Protokoll der Sitzung vom 08.12.2010

Aber nein, das tun Sie nicht. Zunächst warten Sie darauf, dass die Fraktionen von CDU und FDP etwas vorlegen. Dann warten Sie eine erste und eine zweite Anhörung ab. Und danach warten Sie

die Vorlage des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes ab.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich habe den Eindruck, die Dicke der Akten und der Vorlagen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes hat Sie davon abgehalten, eigene Vorschläge vorzulegen. Sie haben sich einfach nicht die Mühe machen wollen, eigene Vorschläge zu erarbeiten. Das gehört zur Wahrheit eben auch dazu, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Im neuen Kommunalverfassungsgesetz setzen wir Schwerpunkte. Zum einen stärken wir das Ehrenamt; darauf ist der Kollege Biallas gerade schon eingegangen.

Ich möchte hier einen anderen Punkt aufgreifen, nämlich die Ratsöffentlichkeit des Verwaltungsausschusses. Zukünftig hat jedes Ratsmitglied, unabhängig davon, ob es Fraktionsstatus hat oder nicht, unabhängig davon, ob es Vertreter im Verwaltungsausschuss ist oder nicht, die Möglichkeit, an den Sitzungen des Verwaltungsausschusses teilzunehmen. So sind alle Ratsmitglieder auf dem gleichen Diskussionsstand und haben die gleichen Möglichkeiten, an der politischen Willensbildung in der Gemeinde teilzunehmen.

Wir sind der Überzeugung, dass das ein sehr guter Schritt ist, um die einzelnen Ratsmitglieder in ihrer Arbeit zu stärken. Das ist Politik von CDU und FDP hier in diesem Hause, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Hans-Henning Adler [LINKE]: Und wa- rum tagt der nicht öffentlich?)

- Der Verwaltungsausschuss tagt nicht öffentlich, Herr Kollege, weil das Wesen des Verwaltungsausschusses ist, dort in nicht öffentlicher Sitzung insbesondere über Personalfragen, Grundstücksgeschäfte und Dinge, die eben von der Natur aus nicht öffentlich behandelt werden müssen, zu diskutieren.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Das ist doch nur teilweise richtig!)

Deswegen ist es auch richtig, dass der Verwaltungsausschuss nicht öffentlich tagt, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

In § 135 - das ist bereits angesprochen worden; das ist übrigens eine Neuregelung, die von den

Wirtschaftsverbänden, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, den Unternehmerverbänden in Niedersachsen sehr begrüßt wird, Herr Kollege Limburg - stellen wir das klar, was wir auch schon bei der letzten Überarbeitung der Niedersächsischen Gemeindeordnung festgeschrieben haben, nämlich dass sich die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen auf die Bereiche der Daseinsvorsorge, die ja eben nicht eingeschränkt werden, beschränkt und dass die Kommunen in den anderen Bereichen darstellen müssen, dass sie bestimmte Aufgaben wirtschaftlicher erledigen können als private Unternehmer und dass das drittschützende Wirkung hat.

(Zuruf von Helge Limburg [GRÜNE])

Durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist es notwendig geworden, diese Klarstellung in das Gesetz aufzunehmen.

Wir stärken durch diese Regelung mittelständische Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen und damit die Basis unserer Wirtschaft und die Basis unseres Landes. Das ist Politik von CDU und FDP, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir stärken auch die direkte Demokratie, indem wir bereits auf Ortsebene Einwohnerbefragungen ermöglichen. Wir stärken die Möglichkeiten bei Bürgerbegehren, die in der Vergangenheit oft an zu niedrigen Beteiligungsquoren gescheitert sind, was zum Teil daran lag, dass es keine Benachrichtigungen gab und Briefwahl nicht möglich war. Wir schreiben jetzt fest, dass die gleichen Regeln wie bei der Kommunalwahl gelten sollen. CDU und FDP stärken Bürgerbegehren und stärken damit direkte Demokratie. Das ist Politik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, die Sie eigentlich unterstützen sollten, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich möchte an dieser Stelle zum Abschluss meinen Dank sagen, zum einen an die Kommunalabteilung im Innenministerium, aber auch an die kommunalen Spitzenverbände, mit denen wir im Laufe dieses Jahres viele neue Vorschläge diskutiert haben.

