Wenn das Konsens ist, müssen wir mit der Praxis der Frühverrentung auch im politischen Beruf aufhören. Das haben wir bei der Rente für richtig erkannt. Das haben wir bei den Pensionen für richtig erkannt. Jedenfalls wollen wir gerechte versicherungsmathematische Abschläge. Ich finde, das ist nichts anderes als ein Gebot der Fairness und der finanzpolitischen Nachhaltigkeit. Aber wenn wir diese Messlatte an andere Leute anlegen, dann müssen wir sie natürlich auch an uns anlegen. Das ist doch gar keine Frage - hoffe ich jedenfalls.
- Nein, momentan ist es noch nicht so. Wir müssen das Abgeordnetengesetz schon erst ändern. Momentan haben Sie noch die Möglichkeit, relativ früh
Als ich diesen Gesetzentwurf schrieb, habe ich mir das Abgeordnetengesetz insgesamt angeschaut. Ich finde, da lässt sich noch das eine oder andere Modernisierungsdefizit finden.
Wir hatten den Agenda-2010-Prozess, über den wir in diesem Hause immer wieder relativ lebhaft streiten, insbesondere was die Hartz-Gesetzgebung angeht. Man kann natürlich mit Fug und Recht darüber debattieren, ob bei der Agenda 2010 alles richtig war. Da gibt es sicherlich mehrere soziale Unwuchten. Richtig war aber die Erkenntnis, dass wir jemanden, der arbeitslos wird, möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess bringen wollen. Das war eine richtige arbeitsmarktpolitische Erkenntnis.
Ich finde, auch das sollten wir dann auf Parlamentarier und Parlamentarierinnen umsetzen. Heute sieht das Abgeordnetengesetz eine sehr lange Phase mit Übergangsgeld vor: ein Jahr mit 100 % der Bezüge. Das gibt es beim normalen Arbeitslosengeld I nicht. Es liegt bei 65 %. Es ist nichts anderes als eine Frage der Gerechtigkeit und auch der Vorbildfunktion, dass wir nicht sagen: Wir wollen 100 % Übergangsgeld; aber der normale Arbeitnehmer, die normale Arbeitnehmerin bekommt nur 65 %.
Noch eines: Ich finde es nicht mehr als recht und billig, dass der Gesetzgeber - also wir selber - sagt: Wenn die Mandatszeit zu Ende ist, dann soll man sich bemühen, möglichst schnell in den normalen Arbeitsprozess zurückzukehren. - Das ist doch eine vernünftige Erkenntnis. Deswegen müssen wir zumindest für die Abgeordneten, die aus dem öffentlichen Dienst kommen - Beamte und Angestellte, deren Jobs noch vorhanden sind -, sagen: Eine sechsmonatige Übergangsphase ist lang genug. - Das kennt übrigens auch eine ganze Reihe anderer Abgeordnetengesetze, z. B. in Hessen und in Baden-Württemberg. Da gibt es Sonderklauseln, nach denen Leute aus dem öffentlichen Dienst das Übergangsgeld nicht länger als sechs Monate bekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun noch ein dritter Punkt, über den wir in diesem Hause gerne kontrovers diskutieren wollen: Wir haben uns eine Forderung der FDP zu eigen gemacht,
die gerne immer wieder fordert - Herr Bode hat es heute getan; Herr Dürr tut das auch immer wieder -, die Gesetze einfach, verständlich und unbürokratisch zu formulieren. Herr Bode, Herr Dürr, ich kann Ihnen nur empfehlen, einmal zu schauen, wie einfach, verständlich und unbürokratisch das Abgeordnetengesetz ist. Ich garantiere Ihnen: Sie werden da mehrere Paragrafen finden, die Sie fünf- oder sechsmal lesen müssen, um zu verstehen, was da eigentlich geregelt ist.
Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht, als er ein Gesetz für sich selbst gemacht hat, das kaum noch zu verstehen ist?
Man kann dieses Gesetz deutlich einfacher machen. Man kann es vor allen Dingen einfacher zu administrieren machen.
Mir ist z. B. nicht ganz eingängig, warum wir noch Zuschläge für Parlamentssitzungen, für Ausschusssitzungen oder auch für Fraktionssitzungen bekommen. Was ist denn die Kernarbeit eines Politikers oder einer Politikerin, wenn nicht die Parlamentsarbeit, wenn nicht die Ausschussarbeit, wenn nicht die Fraktionssitzungen? Wenn das nicht die Kernarbeit eines jeden Politikers ist, dann weiß ich es nicht.
Ich kann nicht begreifen, dass man dafür noch besondere Zuschläge bekommt. Sie werden auch einer Friseurin, einem Maurer oder einem Ingenieur keinen besonderen Zuschlag geben, wenn er an seinem Arbeitsplatz auftaucht.
Der Arbeitgeber wird dann nicht sagen: Das ist aber nett, dass du heute auftauchst; deswegen bekommst du 20 Euro zusätzlich.
