Protokoll der Sitzung vom 10.06.2016

Fakt ist aber - das teile ich -: Auch ich möchte wissen, wie häufig dieses Instrument angewandt wird und in welchen Fällen es angewandt wird. Das ist für einen Gesetzgeber wichtig, wenn er beurteilen will, ob die Ermittlungsmaßnahmen, die er ermöglicht, richtig und gut sind.

Deswegen fünftens und letztens: In Debatten zur Sicherheitspolitik und zu Fragen der Strafverfolgung und der öffentlichen Sicherheit haben wir in den letzten Monaten und Jahren ganz besondere rhetorische Auswüchse erlebt. Herr Friedrich hat beispielsweise einmal gesagt, Sicherheit sei ein Supergrundrecht. Herr de Maizière hat an anderer Stelle gesagt, dass, wenn man alles beantworten würde, ein Teil der Antwort die Leute beunruhigen würde. Die Bundeskanzlerin Frau Merkel hat sogar einmal gesagt: Es gibt Dinge in der Sicherheitspolitik, über die man nicht reden darf, die muss man einfach machen. - Solche Pauschalaussagen finde ich nicht angemessen.

Ich glaube, dass es auch im Bereich der Sicherheitspolitik, wenn wir über Regeln reden, um Transparenz und klare Fakten gehen muss. Genau über diesen Kern des Antrages wird im Ausschuss zu reden sein. Ob das dann praktisch funktioniert, sei einmal dahingestellt.

Fest steht eines: Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns als Gesetzgeber, dass wir, wenn wir Regeln und Möglichkeiten in der Strafverfolgung schaffen, immer auch prüfen, ob sie angemessen sind. Das ist auch ein rechtsstaatliches Prinzip. Das wird eine spannende Debatte!

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung von Jan-Christoph Oetjen [FDP])

Vielen Dank, Herr Kollege Schmidt. - Nun hat für die Landesregierung Herr Innenminister Pistorius das Wort. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann in der Tat eine spannende Debatte werden. Das glaube ich auch. Ich glaube allerdings nicht, dass wir uns jede Debatte geben müssen. Wir können über alles reden, aber wir müssen es vielleicht nicht immer.

Ich will sehr deutlich sagen, dass ich die Intention des Antrags nur schwer nachvollziehen kann. Ich

weiß, was Sie wollen, aber ich weiß nicht, warum. Das ist auch heute Mittag leider nicht deutlich geworden.

In Ihrem Antrag führen Sie aus: „Um den Einsatz dieser Maßnahmen besser überblicken, kontrollieren und bewerten zu können …“ Ich finde das, ehrlich gesagt, ein bisschen nebulös. Ich frage mich: Welchen Erkenntnisgewinn versprechen Sie sich eigentlich genau davon? Und noch wichtiger: Welche Schlussfolgerungen wollen Sie daraus ziehen? - Ich komme gleich darauf zurück.

Es ist allgemein bekannt und nicht erstaunlich, dass die technischen Möglichkeiten, die sich in den letzten Jahren vervielfältigt haben, die sich dynamisch und schnell weiterentwickeln, auch und vor allem nicht zuletzt von Straftätern umfänglich genutzt werden. Sie verabreden sich darüber, um Straftaten zu begehen, und hinterlassen glücklicherweise - auch das ist bekannt - digitale Spuren in den sogenannten Funkzellen. Diese Spuren können wiederum in bestimmten Fällen ein wertvoller Ermittlungsansatz sein und sind dies auch, meine Damen und Herren. Der Gesetzgeber - übrigens der Bundesgesetzgeber, nicht der Landesgesetzgeber, wenn wir hier von der Kontrolle der Durchführung von Gesetzen sprechen - hat diese besondere Bedeutung der Funkzellenabfrage erkannt und deshalb die gesetzlichen Anforderungen an diese Maßnahmen klar beschrieben.

