Was haben Sie eigentlich dagegen, wenn wir jetzt verbindlich regeln, dass die Hauptverwaltungsbeamten bei Repräsentationstätigkeiten in der Kommune oder im Kreis von den ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern oder Landrätinnen oder Landräten vertreten werden? Das müssten doch gerade Sie begrüßen! Wir wollen nämlich ausdrücklich nicht, dass dann, wenn der Bürgermeister oder der Landrat verhindert ist, der Erste Gemeinderat oder Erste Kreisrat einspringt. Wir wollen, dass das Ehrenamt Geltung hat! Das müssen doch gerade Sie auch mitmachen.
Bei der Wahl der Dezernentinnen und Dezernenten - - - Ich sage es einmal auf Plattdeutsch: By the way - - -
Früher, als wir die Zweigleisigkeit hatten, ist es doch so gewesen, dass jeder Oberstadtdirektor und jeder Oberkreisdirektor durchaus damit leben konnte, dass Personalvorschläge im Rat oder im Verwaltungsausschuss vorbereitet und mit ihm abgesprochen wurden und der Rat am Ende gewählt hat. Darüber hat es nie Ärger gegeben.
Jetzt haben wir eine Regelung, dass dann, wenn der Hauptverwaltungsbeamte innerhalb von drei Monaten keinen Vorschlag unterbreitet oder wenn er einen Vorschlag unterbreitet, ohne dass er darüber mit jemandem gesprochen hat - das soll ja auch einmal vorkommen -, und jemand nicht gewählt wird, der Rat am Zuge ist, einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten und mit einer qualifizierten Mehrheit einen Dezernenten zu wählen.
Das ist eine Stärkung der Räte und der Kreistage. Wenn wir wollen, dass sich überhaupt noch interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger finden, die für den Rat oder den Kreistag kandidieren wollen, dann müssen wir alles dafür tun, um die Mitwirkungsmöglichkeiten und die Mitspracherechte der ehrenamtlichen Ratsmitglieder und Kreistagsmitglieder zu stärken. Das tun wir hiermit.
Jetzt gibt es einen Punkt - den hat der Kollege Krogmann auch angesprochen -, nämlich die Rücktrittsmöglichkeit der Hauptverwaltungsbeamten. Heute ist gesagt worden, als größte Neuerung im Kommunalverfassungsrecht würde heute beschlossen, dass jeder Landrat und jeder Bürgermeister zurücktreten kann, ohne seine Versorgung zu verlieren.
Das ist ein Punkt, den die kommunalen Spitzenverbände nicht nur von Herzen begrüßt haben, sondern bei dem sie uns sogar darum gebeten haben, ihn schon zum 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen, während der Rest des Gesetzes erst am 1. November 2011 in Kraft treten soll.
Warum denn? - Jetzt kommen Sie mit Cuxhaven, Herr Krogmann. Ich kann Ihnen nur sagen: Wer den Wald nicht kennt, der soll sich darin bei Nebel nachts nicht aufhalten. - Also, das hat mit Cuxhaven überhaupt nichts zu tun.
Sie wissen doch ganz genau: Es geht darum, dass wir Bürgermeister und Landräte haben, die wir - übrigens Sie mit Ihrer Mehrheit - zu Politikern gemacht haben, ohne dass sie, wie jeder andere Politiker auf anderen Ebenen, die Möglichkeit haben, zurückzutreten. Wir wollen jetzt nichts anderes, als dass einem Hauptverwaltungsbeamten, der bis zu einer Fehlleistung oder sonstigen Vor
Sie können sich jetzt hier hinstellen und sagen, das machen wir nicht mit. Aber Sie können sich bei dieser Haltung mitnichten der Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände sicher sein. Dass wir das jetzt gemacht haben, ist etwas, was die kommunalen Spitzenverbände mit großer Freude anerkannt haben und zu dem sie uns gebeten haben, dass es schon zum 1. Januar in Kraft tritt.
Meine Damen und Herren, es gibt noch viele Punkte, die angesprochen werden könnten. Es gibt sicherlich auch vieles - das ist bei jeder Kommunalverfassung so -, was man anders machen kann und worüber man sich unterhalten kann. Ich hätte mir gewünscht, gerade weil ja alle Fraktionen des Landtags, jedenfalls in der Regel, auch in den Räten der kommunalen Gebietskörperschaften vertreten sind, dass wir uns in der Sache durchaus härter, intensiver und engagierter auseinandergesetzt hätten. Sie haben es vorhin ehrlicherweise gesagt, Herr Krogmann: dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt entschieden haben, sich an der Diskussion nicht mehr zu beteiligen.
