Protokoll der Sitzung vom 08.12.2010

(Beifall bei den GRÜNEN)

Noch ein Satz zum Thema Sponsoring von Kommunen. Sie bemühen sich im Rahmen des Ihnen Möglichen - am Strafgesetzbuch vorbei oder irgendwie parallel dazu -, Regelungen zu schaffen, um mehr Klarheit bei der Frage, was zulässig ist und was nicht, zu schaffen.

Klarheit ist grundsätzlich begrüßenswert. Aber konsequent wäre es in diesem sensiblen Bereich gewesen, wenn Sie hier für echte Transparenz gesorgt hätten und öffentliche Berichte über Sponsoring von Kommunen verpflichtend gemacht hätten, wie wir es ja z. B. auch auf Landesebene haben. Aber da hat sich - an dieser Stelle leider im Verbund mit der SPD - Ihr Wunsch nach Geheimniskrämerei durchgesetzt. Mündige Bürgerinnen und Bürger erhält man so nicht.

Wir Grüne aber wollen Kommunen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger aktiv mitgestalten können. Dazu gehört eben auch maximale Transparenz bei der Frage, wer einer Kommune wann wie viel Geld hat zukommen lassen.

Zum Änderungsantrag der Linken nur ganz kurz. Sie haben diesen Antrag sehr kurzfristig eingebracht, nach den Anhörungen und nach Beratung der Vorlagen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Auch wenn Ihr Antrag einige richtige Ansätze enthält, können wir diesem Änderungsantrag in diesem Schnellverfahren auf keinen Fall zustimmen. Ein Kommunalgesetzbuch braucht eine gründliche Beratung und keine Schnellschüsse.

Ich möchte aber noch einen Gedanken aufgreifen, den der Kollege Adler in den Ausschussberatungen richtigerweise angesprochen hat. Dieser Gedanke betrifft das Stimmrecht der Hauptverwaltungsbeamten in den kommunalen Vertretungen. Das ist systemwidrig, meine Damen und Herren, weil die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen, wie Herr Adler richtig ausgeführt hat, durch die Wahlen bestimmt wird. Wenn der Hauptverwaltungsbeamte in dieser Vertretung ebenfalls Stimmrecht hat, kann das das sich durch die Wahlen der Vertretung ergebende Ergebnis tatsächlich verändern und verfälschen.

Es ist schon sehr bezeichnend, meine Damen und Herren von CDU und FDP, dass Ihnen ausgerechnet ein dezidiert linker Anwalt aus seiner 30jährigen anwaltlichen Praxis heraus die Systemwidrigkeit Ihres eigenen Gesetzbuches erklären muss, bevor Sie selbst darauf kommen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist so, wie er uns vorliegt, kein großer Wurf. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen verweigern sich fast völlig dem Willen zur politischen Gestaltung. Wo sie doch gestalten, da verschlechtern sie die Gesetzeslage. Unsere Zustimmung dazu können Sie nicht wirklich ernsthaft erhoffen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt hat der Kollege Krogmann von der SPDFraktion das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin ganz erstaunt, dass nicht zunächst die Regierungsfraktionen ihren Gesetzentwurf vorstellen.

Auf die besonderen Umstände dieses Gesetzes möchte ich nicht mehr groß eingehen; denn das habe ich schon beim letzten Mal im Zusammenhang mit dem Kommunalwahlgesetz gemacht.

Heute haben wir nur noch die Hülle. Den Kern Ihres Plans hatten wir schon im letzten Monat erörtert, nämlich die Änderung der Spielregeln für die Kommunalwahlen: vor der Wahl noch schnell die Abschaffung der Stichwahlen, die Verringerung der Zahl der Wahlbereiche. - Das bemänteln Sie hier mit einer angeblich innovativen Zusammenfassung und Änderung der Kommunalverfassung.

