Protokoll der Sitzung vom 08.12.2010

Ich kann Ihnen viele Beispiele nennen. Stellen Sie einmal eine Anfrage an die Landesregierung; dann werden Sie das erleben.

Die Raffinerie in Wilhelmshaven verfügt außer dem ausgezeichneten Standort über sehr engagierte und gut ausgebildete Mitarbeiter. Deswegen wäre es besonders problematisch, wenn es nicht gelingen würde, diese Raffinerie fortzuführen.

Ich will Ihnen eines gleich sagen: Sie brauchen den Ministerpräsidenten nicht aufzufordern, nach Houston zu fliegen. ConocoPhillips war beim Ministerpräsidenten, und er nimmt seine Pflichten ernst, während Sie - das hat der Kollege Adler Ihnen gerade gesagt - diesen Standort auch noch schlechtreden in einem Verfahren, in dem wir neue Investoren brauchen.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Sie haben ihn schlecht bewertet durch Ihre Ge- nehmigung! - Stefan Wenzel [GRÜ- NE]: Wer hat ihm denn den Boden weggezogen? Herr Sander, das wa- ren Sie!)

Meine Damen und Herren, das Land Niedersachsen hat die Firmen in der Vergangenheit in vielfältiger Form unterstützt und wird das auch weiterhin tun. Das gilt insbesondere für die Frage eines geeigneten Investors, den wir finden wollen.

Nun zu diesen schönen Vorwürfen und zu dem, was Sie mir alles unterstellen, was ich gemacht habe. Demnach muss ich ja wirklich ein ganz toller Kerl sein. Was Sie mir heute Morgen alles an Lob aussprechen, das kann ich selbst zu Weihnachten nicht verkraften.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hagenah?

Nein, in der Aktuellen Stunde wollen wir das nicht anfangen.

Man muss auch sagen: Sie versuchen, Mitarbeiter von uns zu diskreditieren, und ich bin nicht bereit, das hinzunehmen. Meine Damen und Herren, Sie versuchen immer wieder mit ganz miesen Methoden, da irgendetwas zu unterstellen.

Meine Damen und Herren, das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg hat durch die zügige Genehmigung des sogenannten Wilhelmshaven Upgrade Projects im Jahr 2009 ein Beispiel für schnelle Genehmigungspraxis gegeben. Das sollten Sie sich einmal genauestens angucken. Dann werden Sie sehr schnell feststellen, dass viele Ihrer Vorwürfe wie eine Luftblase zerplatzen.

Meine Damen und Herren, mit dieser Genehmigung ist die Voraussetzung dafür geschaffen worden, dass am Standort ca. 2 Milliarden Euro investiert werden können. Das war eine Grundvoraussetzung für diese Investition. Daher, meine Damen und Herren, sind die Prozesstechniken, die ebenfalls erforderlich sind - Herr Will hat davon gesprochen - und zur Veredelung der Destillatsrückstände notwendig sind, erst die Voraussetzung, um die Effizienz der Raffinerie zu steigern und sie damit zukunftsfähig zu machen.

Meine Damen und Herren, ConocoPhillips hat selbst dargelegt, dass diese Investitionen erforderlich sind, um die Raffinerie langfristig wirtschaftlich erfolgreich zu betreiben. Der Effizienzgrad der Raffinerie - darüber müssten wir alle uns eigentlich Gedanken machen - liegt lediglich bei einem Index von 5,2. Zum Vergleich: In anderen westeuropäischen Staaten liegt dieser Index bei 16. Da sehen Sie im Grunde genommen das Hauptproblem, das wir immer mit beachten mussten. Wir mussten mit der Firma immer dafür sorgen, dass diese Investitionen auch getätigt wurden.

Meine Damen und Herren, ConocoPhillips hat nie - zu keinem Zeitpunkt - die Kapazitätsausweitung von 10 auf 15 Millionen t dementsprechend durchgeführt.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Ja eben, weil die Genehmigung nicht rechts- kräftig war! Das ist das Problem!)

- Herr Kollege, ich hatte in dem Augenblick gerade versucht zu sagen: Es waren die notwendigen Prozesstechniken. In diesen Bereich musste investiert werden. Das war notwendig, weil das dementsprechend von den Kunden bei den Ölen nachgefragt wurde.

Meine Damen und Herren, es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie dieses Thema ansprechen. Im Antrag zur Aktuellen Stunde unterstellen die Grünen wieder einmal, dass Arbeitsplätze durch fragwürdige Genehmigungen gefährdet worden seien.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Ja!)

