Protokoll der Sitzung vom 07.12.2010

Fünfter Teil. - Wer stimmt der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Gesetz ist mit Mehrheit so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.

Wir kommen also jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drs. 16/2709 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde also gefolgt. Damit ist zugleich der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/3116 nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 9:

Zweite Beratung: Maßnahmen zur Verbesserung der Stabilität der Finanzmärkte in Europa - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/2988 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/3107 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3120

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zielt auf eine Annahme der Beschlussempfehlung in einer um einen Satz geänderten Fassung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Schönecke von der CDU-Fraktion.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir haben bereits im letzten Plenum über unseren Antrag „Maßnahmen zur Verbesserung der Stabilität der Finanzmärkte in Europa“ diskutiert und haben darüber auch im Ausschuss beraten. Ich bin der Meinung, es handelt sich um einen notwendigen Antrag von CDU und FDP;

denn die Erschütterungen der weltweiten Finanzsysteme bis hin zu den jüngsten Hilfsmaßnahmen für Irland zeigen uns: Die Krise ist noch nicht vorbei, aber man will sie beherrschen.

Auch die deutschen Banken kamen - das ist uns allen noch gut in Erinnerung - ins Schlingern, und die EU war aufgeschreckt und hat überlegt, was sie dagegen tun kann.

Nun gibt es einen Vorschlag - viele bei uns in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnen das als überzogene Reaktion -, ein Einlagensicherungssystem zu schaffen, das oberhalb der deutschen Sicherungssysteme angelegt ist.

Von daher ist es sinnvoll, dass unser Antrag die niedersächsische Position noch einmal deutlich macht und beschreibt, was wir eigentlich wollen. Wir wollen unsere Sparer, aber auch unseren Mittelstand und unsere Wirtschaft absichern. Dahinter verbirgt sich dann die große Frage: Brauchen wir dazu ein Einlagensicherungssystem für alle in Europa?

Ein solches Einlagensicherungssystem ist ein sicher löblicher Ansatz. Aber viele sagen: Es geht völlig an der deutschen Wirklichkeit vorbei, weil wir mit den drei Säulen - Sparkassen, Volksbanken und Banken - in Deutschland ein funktionierendes System haben.

Die deutsche Wirklichkeit sieht also anders aus. Sparkassen und Volksbanken sichern nicht nur die Einlagen ihrer Kunden, sondern sie sichern auch die einzelnen Institute. Der übereinstimmende Tenor aus der Sparkassen- und Volksbankenlandschaft, an dem sich auch in den vergangenen vier Wochen nichts geändert hat, lautet: Wir wissen nicht, wie ein solches EU-System funktionieren soll. Wie wird, wenn sie dann kommt, die nächste Finanzkrise aussehen? Werden wir diejenigen sein, die die Banken in Malta, Zypern und Portugal dann mit unseren Beiträgen retten sollen? Reißen dann die Faulen die Gesunden mit in den Abgrund, wie ich beim letzten Mal schon gefragt habe? Wie hoch müssen die Mittel sein, um das zu verhindern? Vollkaskomentalität für jede Art von Banken? - Sparkassenchefs sprechen - nicht unberechtigerweise - von einem Angriff auf regional verwurzelte Institute.

Ich meine, wir haben mit diesem Antrag gezeigt, dass wir ein Schlaglicht darauf werfen wollen, wie wir uns das vorstellen. Es kann nicht sein, dass oberhalb der deutschen Sicherungssysteme eine weitere Institution am Werke sein kann. Wir sollten

darauf politisch einwirken. Das können wir mit einem solchen Antrag hier in Niedersachsen tun.

Ich bin froh darüber, dass wir im Haushaltsauschuss doch in großer Breite und mit großer Zustimmung gesagt haben, dass das richtig ist, und dass unser Vorgehen in dieser Frage in diesem Hause große Zustimmung finden wird.

Von daher kann ich das Haus nur bitten, diesem Antrag zuzustimmen; denn das wird Niedersachsen voranbringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Herr Dr. Sohn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zum Thema komme, möchte ich, weil ich Herrn Möllring da so nett sitzen sehe, auf das eingehen, was er zu Beginn seiner zugegebenermaßen furiosen Rede vorhin über Herrn Oskar Lafontaine gesagt hat.

(Heiner Schönecke [CDU]: Sie wollen aber zum Thema sprechen!)

