Protokoll der Sitzung vom 08.12.2010

Meine Damen und Herren, auch wenn wir die Zusammenfassung der bisherigen vier Gesetze zum niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht an sich nicht als sinnvoll betrachten, so hätten wir uns natürlich auch gern mit eigenen Vorschlägen an einer sachorientierten Debatte beteiligt. Wir haben unser Bemühen aber in dem Moment eingestellt, als klar wurde, dass es Ihnen gar nicht um die Sache ging, und als wir sehen mussten, wie arrogant Sie mit den kommunalen Spitzenverbänden umgegangen sind.

(Ulf Thiele [CDU]: Immerhin geben Sie zu, dass Sie sich nicht beteiligt haben!)

- Herr Thiele, ich komme noch darauf zu sprechen, was wir wollen.

Die kommunalen Spitzenverbände mussten hier in den Herbstferien binnen Wochenfrist antanzen, um Ihre Vorschläge zu kommentieren. Wir finden, dieser Umgang mit den Vertretern unserer Kommunen ist absolut unwürdig.

(Beifall bei der SPD)

Aus ähnlichen Gründen lehnen wir auch den Antrag der Linken ab. Er ist zwar nicht vollständig falsch; er enthält eine Menge Punkte, über die man durchaus diskutieren kann, Herr Adler. Sie haben

ihn aber nach den Anhörungen vorgelegt. Deshalb wäre es nicht nur sachlich nicht sinnvoll, sondern auch rechtswidrig, wenn wir Ihren Antrag beschließen würden; denn damit würden wir gegen die Landesverfassung verstoßen. Wir müssen die Kommunen hören. Das ist ganz klar geregelt. Das aber ist hier nicht passiert, sodass wir Ihren Antrag nicht beschließen können.

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Thiele, Sie haben gefragt, was wir wollen. Natürlich werden auch wir als SPD-Fraktion mit dem heutigen Tag nicht aufhören, über die Frage einer modernen Kommunalverfassung zu diskutieren.

(Jens Nacke [CDU]: Es würde rei- chen, wenn Ihr anfangt!)

Herr Limburg hat schon ein paar Punkte angesprochen: Wie erreichen wir mehr Akzeptanz, mehr Bürgerbeteiligung, mehr Partizipation? Wie gehen wir künftig mit Bürgerentscheiden um? Wie erleichtern wir es aber auch den Menschen, sich dauerhaft kommunalpolitisch zu engagieren? - Es gibt eine ganze Menge Fragen, über die wir sprechen müssen. Die Diskussion darüber ist nicht zu Ende, sondern wir werden sie spätestens 2013 mit einer neuen Landesregierung unter SPD-Führung wieder aufnehmen müssen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, auch wenn die Vertreter der Regierungsmehrheit den vorliegenden Entwurf heute mit blumigen Worten parfümieren wollen, wie ich annehme - die Gesellschaft für deutsche Sprache ist ja auch dabei gewesen -, ist das im Ganzen kein großer Wurf. Das Gesetz gibt wenig Antworten und lässt viele Fragen offen.

Der Hauptmangel ist, dass diese Debatte hier von den wahren Problemen der Kommunen ablenkt. Kommunen brauchen eine faire und verlässliche finanzielle Ausstattung, echte Konnexität und Spielräume z. B. im Schulrecht bei der Einrichtung der neuen IGSen; dieses Thema hatten wir oft genug. Wenn wir Räten und Kreistagen hier Spielräume eröffnen, wird das Ehrenamt wirklich gestärkt. Dann macht es vielleicht auch wieder Spaß, kommunalpolitisch aktiv zu sein und die Geschicke seines Heimatortes mitzugestalten.

Das sehen wir als die echten Baustellen der Kommunen in den nächsten Monaten an. Wir werden das hier auch stärker in den Mittelpunkt stellen,

Herr Thiele. Sie werden in der Tat von uns hören. Wir werden Lösungswege aufzeigen. Wir werden aber insbesondere auch immer wieder auf die Verantwortung dieser Landesregierung für die Misere der Kommunen hinweisen.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Herr Adler das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zusammenlegung der verschiedenen kommunalverfassungsrechtlichen Gesetze in einem Gesetz kann man machen, muss man aber nicht. Meines Erachtens ist das kein Punkt, über den man noch groß reden sollte, weil das eigentlich mehr eine gesetzestechnische Frage ist.

Es geht hier um die politischen Fragen. Da bin ich vom Verhalten der SPD schon ein bisschen enttäuscht.

(Zurufe von der FDP: Wir auch!)

Denn als das Gesetz hier eingebracht wurde, hatten Sie, Herr Krogmann, z. B. die Position vertreten, die sich auch in unserem Gesetzentwurf findet, dass der Hauptverwaltungsbeamte nicht mehr mit Dreiviertelmehrheit, sondern mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden können soll. Ich frage Sie: Warum haben Sie einen solchen Änderungsantrag nicht auch in dieses Gesetzgebungsverfahren eingebracht?

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das haben wir im Ausschuss besprochen!)