Aus unserer Sicht ist das ein mehr als scheinheiliges Manöver. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Das werden wir hier auch immer wieder klarstellen.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Meine Damen und Herren, der Kollege Limburg hat es bereits gesagt: Weder aus den kommunalen Spitzenverbänden noch aus den Kommunen selbst, noch aus den Gerichten gibt es irgendeinen Impuls für ein solches Gesetz. Die kommunalen Spitzenverbände haben gesagt - Zitat -: Die Initiative zur Zusammenfassung usw. ist nicht von den kommunalen Spitzenverbänden ausgegangen. Ein Bedürfnis für ein solches Gesetz ist uns aus der kommunalen Praxis nicht berichtet worden.

Noch deutlicher wird der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund. Er lehnt die Zusammenfassung zu einem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz rundweg ab. Zitat: Wir halten an unserer Auffassung fest, dass die NGO ein vor allem den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern vertrautes Gesetz darstellt, das sich über Jahrzehnte bewährt hat. Es besteht deshalb kein Grund, dieses auf die Bedürfnisse und Verhältnisse der Gemeinden und der für sie Tätigen zugeschnittene Gesetz abzuschaffen und durch ein - und jetzt passen Sie auf - vorrangig bürokratischen Vorstellungen entsprechendes Regelwerk zu ersetzen.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN - Johanne Modder [SPD]: Recht haben sie!)

Meine Damen und Herren, deutlicher kann auch ich es nicht formulieren. Sie haben offenbar wieder einmal an den Alltagsbedürfnissen der Kommunen völlig vorbeigearbeitet. Entweder waren Sie nicht richtig informiert, oder - was ich eher befürchte - inzwischen interessiert es Sie gar nicht mehr, wie es in unseren Kommunen wirklich aussieht.

(Widerspruch bei der CDU und bei der FDP)

- Natürlich, das ist doch so.

(Johanne Modder [SPD]: Jawohl! Da hat er recht!)

Auf jeden Fall lässt das tief blicken.

Meine Damen und Herren, das neue niedersächsische Kommunalverfassungsrecht sollte vor allem das kommunale Ehrenamt stärken, wie es der Minister in seinen eingehenden Sonntagsreden

versprochen hat. Es gab dann einen sogenannten Zehnpunkteplan: Ortsräte dürfen künftig Straßenbenennungen vornehmen, den Ratsvorsitz darf jetzt nicht mehr der Bürgermeister innehaben, im Fall von Losentscheidungen zieht der Vorsitzende der Vertretung und nicht mehr der Hauptverwaltungsbeamte das Los, Ausschüsse können abschließend beraten. - Es gibt aber noch ein paar Punkte mehr.

(Zuruf von Ulf Thiele [CDU])

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht missverstanden werden, Herr Thiele. Davon ist einiges nicht falsch. Anderes ist sogar richtig und sinnvoll. Glauben Sie aber ernsthaft, dass diese Regelungen die kommunale Wirklichkeit spürbar verbessern oder das Ehrenamt stärken können? Glauben Sie wirklich, dass sich die Ratsmitglieder durch solche Regelungen in ihrer Arbeit gestärkt fühlen? - Ihre Regelungen gehen an den wahren Problemen in den Kommunen vollständig vorbei.

(Beifall bei der SPD - Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Wie ist der SPD- Vorschlag?)

Meine Damen und Herren, ich will fair sein: Ein Vorschlag eines Kommunalpolitikers von der Basis wurde doch aufgegriffen, und zwar sehr schnell und unbürokratisch. Als nämlich der Cuxhavener Kommunalpolitiker Hans-Christian Biallas mit seinem Oberbürgermeister Stabbert nicht mehr klarkam, hat der Landtagsabgeordnete Biallas sehr schnell für Abhilfe gesorgt. Nach dem vorliegenden Gesetz gibt es jetzt ein Rücktrittsrecht für Bürgermeister und Landräte. Das ist neu.

(Zurufe von der CDU)

Ich will da auch ganz ehrlich sein: Wir halten das durchaus für sinnvoll. Auch ich als Oldenburger halte es für durchaus sinnvoll, eine solche Regelung einzuführen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ob man jetzt aber die unwürdige und sehr traurige Diskussion in Duisburg oder Herrn Biallas kleines Problem in Cuxhaven nimmt - manchmal geht es einfach nicht mehr zusammen.

(Jens Nacke [CDU]: Ist noch ein ernsthafter Debattenbeitrag zu erwar- ten, Herr Krogmann? Oder bleibt das jetzt so?)

