Aber einen weiteren wichtigen Punkt konnte man einer Bertelsmann-Studie am Wochenende entnehmen. Wenn wir viel mehr Geringverdienerinnen und Geringverdiener haben, senkt das die Stabilität des demokratischen Parlamentarismus auf jeden Fall mittelfristig.
Wenn Sie sich das anschauen wollen: Die Wahlbeteiligung von Geringverdienerinnen und Geringverdienern im Vergleich zu denjenigen, die gute Verdienste haben, ist in den letzten 40 Jahren exorbitant gesunken. Das kann ja wohl nicht unser Ziel sein.
Vielleicht noch ein paar Zahlen für Sie, Frau König. Sie sagen, das Thema 8,50 Euro sei gar nicht mehr relevant. Eine Million Erwerbstätige mit Tarifvertrag - das ist genau das Problem, das auch Sie schildern, Herr Toepffer - verdienen unter 8,50 Eu
ro pro Stunde. Das kann man nur ändern, wenn man dieser Geschichte als Gesetzgeber einen politischen Mindestlohn entgegensetzt. Das Gleiche gilt, wenn man sich den Ost-West-Unterschied in den Schwellenbereichen ansieht. Im Osten haben Sie einen Niedriglohnbereich von 7,04 Euro. Hier im Westen mag das nicht mehr so schlimm sein. Das sind 9,54 Euro. Aber wenn wir den Bruttowert einmal auf Netto umrechnen, wie ich es beim letzten Mal schon getan habe, dann sind wir an der Stelle keinen Schritt weiter.
Es gibt in der gesamten EU nur noch im Baltikum, in Rumänien, in Polen und in Zypern mehr Niedriglohnbeschäftigte. Ich finde, auch das ist ein Skandal für Deutschland, das angeblich eine so gut funktionierende soziale Marktwirtschaft hat. Das müsste geändert werden.
Lassen Sie mich noch ganz kurz etwas zum CDUAntrag sagen. Bis zu dem Punkt des gesetzlichen Mindestlohns liest er sich eigentlich wie ein grünes Wahlprogramm. Den Punkt mit den Werkverträgen hätten Sie schon heute Morgen über das Vergaberecht abräumen können. Die Forderung nach mehr Mitbestimmung der Betriebsräte erheben auch wir. Die betriebliche Gesundheitsförderung fordert die IG-Metall. Sie haben sich jetzt auf die Mütterrente konzentriert. Zuerst wollten Sie diese nicht. Die SPD hat sie Ihnen schon am 18. März angeboten. Von einer Garantierente spricht die grüne Partei ebenso. Sie könnten daraus im Prinzip einen Grünen-Antrag machen, wenn der gesetzliche Mindestlohn darin stünde.
Mein Credo für unseren Antrag ist zum Schluss, das Deutschland wieder Innovationsweltmeister wird und nicht Billigarbeitsspitzenreiter zulasten unser Handelspartner in der EU. Deshalb wollen wir den gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Wir brauchen ihn. Meiner Ansicht nach werden wir ihn nach dem 22. September auch bekommen.
Vielen Dank. - Herr Kollege Toepffer hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben das Wort.
Zunächst gibt mir diese Kurzintervention die Möglichkeit, Herrn Kollegen Limburg recht zu geben. Ich habe ihn falsch zitiert. Er hat nicht gesagt, der Minister habe das entschieden, sondern er sagte, der Minister gehe es entschieden an. Im Ergebnis führt das aber zu nichts anderem. Er muss das Problem auch lösen.
Herr Kollege Schremmer, da ich Sie als einen klugen Kopf schätze, frage ich mich, warum Sie Ihre Rede damit beginnen, mir eine andere Überschrift vorzuschlagen.
Herr Kollege Toepffer, eine Sekunde! - Ich möchte Sie an der Regierungsbank auf der von hier aus rechten Seite bitten, ein wenig leiser zu sein, damit wir die Debatte zu Ende führen können. Das war wirklich laut. - Herr Toepffer.
Herr Schremmer, Sie nutzen den Beginn Ihrer Rede dazu, uns eine andere Überschrift vorzuschlagen und dann zwei Minuten lang auf mich einzureden, warum wir einen gesetzlichen Mindestlohn brauchen, obwohl ich Ihnen eben erklärt habe, dass wir ihn wollen.
Wissen Sie, was Sie mir erklären müssen? Bitte nutzen Sie dafür die Antwort auf diese Kurzintervention. Ich glaube, im Dezember letzten Jahres, zum Ende der letzten Wahlperiode, hat Rot-Grün einen Antrag eingebracht, das Thüringer Modell zu unterstützen. Das Thüringer Modell unterscheidet sich von der Bundesratsinitiative in einem Punkt. In Ihrem jetzigen Antrag steht Folgendes:
„Stimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem von der Mindestlohnkommission vorgeschlagenen Mindestlohn nicht zu, legt es der Bundesregierung unverzüglich einen Bericht vor, in dem die Gründe für diese Entscheidung dargestellt werden. In diesem Fall bestimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Mindestlohn und setzt ihn mit Zustimmung der Bundesregierung durch Rechtsverordnung fest.“
„Die Festsetzung des Mindestlohns erfolgt durch Rechtsverordnung der Bundesregierung. Die von der Kommission vorgeschlagene Höhe des Mindestlohns ist unverändert in die Rechtsverordnung zu übernehmen.“
Erklären Sie mir bitte, was in den letzten sechs Monaten auf dieser Seite zum Bewusstseinswechsel geführt hat.