Ich vermute, dass die Lobby der SPD-Bürgermeister Ihnen dazwischengegrätscht ist und Sie sich das aus diesem Grunde nicht getraut haben.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Insgesamt muss man doch festhalten: Hier stand die Kommunalverfassung zur Debatte, und hier ist der Landtag, und hier ist es die Aufgabe der einzelnen Fraktionen, ihre alternativen Vorstellungen einzubringen. - Wir haben das gemacht. Die SPD hat es nicht gemacht. Das finde ich bedauerlich.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Deshalb will ich Ihnen auch kurz sagen, weshalb wir das getan haben. Wir haben es nach der Anhörung der Verbände gemacht. Es ist auch legitim, sich zunächst anzuhören, was die Verbände sagen. Wenn wir dann zu einem eigenen Gesetzentwurf kommen und dieser Gesetzentwurf ernst genommen würde, wäre es auch kein Problem gewesen, die Verbände noch einmal anzuhören und ihre Stellungnahme zu unseren Vorschlägen zu erbitten.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Nun aber zu unseren Vorschlägen selbst, die ich ganz kurz zusammenfassen will:

Wir haben uns in unserem Änderungsantrag dafür eingesetzt - das ist auch keine neue Debatte -, die Hürden für Bürgerbegehren abzusenken. Damit nehmen wir auch Initiativen auf, wie sie vom Verein Mehr Demokratie e. V. vorgetragen worden sind. Wir möchten, dass die Ausnahmetatbestände bei Bürgerbegehren aufgehoben werden, wonach Fragen, die mit Flächennutzungsplan, Bebauungsplan oder Planfeststellungsverfahren zusammenhängen, nicht mehr zur Bürgerabstimmung gestellt werden dürfen.

Wir wollen, dass das Sonderstimmrecht des Hauptverwaltungsbeamten herausgenommen wird. Herr Limburg hat schon darauf hingewiesen, dass damit die Wahlergebnisse verzerrt werden. Das führt manchmal auch zu entscheidenden Veränderungen der Mehrheitsverhältnisse.

An dieser Stelle möchte ich etwas an die Adresse der CDU sagen. Sie sollten einmal darüber nachdenken, dass es der CDU-Oberbürgermeister Poeschel in Oldenburg war, der dies als Kommunalverfassungsrechtler - da war er eigentlich immer besser denn als Oberbürgermeister - angezweifelt und als systemwidrig bezeichnet hat. Er war immerhin so konsequent, dass er sich als CDU-Oberbürgermeister an den Abstimmungen im Rat nicht beteiligt hat, weil er dieses für falsch hielt. Vielleicht erkundigen Sie sich einmal bei ihm nach seinen Gründen. Sie haben diese alte Regelung aus der Gemeindeordnung jetzt aber in das neue Gesetz übernommen.

Wir sind auch der Meinung, dass der Hauptverwaltungsbeamte mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden können sollte. Wenn schon die neue Regelung, dass die Wahl ohne Stichwahl erfolgt, von Ihnen mit Ihrer Mehrheit durchgesetzt wird, ist doch die Gefahr umso größer, dass jemand in dieses Amt kommt, bei dem hinterher doch eine

große Mehrheit sagt: Es war ein Fehlgriff. - Da muss man Wege finden, wie man ihn wieder loswird. Deswegen ist die Zweidrittelmehrheit schon sinnvoller.

Wir sind dafür, dass der Hauptausschuss - früher hieß er Verwaltungsausschuss oder Kreisausschuss - öffentlich tagt. Man muss sich doch einmal überlegen, wozu es dieses Gremium überhaupt gibt. Meistens findet dort nichts anderes statt als eine Bündelung der Diskussionen, die schon vorher in den Fachausschüssen stattgefunden haben. In den Fachausschüssen wird aber öffentlich und nicht öffentlich diskutiert - je nach Thema. Auch im Rat wird öffentlich und nicht öffentlich diskutiert. Warum soll dann im Hauptausschuss auf einmal nur nicht öffentlich diskutiert werden? Das kann mir keiner erklären.

Die Amtszeit des Oberbürgermeisters oder Hauptverwaltungsbeamten sollte nach unserer Auffassung fünf Jahre betragen. Die Wahlen sollten gleichzeitig zusammen mit den Wahlen der Räte stattfinden. Das hat zur Folge, dass man eine Übergangsregelung braucht. Diese haben wir vorgeschlagen.

Wir haben einen Untersuchungsausschuss auf kommunaler Ebene vorgesehen. Er hätte zwar nicht die Rechte wie ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss auf Landesebene, was Zeugenvernehmungen usw. betrifft. Es wäre aber ein Ausschuss, in dem zumindest auch eine Minderheit im Rat die Möglichkeit hätte, Auskünfte vom Hauptverwaltungsbeamten zu verlangen.

(Björn Thümler [CDU]: Das können sie heute auch schon!)

Diese Regelung halten wir auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Duisburg für sinnvoll. Was da passiert ist, hat wirklich die ganze Stadt - und nicht nur die Stadt - sehr besorgt. Dort war es der Hauptverwaltungsbeamte, der sich um Fragen herumgedrückt hatte. Da hätte man viel stärker nachfragen müssen.

Ein letzter Satz: Wir sind dafür, dass man den Kommunen gerade in der Finanzkrise die Möglichkeit gibt, ihre Angelegenheiten - auch die wirtschaftlichen - selbst zu regeln, und das Recht verleiht, sich wirtschaftlich zu betätigen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung von Helge Limburg [GRÜNE])

Zu dem Beitrag von Herrn Adler hat sich Herr Krogmann zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben 90 Sekunden, Herr Krogmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte natürlich wenig davon, innerhalb der Opposition eine Diskussion anzufangen. Trotzdem muss ich einen Satz dazu sagen.

(Zuruf von der CDU: Warum haben Sie sich dann gemeldet?)

- Um kurz zu der persönlichen Ansprache, die ich von Herrn Adler bekommen habe, etwas sagen zu können.

Herr Adler, wir haben das monatelang im Ausschuss diskutiert. Was uns gewundert hat, ist, dass Ihre Kollegin dort - - -

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Richtig, monatelang!)

- Monatelang haben wir über die Kommunalverfassung diskutiert, aber nicht über die Wahl. Das sind die Unterschiede. Darauf komme ich noch.