Meine Damen und Herren, die Opposition wird nachher höchstwahrscheinlich darauf hinweisen, dass wir uns wieder einmal zum verlängerten Arm der Futtermittelindustrie oder der industriellen Landwirtschaft machen lassen.
Das Gegenteil ist der Fall, Herr Meyer. Ich darf darauf verweisen, dass es zunächst die Futtermittelwirtschaft war, die sich gegen eine solche Kennzeichnung ausgesprochen hatte, also dagegen, Lebens- oder Futtermittel in Bezug auf die Verwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen als Verarbeitungshilfsmittel zu kennzeichnen.
Wir schließen uns den Empfehlungen der Bayreuther Studie an. Eine Gesetzesneuregelung sollte dem Verbraucher bei fehlender Positivkennzeichnung den berechtigten Rückschluss ermöglichen, dass dieses Lebensmittel ohne jeglichen Kontakt mit GVO hergestellt wurde. Ein solches Modell der absoluten Positivkennzeichnung schließt ein werbewirksames Label „ohne Gentechnik“ selbstverständlich nicht aus. Jedoch sollten auch nur vollumfänglich gentechnikfreie Lebensmittel mit der Angabe „ohne Gentechnik“ ausgelobt werden dürfen. Da eine derartige Regelung nicht nur die bislang den Mitgliedstaaten überlassenen Vorgaben für eine Negativkennzeichnung berührt, sondern ebenso die Positivkennzeichnung, ist nicht nur der deutsche, sondern insbesondere auch der europäische Gesetzgeber gefordert.
Noch einmal im Einzelnen: Wir wollen EU-weit die vollständige Positivkennzeichnung für Produkte, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, mit der Betonung auf „vollständig“. Auch weil wir wissen, dass es schwierig wird, die Kennzeichnung EU-weit umzusetzen, sollten wir eine nationale Lösung suchen.
Wir engagieren uns für eine umfassend transparente Verbraucheraufklärung in den Bereichen „grüne Gentechnik“ und „weiße Gentechnik“ und setzen uns für den Ersatz der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ durch eine umfassende Prozesskennzeichnung ein.
Wenn es ein Label gibt, dann muss klar sein: Wo „ohne Gentechnik“ draufsteht, ist auch keine Gentechnik drin.
Danke schön. - Nun spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Meyer. Sie haben das Wort. Bitte schön!
der unter einer vermeintlich verbraucherfreundlichen Überschrift in Wirklichkeit ein ganz anderes Ziel verfolgt, nämlich die Einführung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Sie wollen sich als Verbraucherschützer darstellen, planen aber eigentlich, die Verbraucher an Gentechnik zu gewöhnen, damit am Ende die Umstellung nicht mehr so schwierig ist.
Gleich im ersten Satz fordern Sie - daran wird das Trojanische Pferd deutlich - eine Nutzung der Potenziale der Biotechnologie in der Landwirtschaft. Reichen eigentlich die BSE-Skandale, die Gammelfleischskandale und die Dioxinskandale noch nicht?
Wenn Sie uns nicht glauben - das kann ich ja noch nachvollziehen -, dann lesen Sie doch bitte einmal nach, was das Bundesverfassungsgericht am 24. Oktober letzten Jahres zum sogenannten Gentechnikgesetz verkündet hat! Da heißt es - ich zitiere wörtlich -:
„Mit der Möglichkeit, gezielt Veränderungen des Erbgutes vorzunehmen, greift die Gentechnik in die elementaren Strukturen des Lebens ein. Die Folgen solcher Eingriffe lassen sich, wenn überhaupt, nur schwer wieder rückgängig machen. Angesichts eines noch nicht endgültig geklärten Kenntnisstandes der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes der Gentechnik trifft den Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht.“
„Der Gesetzgeber hat in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.“
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vor dem Hintergrund, dass Herr Kollege Meyer den Antrag als Trojanisches Pferd bezeichnet hat und damit aus meiner Sicht die Frage der Verbrauchertransparenz diskreditiert, von ihm wissen, warum aus seiner Sicht die SPDFraktion in Mecklenburg-Vorpommern in den dortigen Landtag einen Antrag eingebracht hat, der genau in die gleiche Richtung wie der von CDU und FDP in diesem Hause zielt.
Herr Kollege Oetjen, zur Positivkennzeichnung sage ich noch etwas. Da sind wir überhaupt nicht auseinander.
Klarer als das, was das Bundesverfassungsgericht dazu gesagt hat, kann man es wohl nicht sagen. Damit sind auch die Grenzen deutlich aufgezeigt.
Deswegen ist es für mich erstaunlich, dass CDU und FDP in Niedersachsen Folgendes in ihren Antrag hineinschreiben:
Ich fange mit „ethisch vertretbar“ an. Reden Sie doch einmal mit den Kirchen, was sie sagen, wie es mit der Ethik bei Biotechnologie und Gentechnik aussieht! Von denen kriegen Sie eine Ohrfeige.
„Ökonomisch geboten“: Ökonomisch geboten kann das vielleicht für Monsanto, BASF und andere multinationale Konzerne sein. Aber davon haben die Landwirte nichts und die Verbraucher schon gar nichts. Dadurch entstehen nur neue Abhängigkeiten.
„Ökologisch geboten“: Über Jahrhunderte hinweg gab es in Deutschland erfolgreiche Saatzuchtunternehmen, die das Saatgut auf ganz herkömmliche Weise weiterentwickelt haben. Grüne Gentechnik ist nichts anderes als eine Pervertierung ökologischer Ideen.
(Beifall bei der SPD - Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Keine Ahnung! So viel Polemik und Unkenntnis!)
Dieser Satz in Ihrem Antrag ist aus meiner Sicht eine Verhöhnung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Ich finde es schon erstaunlich, dass Sie die Autorität des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle offenbar überhaupt nicht ernst nehmen.
Herr Kollege Oetjen, die schwarz-rote Regierung in Thüringen mit Ministerpräsidentin Lieberknecht hat am 17. Juni letzten Jahres beschlossen, sich aktiv gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen einzusetzen. Thüringen strebt den Beitritt zum europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen an.
Daran könnten Sie sich ein Beispiel nehmen. Schon im Dezember 2009 hat Markus Söder in Bayern angekündigt, den Beitritt zu diesem Netz