Lieber Herr Toepffer, sehr geehrtes Präsidium, ich schätze auch Sie als klugen Kopf. Das Kompliment gebe ich gerne zurück.
Wenn es einen Bewusstseinswechsel in diesem Hause gegeben hat - auf welcher Seite auch immer -, dann sehe ich den zuerst einmal bei Ihnen. Wenn es ihn auf der linken Seite gegeben haben soll, so kann ich nur sagen, dass zumindest ich im Dezember noch nicht Mitglied des Hauses war und bei mir kein Bewusstseinswechsel stattgefunden hat. Vielmehr bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass wir einen politisch festgelegten gesetzlichen Mindestlohn brauchen.
Ich habe ihn eindeutig vor einem Jahr - das kann ich Ihnen sagen -, in der letzten Personalversammlung, an der ich teilgenommen habe, gefordert. Insofern hat bei mir kein Bewusstseinswechsel stattgefunden.
Ich will Ihnen aber auch sagen, was das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinsichtlich der Ausführungen, die Sie eben gemacht haben, gesagt hat. Es hat nämlich die bestehenden Branchenmindestlöhne evaluiert und festgestellt, dass es überhaupt keine negativen Beschäftigungseffekte gegeben hat. Insofern brauchen wir uns gar nicht zu streiten.
Bei einem Mindestlohn, ob nun politisch bzw. gesetzlich festgelegt oder von einer Kommission vorgeschlagen und vom Bundesministerium über
nommen, wird es genauso sein: Er wird keine negative Beschäftigungswirkung haben. Deswegen ist es richtig, ihn einzuführen. Es ist deswegen richtig, weil 1 Million der tariflich Beschäftigten im Augenblick immer noch einen Lohn unter 8,50 Euro pro Stunde erhalten. Das können wir nicht dadurch ändern, dass wir die Gewerkschaften ständig zu Erhöhungen auffordern; denn da sitzen mehrere am Tisch.
Ich bitte Sie also: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Dann überlegen wir uns, wie wir auch in Zukunft in der Arbeitsmarktpolitik zusammenkommen.
Meine Damen und Herren, Herr Minister Lies hat sich zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort, Herr Minister.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will vorweg sagen: Die Landesregierung begrüßt den Antrag der Regierungsfraktionen und unterstützt ihn uneingeschränkt.
Ich will noch einmal sagen, warum es zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohns kommen sollte: aus sozialstaatlichen Gründen und aus beschäftigungspolitischen Gründen. Er ist verfassungsrechtlich unbedenklich; auch da spricht nichts mehr dagegen. Es ist der richtige Weg.
Herr Toepffer, ich danke Ihnen für die ausgewogenen und zielgerichteten Anmerkungen; selbst wenn wir im Kern noch nicht ganz übereinstimmen, merkt man, dass sich etwas bewegt.
Das Bild, das Sie skizziert haben, konnte ich mir nicht einmal bei allergrößter Fantasie vorstellen. Ich will es wiedergeben: Ihr Bild war, dass wir von der Frage eines Mindestlohns von 8,50 Euro inzwischen meilenweit entfernt sind, weil es in unserem Land gar niemanden mehr gibt, der für weniger als 8,50 Euro arbeitet. Aber die Realität, Frau König,
ist doch eine ganz andere: Viele Menschen in unserem Land sind von einem Lohn von 8,50 Euro meilenweit entfernt, weil sie viel weniger verdienen; das ist die Situation.
Ich will es Ihnen gerne noch einmal beschreiben: Jeder siebte Beschäftigte in Niedersachsen verdient weniger als 8,50 Euro pro Stunde; 350 000 Menschen in Niedersachsen sind davon betroffen. 130 000 Erwerbstätige in Niedersachsen sind Aufstocker. 23 % aller Beschäftigten bundesweit arbeiten im Niedriglohnbereich und erhalten einen Stundenlohn unter 9,15 Euro. Im Jahr 2010 verdienten 4,1 Millionen Menschen in Deutschland unter 7 Euro und 1,35 Millionen Menschen sogar unter 5 Euro pro Stunde.
(Gabriela König [FDP]: Sie schmeißen alles in einen Topf und vermischen es! Das ist falsch! Es gibt so viele Dif- ferenzierungen!)
Angesichts dieser Zahlen habe ich das Bild, das Sie, sehr geehrte Frau König, skizziert haben, nicht verstanden; es ist von der harten Realität, die die Menschen im Alltag erleben, weit entfernt.
Übrigens ist auch folgendes Bild falsch: Sie skizzieren ein Bild von unqualifizierten Langzeitarbeitslosen, die bei niedrigen Löhnen verharren, um irgendwann aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen.