(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Frank Oesterhelweg [CDU]: Er hat es nicht verdient, von Ihnen gelobt zu werden!)
Man kann über differenzierte Kennzeichnung sicher reden. Aber auf jeden Fall ist das eine Negativkennzeichnung.
Sie wollen jetzt sozusagen alles in eine Tüte schmeißen: Ist ein Produkt genmanipuliert? Ist im Prozess etwas Genmanipuliertes beteiligt? Wurde ein Enzym im Labor hergestellt? - Sie müssen sich schon überlegen: Es gibt wohl andere Gefahren, wenn man eine Genpflanze im Freiland aussetzt, als wenn man im Labor experimentiert. Natürlich gibt es überall Gefahren, aber unterschiedliche. Die darf man nicht mit einer Gleichmacherei, wie Sie sie uns immer vorwerfen, in eine Tonne treten.
Von daher ist Ihr gesamter Antrag eigentlich ein Blankoscheck für die Genindustrie. Sie ignorieren die Vorgaben des Verfassungsgerichts. Ich glaube, es wäre nicht einmal verfassungsgerecht, wenn Sie hier beschließen würden, das sei immer ethisch vertretbar und immer ökologisch geboten. Von daher können Sie bei diesem Quatsch nicht mit unserer Zustimmung rechnen.
(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Mensch Meyer!)
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach Herr Kollege Herr Meyer. Die letzte Begrifflichkeit fand ich nicht so gut; die sollte man überdenken.
Zu einer Kurzintervention auf Ihre Rede hat sich jetzt Herr Kollege Oetjen von der FDP-Fraktion gemeldet. Er hat für anderthalb Minuten das Wort.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte feststellen, dass das, was der Kollege Meyer hier gerade
von sich gegeben hat, eine ganz dünne Suppe gewesen ist. Nicht einen Deut hat er sich mit den Argumenten dieses Antrags auseinandergesetzt.
Ich finde es schon verräterisch, dass gerade die Grünen, die sich immer als diejenigen gerieren, die sich für den Verbraucher einsetzen und Verbrauchertransparenz wollen, hier dagegen sind, dass dem Verbraucher wirklich mitgeteilt wird, was in den Produkten ist. Damit haben Sie sich selber entlarvt, Herr Kollege Meyer.
Sie stellen es hier so dar, dass wir einfach genehmigen wollten, egal mit welchen Risiken ein gentechnisches Produkt behaftet ist. Das steht überhaupt nicht in dem Antrag. Sie wissen ganz genau, dass es auf europäischer Ebene, bei der EFSA, für jedes einzelne Produkt Risikobewertungen gibt und dass nach den Risikobewertungen die Zulassung erfolgt. Das, was Sie hier dargestellt haben, Herr Kollege Meyer, entbehrt wirklich jeder Grundlage und entlarvt Sie als diejenigen, die ihrer Ideologie folgen, aber eben nicht für Verbrauchertransparenz eintreten.
Herr Kollege Meyer hat die Möglichkeit zu antworten. - Die möchte er nutzen. Auch Sie haben anderthalb Minuten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich lese hier nichts von Risiken. Ich lese hier nichts von Genehmigungen. Sie sagen:
Sie wollen positive Werbung für die Gentechnik machen. Wo sind denn hier Ihre Bedenken? Wo führen Sie die auf?
Ich möchte Ihnen gern einmal wissenschaftliche Studien zeigen. Zu MON863 hat das österreichische Gesundheitsministerium Studien in Auftrag gegeben. Diese zeigen schwere Nierenschäden, Leberschäden, geringe Fruchtbarkeitsraten - alles
- Das ist zum Thema, weil Sie in Ihrem ganzen Antrag eigentlich nur Propaganda für die Gentechnik machen. Sie äußern sich gar nicht dazu, wie man die Kennzeichnung weiterentwickeln kann.
Natürlich können wir weiterentwickeln. Es wäre sinnvoll, auf die Packung zu schreiben, wenn die Milch von Kühen ist, die mit genmanipuliertem Futter gefüttert werden. Das sollte man machen.