In den Beiträgen heute ist leider auch nicht deutlich geworden: Es handelt sich nicht um eine polizeiliche Maßnahme. Es handelt sich um eine Maßnahme nach der Strafprozessordnung, die durch ein Gericht und in besonderen Einzelfällen durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wird. Wollen Sie jetzt mit Ihrer Statistik, über deren Umfang ja zu reden sein wird, tatsächlich die Entscheidungen der Gerichte und der Staatsanwaltschaften auf Rechtmäßigkeit hin überprüfen,

(Christian Dürr [FDP]: Darum geht es doch gar nicht!)

ob die Funkzellenabfrage verhältnismäßig war? - Das ist eine interessante Fragestellung im Hinblick auf die Gewaltenteilung.

(Zustimmung bei der SPD und Beifall bei der CDU)

In der Ermittlungsarbeit selbst sind die Funkzellenabfragen ein außerordentlich bewährtes Instrument. Dieses Instrument wird natürlich auch mehr genutzt, je mehr Kommunikation stattfindet. Die

gesetzlichen Anforderungen an diese Maßnahmen werden dabei unverändert beachtet.

Warum erläutere ich das Verfahren so ausführlich? - Ich erläutere es deshalb, weil ich erstens die Funkzellenabfrage für ein Ermittlungsinstrument halte, das gerade in der heutigen Zeit unverzichtbar ist und noch unverzichtbarer werden wird, und weil ich mich zweitens immer noch frage, welchen Erkenntnisgewinn eigentlich die aufwendige statistische Erhebung samt regelmäßigem Bericht über strafprozessuale Maßnahmen im Landtag bringen soll, wie die FDP-Fraktion sie heute beantragt. Was ist denn Ihr Ziel? Wollen Sie die Funkzellenabfrage einschränken, wenn eine bestimmte Anzahl von Abfragen erreicht ist? - Das würde im Zweifel mögliche Ermittlungsansätze verhindern. Das ist ganz sicher nicht in Ihrem Sinn.

Ich will zum Schluss festhalten: Die Ermittlungsverfahren, die unsere Behörden führen, werden nicht zuletzt auch aufgrund der zahlreichen technischen Möglichkeiten immer komplexer und umfangreicher. Gleichzeitig wird diese Arbeit sehr professionell durchgeführt. Ich bin den Strafverfolgungsbehörden in Niedersachsen insgesamt überaus dankbar. Ich finde, wir sollten ihre Arbeit unterstützen und sollten sie in ihrer Arbeit mit Vertrauen ausstatten, dass sie mit den Gesetzen, die unter etliche Vorbehalte gestellt sind, rechtmäßig umgehen. Ich glaube, wir unterstützen sie nicht, wenn wir sie mit aufwendigen Statistiken mit unklarem Nutzen überziehen. Deswegen freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss und hoffe, dass wir zu vernünftigen Ergebnissen kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Pistorius. - Herr Kollege Oetjen hat noch einmal um das Wort gebeten. Sie haben noch eine Restredezeit von zwei Minuten. Bitte!

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Schünemann!

(Minister Boris Pistorius: Ooh!)

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei der CDU - Maximilian Schmidt [SPD]: Das ist eine Beleidigung! Dafür gibt es einen Ordnungsruf! - Helge Limburg [GRÜNE]: Dafür gibt es nächstes Mal einen Ordnungsruf! - Zuruf: Sagen Sie einfach: Entschuldi- gung!)

Wissen Sie, sehr geehrter Herr Minister, die Statistikpflicht wird doch kommen. Das hat der Bund festgelegt. Die Frage ist, ob wir tatsächlich nur die Anzahl genannt bekommen oder ob wir die Daten bekommen, die wir als FDP-Fraktion hier einfordern. Es geht uns darum, bewerten zu können, ob beispielsweise die Grundlage der Anordnungen zu breit gewählt ist und ob man sie enger fassen muss - um bewerten zu können, sehr geehrter Herr Minister, ob das notwendig ist.

(Christian Dürr [FDP]: Transparenz nennt man das!)

Wir hören bei der Funkzellenabfrage sehr häufig: Es kommt die Polizei. Die gibt es der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft gibt es direkt dem Richter. Das alles ist alles fertig vorformuliert. Dann wird nur noch die Unterschrift daruntergesetzt.

(Glocke des Präsidenten)

Ich will wissen, ob in den Staatsanwaltschaften und bei den Gerichten tatsächlich geprüft wird und ob alle Anträge durchkommen oder ob es einen Anteil gibt, der nicht durchkommt. Das ist die Frage, die ich heute nicht beantworten kann. Ich will diese Statistik haben, weil ich diese Frage beantworten will, sehr geehrter Herr Minister. Es geht nicht darum, im Einzelfall sozusagen - - -

(Christian Dürr [FDP]: Herr Minister, wenn das zu 100 % durchgeht, dann ist das doch ein Indiz!)

- Herr Kollege Dürr!

(Lachen bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Ich wollte es dem Minister nur erklären!)

Deswegen geht es nicht darum, im Einzelfall zu entscheiden, ob das Gericht es richtig oder falsch macht. Es geht nicht darum, da hineinzuregieren, oder um etwas Ähnliches. Es geht aber darum, bewerten zu können. Darum geht es doch! Ich meine, dass Politik die Aufgabe hat, das zu bewerten. Dafür brauchen wir solche Daten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Die Grünen überlegen noch, ob sie klatschen dür- fen!)

Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Herr Kollege Schmidt, SPD-Fraktion, hat noch einmal um das Wort gebeten. Auch Sie haben noch eine Restredezeit von zwei Minuten. Bitte!

Die brauche ich gar nicht, Frau Präsidentin, weil ich eins ziemlich schnell und kurz sagen kann: Diesen Versprecher muss man wirklich als Diffamierung der ganz besonderen Art auffassen.

(Beifall bei der SPD - Jörg Bode [FDP]: Was?)

Wir haben seit 2013 einen Innenminister, der es hinbekommen hat, dass die Gewährleistung von Sicherheit und von Bürgerrechten in diesem Land wieder zusammengebracht wird. Daher ist jeder Namensversprecher fehl am Platze. Das war eine Fehlleistung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Unruhe)

Moment bitte, Herr Schmidt! - Ich darf noch einmal um Ruhe bitten! Jetzt hat nur Herr Schmidt das Wort.

Sie haben gesagt, Sie wollten wissen, ob bei Gericht geprüft werde. Damit offenbaren Sie ein ganz besonderes Verständnis von Arbeit und Funktion rechtsstaatlicher Institutionen. Wenn eine Richterin oder ein Richter entscheidet - das ist bei der Anwendung eines solchen Instruments notwendig -, dann muss sie oder er prüfen. Das sollte man voraussetzen können. Ich finde es gefährlich und wirklich nicht angemessen gegenüber den Sicherheitsbehörden, gegenüber der Polizei und vor allen Dingen gegenüber der Justiz, hier zu behaupten oder in den Raum zu stellen, es fände bei der Anwendung eines solchen Instruments keine Prüfung statt.

Deswegen lassen Sie uns auf den sachlichen Kern dessen, was Sie wollen, zurückkommen: Sie wollen darüber reden, wie häufig und in welcher Art und Weise das Instrument der Funkzellenabfrage

angewandt wird. - Von allen Debattenrednerinnen und -rednern, sogar von denen, die das kritisch sehen, ist der Hinweis gekommen: Ja, das werden wir im Ausschuss tun. - Aber dieses Gespräch damit zu beginnen, dass Sie quasi voraussetzen, man könnte den Institutionen unseres Rechtsstaates in keiner Weise vertrauen, erschwert jede sachliche Debatte und ist absolut nicht angemessen. Ich glaube, dass Sie das in der Ausschussberatung werden korrigieren können.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Es gibt auf Sie eine Kurzintervention des Kollegen Oetjen. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass ich niemandem unterstellt habe, dass er seine Arbeit nicht macht, und auch den Staatsanwaltschaften und Gerichten nicht unterstelle, dass sie nicht verhältnismäßig prüfen. Ich sage nur, dass es immer wieder solche Anwürfe gibt und ich als Politik keine Möglichkeit habe, das zu verifizieren oder zu falsifizieren, weil überhaupt keine Daten darüber vorliegen, ob Anträge, die gestellt werden, angenommen oder abgelehnt werden. Wenn wir eine solche Statistik hätten, würde sich eine solche Diskussion in Wohlgefallen auflösen.