Genau das Gegenteil ist der Fall. Genau das Gegenteil ist und war auch immer das Ziel der Landesregierung. Sie wissen genau, dass das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg immer dann, wenn Anträge vorgelegen haben, diese schnell abgearbeitet hat und die unterschiedlichen Genehmigungen auch erteilt hat. Dazu zählen z. B. auch die Genehmigungen für die von Herrn Will angesprochene Kapazitätserweiterung und auch die Dämpferückgewinnungsanlage, die unbedingt erforderlich war, um die Dämpfe dementsprechend einfangen zu können. Meine Damen und Herren, auch mit diesen Genehmigungen wurden - das muss ich klar und deutlich sagen, damit die Mär endlich aufhört - keine Arbeitsplätze gefährdet, sondern es wurden Arbeitsplätze gesichert. Meine Damen und Herren, die Dämpferückgewinnungsanlage für den Küstenanleger wurde zwischenzeitlich realisiert. Auch das müssen Sie vielleicht einmal zur Kenntnis nehmen. Sie befindet sich nach Aussage der Wilhelmshavener Raffineriegesellschaft in der Test- und Abnahmephase.

Lassen Sie mich noch Folgendes sagen, weil Sie das immer so hinstellen: Wenn Sie die unterschiedlichsten Fachleute, auch Juristen, haben, dann ist es natürlich so, dass der eine das aus der Sicht sieht und der andere es aus der anderen Sicht sieht. Man kann das natürlich jahrelang hin- und herschieben. Aber das muss irgendwann einmal gebündelt werden. Deswegen war es wichtig, diese Genehmigungen zu erteilen.

Meine Damen und Herren, meine Politik und die Politik der Landesregierung orientieren sich an den Bedürfnissen der Menschen und an einer Wirtschaft, die in die Zukunft gerichtet ist.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von Enno Hagenah [GRÜNE])

- Ich weiß, Herr Hagenah, Sie sind rückwärtsgewandt. Ich bin vielleicht der zigste Redner, der Ihnen erzählt, dass Sie nur nach hinten gucken. Wahrscheinlich sind es die Umfragezahlen, die Sie dazu verleiten, jeglichen Realitätssinn auszuschalten.

Meine Damen und Herren, wir kennen keine Ablehnung von Infrastrukturprojekten jeglicher Art. Dafür können Sie Beispiele haben. Wir werden uns weiter darum bemühen, dass Arbeitsplätze in Niedersachsen geschaffen und nicht vernichtet werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich stelle fest, dass damit der Tagesordnungspunkt 13 e erledigt ist. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 14 und 15 auf, die vereinbarungsgemäß zusammen behandelt werden:

Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenfassung und Modernisierung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2510 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/3110 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3145 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3147

Zweite Beratung: Kommunalverfassungsrecht demokratisieren - Kommunalfinanzen reformieren - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2417 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/3059

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen anzunehmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.

Eine mündliche Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 14 ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 15 ist keine Berichterstattung vorgesehen.

Damit kommen wir zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Limburg. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf soll das Kommunalverfassungsrecht in Niedersachsen verbessern und modernisieren. Vier Gesetze werden zu einem zusammengefasst. Das klingt schon einmal vereinfachend. Nur, eigentlich wollte niemand ein neues Kommunalgesetzbuch. Zumindest alle aus der kommunalpolitischen Praxis waren mehr oder weniger zufrieden. Da, wo Verbesserungspotenzial vorhanden war, wurde die Chance für echte Verbesserungen nicht genutzt. Eine inhaltliche Gestaltung wird nur an ganz wenigen Vorschriften deutlich. Ob diese Änderungen tatsächlich die Arbeit unserer Kommunalos verbessern werden, bleibt abzuwarten.

Wie man das neue Kommunalverfassungsrecht hätte verbessern können, sehen Sie an unserem Antrag vom Juni. Ich verweise darauf, die Möglichkeiten direkter Demokratie durch Bürgerentscheide deutlich auszubauen und zu vereinfachen, Stichwort: Stuttgart 21. Wir sehen, die Bürgerinnen und Bürger wollen mitgestalten, und wir sollten ihnen die Möglichkeiten dazu geben.

Die Dauer der Amtszeit des oder der Hauptverwaltungsbeamten sollte auf eine Wahlperiode beschränkt werden. Ich nenne ferner: mehr Beteiligungsrechte für Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren sowie mobile Wahlvorstände für die Wahlen in Einrichtungen. Heute ist in der HAZ nachzulesen, dass der Prozess um den Wahlbetrug in Wietze sich in die Länge zieht. Darauf hätte man doch als Gesetzgeber mit gesetzlichen Änderungen reagieren müssen, um die Wahl für Seniorinnen und Senioren in Seniorenheimen zukünftig sicherer und rechtskräftig zu machen.