Deshalb haben wir auch die Ohne-Gentechnik-Regelung. Da ist es nur genau andersherum. Ich würde mir schon wünschen, dass wir beides haben, also dass wir draufschreiben, wenn die Milch von Kühen ist, die Gras und kein genmanipuliertes Futter gefressen haben, und dass wir draufschreiben, wenn die Milch von Kühen ist, die z. B. genmanipuliertes Soja aus Südamerika gefressen haben. - Da sollten wir differenziert vorgehen. Da gebe ich Ihnen recht.
Sie wollen aber einen Blankoscheck, also eine Positivkennzeichnung für alles und jedes Produkt, ohne zu differenzieren: Ist das Produkt genmanipuliert? Ist der Herstellungsprozess so gewesen? Ist da etwas freigesetzt worden?
(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Dr. Hans- Joachim Deneke-Jöhrens [CDU]: Nein, genau das soll draufstehen! Wir wollen die Prozesse klarmachen! Ge- nau das haben wir gefordert!)
Danke schön. - Nun hat sich von der Landesregierung Herr Minister Lindemann zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
dass, wenn ich das hier richtig begriffen habe, wir nicht über die Frage reden, welche gentechnisch veränderten Konstrukte zugelassen werden sollten und welche nicht, sondern darum, dass sie umfassend gekennzeichnet werden sollten.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN - Clemens Große Macke [CDU]: Wenn Herr Meyer schreit, ha- ben Sie recht!)
Es ist richtig, es ist wichtig, ja, es ist erforderlich, die Rolle des Verbrauchers zu stärken. Nur wenn der Verbraucher an der Ladentheke in der Lage ist, gesicherte Entscheidungen zu treffen, nimmt er maßgeblichen Einfluss auf die Qualität von Lebensmitteln.
Herr Abgeordneter Meyer, wenn Sie hier darauf hinweisen, dass ich von Bürgerakzeptanz im Zusammenhang mit Gentechnik gesprochen habe: Das habe ich in der Tat. Bürgerakzeptanz setzt nach meiner Überzeugung allerdings zunächst einmal Kenntnis beim Bürger voraus.
Ein wichtiges Instrument dazu ist eine eindeutige und transparente Kennzeichnung. Wenn Sie schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitieren: Kennzeichnung ist eine Form der Sorgfalt.
Derzeit weist die Gentechnikkennzeichnung einige Lücken auf. So müssen Lebensmittel wie Milch, Fleisch oder Eier, die von Nutztieren erzeugt wurden, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, nicht den Zusatz „gentechnisch verändert“ tragen.
Auch Zusatzstoffe, Vitamine oder Enzyme, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden, bleiben bisher von dieser Kennzeichnung ausgenommen.
Selbst die für Hersteller freiwillige Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ bietet gegebenenfalls keine vollständige Freiheit von gentechnisch veränderten Zusätzen, wenn z. B. Vitamine oder Enzyme verwendet wurden, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden.
Diese Regelung führt nach meiner Überzeugung zu Rechtsunsicherheit und im Einzelfall zur Verbrauchertäuschung. Deswegen besteht hier in der Tat dringender Handlungsbedarf im Interesse eines umfassenden Verbraucherschutzes.
Diesen Regelungen muss mit Klarheit und Wahrheit begegnet werden in Form eines differenzierten und verbraucherfreundlichen Gentechnikkennzeichnungssystems.
Niedersachsen als Agrar- und Industriestandort setzt sich ausdrücklich für die verantwortungsvolle Nutzung der Potenziale der Biotechnologie in der Landwirtschaft ein. Die Anwendung zeitgemäßer Technologien stellt eine Chance für den Standort Niedersachsen dar. Die Nutzung muss jedoch auf Grundlage einer umfassenden Verbrauchertransparenz erfolgen.
Daher sollte nach unserer Meinung die Bundesregierung aufgefordert werden, sich für die Schaffung einer vollständigen Positivkennzeichnung für Produkte, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, auf europäischer und internationaler Ebene, für eine umfassende und transparente Verbraucheraufklärung im Bereich der grünen und weißen Gentechnik und für den Ersatz der OhneGentechnik-Kennzeichnung durch eine umfassende Prozess-, d. h. Positivkennzeichnung einzusetzen.
Nur eine konsequente und umfassende Gentechnikkennzeichnung für Lebens- wie auch für Futtermittel eröffnet dem Verbraucher eine fundierte Entscheidungsmöglichkeit.