dieser Umbau- und Erhaltungsmaßnahme ist aber das Vorliegen eines rechtsbeständigen Planfeststellungsbeschlusses. Danach wird es darum gehen, die Finanzierung für die gemeinschaftliche Maßnahme sicherzustellen. Neben dem Bund entfallen auch Kosten auf den Landkreis Diepholz und die Gemeinde Stuhr.

Zu den Bundesfernstraßenmitteln ist festzustellen, dass im Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes viele Neubauprojekte begonnen wurden, die jetzt ausfinanziert werden müssen. Hierdurch ist ein gewisser „Stau“ bei den Um- und Ausbaumaßnahmen, aber auch bei den Erhaltungsmaßnahmen entstanden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie in der Einleitung bereits ausgeführt, muss zunächst ein unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird dann im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel über die Umsetzung der Maßnahme entscheiden. Insoweit ist die Angabe eines verbindlichen Baubeginns derzeit noch nicht möglich.

Für das Straßenbauvorhaben in Heiligenrode im Zuge der B 439 sind Gesamtkosten in Höhe von 815 000 Euro veranschlagt. Davon entfallen ca. 740 000 Euro auf den Bund, ca. 25 000 Euro auf

den Landkreis Diepholz und ca. 50 000 Euro auf die Gemeinde Stuhr.

Zu 2: Innerhalb des Streckenbereichs Heiligenrode hat sich erfreulicherweise in den letzten zehn Jahren keine Unfallhäufung ergeben. Weil sich die polizeiliche Verkehrsüberwachung, und hier insbesondere die Geschwindigkeitsüberwachung, ausschließlich am Unfallgeschehen orientiert, erfolgt keine gezielte Überwachung vonseiten der Polizei. Wegen der örtlichen Gegebenheiten sieht auch der Landkreis Diepholz keine Möglichkeit für eine Geschwindigkeitsüberwachung. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme ist daher von der Gemeinde Stuhr beabsichtigt, einen Fahrbahnteiler als optisches und zugleich verkehrsberuhigendes Element zu Beginn der geschlossenen Ortschaft einbauen zu lassen.

Zu 3: Unter Berücksichtigung der bisherigen Verkehrsentwicklung auf der B 439, der Auswertungen von benachbarten Dauerzählstellen im Zuge der B 51 und der B 61, die einen relativ konstanten Pkw- und Schwerlastverkehr aufweisen, und der vorgesehenen Erweiterungen des Bundesfernstraßennetzes (sechsspuriger Ausbau der A 1 und Bau der A 20) erwartet die Landesregierung keine wesentliche Änderung der Verkehrsbelastung im Bereich Heiligenrode.

Anlage 47

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 50 der Abg. Heidemarie Mundlos (CDU)

Auswirkungen des neuen Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Mit Januar 2010 ist eine neue gesetzliche Regelung zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Kraft getreten. Diese Regelung, ein parteiübergreifender Kompromiss, sieht mehr Beratung, mehr Information und längere Bedenkzeiten für die Schwangeren vor. Unter anderem muss der Arzt obligatorisch darauf hinweisen, dass die Schwangere ein Recht auf Beratung durch eine psychosoziale Beratungsstelle hat. Zwischen der erfolgten Diagnose bzw. Beratung und der Ausstellung der Indikationsbescheinigung müssen mindestens drei Tage vergehen (Zeit des Überdenkens). Diese Frist gilt allerdings bei „gegenwärtiger erheblicher Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren“ nicht. Die Veränderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beinhaltet auch Ordnungswidrigkeiten, die aber von der DGGG - Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe - kritisiert wurden, u. a. weil

bereits das Berufsrecht Sanktionen bei Verstößen vorsieht. Insgesamt bestand die Hoffnung, dass dank der Neuregelungen betroffenen Frauen besser geholfen werden könne. Informationen zur Thematik hält ab Januar 2010 die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereit.

Anfang September 2010 war dann in den Medien zu lesen, dass die Zahl der Abtreibungen in Niedersachsen im zweiten Quartal dieses Jahres entgegen dem Bundestrend erneut gestiegen sei. Landesweit wurden nach einer veröffentlichten Erhebung des Statistischen Bundesamtes 2 042 Schwangerschaftsabbrüche registriert. Dies sind 94 oder 4,5 % mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Bereits im ersten Quartal dieses Jahres waren deutlich mehr Abtreibungen registriert worden als im Vergleichszeitraum 2009. Bundesweit ging dagegen die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im zweiten Quartal um 1,2 % auf rund 27 400 zurück.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie erklärt sich die Landesregierung die deutliche Zunahme der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Niedersachsen und den damit verbundenen beträchtlichen Unterschied zu den anderen Bundesländern?

2. Lässt sich bereits jetzt schon feststellen, ob und, wenn ja, mit welchem Erfolg die Veränderungen durch die seit Beginn des Jahres 2010 geltende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Niedersachsen umgesetzt werden?