Schließlich hätten Sie eine echte Reform des wirtschaftlichen Betätigungsrechtes ohne privaten Vorbehalt in Angriff nehmen können. Was tun Sie stattdessen? Sie behalten die massive Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen bei, ja, Sie verschärfen sie noch. Es gibt zwar einen Bestandsschutz für gegenwärtige Aktivitäten. Aber Sie stellen ausdrücklich klar, dass es sich um eine drittschützende Norm handelt, dass also privaten Dritten Klagemöglichkeiten eingeräumt werden. Damit blockieren Sie die zukünftige Ausweitung der Wirtschaftsaktivitäten von Kommunen und blockieren eine breit aufgestellte öffentliche Daseinsvorsorge in den niedersächsischen Gemeinden und Landkreisen.

(Zuruf von Jan-Christoph Oetjen [FDP])

Hier hat sich offenkundig erneut, Herr Kollege Oetjen, Ihre neoliberale FDP durchgesetzt, die - das konnten wir erneut in der Zeitung lesen - sich immer wieder in erster Linie den Interessen der Unternehmer verpflichtet fühlt, die in massiven Teilen auf Bundes- und auf Landesebene für sie spenden.

(Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE])

Dazu kommt ganz grundsätzlich: Die §§ 135 ff. des neuen Kommunalgesetzbuches, die das Gemeindewirtschaftsrecht regeln, bedürften eigentlich einer grundsätzlichen Überarbeitung. Das war auch nach der letzten Novelle im Jahre 2005 schriftlich so festgehalten worden. Nun, da Sie eine grundsätzliche Überarbeitung der Kommunalverfassung angegangen sind, drücken Sie sich in diesem Bereich um die eigentliche Hauptaufgabe herum und ändern lediglich die von mir angesprochene Norm. Das ist schlechte Gesetzgebung, meine Damen und Herren; das machen wir nicht mit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Schließlich noch etwas zu den Altersgrenzen.

Hier trauen Sie sich weiterhin nicht, sich bei den Bürgermeistern und Landräten vom Bild der Kommunalbeamten zu verabschieden und diese Ämter tatsächlich als politische Wahlämter anzusehen. Anders kann ich mir jedenfalls Ihr Festhalten an der Mindestaltersgrenze für ein politisches Amt, die wir ansonsten nur beim Bundespräsidenten kennen, nicht erklären. Dazu folgendes Zitat - mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -:

„Worauf sich dieses Mindestalter stützt, ist für uns nicht ersichtlich. Wir fordern daher den Wegfall der unteren Altersgrenze. Wenn die Bürgerinnen und Bürger einen jüngeren Menschen wählen möchten, sollte man ihnen die Möglichkeit nicht nehmen.“

Wer hat das gesagt? Die Junge Union Lüneburg in einer Pressemitteilung vom 4. November 2010. Recht hat die JU Lüneburg, und unsere Unterstützung hat sie in diesem Punkt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Zum Bürgerentscheid. Wir begrüßen ausdrücklich, dass es jetzt klare Vorgaben für den Ablauf von Bürgerentscheiden gibt. Damit werden Machenschaften, die u. a. Ihre CDU in Holzminden, Herr Schünemann, in der Vergangenheit mitgetragen

hat, um einen Verkauf der Stadtwerke zu ermöglichen, zukünftig unmöglich. Wahllokale, die erst um 10 Uhr öffnen und bereits um 16 Uhr wieder schließen, sollte es in unserer demokratischen Republik eigentlich nicht geben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aber das war es dann auch schon. Eine Ausweitung der Themen eines Bürgerentscheides - Fehlanzeige. Senkung der Beteiligungsquoren - kein Gedanke bei CDU und FDP. Vorläufiger Bestandschutz für das Ziel eines Bürgerentscheides - bloß nicht! In Wahrheit haben Sie Ihre Angst vor echter Mitwirkung durch die Bürgerinnen und Bürger immer noch nicht überwunden. Statt breitem gesellschaftlichen Diskurs und Mitbestimmung wollen Sie durchregieren, meine Damen und Herren. Das ist nicht unser Bild von kommunaler Demokratie, und auch darum können wir diesen Gesetzentwurf nicht mittragen.

(Beifall bei den GRÜNEN)