Aber ich erlebe bei den kommunalen Spitzenverbänden auch Verständnis dafür, dass dieses Hohe Haus, der Landtag des Landes Niedersachsen, die abschließenden Beratungen im Innenausschuss

und dann hier im Landtag auf den Weg bringen muss.

Und das tun wir. Wir nehmen unseren Gestaltungsauftrag wahr, und deswegen sind CDU und FDP die verlässlichen Partner für die Kommunalpolitik in Niedersachsen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Auf den Beitrag von Herrn Oetjen hat sich Herr Wenzel zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben 90 Sekunden, Herr Wenzel.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oetjen, ich frage mich, zu welchem Gesetzentwurf Sie hier gesprochen haben. Aus den Unterlagen, die mir vorliegen, geht hervor, dass Sie z. B. die wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeit der Kommunen ganz klar einschränken wollen, dass Sie die Möglichkeiten der Kommunen, adäquat zu handeln und adäquate Dienstleistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen, einschränken.

(Christian Dürr [FDP]: Haben Sie et- was gegen mittelständische Unter- nehmen?)

Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen an dieser Stelle einzuschränken, ist völlig unnötig. Selbst Ihr Koalitionspartner war offenbar von der Notwendigkeit nicht überzeugt.

(Christian Dürr [FDP]: Dass die Grü- nen gegen kleine und mittlere Unter- nehmen sind, war schon lange klar!)

Sie befördern an dieser Stelle das Rosinenpicken, sodass sich die Privaten einige Bröckchen heraussuchen werden und die öffentliche Hand am Ende die Daseinsvorsorge in der Fläche gewährleisten muss.

(Christian Dürr [FDP]: Totaler Quatsch!)

Das, meine Damen und Herren von der FDP, ist der völlig falsche Weg.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Gerade die Finanzkrise hat uns gezeigt, wie wichtig ein kommunaler, ein öffentlich-rechtlicher Anker

ist und wie gut dort Dienstleistungen bereitgestellt werden können. Die Sparkassen sind dafür ein gutes Beispiel. Deshalb warne ich davor, an diesem Punkt immer wieder die Axt anzulegen und gewachsene Entwicklungen in den Kommunen, mit denen zum allergrößten Teil auch sehr verantwortungsvoll umgegangen wird, zu zerstören.

(Christian Dürr [FDP]: Fragen Sie mal die SPD nach Herrn Funke!)

Es ist wirklich eine Schande, dass die CDU sich an dieser Stelle zu Einschränkungen hat hinreißen lassen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Kollege Oetjen möchte antworten. Auch Sie haben 90 Sekunden. Bitte sehr!

Verehrter Herr Kollege Wenzel, Ihr Wortbeitrag hat gezeigt, dass Sie nicht besonders tief in der Debatte stecken.

(Zuruf von den GRÜNEN: Unsinn!)

Das muss ich hier am Anfang noch einmal deutlich machen.

(Zuruf von der SPD: Unverschämtheit macht es nicht besser!)

- Das hat nichts mit Unverschämtheit zu tun. Der Kollege Wenzel sagt hier, dass wir durch die Privaten Rosinenpickerei in der Daseinsvorsorge bekommen

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

und dass die Kommunen im ländlichen Raum alleingelassen werden. Verehrter Herr Kollege Wenzel, im § 135 werden die Bereiche Wasser, Energie, öffentlicher Personennahverkehr und Telekommunikation aus der Regelung ausgenommen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Und Ab- fall?)

Das heißt, die Kommunen haben alle Freiheiten, sich in diesem Bereich zu betätigen und ihre Aufgaben sachgerecht wahrzunehmen.