Protokoll der Sitzung vom 18.02.2011

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich möchte darauf hinweisen, dass sich die auf Annahme in einer geänderten Fassung lautende Beschlussempfehlung inhaltlich weiter als der Änderungsantrag vom ursprünglichen Antrag entfernt. Von daher stimmen wir zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.

Wer also der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/1843 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 30:

Abschließende Beratung: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen - Antrag der Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2772 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/3315 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3343

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf eine Annahme ihres eigenen Antrages in einer geänderten Fassung ab.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten damit gleich in die Beratung ein. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Kollegin Helmhold zu Wort gemeldet.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem 26. März 2009 ist die UNKonvention geltendes Recht in Deutschland. Sie sichert den Menschen mit Behinderungen die universellen Menschenrechte zu, die ihnen zustehen, und will dafür sorgen, dass sie die volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit allen anderen an der Gesellschaft haben.

Wir haben Ihnen hierzu am 8. September 2010 einen umfassenden Antrag vorgelegt, der darstellt, in welcher Art und Weise das Land Niedersachsen gefordert ist, die erheblichen Anforderungen, die sich aus der UN-Konvention ergeben, umzusetzen. Hierzu fordern wir einen eigenen Aktionsplan der Landesregierung.

(Zustimmung von Patrick-Marc Humke [LINKE])

Was darauf folgte, kann man nur noch als schlechtes Beispiel parlamentarischen Umgangs bezeichnen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Noch im Plenum gab die Abgeordnete Mundlos zu, dass ein Umdenkungsprozess stattfinden müsse. Der Antrag wurde dann in den Ausschuss überwiesen. Noch in der ersten Beratung im September 2010 signalisierte die CDU, dass sie einen breiten Konsens für möglich halte. Sie hatte lediglich Vorbehalte gegen unsere Forderung, dass die Landesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen solle, dass die Zielvorgaben mit den Betroffenen abgesprochen werden sollten und dass der Zeitplan bis zur Vorlage des ersten Berichts zu

knapp sei. Man könne sich aber durchaus einen gemeinsamen Entschließungstext vorstellen. - Ich habe mich darüber sehr gefreut und signalisiert, dass wir an diesen Punkten gesprächsbereit seien.

In den weiteren Beratungen schwenkte man dann aber komplett um. Jetzt ist plötzlich alles so gut, dass der Antrag sogar abgelehnt werden soll. Außerdem würde die Landesregierung bereits mit aller Kraft an einem Aktionsplan arbeiten.

(Heidemarie Mundlos [CDU]: Richtig! Genau das tut sie!)

Meine Damen und Herren, das mag wohl sein. Aber offensichtlich ist der Aktionismus erst eingetreten, nachdem unser Antrag zum Aktionsplan eingebracht wurde.

Ich habe mir das einmal angesehen: In der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten McAllister wurde das Thema Umsetzung der UN-Konvention mit keinem Wort erwähnt. Es gab lediglich einen kleinen Satz zum Bereich der inklusiven Schule. Dazu allerdings hatten wir Ihnen bereits im Januar 2009 einen Gesetzentwurf vorgelegt, wahrscheinlich noch bevor Sie überhaupt einen Gedanken daran verschwendet hatten.

Zu allen anderen Bereichen der Konvention: null Aussage. Bei der Einbringung des Haushalts 2010 durch die damalige Ministerin Ross-Luttmann: Fehlanzeige, kein einziges Wort dazu. Ebenso bei der Einbringung des Haushalts 2011 durch die jetzige Ministerin: kein Wort zu diesem Thema, stattdessen aber 30 Millionen Euro Kürzung im Bereich der Behindertenhilfe.

Meine Damen und Herren, so kann man mit diesem Thema nicht umgehen!

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Es ist, wie ich finde, eine Frage der Kleiderordnung, ob sich der Landtag dieses Thema zu eigen macht. Das hat uns als Landtag zu interessieren; denn wir sind die Interessenvertretung aller Niedersachsen, auch der Menschen mit Behinderungen. Es täte uns gut, uns hier darauf zu verständigen, dass wir die Konvention ernst nehmen und uns regelmäßig über die Fortschritte unterrichten lassen wollen.