Das gehört schlicht und ergreifend zur Kernarbeit. Deswegen brauchen wir das - übrigens verwaltungstechnisch sehr aufwendige - Zuschlagswesen schlicht und ergreifend nicht mehr. Man soll für den politischen Beruf gute Grundgehälter zahlen; das ist gar keine Frage. Das ist ein verantwortlicher und schwieriger Beruf. Aber man braucht nicht diese ganzen Nebenprivilegien.
Dazu gehört z. B. auch der IT-Zuschlag. Wir bekommen eine steuerfreie Aufwandspauschale. Schon das ist ein Privileg; das wissen Sie. Es ist jetzt höchstrichterlich anerkannt worden; aber es gab auch verfassungsrechtliche Vorbehalte dagegen. Diese Pauschale ist in Ordnung; dagegen streite ich gar nicht. Aber man soll dann bitte schön seine Computer - oder was auch immer man anschafft - aus der steuerfreien Aufwandspauschale bezahlen. Der IT-Zuschlag ist auch für die Landtagsverwaltung sehr arbeitsaufwendig und verwaltungslastig. Auch hier können wir vereinfachen und entbürokratisieren.
Kernpunkte unseres Gesetzentwurfes sind erstens die Rente bzw. Pension mit 67 - davon soll sich zukünftig auch die Politik nicht ausnehmen - und zweitens das Nachvollziehen der sozialrechtlichen Agenda-Reformen, die wir in einer ganz großen Koalition beschlossen haben. Rot-Grün im Bundestag sowie CDU und FDP im Bundesrat haben diese Gesetzgebung gemeinsam durchgesetzt. Sie enthält einige Härten, von denen wir uns selber nicht ausnehmen sollten.
Außerdem sollten wir das Abgeordnetengesetz einigermaßen verschlanken und entbürokratisieren, sodass es einfacher zu administrieren ist.
Der politische Beruf ist ein verantwortungsvoller Beruf, der manchmal sehr schwierig und undankbar ist. Das weiß natürlich auch ich. Aber wir haben ihn uns selber ausgesucht. Deswegen soll es für uns keine Extrawürste geben.
Die Redezeit war bereits überschritten. Deswegen habe ich die in letzter Sekunde angemeldete Zwischenfrage nicht mehr zugelassen.
tion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes vor. Der Kollege Briese hat gerade versucht, uns den Geist dieses Gesetzentwurfes zu erklären.
Dieser Gesetzentwurf sieht u. a. vor, die Änderungen, die wir zurzeit im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Beamtengesetz bzw. dem Beamtenversorgungsrecht diskutieren, z. B. die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung auf das 67. Lebensjahr, auf das Niedersächsische Abgeordnetengesetz zu übertragen.
Meine Damen und Herren, diese Diskussion steht vor der Tür, und ihr müssen wir uns ohne Zweifel stellen. Wir werden sie führen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf unsere Diätenkommission, die sich in der Vergangenheit schon mit diesem Thema befasst hat.
Außerdem liegt den Fraktionen seit Kurzem ein Schreiben des Landtagsdirektors vor, in dem u. a. auf genau diese anstehenden Anpassungen hingewiesen wird.
Herr Briese, Ihr Gesetzentwurf sieht aber noch weitere Einschnitte und Kürzungen im Abgeordnetengesetz vor.
Als ich mich mit diesem Gesetzentwurf auseinandergesetzt habe, ging mir immer wieder eine Frage durch den Kopf, die ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, heute wirklich ernsthaft stellen möchte: Welches Bild des Parlamentariers wollen Sie mit diesem Gesetzentwurf in der Öffentlichkeit zeichnen?
(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der LINKEN und von Christel Wegner [fraktionslos])
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Miriam Staudte [GRÜNE]: Wir halten uns nicht für etwas Besseres!)
Meine Damen und Herren, für mich setzt dieser Gesetzentwurf der Grünen leider wieder einmal auf reinen Populismus.
(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP sowie Zustim- mung bei der LINKEN und von Chris- tel Wegner [fraktionslos] - Miriam Staudte [GRÜNE]: Wenn es um die Fleischtöpfe geht, wird uns Populis- mus vorgeworfen! Das ist allerhand!)
Er lässt uns als Abgeordnete in einem Bild erscheinen, das sämtliche Vorurteile der Selbstbedienung bestätigt. Dagegen wehre ich mich im Namen meiner Fraktion und meiner Kolleginnen und Kollegen ganz entschieden.
(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der LINKEN und von Christel Wegner [frak- tionslos])
Er ist der billige Versuch, sich ein wenig vom Bild des Berufspolitikers abzuwenden, dem in der Regel nicht so viel Vertrauen entgegengebracht wird, ganz nach dem Motto: Seht her! Wir sind die besseren Parlamentarier! - Das wäre in der Tat ein ganz billiger Versuch.