Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

- - - und fragen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich das Land Niedersachsen im Bun

desrat explizit dafür ausgesprochen hat, die Geflügelmast aus Gründen des Datenschutzes der Geflügelmäster aus der DIMDI-Arzneimittelüberwachung auszunehmen, stelle ich jetzt meine Frage - ich versuche dies, so konkret wie möglich zu machen, damit wir auch wirklich eine Antwort bekommen -: Warum bewertet die Landesregierung den Datenschutz mit Blick auf die Geflügelmäster anders als mit Blick auf die Züchter und Mäster von Rindern und Schweinen, die sich besagter Überwachung selbstverständlich unterziehen müssen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Grotelüschen.

(Zuruf von Rolf Meyer [SPD])

- Geben Sie die Antwort, Herr Meyer? - Jetzt hat die Frau Ministerin das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist korrekt, dass sich Niedersachsen gegen diese Art der Erfassung der Daten ausgesprochen hat.

Der Zielansatz der Länder war, dass wir uns diese Datenerhebung gewünscht haben. Das war einhellige Meinung der Bundesländer. Der Bund hat jedoch datenschutzrechtliche Gründe geltend gemacht, und diese Auffassung des Bundes hat sich aus juristischer Sicht durchgesetzt.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Nur bei Hühnern! - Wiard Siebels [SPD]: Das ist Ihre Auffassung!)

- Ich wünsche mir eine Erfassung der Daten. Wir brauchen Daten. Niedersachsen hat sich für diese Erfassung eingesetzt, aber der Bund ist dieser Empfehlung der Bundesländer nicht gefolgt.

(Zustimmung bei der CDU - Zurufe von den GRÜNEN)

Danke schön. - Nun stellt eine weitere Zusatzfrage für die SPD-Fraktion der Herr Kollege Siebels.

Frau Präsidentin, ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass wir, bevor wir den Staatsgerichtshof anrufen, doch zunächst einmal mit Zwischenrufen versuchen, hier Antworten auf die Fragen zu bekommen.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Dieser Hinweis ist Ihnen nicht gestattet. Sie haben eine Frage zu stellen, Herr Siebels. Wenn Sie auf formelle Dinge hinweisen, weise ich Sie auch sehr konkret darauf hin.

Sehr gut. - Frau Ministerin, Sie haben korrekt ausgeführt, dass seit 2006 Antibiotikagaben im Krankheitsfall nur noch von Tierärzten erfolgen dürfen. Dennoch ist seit diesem Zeitpunkt der Antibiotikaeinsatz immer weiter gestiegen.

„Und vor diesem Hintergrund frage ich...“

Und das ist die Frage, Frau Präsidentin:

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Könnte das nicht ein deutlicher Hinweis darauf sein, dass die Missstände im Bereich der Intensivtierhaltung immer schlimmer werden, Frau Ministerin?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Danke schön, Herr Kollege Siebels. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Grotelüschen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass es keine verlässlichen Daten in diesem Bereich gibt. Wir haben ja gerade über diese DIMDI-Studie gesprochen.

(Wiard Siebels [SPD]: Im Ausschuss gab es die!)

Fakt ist auch, dass diese Verknüpfung, die immer wieder in diese Diskussion mit eingebracht wird, dass große Tierhaltung gleich schlechter Tierschutz gleich schlechte Tiergesundheit bedeuten, nicht richtig ist. Das ist eine falsche Annahme, und die ist auch nicht in irgendeiner Form in Zahlen zu belegen.

(Wiard Siebels [SPD]: Im Ausschuss war das aber so!)

Im Ausschuss war das sicherlich auch nicht so. Ich denke, wenn Sie das Protokoll lesen, werden Sie das feststellen.

(Beifall bei der CDU)

Eine letzte Zusatzfrage liegt mir von der SPD-Fraktion vor. Herr Kollege Meyer!

Frau Präsidentin, ich frage die Landesregierung, wie sie erreichen will, dass die Mortalitätsraten, die - so die Information, die wir im Ausschuss bekommen haben - in der Geflügelhaltung bei etwa 5 bis 10 %

(Zurufe von der CDU)

- das sind bei Ställen mit 40 000 Tieren zwischen 2 000 und 4 000 Tiere pro Durchgang - und in der Putenmast bei rund 12 % liegen - das sind 12 % der eingestallten Puten -, deutlich abgesenkt bzw. möglichst auf null gefahren werden können.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Meyer. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Grotelüschen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ja genau das Programm, das ich Ihnen eingangs geschildert habe. Es gibt eine Strategie, dass wir letztlich an den Dingen, wo wir merken, dass es Ansätze gibt, noch besseren Tierschutz, noch besseres Management durchzusetzen, ansetzen. Wir werden gemeinsam - das habe ich Ihnen auch schon mehrfach geschildert - mit Wissenschaft, mit Wirtschaft - wie

bisher gut bewährt - genau diese Dinge erarbeiten und in die Praxis umsetzen.

(Zustimmung bei der CDU - Wiard Siebels [SPD]: Wann ist das denn so weit?)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. Ich stelle damit fest, dass die Behandlung der Dringlichen Anfragen beendet ist.

Gleichzeitig stelle ich die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 26 und 27 auf, die vereinbarungsgemäß gemeinsam beraten werden sollen:

Einzige (abschließende) Beratung: Neue Hartz-IV-Regelsätze nur politisch gesetzt - 5 Euro reichen nicht für die Würde des Menschen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2877 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/3004

Erste Beratung: Für eine soziale Neuordnung der Regelsätze - Menschenwürde erfordert Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2982

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag zu Tagesordnungspunkt 26 abzulehnen.

Zur Einbringung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 27 hat sich von der Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Humke-Focks zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die sogenannte Reform des SGB II und die damit verbundene sogenannte Neuordnung der Regelsätze gerade für Kinder und für jugendliche Leistungsempfängerinnen und -empfänger beweist, dass es der Bundesregierung und allen voran Frau von der Leyen nicht darum ging und geht, etwa der steigenden Kinderarmut entgegenzuwirken, die Lebensbedingungen der sogenannten Hilfeempfänger zu verbessern oder gar die Mittel für die Eingliederung in Arbeit zu erhöhen.

Nein, darum geht es der Bundesregierung nicht. Die Haushaltsmittel wurden auf Kosten der Ärmsten der Armen eingespart, um die Empfängerinnen und Empfänger staatlicher Transferleistungen weiter zu stigmatisieren und zu diskriminieren.

Damit zementieren von der Leyen & Co. die Spaltung der Gesellschaft in immer reicher Werdende und in immer ärmer Werdende und setzen dabei darauf, gerade das untere Drittel unserer Gesellschaft gegeneinander auszuspielen und eine Neid- und Angstdebatte zu schüren.

(Beifall bei der LINKEN)

Was wir brauchen, ist eigentlich eine Umsetzung der selbstverständlichen Auffassung, dass alle Menschen in diesem reichen Land ein Recht auf Teilhabe am sozialen, kulturellen oder - kurz gesagt - gesellschaftlichen Leben hier im Land haben. Das allerdings suchen wir bei FDP und CDU vergeblich.

Die Bundesregierung bricht stattdessen weiterhin die Verfassung und missachtet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres. Wir dürfen gespannt sein, wie weit sie damit durchkommen wird. Aber so einfach, wie Sie sich das vorstellen, werden wir es Ihnen nicht machen.

Von sozialer Gerechtigkeit will diese Regierung und will Frau von der Leyen nichts, aber auch gar nichts wissen. Wir Linke verurteilen diese antisoziale Haltung dieser Bundesregierung.