Wir legen Ihnen heute einen Änderungsantrag zu unserem eigenen Antrag vor, der die Bedenken aufnimmt, die Sie im Ausschuss geäußert haben. Wir haben den Termin verschoben, zu dem vorgelegt werden soll. Zu der Frage der Berichtspflicht

haben wir eine sehr moderate Form gewählt. Das entspricht genau dem, was Sie haben wollten.

Allerdings halten wir es weiterhin für unabdingbar, dass, dem Beispiel Rheinland-Pfalz folgend, jedes Ministerium konkret Maßnahmen und Ziele formuliert, einen Zeithorizont benennt und die Betroffenen beteiligt.

Es ist doch bezeichnend, dass das Ministerium uns im Januar sagt, man habe seit dem 24. November 2010 weitergearbeitet und sei mit den Ressorts in Verbindung getreten. Vorher ist dies in dieser Form offensichtlich nicht geschehen.

Die Lethargie der Landesregierung in dem Bereich ist auch noch an anderen Punkten zu merken:

Seit 2007 ist das Land für das Heimrecht zuständig. Es hat sehr lange gedauert, bis etwas vorgelegt worden ist. Bislang ist noch kein Heimgesetz verabschiedet. Die Verbände haben in der Anhörung darauf hingewiesen, dass die UN-Konvention hier überhaupt nicht beachtet wurde.

Niedersachsen war das letzte Bundesland, das ein Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet hat.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Traurig!)

Wir warten auf den Bericht.

Wir hatten drei Nullrunden in der Behindertenhilfe von 2003 bis 2006. Jetzt haben Sie wieder eine Nullrunde gemacht.

Meine Damen und Herren, ich finde es schade, dass Sie sich an dieser Stelle einer vernünftigen und zielführenden Diskussion verweigert haben. Wir sind wirklich gesprächsbereit gewesen und zeigen Ihnen das heute mit unserem Änderungsantrag noch einmal.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Danke schön, Frau Kollegin Helmhold. - Für die CDU-Fraktion hat Herr Lammerskitten das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In dem heute zu behandelnden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen findet sich einiges, was der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit

Behinderungen entnommen ist und dem insofern niemand von uns widersprechen will.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das ha- ben wir festgestellt!)

Mit gutem Grund hat der Bundestag 2008 die Konvention ratifiziert, damit die nationalen Gesetze entsprechend gestaltet werden können. Wir alle, verehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen demnach - wir wollen es auch - Gesetze schaffen, durch die Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen als Bürgerinnen und Bürger leben und sich entfalten können sowie gleichermaßen Chancen und Wahlmöglichkeiten im Privaten und Beruflichen haben. Jedoch über den Weg dahin ist die CDU-Fraktion anderer Ansicht als die Grünen. Ein Aktionsplan klingt nach Aktivität und damit erst einmal positiv. Unser Handeln sollte dabei aber nicht in Aktionismus umschlagen; denn damit ist erfahrungsgemäß niemandem gedient.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Die Gefahr besteht wirklich nicht!)

Wir wollen den Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht von oben herab als Land diktieren, sondern wir wollen ihn gemeinsam mit den Menschen gehen, mit Nichtbehinderten und Behinderten gleichermaßen.

(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das heißt, Sie wol- len nichts dafür tun, Sie wollen nur abwarten!)

Wir wollen, bevor wir abstrakte Vorgaben und Taktiken in den Ministerien entwickeln, mit den Menschen ins Gespräch kommen, ihnen zu hören und von ihnen erfahren, was schon heute gut läuft und wo Handlungspotenziale und -notwendigkeiten sind. Wir wollen die beteiligten Akteure nicht, wie es die Grünen formulieren, in einer zweiten Phase einbinden und ihre Aktionspläne mit unseren vernetzen, sondern wir wollen sie von Anfang an dabei haben, auch wenn die damit beginnenden Kommunikationsprozesse Zeit brauchen;

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)