Das können wir nicht verhindern. Das haben wir aber mit Bedauern zur Kenntnis genommen, zumal Sie darum gebeten haben, dass wir uns einen ganzen Tag Zeit nehmen, die Kommunalverfassung zu diskutieren und alle Fragen zu klären. Das ist auch so organisiert worden.
wir um 13.20 Uhr fertig sind und zur Abstimmung kommen und sich die SPD dann meldet und sagt: Wir haben völlig vergessen zu sagen, weswegen wir eigentlich dagegen stimmen.
Das ist heute schon ein bisschen deutlicher geworden. Nur, meine Damen und Herren, parlamentarische Arbeit kann sich nicht darin erschöpfen, dass man nichts tut oder nur herumjammert oder keine Vorschläge macht. Gestalten Sie doch mit, indem Sie wenigstens einen Vorschlag machen. Dann können wir uns damit auseinandersetzen.
Dass wir in dem Verfahren nicht diskutiert oder mitdiskutiert oder gefragt haben sollen, ist ja wohl schlicht abenteuerlich. Wir waren diejenigen, die die Diskussion im Ausschuss getragen haben
und die auch in der Anhörung die entscheidenden Fragen gestellt haben. Ich kann Ihnen sogar Beispiele dafür nennen, dass wir durch unsere Fragen noch Detailverbesserungen an Ihrem Entwurf erreicht haben. Das Ganze macht das natürlich nicht besser.
Wir hatten dieses Symposium im Stadion von Hannover 96. Da haben wir uns schon gefreut. Das war eine tolle Veranstaltung, die Gesellschaft für Deutsche Sprache war auch da. Aber wir wussten nicht, welche Änderungen denn wirklich kommen sollten.
Dann war plötzlich ein Zehn-Punkte-Plan auf dem Markt, der nicht schadet, aber auch nicht wesentlich nützt.
Und dann kamen ganz kurzfristig die eigentlichen Änderungen, die Knackpunkte, nämlich die Abschaffung der Stichwahl und - das ist aus unserer Sicht der zentrale Punkt für die Ablehnung - die Veränderungen und Verschärfungen bei der Gemeindewirtschaft. Egal, wie wir über die anderen Punkte denken, an diesen Punkten werden wir immer sagen: Das machen wir nicht mit. - Das will ich hier noch einmal ganz klar sagen.
Sie haben durch die Art und Weise, erst so ganz leicht in die Diskussion einzuschweben und anschließend knallharte Änderungen nachzuschieben, über die dann nicht mehr anständig diskutiert werden kann, das Publikum veralbert. Und wir lassen uns eben nicht veralbern.
Zunächst einmal, Herr Kollege: Über die Stichwahl stimmen wir heute gar nicht ab. Dass sie abgeschafft wird, ist schon längst entschieden. Darüber haben wir längst debattiert.
Wissen Sie, wir sind nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages gehalten, nicht darüber zu sprechen, was wer in nicht öffentlicher Ausschusssitzung gesagt hat. Das dürfen wir nicht. Aber es nicht verboten, hier zu sagen, dass jemand nichts gesagt hat. Und das tue ich.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an das anschließen, was der Kollege Biallas hier gerade zutreffend ausgeführt hat und was auch der Kollege Krogmann gerade angesprochen hat.
Wir hatten im November 2009 ein Symposium, auf dem die Gesellschaft für deutsche Sprache und das Innenministerium vorgestellt haben, wie das neue Kommunalverfassungsgesetz aussehen soll.
Seitdem ist mehr als ein Jahr vergangen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. In diesem Jahr hätten Sie genug Gelegenheit gehabt - denn Sie wussten ja, dass eine Debatte über die neuen Regelungen im Kommunalverfassungsgesetz auf uns zukommt -, sich in der SPD eine eigene Meinung zu bilden, Vorschläge auszuarbeiten und vorzulegen.
Aber nein, das tun Sie nicht. Zunächst warten Sie darauf, dass die Fraktionen von CDU und FDP etwas vorlegen. Dann warten Sie eine erste und eine zweite Anhörung ab. Und danach warten Sie