Er hat ihm vorgeworfen, dass er als Finanzminister die massiven Senkungen der Körperschaftsteuer zu verantworten hat. Dazu muss ich kurz feststellen, dass das schlichtweg falsch ist.

(Heinz Rolfes [CDU]: Nein, das ist nicht falsch!)

Denn Oskar Lafontaine ist im März 1999 als Bundesfinanzminister zurückgetreten. Die massiven Senkungen etwa der Körperschaftsteuer wurden erst danach unter der Ägide des neuen Bundesfinanzministers Hans Eichel von der SPD beschlossen. In Kraft getreten sind die Steuersenkungen zum 1. Januar 2001. Lafontaine hatte daran wirklich keine Schuld.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum Thema! Herr Schönecke, wir hatten bei der Einbringung gesagt: Wir stimmen dem Antrag zu 90 % zu. - Ich muss das jetzt aber auf 80 % reduzieren, weil wir inzwischen Post von Herrn Barroso bekommen haben. Deshalb möchte ich etwas zu folgendem Satz in Ihrem Antrag sagen:

„Außerdem bleibt bei dieser Schutzsumme außer Acht, dass bislang in Deutschland Einlagen de facto in unbegrenzter Höhe gesichert sind, unabhängig davon, ob eine Instituts- oder Einlagensicherung vorliegt.“

Herr Schönecke, nachdem das diskutiert wurde, hatten wir - ich befürchte: tatsächlich als einzige Fraktion - an die Europäische Kommission geschrieben, unsere Position erläutert und um Stellungnahme gebeten. Der Kabinettschef von Barroso schreibt zurück:

„Präsident Barroso hat mich ersucht, Ihnen für Ihr Schreiben … zu danken.“

Dann kommt das übliche diplomatische Gerede. Weiter wird gesagt:

„Dabei bleibt die Institutssicherung … dem Sparer erhalten.“

Dann sagt Herr Laitenberger, der Kabinettschef von Barroso:

„Nach Informationen der Kommission wurden in den letzten zehn Jahren bei fünf von zehn Bankinsolvenzen in Deutschland die Sparer nur in Höhe des gesetzlichen Minimums entschädigt. Guthaben der vor Kurzem geschlossenen Noa-Bank werden z. B. nur in Höhe von Euro 50 000 entschädigt. Nach dem Vorschlag der Kommission werden es Euro 100 000 sein.“

Herr Schönecke, das besagt zweierlei: Erstens. Der Satz in Ihrem Entschließungsantrag stimmt nicht ganz. Zweitens. Natürlich wäre eine wesentlich höhere Eigenkapitalsicherung bei den Privatbanken notwendig. Die ist nach wie vor nicht der Fall. Deshalb ist eine Sparkasse in jedem Fall besser, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, bei denen 100 000 Euro doch schnell verbraucht sind. Insofern ist das eine Bestätigung in der Grundrichtung mit einer Korrektur in diesem wichtigen Detail.

Deshalb bleiben wir - wenn wir einmal davon ausgehen, dass Sie aufgrund Ihrer ideologischen Scheuklappen unseren Änderungsantrag, der urvernünftig ist, nicht annehmen können - bei der Enthaltung zu dem Ursprungsantrag. Aber wer weiß! Vielleicht schließen Sie sich ja dem urvernünftigen, der Sparkassenargumentation entsprechenden Änderungsantrag an, der klar macht: Die

Sparkassen sind die Guten; die Privatbanken haben uns das alles eingebrockt.

(Klaus Rickert [FDP]: Das stimmt aber nicht!)

Schönen Dank, Herr Schönecke und allen anderen.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Polat.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um das vorwegzunehmen: Wir mussten dazu nicht Herrn Barroso anschreiben. Aber wir werden dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen. Ich meine, dass mein Kollege Hans-Jürgen Klein das so auch schon in den Haushaltsausschuss eingebracht hat.

Herr Schönecke, im ersten Satz der Begründung Ihres Antrages schreiben Sie sinngemäß, die Dualität der Einlagensicherung in Deutschland habe sich in der Krise bewährt. Das ist eine sehr kühne Behauptung; denn zur Bewährungsprobe ist es doch gar nicht gekommen, weil die Bundesregierung eine Staatsgarantie für die Einlagen abgegeben hat. Wenn das deutsche Einlagensicherungssystem so sicher wäre, wie Sie hier behaupten, warum dann die Staatsgarantie?

In Wahrheit war das Sicherungssystem der Privatbanken doch am Ende, bevor die Krise überhaupt richtig begonnen hatte.