Dann muss es - das sieht auch die SPD so - einen Ausweg geben. Im Ergebnis ist diese Regel jetzt aber sehr einseitig ausgefallen. Wenn nämlich die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gehen will, dann kann sie bzw. er das machen. Dann gibt es einen gangbaren Weg. Wenn aber die ehrenamtlichen Ratsmitglieder oder aber die Bürgerinnen und Bürger von sich aus die Zeit für eine Abwahl für gekommen halten, dann beharren Sie auf dem 75-%-Quorum. Hier hätten Sie die Chance gehabt, dem Ehrenamt wirklich einmal mehr Gewicht zu verleihen. Diese Chance aber haben Sie vertan.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, das Gesetz ist, wie der Kollege Limburg hier schon sehr gut ausgeführt hat, nicht der große Wurf. Trotzdem hat es noch für ein kleines bisschen Klientelpolitik der FDP gereicht. Ich spreche vom § 135, der sogenannten Subsidiaritätsregel in der Gemeindewirtschaft. In dieser Vorschrift versteckt sich aus unserer Sicht ein massiver Lobbyangriff auf kommunale Unternehmen und Betriebe.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Völlig richtig!)

Zwar ist zu begrüßen, dass sich die Energiewirtschaft, die Wasserversorgung, der öffentliche Personennahverkehr und meinetwegen auch die Telekommunikation künftig der Frage der Subsidiarität nicht mehr stellen müssen. Wir fragen uns aber, was aus allen anderen Bereichen wird. Was wird aus Saunabädern? Was wird aus der Abfallentsorgung? Was wird aus Stadthallen? - Hier gibt es künftig eine Klagemöglichkeit für Dritte. Das ist die neue Qualität. Dazu kann ich Ihnen nur raten: Hören Sie endlich auf mit dieser Ideologie, dass Private alles besser können.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Akzeptieren Sie endlich die Leistung, die viele Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge erbringen. Lassen Sie aber vor allen Dingen nicht zu, dass sich der Markt immer nur die Rosinen rauspickt und die Kommunen auf dem Rest sitzenbleiben. Die können nämlich nicht weglaufen.

(Beifall bei der SPD - Johanne Mod- der [SPD]: Genau so ist das!)

Es mag ja richtig sein, dass dort nicht sofort eine Klagewelle einsetzt. Damit rechnen auch wir nicht. Es geht um diese latente Rechtsunsicherheit, die

jetzt in den Rathäusern entsteht. Bei jeder Investition muss man sich damit herumschlagen. Deshalb sagen wir als SPD-Fraktion: Die Kommunen haben - auch durch Sie verursacht - schon genug Probleme. Neue Probleme muss man nicht schaffen. Deshalb sind wir strikt gegen diese Regel.

(Zustimmung bei der SPD - Hans- Henning Adler [LINKE]: Das kann man ja 2013 ändern!)

- Darüber reden wir dann.

Noch eines an dieser Stelle: Natürlich gibt es viele Bereiche, in denen Privatfirmen Aufgaben billiger erledigen können als Kommunen. Warum aber ist das so? - Weil sie oft nicht die gleichen tariflichen Standards haben, oder weil sie keine fairen Löhne zahlen. Deshalb sagen wir ganz klar: Das ist vielleicht billiger, im Sinne der Allgemeinheit aber nicht wirtschaftlicher; denn die Folgen einer solchen Politik bezahlen wir in den Kommunen z. B. über die Aufstockung bei Hartz IV. Das ist das Problem. Deshalb lehnen wir als SPD diese Regelungen ab.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, auch wenn wir die Zusammenfassung der bisherigen vier Gesetze zum niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht an sich nicht als sinnvoll betrachten, so hätten wir uns natürlich auch gern mit eigenen Vorschlägen an einer sachorientierten Debatte beteiligt. Wir haben unser Bemühen aber in dem Moment eingestellt, als klar wurde, dass es Ihnen gar nicht um die Sache ging, und als wir sehen mussten, wie arrogant Sie mit den kommunalen Spitzenverbänden umgegangen sind.