3. Plant die Landesregierung, die Informations- und Aufklärungsmöglichkeiten durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung um eigene Aktionen und Materialien zu ergänzen, um gegebenenfalls den Trend der gestiegenen Schwangerschaftsabbrüche durch frühzeitige Aufklärung bei Jugendlichen zu stoppen bzw. umzukehren?

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz (Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwanger- schaftskonflikten - SchKG) gewährleistet den Anspruch u. a. auf eine umfassende Beratung in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen.

Seit dem 1. Januar 2010 regelt das SchKG auch die Anforderungen an eine umfassende ärztliche Aufklärung, Beratung und Begleitung der Schwangeren im Vorfeld einer möglichen medizinischen Indikation, insbesondere nach der Eröffnung eines auffälligen pränataldiagnostischen Befunds. Nach § 2 a SchKG darf die schriftliche Feststellung über die straffreie Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs grundsätzlich nicht vor Ablauf von drei Tagen nach Mitteilung der Diagnose bzw. Beratung nach Absatz 2 Satz 1 vorgenommen werden. Die längere Bedenkzeit nach einer vorgeburtlichen

Untersuchung mit auffälligem Befund soll den Schwangeren Gelegenheit geben, sich mit der veränderten Situation auseinandersetzen und beraten lassen zu können. Die Ärztin oder der Arzt hat gemäß § 2 a Abs. 1 SchKG über den Anspruch auf weitere vertiefende psychosoziale Beratung nach § 2 zu informieren und im Einvernehmen mit der Schwangeren Kontakte zu Beratungsstellen nach § 3 und zu Selbsthilfegruppen oder Behindertenverbänden zu vermitteln.

Zur Überprüfung, in welchem Umfang eine bessere Inanspruchnahme der psychosozialen Beratung erreicht worden ist, werden ab dem Jahr 2010 statistische Angaben im Rahmen der Tätigkeitsberichte der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen erhoben. Diese liegen erstmalig im zweiten Quartal 2011 vor.

Zurzeit liegen Daten des Statistischen Bundesamtes für Niedersachsen für das erste und zweite Quartal 2010 bei Berücksichtigung des „Eingriffsorts“3 vor, die eine Erhöhung der Schwangerschaftsabbrüche von rund 6 % und beim Kriterium „Wohnsitz“4 eine Erhöhung von 1,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum aufzeigen. Im Bundesdurchschnitt sind die Abbruchzahlen für diesen Zeitraum im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich geblieben.

Die Quartalszahlen 2010 lassen allerdings sichere Aussagen über eine Entwicklung der Schwangerschaftsabbrüche noch nicht zu. Unter Heranziehung der Jahresergebnisse hat sich die Gesamtzahl der Abbrüche in den letzten Jahren sowohl im Bundesdurchschnitt als auch in Niedersachsen kontinuierlich verringert. In Niedersachsen ist mit 9 134 die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2009 um 6,1 % gegenüber dem Vorjahr gesunken, während sich im Bundesdurchschnitt bei 110 694 Abbrüchen eine Verringerung von 3,3 % errechnet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Zahl der von Frauen mit Wohnsitz in Niedersachsen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche ist laut Bundesstatistik von 9 997 im Jahr 2007 auf 9 737 im Jahr 2008 und im Jahr 2009 auf 9 134 gesunken. Die Landesregierung kann erst bei Vorliegen der Jahresstatistiken 2010 3 Differenzierung nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 SchKG, in welchem Bundesland der Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird. 4 Differenzierung nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 SchKG, Bundesland oder Staat im Ausland, in dem die Schwangere wohnt.

sowie der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung durch das Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität Köln Feststellungen zu eventuellen Veränderungen und deren Gründe treffen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.

Zu 3: Es stehen umfangreiche und zielgruppenspezifische Informations- und Aufklärungsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung. Unter Zugrundelegung der Jahresergebnisse, aber auch der Quartalszahlen des ersten Halbjahres 2010 ist bei Jugendlichen bis 18 Jahren - wie im Bundesvergleich - eine kontinuierliche Verringerung der Schwangerschaftsabbrüche im Vergleich zum Vorjahr festzustellen. Ergänzende Aktionen und Materialien seitens der Landesregierung sind derzeit nicht vorgesehen.

Anlage 48

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 51 der Abg. Martin Bäumer, Helmut Dammann-Tamke, Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp, Karl-Heinrich Langspecht und Frank Oesterhelweg (CDU)

Was bedeutet uns der Wald?

In Niedersachsen sind rund 1,16 Millionen ha bewaldet; das entspricht etwa 24,3 % der Landesfläche. Im bundesweiten Vergleich der absoluten Zahlen hat Niedersachsen nach Aussage der Landwirtschaftskammer Hannover die drittgrößte Waldfläche. Auffallend in Niedersachsen sei der hohe Anteil an Wald in privater Hand. Rund 55 000 der sogenannten Privatwaldbesitzer bewirtschaften 59 % des niedersächsischen Waldes. Der Rest entfalle auf das Land (29 %), Körperschaften wie Landkreise oder Gemeinden (7 %) und den Bund (5 %).

Wir fragen die Landesregierung: