Protokoll der Sitzung vom 10.06.2016

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Herr Schmidt verzichtet auf eine Erwiderung.

Daher schließe ich jetzt die Beratung und komme zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Ich rufe vereinbarungsgemäß zusammen auf

Tagesordnungspunkt 52: Erste Beratung: Allgemeinheit vor kranken Straftätern besser schützen - Maßregelvollzug weiterentwickeln und sicherer machen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5828

Tagesordnungspunkt 53: Erste Beratung: Maßregelvollzug entschlacken und stärken - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/5821

Zur Einbringung des Antrages der Fraktion der CDU erteile ich das Wort Herrn Kollegen Meyer. Bitte, Herr Kollege!

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schauen wir uns zunächst einmal den § 2 des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes an, der sich mit den Zielen der Unterbringung nach den §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches befasst. Dort heißt es:

„Ziel einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist es, die untergebrachte Person soweit wie möglich zu heilen oder ihren Zustand so weit zu bessern, dass sie nicht mehr gefährlich ist. Ziel einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist es, die untergebrachte Person von ihrem Hang zu heilen und die zugrundeliegende Fehlhaltung zu beheben.“

Bei dieser Definition bereits wird bei den Regierungsfraktionen und bei der Landesregierung das erste Problem im Umgang mit diesen untergebrachten Personen deutlich. Während wir diesen Personenkreis als Straftäter einstufen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen fordern, sehen SPD und Grüne sowie die Landesregierung in diesem Personenkreis Patienten, die keiner besonderen Sicherungsmaßnahmen bedürfen.

(Widerspruch bei den GRÜNEN)

Genau mit dieser Fehleinschätzung gefährden Sie die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU)

Immer wieder gelingt gefährlichen Straftätern, die wegen psychischer Erkrankungen oder wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch in niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen untergebracht sind, die Flucht. Andere begehen während genehmigter Vollzugslockerungen erneut Straftaten. Das Spektrum umfasst Raubüberfälle, Sexualstraftaten, versuchte Tötungen oder gar Mord.

Auffällig ist dabei, dass die Straftäter häufig während begleiteter Ausführungen einfach weglaufen und vom Personal nicht eingeholt werden können. Auch erweisen sich die den Vollzugslockerungen zugrunde liegenden Prognosen in seltenen Fällen als Fehleinschätzung. Hinzu kommt die unbefriedigende Situation des sogenannten 64er-Tourismus, nämlich dass alle alkohol- und drogenabhängigen Straftäter, die sich in einer Maßregelvollzugseinrichtung als therapieunwillig und therapieunfähig erweisen, vom Gericht einfach in eine andere Maßregelvollzugseinrichtung eingewiesen werden, anstatt die Verbüßung der Strafe im Justizvollzug anzuordnen.

Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass es bei allen Überlegungen und allen Maßnahmen keine 100-prozentige Sicherheit geben wird. Aber schon bei der Prioritätensetzung, der Beachtung des Schutzes der Allgemeinheit in Abwägung mit den Interessen des Straftäters, trifft Frau Ministerin Rundt entweder falsche oder gar keine Entscheidungen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Folgen hiervon mussten einige Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen zwei Jahren mehrfach leidvoll erfahren. Man erinnert sich noch gut an die spektakulären Ausbrüche im Jahr 2014. Damals gelang einem verurteilten Schwerverbrecher aus dem Maßregelvollzug in Moringen die Flucht mit einem Bettlaken. In der Unterrichtung im Sozialausschuss gab es sogar noch anerkennende Worte des Staatssekretärs für diese akrobatische Meisterleistung; aus meiner Sicht ein Unding. Oder der Straftäter aus Brauel, der auf einer Flucht mehrere Überfälle auf Supermärkte verübt hat und erst nach über einem Monat wieder festgenommen werden konnte.

Als Reaktion auf all diese Fälle ist außer Ankündigungen offenbar gar nichts oder verhältnismäßig wenig passiert. Denn auch 2015 gelang mehreren Straftätern die Flucht, häufig wieder durch einfaches Weglaufen. Als besonders spektakulär in Erinnerung bleiben dabei die fünf Straftäter aus dem Maßregelvollzug in Brauel, die dem Personal einfach die Schlüssel abnahmen und sich damit aus dem gesicherten Bereich nach draußen durchschließen konnten.

Auch 2016 ging es weiter.

16. April 2016: Ein Sexualstraftäter aus dem Maßregelvollzug in Rehburg tötet vermutlich während

eines Freigangs im September 2015 eine 23-Jährige im Klosterwald Loccum. Der mutmaßliche Täter hat danach weitere unbegleitete Ausgänge erhalten und wurde erst rund ein halbes Jahr nach der Tat festgenommen.

11. Mai 2016: Ein wegen schweren Raubes verurteilter Straftäter aus dem offenen Maßregelvollzug sticht eine 73 Jahre alte Frau in Wunstorf nieder.

17. Mai 2016: Ein 39-jähriger Mörder läuft einfach weg, als er von einer ambulanten Therapie zurück nach Moringen gebracht werden soll.

24. Mai 2016: Ein wegen schweren Raubes verurteilter Straftäter läuft auf dem Gelände des AMEOS Klinikums in Hildesheim weg, nachdem er erfahren hat, dass er zurück in den Strafvollzug soll.

Dank des hervorragenden Einsatzes der Polizei konnten diese Straftäter mittlerweile alle wieder festgenommen werden. Hierfür zunächst einmal ein herzliches Dankeschön!

(Beifall bei der CDU)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, was macht Frau Ministerin Rundt? - Sie schaut diesen Entwicklungen seit Monaten - bis zum Montag vergangener Woche - fast tatenlos zu. Wie der NDR es einmal formulierte: Frau Ministerin versucht, die bestehenden Probleme wegzulächeln. - Nein, Frau Ministerin, Lächeln reicht in diesem Fall nicht aus. Taten und Veränderungen sind angesagt.

(Beifall bei der CDU - Uwe Schwarz [SPD]: Können Sie Zeitung lesen?)

Aber außer viel zu späten Ankündigungen ist bei Ihnen, wie bereits eben gesagt, fast nichts passiert. Genau diese Untätigkeit und vor allen Dingen Ihr Umgang mit den berechtigten Sorgen der Bevölkerung lassen uns zu dem Schluss kommen, dass Sie dieser Aufgabe nicht gewachsen sind.

Die Situation im Maßregelvollzug bewegt aktuell nicht nur die Politik, sondern vor allem die breite Öffentlichkeit. Dass der Sozialausschuss über die jüngsten Vorfälle immer nur hinter verschlossenen Türen unterrichtet wurde, ist äußerst unbefriedigend. Transparenz und Offenheit sind für diese Sozialministerin offensichtlich Fremdworte. Auch dass Sie, Frau Ministerin, es mit einer Ausnahme bei jeder Unterrichtung verweigert haben, selbst vor den Ausschuss zu treten, ist bezeichnend dafür, welchen Stellenwert Sie diesem Thema beimessen.

(Zustimmung bei der CDU)

Ihre verharmlosenden Worte bei der Kommentierung der Vorkommnisse zeigen deutlich: Sie sind mit dieser Situation vollkommen überfordert.

Es darf schlichtweg nicht sein, dass eine Sozialministerin bei einem geflüchteten Mörder von einem ausgebüxten Patienten spricht und die Öffentlichkeit erst auf Nachfrage in der Landespressekonferenz erfährt, dass es sich bei jenem „ausgebüxten Patienten“ um einen Mörder handelt,

(Beifall bei der CDU)

versehen mit dem Hinweis, der sei aber nicht gefährlich. Dies, Frau Ministerin, ist dem niedersächsischen Maßregelvollzug überhaupt nicht angemessen.

Wir hatten Ihren Rücktritt gefordert. Auch dazu hatten Sie nicht die Kraft,

(Lachen bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Auch dazu hatte sie keinen Anlass, wollten Sie sagen!)

genauso wenig, wie Sie die Kraft haben, den Maßregelvollzug in Niedersachsen wirklich sicherer zu machen. Sie sollten Ihre Kraft einmal da einsetzen, wo sie gebraucht wird,

(Zuruf von Johanne Modder [SPD])

und zwar nicht in Zwischenrufe, sondern in Verbesserungsvorschläge zum Maßregelvollzug. Da fehlt es Ihnen völlig.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im Zuge der Novellierung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes im März 2015 haben wir die Aufnahme baulicher und fachlicher Standards sowie der elektronischen Fußfessel ins Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz gefordert. Des Weiteren haben wir in der Drucksache 17/3762 gefordert, die Maßregelvollzugseinrichtungen zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zu ermächtigen, wie sie in 11 von 16 Bundesländern bereits möglich sind. All diese Forderungen sind heute mehr denn je aktuell, werden von Ihnen aber weiterhin abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Zustimmung zu unserem heute eingebrachten Entschließungsantrag haben Sie erneut die Chance, Ihre Fehleinschätzung zu korrigieren. Einiges haben Sie ja bereits eingeräumt und - transparent wie immer - gegenüber der Presse schon entsprechen

de Änderungen angekündigt, wie das Parlament am Dienstag aus der Zeitung erfahren durfte.

Für einen Neuanfang im niedersächsischen Maßregelvollzug fordern wir:

Erstens. Die Verurteilten sind vorrangig nicht nach örtlicher Zuständigkeit, sondern nach Gefährlichkeit und Fluchtwahrscheinlichkeit unterzubringen.